Stromsteuer und die Entlastung für die Schmelze
Glashersteller gehören in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Für betrieblich verbrauchten, versteuerten Strom gibt es 20 Euro je Megawattstunde zurück, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr. Strom für Elektromobilität und steuerfreier Eigenstrom zählen nicht.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Prozessentlastung für Strom in der Schmelze
Daneben kennt das Stromsteuergesetz für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes eine eigene Entlastung für Strom, der bei der Herstellung von Glas, Glaswaren oder ihren Vorprodukten zum Trocknen, Kalzinieren, Brennen, Schmelzen, Erwärmen, Warmhalten, Entspannen, Tempern oder Sintern eingesetzt wird. Für elektrisch beheizte oder zusatzbeheizte Wannen ist das der naheliegende Prüfpunkt. Dieselbe Megawattstunde wird nur einmal entlastet. Die Prozessmengen sind grundsätzlich zu messen, ein anderes Verfahren braucht die Zulassung des Hauptzollamts.
Industriestrompreis und Strompreiskompensation
Für 2026 bringt der Industriestrompreis 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, bei knappen Haushaltsmitteln kann es anteilig kürzen. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren; wer das nicht erfüllt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück.
Strompreiskompensation
Die Strompreiskompensation erstattet einen Teil der CO2-Kosten im Strompreis. Flachglas, Hohlglas und Glasfasern sind seit dem Abrechnungsjahr 2025 neu dabei; Matten und Vliese aus Glasfasern waren schon vorher gelistet. Wer die neuen Produkte herstellt, sollte das jetzt prüfen. Verlangt werden ein Energiemanagementsystem und Gegenleistungen, die Einzelheiten ab 2026 regelt die nationale Richtlinie. Beide Verfahren schließen sich für dieselbe Kilowattstunde aus, unterschiedliche Mengen lassen sich kombinieren, zusammen gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag.
Begrenzung der Umlagen
Lag der umlagepflichtige Selbstverbrauch an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr über 1 GWh, lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen, mindestens 0,05 ct je Kilowattstunde bleiben. Nötig ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS (ISO 14001 allein reicht nicht); nur Unternehmen mit weniger als 5 GWh Stromverbrauch im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr können stattdessen ein nicht zertifiziertes System nach ISO 50005 (mindestens Umsetzungsstufe 3) oder die Mitgliedschaft in einem angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk nutzen. Dazu kommt eine Gegenleistung, etwa wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen.
Gas in der Schmelzwanne
Erdgas, das ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zum Schmelzen, Erwärmen, Warmhalten, Entspannen oder für andere im Gesetz genannte Schritte bei der Herstellung von Glas einsetzt, wird bei der Energiesteuer in Höhe der tatsächlich entrichteten Steuer entlastet, bei Erdgas 5,50 Euro je Megawattstunde, ohne Selbstbehalt. Die Prozessmengen sind zu messen. Für übriges Gas, etwa Hallenheizung, bleibt die allgemeine Entlastung von 1,38 Euro je Megawattstunde abzüglich 250 Euro.
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
CO2-Kompensation für Brennstoffe
Glashersteller (außer Veredlung von Flachglas) können zusätzlich eine Kompensation für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe beantragen, mit Selbstbehalt, Energiemanagement und Klimaschutzmaßnahmen als Gegenleistung. Das gilt nur für Brennstoffe außerhalb von Anlagen des EU-Emissionshandels; Glasschmelzen mit mehr als 20 Tonnen Tageskapazität sind dort erfasst. Für große Hütten bleiben deshalb oft nur Restmengen, für kleinere Hersteller kann es der größere Hebel sein. Für 2026 läuft dieser Antrag bis 30.06.2027.
Mehr dazu: Energiesteuer-Entlastung für die Schmelze · Energiesteuer-Entlastung auf Gas · CO2-Preis
Netzentgelt bei Dauerlast
Eine Schmelzwanne läuft rund um die Uhr. Für die atypische Netznutzung, bei der die höchste Last in den Hochlastzeitfenstern deutlich unter der Jahreshöchstlast liegen muss (mindestens 100 kW Abstand und eine Mindestschwelle je Spannungsebene), ist das meist ungünstig; ohne Lastgang ist das aber nur eine Einschätzung. Große Hütten mit mehr als 10 GWh und mindestens 7.000 Benutzungsstunden an einer Abnahmestelle kommen dagegen für das Bandlast-Privileg in Frage. Sicher prüfbar ist der Aufschlag für besondere Netznutzung: Oberhalb von 1 GWh je Abnahmestelle sinkt er 2026 von 1,559 auf höchstens 0,050 ct je Kilowattstunde, für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr auf höchstens 0,025 ct. Anzeigen für individuelle Netzentgelte erstattet Ihr Unternehmen bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vor.
Hersteller technischer Glaskomponenten, geschätzt 1 bis 3 GWh Strom
Ein Hersteller technischer Glaskomponenten mit geschätzt 1 bis 3 GWh Strom im Jahr kam auf den ersten Blick für fast alles in Frage.
Die Prüfung ohne Rechnung zeigte zwei harte Weichen. Erstens: Je nachdem, ob die Tätigkeit dem sonstigen Glas oder den optischen Instrumenten zuzuordnen ist, stehen Industriestrompreis und Begrenzung der Umlagen ganz offen oder fallen ganz weg. Der Industriestrompreis prüft das je Abnahmestelle, die Begrenzung der Umlagen für das Unternehmen oder einen selbständigen Teil. Zweitens: Der Verbrauch je Abnahmestelle lag nahe an 1 GWh, der Schwelle für die Umlagenbegrenzung und den niedrigen Aufschlag. Deshalb nennen wir hier keine Zahl. Bevor ein Betrag steht, brauchen wir die Jahresrechnung je Standort und eine geklärte Zuordnung für jeden Hebel.
Fristen für Glashersteller
- 17.08.2026Ausschlussfrist
Strompreiskompensation: Abrechnungsjahr 2025
Mehr dazuFür 2025 lief die Frist am 17.08.2026 ab und ist nicht nachholbar.
- 31.12.2026
Stromsteuer-Entlastung: Antrag für 2025
Mehr dazuDer Antrag für 2025 muss bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt sein, regelmäßig bis 31.12.2026.
- 31.03.2027
- 30.06.2027
Begrenzung der Umlagen: Antrag für 2028
Mehr dazuDer Antrag gilt für das Folgejahr und muss bis 30. Juni gestellt sein; der nächste Termin ist der 30.06.2027 für 2028.
- 30.06.2027
- 15.07.2027
Industriestrompreis bei gleichzeitiger Strompreiskompensation
Mehr dazuBei gleichzeitiger Strompreiskompensation für dasselbe Jahr läuft der Antrag bis 15.07.2027.
- 31.12.2028
Stromnetzentgeltverordnung tritt außer Kraft
Mehr dazuDie Stromnetzentgeltverordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft, danach rechnen wir neu.
- regelmäßig bis 31.12. des FolgejahresWiederkehrendAusschlussfrist
Energiesteuer-Entlastung für die Schmelze
Mehr dazuDie Frist ist hart: Wer den Antrag nicht bis Ablauf der Festsetzungsfrist stellt, verliert die Prozessentlastung für dieses Jahr in aller Regel.
Wann wir abraten
- Veredler von Flachglas haben keine Strompreiskompensation, unabhängig vom Verbrauch.
- Unter 1 GWh umlagepflichtigem Selbstverbrauch je Abnahmestelle gibt es auch keine Umlagenbegrenzung.
- Bei knapp über 1 GWh kann der Aufwand für Nachweise und Energiemanagement den Vorteil auffressen: In zwei Fällen aus anderen Branchen standen 5.000 bis 8.000 Euro Kosten gegen rund 12.000 Euro Vorteil, wir haben abgeraten.
- Und eine laufende Entlastung weisen wir nicht als neues Potenzial aus.
So läuft die Prüfung
Rechnungen hochladen
Sie laden die Jahresrechnungen für Strom und Gas hoch, gern mit Lastgang.
Prüfung
Wir prüfen Code je Abnahmestelle, Produkte je Anlage, Prozessmengen und laufende Entlastungen und nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung | Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. |
| Industriestrompreis, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe, Begrenzung der Umlagen | Wir setzen sie gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. |
| Energiesteuer auf Gas, Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Rechnungsprüfung | Das setzen wir selbst um. Anzeigen für individuelle Netzentgelte erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor. |
| Rechtsberatung | bleibt bei unseren Partnerkanzleien. |
Häufige Fragen
Ja, alle Glas-Klassen von Flachglas bis technischem Glas stehen in der maßgeblichen Liste. Geprüft wird jede Abnahmestelle nach der dort überwiegenden Tätigkeit, die Zuordnung prüft das BAFA selbst. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren.
Hersteller von Flachglas, Hohlglas und Glasfasern können seit dem Abrechnungsjahr 2025 neu einen Antrag stellen; Matten und Vliese aus Glasfasern waren schon vorher gelistet. Glasveredler von Flachglas und Hersteller von technischem Glas nicht. Maßgeblich ist das Produkt der Anlage.
Ja, für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Für Erdgas, das zum Schmelzen, Erwärmen, Warmhalten, Entspannen oder für vergleichbar im Gesetz genannte Schritte bei der Herstellung von Glas eingesetzt wird, wird die tatsächlich entrichtete Energiesteuer voll entlastet, ohne Selbstbehalt. Für Strom in denselben Prozessschritten sieht das Stromsteuergesetz eine eigene Entlastung vor. Die Prozessmengen müssen grundsätzlich gemessen werden.
Meist nicht, weil die Wanne rund um die Uhr läuft. Wir prüfen trotzdem Aufschlag für besondere Netznutzung und, bei sehr großen Abnahmestellen, das Bandlast-Privileg.
Für dieselbe Strommenge nicht, für unterschiedliche Mengen schon, mit gemeinsamem Höchstbetrag. Wir rechnen die Aufteilung.
Stromsteuer-Entlastung, Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen über 1 GWh, Netzentgelt und Gas. Strompreiskompensation und CO2-Kompensation für Brennstoffe nicht.
Die Prüfung aller Hebel übernehmen wir. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Industriestrompreis, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe und Begrenzung der Umlagen setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. Energiesteuer auf Gas, Netzentgelte und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um; Anzeigen für individuelle Netzentgelte erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor.
Potenzial prüfen lassen
Das Honorar ist erfolgsabhängig, ohne Vorkasse.
Quellen
- 1Sektorliste Industriestrompreis (KUEBLL)
- 2BAFA: Industriestrompreis
- 3EnFG Anlage 2: Besondere Ausgleichsregelung, Liste
- 4EnFG § 30: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung
- 5EnFG § 40: Frist der Besonderen Ausgleichsregelung
- 6Strompreiskompensation: Sektoren, Anhang I (C/2026/196)
- 7DEHSt: Strompreiskompensation verstehen
- 8BECV Anlage: CO2-Preis-Kompensation
- 9BECV: Frist, Selbstbehalt, Gegenleistung
- 10BECV: Emissionshandel und Beihilfefähigkeit
- 11TEHG Anhang: Glasherstellung
- 12Stromsteuer-Entlastung § 9b
- 13StromStG § 9a: Prozessentlastung
- 14Energiesteuer-Entlastung § 51 EnergieStG
- 15EnergieStV § 95: Nachweis der Prozessmengen
- 16Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG
- 17StromNEV § 19: Bandlast und atypische Netznutzung
- 18StromStG § 2a: Unternehmen in Schwierigkeiten

