Stromsteuer: rechnerisch der größte Einzelposten
Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr (§ 9b StromStG), gerechnet je Rechtsträger. Weil sie auf die gesamte Menge wirkt, ist sie bei Kfz-Teile-Herstellern rechnerisch meist der größte Einzelposten. Voraussetzung ist, dass in der Gesellschaft tatsächlich hergestellt oder bearbeitet wird; eine Gesellschaft, die nur lagert, kommissioniert oder handelt, gehört nicht dazu. Die Zuordnung trifft das Hauptzollamt.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Zulieferer im Gigawattstunden-Bereich
Ein Zulieferer im Gigawattstunden-Bereich, Hauptgesellschaft.
im niedrigen sechsstelligen Bereich pro Jahr
Die Stromsteuer ergab ein berechnetes Potenzial im niedrigen sechsstelligen Bereich pro Jahr.
Selbsterklärung und Transparenzmeldung
Ab 10.000 Euro Entlastung verlangt das Hauptzollamt eine Selbsterklärung zu Beihilfen, ab über 100.000 Euro wird die Entlastung zusätzlich an die EU-Transparenzdatenbank gemeldet. Bei Gruppen mit mehreren deutschen Gesellschaften prüfen wir jede einzeln. Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien, wir bereiten Mengen und Unterlagen vor.
Umlagenbegrenzung: Liste 2 und lange Vorlaufzeit
Teile und Zubehör für Kraftwagen stehen auf Liste 2 des EnFG. Auch hier zählt der Code der jeweiligen Abnahmestelle. An Abnahmestellen mit über 1 GWh zahlen Sie für die Menge oberhalb von 1 GWh nur 25 Prozent der KWKG- und Offshore-Umlage, bei besonderer Deckung aus erneuerbaren Energien 15 Prozent. 2026 betragen beide Umlagen zusammen 1,387 ct/kWh. Voraussetzung sind ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach EnFG (ISO 14001 allein reicht nicht) und eine Gegenleistung, etwa umgesetzte Effizienzmaßnahmen (§ 30 EnFG). Hersteller von Kraftwagen (29.10), Aufbauten (29.20) und elektrischer Ausrüstung (29.31) stehen auf keiner Liste. Die Umlagenbegrenzung setzen wir mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern um.
Zulieferer mit Energiemanagement
Ein Zulieferer mit Energiemanagement.
im mittleren fünfstelligen Bereich pro Jahr
Die Begrenzung ergab ein berechnetes Potenzial im mittleren fünfstelligen Bereich pro Jahr.
Industriestrompreis: je Werk geprüft
Der Industriestrompreis knüpft an Teilliste 1 der EU-Leitlinien. Teile und Zubehör für Kraftwagen stehen dort nicht. Für ein reines Kfz-Teile-Werk prüfen wir den Industriestrompreis deshalb früh und sagen offen ab.
Geprüft wird aber je Abnahmestelle nach dem Tätigkeitsschwerpunkt (Richtlinie Nr. 3.3). Die Einordnung wird festgestellt, nicht gewählt; den Ausschlag gibt die tatsächliche Gewichtung der Tätigkeiten. Eine Klassifizierung des Statistischen Landesamts hilft als Beleg, das BAFA prüft aber selbst.
Zulieferer mit Metallteilen und Verpressung
Bei einem Zulieferer, der Metallteile bearbeitet und in einem zweiten Schritt verpresst, kamen vier Wirtschaftszweige infrage.
geschätzten fünfstelligen Betrag pro Jahr
Je nach Zuordnung lag der Industriestrompreis bei null oder bei einem geschätzten fünfstelligen Betrag pro Jahr.
Netzentgelt und Aufschlag: Meldungen nicht vergessen
Für selbst verbrauchten Strom oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle steigt das Netzentgelt durch den Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 um höchstens 0,050 statt 1,559 ct/kWh, im Produzierenden Gewerbe mit Stromkosten über 4 Prozent des Umsatzes im Vorjahr um höchstens 0,025 ct/kWh. Fehlt die nötige Meldung, kann der Netzbetreiber den vollen Satz abrechnen. Deshalb prüfen wir die Gruppe auf jeder Rechnung.
Mehr dazu: Aufschlag für besondere Netznutzung
Atypische Netznutzung und Bandlast
Die atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV) lohnt, wenn die Jahresspitze mindestens 100 kW über der höchsten Last in den Hochlastzeitfenstern liegt, die Erheblichkeitsschwelle erreicht wird und die Ersparnis mindestens 500 Euro im Jahr beträgt. Bei Mehrschichtbetrieb mit Pressen ist das offen, das zeigt nur der Lastgang. Das Bandlastprivileg verlangt 7.000 Benutzungsstunden und 10 GWh, das erreichen nur wenige Werke.
Konzessionsabgabe
Bei der Konzessionsabgabe zahlen große leistungsgemessene Stellen meist schon den Sondervertragssatz.
Mehr dazu: Konzessionsabgabe · Grenzpreis
Große leistungsgemessene Stellen
Große leistungsgemessene Stellen, die meist schon den Sondervertragssatz zahlen.
ein vierstelliger Betrag pro Jahr
Dort blieb die Befreiung über den Grenzpreis, ein vierstelliger Betrag pro Jahr, dazu wenige kleinere Zähler für die Umstufung.
Gas für Prozesse und Hallen
Für Gas gilt die Entlastung nach § 54 EnergieStG mit 1,38 Euro je Megawattstunde und 250 Euro Selbstbehalt.
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Zulieferer mit Gasverbrauch im Gigawattstunden-Bereich
Ein Zulieferer mit Gasverbrauch im Gigawattstunden-Bereich.
im hohen vierstelligen Bereich pro Jahr
Diese Entlastung lag im hohen vierstelligen Bereich pro Jahr.
Fristen für Automobilzulieferer
- 31. Dezember des Folgejahres
- 30. Juni für das Folgejahr
- 30. SeptemberWiederkehrend
Anzeige zur atypischen Netznutzung
Mehr dazuDie Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstattet Ihr Unternehmen bis 30. September, wir bereiten sie vor.
- 31. März 2027
Antrag auf Industriestrompreis für 2026
Mehr dazu - 31.12.2028
Ende der StromNEV
So läuft die Prüfung ab
Rechnungen hochladen
Sie laden Strom- und Gasrechnungen aller Werke hoch.
Prüfung
Wir klären den Code je Gesellschaft und je Abnahmestelle, prüfen jeden Hebel und trennen sicher von zu prüfen.
Umsetzung
Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um: Stromsteuer über unsere Partnerkanzleien; Umlagenbegrenzung und Industriestrompreis gemeinsam mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern; Energiesteuer, Netzentgelte, Aufschlag, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung selbst. Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien.
Häufige Fragen
Wer Kfz-Teile selbst herstellt oder bearbeitet, gehört in der Regel zum Produzierenden Gewerbe; die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Dann kommen die Stromsteuer-Entlastung von 20 Euro je Megawattstunde, die Energiesteuer-Entlastung für Gas und, ab über 1 GWh an einer Abnahmestelle, die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage in Betracht. Dazu prüfen wir Netzentgelte, den Aufschlag für besondere Netznutzung und die Konzessionsabgabe. Für Logistik- oder Handelsgesellschaften im Konzern gilt das nicht.
Hersteller von Teilen und Zubehör für Kraftwagen (29.32) stehen nicht auf der amtlichen Liste. Geprüft wird aber je Abnahmestelle nach dem Tätigkeitsschwerpunkt. Ein Werk, das schwerpunktmäßig Press- und Stanzteile, Kunststoffwaren oder Wärmebehandlung herstellt, kann leistungsberechtigt sein. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden.
Für 29.32 gilt Liste 2 des EnFG: Für die Menge oberhalb von 1 GWh zahlt die Abnahmestelle 25 Prozent der KWKG- und Offshore-Umlage, bei besonderer Deckung aus erneuerbaren Energien 15 Prozent. 2026 betragen beide Umlagen zusammen 1,387 ct/kWh. Voraussetzung sind ein Energie- oder Umweltmanagementsystem und eine Gegenleistung wie umgesetzte Effizienzmaßnahmen.
Für selbst verbrauchten Strom oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle gilt beim Aufschlag für besondere Netznutzung ein deutlich niedrigerer Höchstsatz. Wir prüfen, welche Gruppe abgerechnet wurde, welche Meldung vorlag und ob die Abrechnung stimmt. Die rechtliche Bewertung übernehmen unsere Partnerkanzleien.
Für Raumwärme und Prozesse gilt die Entlastung nach § 54 EnergieStG mit 1,38 Euro je Megawattstunde. Für Wärmebehandlung und Oberflächenveredlung im Rahmen der Herstellung von Metallerzeugnissen kann die vollständige Erstattung nach § 51 greifen. Voraussetzung ist, dass das Gas unmittelbar im Ofen oder Bad eingesetzt und gesondert gemessen wird; die Abgrenzung klären wir vor dem Antrag.
Energiesteuer, Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Den Stromsteuer-Antrag bereiten wir vor, gestellt wird er über unsere Partnerkanzleien. Umlagenbegrenzung und Industriestrompreis setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern um. Die Anzeige zur atypischen Netznutzung erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor.
Werke prüfen lassen
Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.
Quellen
- 1Stromsteuer-Entlastung § 9b
- 2WZ 2003: Klassifikation
- 3StromStG: Begünstigte Unternehmen
- 4StromStV: Mischbetrieb
- 5StromStV: Antragsfrist
- 6EnFG Anlage 2: Branchenlisten
- 7EnFG: Begrenzung der Umlagen
- 8EnFG: Voraussetzungen der Begrenzung
- 9EnFG: Begriffsbestimmungen
- 10EnFG: Antragsverfahren
- 11EU-Leitlinien: Sektorliste
- 12BECV: Anlage
- 13Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG
- 14§ 51 EnergieStG
- 15StromNEV § 19: Netzentgelte und Aufschlag
- 16EnFG: Messung und Abgrenzung
- 17KAV: Konzessionsabgabe

