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Blick in eine Papierfabrik mit Papiermaschine, Trockenzylindern und großen gelagerten Papierrollen im Vordergrund.
Branchen · Papier und Zellstoff

Energiekosten in der Papier- und Zellstoffindustrie senken

Stand:

Kurz gesagt

Hersteller von Holz- und Zellstoff (17.11) sowie von Papier, Karton und Pappe (17.12) stehen auf allen vier Förderlisten: Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation und Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe. Hinzu kommen Stromsteuer-Entlastung, Energiesteuer auf Gas und über 1 GWh je Abnahmestelle ein niedrigerer Aufschlag im Netzentgelt. Große Werke nutzen vieles schon, der Wert liegt dann in Lücken. Datenstand: 07.10.2026.

Rechenbeispiel: ein Werk mit 5 GWh

Für die Papier- und Zellstoffherstellung haben wir noch keinen eigenen abgeschlossenen Fall. Das Beispiel ist deshalb frei gewählt: ein kleineres Werk mit einer Abnahmestelle und 5.000 MWh versteuertem Netzbezug, ohne Eigenerzeugung, ohne Strompreiskompensation, Sätze 2026, keine Entlastung bisher genutzt.

HebelRechnungBetrag pro Jahr
Stromsteuer5.000 MWh x 20 Euro minus 250 Eurorund 99.750 Euro
Industriestrompreisanrechenbarer Verbrauch x 18,72 Euro, davon mindestens die Hälfte als Pflichtinvestitionrund 93.600 Euro
Aufschlag für besondere Netznutzung, nur falls bisher der volle Satz berechnet wird4.000 MWh über 1 GWh x 1,509 ct/kWhrund 60.400 Euro
Begrenzung der Umlagen, frühestens ab 2028 (Sätze 2026 als Rechengröße)4.000 MWh x 85 % von 1,387 ct/kWhrund 47.200 Euro

Stromsteuer: das Unternehmen zählt

Die Entlastung um 20 Euro je Megawattstunde (abzüglich 250 Euro im Jahr) gilt für versteuerten Strom, den ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für betriebliche Zwecke entnimmt. Geprüft wird das Unternehmen als Ganzes, nicht das einzelne Werk: Gehören Handel oder Dienstleistungen zur selben Gesellschaft, entscheidet der Schwerpunkt. Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht.

Rechnen
Ihre Stromsteuer-Entlastung7.750 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Strompreiskompensation und Industriestrompreis zusammen

Die Strompreiskompensation gleicht CO2-Kosten im Strompreis aus. Papier und Zellstoff gehören zu den bisherigen Sektoren, maßgeblich sind die hergestellten Produkte. Voraussetzung sind ein zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS und eine Gegenleistung, etwa Effizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen.

Der Industriestrompreis ist neu

Der Industriestrompreis ist neu: 18,72 Euro je Megawattstunde für 2026 auf den anrechenbaren Verbrauch, ohne Rechtsanspruch. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren, wer das nicht erfüllt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück. Beide Programme lassen sich kombinieren, aber nicht für dieselbe Strommenge.

Gas: CO2-Kompensation und Energiesteuer

Papierfabriken verbrauchen viel Wärme. Zellstoffanlagen und größere Papieranlagen sind meist im europäischen Emissionshandel erfasst, für deren Brennstoffe gibt es keine CO2-Kompensation. Für Brennstoffe im nationalen Emissionshandel außerhalb dieser Anlagen ist Papier mit 90 %, Zellstoff mit 80 % kompensationsfähig, nach Abzug eines Selbstbehalts von 50 bis 150 Tonnen CO2 je nach Energieverbrauch. Voraussetzung sind Energiemanagement und die Reinvestition von mindestens 80 % der Vorjahresbeihilfe in Klimaschutz, der Antrag läuft bis 30. Juni des Folgejahres. Die Grenze der Anlage entscheidet also, welches Gas überhaupt in Frage kommt. Für Heizgas im Produzierenden Gewerbe bleibt die Entlastung nach § 54 Energiesteuergesetz: 1,38 Euro je Megawattstunde Erdgas, abzüglich 250 Euro im Jahr. Gas für eigene Stromerzeugung prüfen wir gesondert.

Mehr dazu: Energiesteuer auf Gas (§ 54) · Energiesteuer-Entlastung (§ 51)

Rechnen
Ihre Energiesteuer-Entlastung auf Gas2.510 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Über 1 GWh: Aufschlag und Umlagen

Für selbst verbrauchten Strom über der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt der Aufschlag 2026 auf höchstens 0,05 ct/kWh, im Produzierenden Gewerbe mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes im Vorjahr auf höchstens 0,025 ct/kWh. Die Begrenzung der Umlagen auf 15 % über der ersten Gigawattstunde verlangt Energiemanagement und Gegenleistung, der Antrag läuft bis 30. Juni für das Folgejahr, der nächste also bis 30.06.2027 für 2028.

Mehr dazu: Aufschlag für besondere Netznutzung · Besondere Ausgleichsregelung · BesAR-Voraussetzungen · Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage

Aus der Praxis

Wir bereiten die Meldung vor und prüfen, ob Ihr Netzbetreiber den richtigen Satz abrechnet.

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Industriebetrieb aus einer anderen Branche

Aus der Praxis, wenn auch aus einer anderen Branche: Bei einem Industriebetrieb fehlte eine Meldung beim Netzbetreiber.

Eigenerzeugung und Netzbezug trennen

Viele Papierwerke erzeugen Strom und Dampf selbst. Das ändert die Rechnung: Die Stromsteuer-Entlastung gilt nur für versteuerten Strom, beim Industriestrompreis zählt Eigenerzeugung mit, Umlagen und Aufschlag hängen am Netzbezug. Wir trennen die Mengen deshalb je Hebel, bevor wir rechnen.

Wo bei großen Werken die Lücken liegen

  • Industriestrompreis 2026 noch nicht eingeplant.
  • Aufschlag-Meldung je Abnahmestelle nicht vollständig.
  • Gas außerhalb der Emissionshandelsanlage nicht kompensiert.
  • Fristen und Bescheide nach Umfirmierung oder Eigentümerwechsel nicht nahtlos.
  • Konzessionsabgabe: Grenzpreisbefreiung im GWh-Bereich nicht geprüft.

Mehr dazu: Konzessionsabgabe und Grenzpreis · Konzessionsabgabe

Netzentgelt bei Dauerlast

Bei kontinuierlichem Betrieb ist atypische Netznutzung selten, Stillstände und Fahrweise zeigt erst der Lastgang. Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie, wir bereiten sie vor.

Schnellcheck
GWh

Schwelle: 10 GWh

Fristen für Papier und Zellstoff

  1. 17.08.2026
    Ausschlussfrist

    Strompreiskompensation: Frist für 2025

    Die Frist für 2025 ist am 17.08.2026 abgelaufen.

    Mehr dazu
  2. 31.12.2026
    Ausschlussfrist

    Stromsteuer-Antrag für 2025

    Den Antrag für 2025 stellen Sie in der Regel noch bis 31.12.2026 beim Hauptzollamt.

    Mehr dazu
  3. 31.03.2027

    Industriestrompreis 2026

    Der Antrag auf Industriestrompreis 2026 läuft bis 31.03.2027.

    Mehr dazu
  4. 30.06.2027
    Ausschlussfrist

    Begrenzung der Umlagen für 2028

    Der nächste reguläre Antrag läuft bis 30.06.2027 für 2028.

    Mehr dazu
  5. 15.07.2027

    Industriestrompreis 2026 mit Strompreiskompensation

    Wer für 2026 auch Strompreiskompensation beantragt, hat bis 15.07.2027 Zeit.

    Mehr dazu
  6. 30. Juni des Folgejahres
    Wiederkehrend

    CO2-Kompensation für Brennstoffe

    Der Antrag läuft bis 30. Juni des Folgejahres.

  7. 31.12.2028

    Die StromNEV tritt außer Kraft

    Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft, danach prüfen wir neu.

So läuft die Prüfung ab

  1. Rechnungen hochladen

    Sie laden Strom- und Gasrechnungen hoch, gern mit Lastgang und den letzten Bescheiden.

  2. Abgleich

    Wir gleichen ab, was schon läuft, und nennen Ihnen das berechnete Potenzial je Hebel.

Wer setzt je Hebel um
HebelWer setzt um
Stromsteuer-Entlastung (§ 9b)Antrag über unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht; wir bereiten Menge und Unterlagen vor
Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für BrennstoffeEnergyIQ gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist
Aufschlag für besondere Netznutzung, Leistungsspitzen, Netzabrechnung, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas, RechnungsprüfungEnergyIQ
Atypische Netznutzung, BandlastEnergyIQ bereitet vor, die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie

Häufige Fragen

Ja. Holz- und Zellstoff (17.11) sowie Papier, Karton und Pappe (17.12) gehören zu den bisherigen Sektoren. Maßgeblich sind die hergestellten Produkte. Voraussetzung sind unter anderem ein zertifiziertes Energiemanagement, eine Gegenleistung wie Effizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen und eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers.

Ja, aber nicht für dieselbe Strommenge: Strom, für den Sie im selben Jahr Strompreiskompensation beantragen, zählt beim Industriestrompreis nicht. Für beide zusammen gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag. Der Antrag auf Industriestrompreis 2026 läuft bis 31.03.2027, wer für 2026 auch Strompreiskompensation beantragt, hat bis 15.07.2027 Zeit. Einen Rechtsanspruch auf den Industriestrompreis gibt es nicht, das BAFA entscheidet nach Ermessen.

Nur für Brennstoffe, die dem nationalen Emissionshandel unterliegen. Zellstoff ist mit 80 %, Papier mit 90 % gelistet. Brennstoffe in Anlagen des europäischen Emissionshandels zählen nicht, und Zellstoff- sowie größere Papieranlagen sind dort meist erfasst. Es bleibt ein Selbstbehalt von 50 bis 150 Tonnen CO2.

Für den Verbrauch über der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt er 2026 von 1,559 auf höchstens 0,05 ct/kWh, im Produzierenden Gewerbe mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes im Vorjahr auf höchstens 0,025 ct/kWh. Netzbetreiber verlangen dafür in der Praxis eine Meldung bis 31. März des Folgejahres.

Es kann, wenn an einer Abnahmestelle mehr als 10 GWh und mindestens 7.000 Benutzungsstunden erreicht werden. Die Anzeige erstatten Sie selbst, wir bereiten sie vor. Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft, die Übergangsregeln stehen bisher nur im Entwurf.

Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht, wir bereiten Menge und Unterlagen vor. Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation und die Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist. Netzentgelt, Aufschlag, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas und die Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Rechtsberatung bleibt bei den Partnerkanzleien.

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Quellen

  1. 1EnFG Anlage 2: Liste der Branchengesetze-im-internet.de · 11. August 2026
  2. 2KUEBLL: Industriestrompreis, Teilliste 1eur-lex.europa.eu · 11. August 2026
  3. 3BECV: CO2-Kompensation, Anlagegesetze-im-internet.de · 11. August 2026
  4. 4Stromsteuer-Entlastung § 9bgesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  5. 5StromStV: Antragsfristgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  6. 6AO: Festsetzungsfristgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  7. 7StromStV: Prüfeinheit und Schwerpunktgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  8. 8StromStV: zuständiges Hauptzollamtgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  9. 9StromStG: Unternehmen in Schwierigkeitengesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  10. 10EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzunggesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  11. 11EnFG: Energiemanagement und Nachweisegesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  12. 12EnFG: Umfang der Umlagenbegrenzunggesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  13. 13EnFG: Antragsfrist BesARgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  14. 14StromNEV: Aufschlag, atypische Netznutzung, Bandlastgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  15. 15EHS-Beihilfeleitlinien: Sektorliste Strompreiskompensationeur-lex.europa.eu · 30. Juli 2026
  16. 16BECV: Selbstbehalt und Verfahrengesetze-im-internet.de · 11. August 2026
  17. 17BEHG: Doppelbelastung vermeidengesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  18. 18Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 7. Juni 2026
  19. 19§ 51 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  20. 20KAV: Konzessionsabgabe, Sondervertraggesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
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