Rechenbeispiel: ein Werk mit 5 GWh
Für die Papier- und Zellstoffherstellung haben wir noch keinen eigenen abgeschlossenen Fall. Das Beispiel ist deshalb frei gewählt: ein kleineres Werk mit einer Abnahmestelle und 5.000 MWh versteuertem Netzbezug, ohne Eigenerzeugung, ohne Strompreiskompensation, Sätze 2026, keine Entlastung bisher genutzt.
| Hebel | Rechnung | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Stromsteuer | 5.000 MWh x 20 Euro minus 250 Euro | rund 99.750 Euro |
| Industriestrompreis | anrechenbarer Verbrauch x 18,72 Euro, davon mindestens die Hälfte als Pflichtinvestition | rund 93.600 Euro |
| Aufschlag für besondere Netznutzung, nur falls bisher der volle Satz berechnet wird | 4.000 MWh über 1 GWh x 1,509 ct/kWh | rund 60.400 Euro |
| Begrenzung der Umlagen, frühestens ab 2028 (Sätze 2026 als Rechengröße) | 4.000 MWh x 85 % von 1,387 ct/kWh | rund 47.200 Euro |
Stromsteuer: das Unternehmen zählt
Die Entlastung um 20 Euro je Megawattstunde (abzüglich 250 Euro im Jahr) gilt für versteuerten Strom, den ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für betriebliche Zwecke entnimmt. Geprüft wird das Unternehmen als Ganzes, nicht das einzelne Werk: Gehören Handel oder Dienstleistungen zur selben Gesellschaft, entscheidet der Schwerpunkt. Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Strompreiskompensation und Industriestrompreis zusammen
Die Strompreiskompensation gleicht CO2-Kosten im Strompreis aus. Papier und Zellstoff gehören zu den bisherigen Sektoren, maßgeblich sind die hergestellten Produkte. Voraussetzung sind ein zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS und eine Gegenleistung, etwa Effizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen.
Der Industriestrompreis ist neu
Der Industriestrompreis ist neu: 18,72 Euro je Megawattstunde für 2026 auf den anrechenbaren Verbrauch, ohne Rechtsanspruch. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren, wer das nicht erfüllt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück. Beide Programme lassen sich kombinieren, aber nicht für dieselbe Strommenge.
Gas: CO2-Kompensation und Energiesteuer
Papierfabriken verbrauchen viel Wärme. Zellstoffanlagen und größere Papieranlagen sind meist im europäischen Emissionshandel erfasst, für deren Brennstoffe gibt es keine CO2-Kompensation. Für Brennstoffe im nationalen Emissionshandel außerhalb dieser Anlagen ist Papier mit 90 %, Zellstoff mit 80 % kompensationsfähig, nach Abzug eines Selbstbehalts von 50 bis 150 Tonnen CO2 je nach Energieverbrauch. Voraussetzung sind Energiemanagement und die Reinvestition von mindestens 80 % der Vorjahresbeihilfe in Klimaschutz, der Antrag läuft bis 30. Juni des Folgejahres. Die Grenze der Anlage entscheidet also, welches Gas überhaupt in Frage kommt. Für Heizgas im Produzierenden Gewerbe bleibt die Entlastung nach § 54 Energiesteuergesetz: 1,38 Euro je Megawattstunde Erdgas, abzüglich 250 Euro im Jahr. Gas für eigene Stromerzeugung prüfen wir gesondert.
Mehr dazu: Energiesteuer auf Gas (§ 54) · Energiesteuer-Entlastung (§ 51)
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Über 1 GWh: Aufschlag und Umlagen
Für selbst verbrauchten Strom über der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt der Aufschlag 2026 auf höchstens 0,05 ct/kWh, im Produzierenden Gewerbe mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes im Vorjahr auf höchstens 0,025 ct/kWh. Die Begrenzung der Umlagen auf 15 % über der ersten Gigawattstunde verlangt Energiemanagement und Gegenleistung, der Antrag läuft bis 30. Juni für das Folgejahr, der nächste also bis 30.06.2027 für 2028.
Mehr dazu: Aufschlag für besondere Netznutzung · Besondere Ausgleichsregelung · BesAR-Voraussetzungen · Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage
Wir bereiten die Meldung vor und prüfen, ob Ihr Netzbetreiber den richtigen Satz abrechnet.
Industriebetrieb aus einer anderen Branche
Aus der Praxis, wenn auch aus einer anderen Branche: Bei einem Industriebetrieb fehlte eine Meldung beim Netzbetreiber.
Der Industriebetrieb wurde für ein ganzes Jahr zum vollen Satz nachbelastet.
Eigenerzeugung und Netzbezug trennen
Viele Papierwerke erzeugen Strom und Dampf selbst. Das ändert die Rechnung: Die Stromsteuer-Entlastung gilt nur für versteuerten Strom, beim Industriestrompreis zählt Eigenerzeugung mit, Umlagen und Aufschlag hängen am Netzbezug. Wir trennen die Mengen deshalb je Hebel, bevor wir rechnen.
Wo bei großen Werken die Lücken liegen
- Industriestrompreis 2026 noch nicht eingeplant.
- Aufschlag-Meldung je Abnahmestelle nicht vollständig.
- Gas außerhalb der Emissionshandelsanlage nicht kompensiert.
- Fristen und Bescheide nach Umfirmierung oder Eigentümerwechsel nicht nahtlos.
- Konzessionsabgabe: Grenzpreisbefreiung im GWh-Bereich nicht geprüft.
Mehr dazu: Konzessionsabgabe und Grenzpreis · Konzessionsabgabe
Netzentgelt bei Dauerlast
Bei kontinuierlichem Betrieb ist atypische Netznutzung selten, Stillstände und Fahrweise zeigt erst der Lastgang. Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie, wir bereiten sie vor.
Fristen für Papier und Zellstoff
- 17.08.2026Ausschlussfrist
Strompreiskompensation: Frist für 2025
Mehr dazuDie Frist für 2025 ist am 17.08.2026 abgelaufen.
- 31.12.2026Ausschlussfrist
Stromsteuer-Antrag für 2025
Mehr dazuDen Antrag für 2025 stellen Sie in der Regel noch bis 31.12.2026 beim Hauptzollamt.
- 31.03.2027
- 30.06.2027Ausschlussfrist
Begrenzung der Umlagen für 2028
Mehr dazuDer nächste reguläre Antrag läuft bis 30.06.2027 für 2028.
- 15.07.2027
Industriestrompreis 2026 mit Strompreiskompensation
Mehr dazuWer für 2026 auch Strompreiskompensation beantragt, hat bis 15.07.2027 Zeit.
- 30. Juni des FolgejahresWiederkehrend
CO2-Kompensation für Brennstoffe
Der Antrag läuft bis 30. Juni des Folgejahres.
- 31.12.2028
Die StromNEV tritt außer Kraft
Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft, danach prüfen wir neu.
So läuft die Prüfung ab
Rechnungen hochladen
Sie laden Strom- und Gasrechnungen hoch, gern mit Lastgang und den letzten Bescheiden.
Abgleich
Wir gleichen ab, was schon läuft, und nennen Ihnen das berechnete Potenzial je Hebel.
| Hebel | Wer setzt um |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung (§ 9b) | Antrag über unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht; wir bereiten Menge und Unterlagen vor |
| Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe | EnergyIQ gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist |
| Aufschlag für besondere Netznutzung, Leistungsspitzen, Netzabrechnung, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas, Rechnungsprüfung | EnergyIQ |
| Atypische Netznutzung, Bandlast | EnergyIQ bereitet vor, die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie |
Häufige Fragen
Ja. Holz- und Zellstoff (17.11) sowie Papier, Karton und Pappe (17.12) gehören zu den bisherigen Sektoren. Maßgeblich sind die hergestellten Produkte. Voraussetzung sind unter anderem ein zertifiziertes Energiemanagement, eine Gegenleistung wie Effizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen und eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers.
Ja, aber nicht für dieselbe Strommenge: Strom, für den Sie im selben Jahr Strompreiskompensation beantragen, zählt beim Industriestrompreis nicht. Für beide zusammen gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag. Der Antrag auf Industriestrompreis 2026 läuft bis 31.03.2027, wer für 2026 auch Strompreiskompensation beantragt, hat bis 15.07.2027 Zeit. Einen Rechtsanspruch auf den Industriestrompreis gibt es nicht, das BAFA entscheidet nach Ermessen.
Nur für Brennstoffe, die dem nationalen Emissionshandel unterliegen. Zellstoff ist mit 80 %, Papier mit 90 % gelistet. Brennstoffe in Anlagen des europäischen Emissionshandels zählen nicht, und Zellstoff- sowie größere Papieranlagen sind dort meist erfasst. Es bleibt ein Selbstbehalt von 50 bis 150 Tonnen CO2.
Für den Verbrauch über der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt er 2026 von 1,559 auf höchstens 0,05 ct/kWh, im Produzierenden Gewerbe mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes im Vorjahr auf höchstens 0,025 ct/kWh. Netzbetreiber verlangen dafür in der Praxis eine Meldung bis 31. März des Folgejahres.
Es kann, wenn an einer Abnahmestelle mehr als 10 GWh und mindestens 7.000 Benutzungsstunden erreicht werden. Die Anzeige erstatten Sie selbst, wir bereiten sie vor. Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft, die Übergangsregeln stehen bisher nur im Entwurf.
Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht, wir bereiten Menge und Unterlagen vor. Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation und die Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist. Netzentgelt, Aufschlag, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas und die Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Rechtsberatung bleibt bei den Partnerkanzleien.
Lücken im Werk prüfen
Rechnungen hochladen und im Hebel-Check sehen, welche Lücken in Ihrem Werk offen sind.
Quellen
- 1EnFG Anlage 2: Liste der Branchen
- 2KUEBLL: Industriestrompreis, Teilliste 1
- 3BECV: CO2-Kompensation, Anlage
- 4Stromsteuer-Entlastung § 9b
- 5StromStV: Antragsfrist
- 6AO: Festsetzungsfrist
- 7StromStV: Prüfeinheit und Schwerpunkt
- 8StromStV: zuständiges Hauptzollamt
- 9StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten
- 10EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung
- 11EnFG: Energiemanagement und Nachweise
- 12EnFG: Umfang der Umlagenbegrenzung
- 13EnFG: Antragsfrist BesAR
- 14StromNEV: Aufschlag, atypische Netznutzung, Bandlast
- 15EHS-Beihilfeleitlinien: Sektorliste Strompreiskompensation
- 16BECV: Selbstbehalt und Verfahren
- 17BEHG: Doppelbelastung vermeiden
- 18Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG
- 19§ 51 EnergieStG
- 20KAV: Konzessionsabgabe, Sondervertrag

