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Arbeiter in Schutzkleidung prüft in einer deutschen Aluminiumhütte Stromschienen an Elektrolyseöfen unter Hallenkränen.
Strompreiskompensation · Frist

Strompreiskompensation: Fristen 2025, 2026 und was jetzt zu tun ist

Stand:

Kurz gesagt

Die Frist für das Abrechnungsjahr 2025 endete am 17.08.2026, eine Nachholung gibt es nicht. Die Frist für 2026 hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) noch nicht veröffentlicht. Nach der Entwurfsfassung der Richtlinie endet das Antragsfenster frühestens am 31. Mai und spätestens am 30. September des Folgejahres, also 2027. Weil Managementsystem, Signatur, Prüfung und die Abstimmung mit dem Industriestrompreis Vorlauf brauchen, sollten Sie jetzt beginnen. Datenstand: 08.10.2026.

Die Termine auf einen Blick

  1. 17.08.2026
    Ausschlussfrist

    Antrag Strompreiskompensation 2025

    Status: abgelaufen

  2. gibt die DEHSt bekannt, nach Entwurf Fristende frühestens 31.05., spätestens 30.09.2027
    Wiederkehrend

    Antrag Strompreiskompensation 2026

    Status: offen

  3. 31.03.2027, bei Strompreiskompensation für dasselbe Jahr 15.07.2027
    Wiederkehrend

    Industriestrompreis 2026

    Status: feststehend

  4. Betrieb ab 01.01.2026 (nach bisheriger Regel)
    Wiederkehrend

    Managementsystem für 2026, bisherige Sektoren

    Status: unter Vorbehalt

  5. Betrieb ab 01.01.2027 (nach bisheriger Regel)
    Wiederkehrend

    Managementsystem für 2027, bisherige Sektoren

    Status: unter Vorbehalt

  6. für 2025 Zertifizierung bis 31.12.2027 nachholbar, ab 2026 offen
    Wiederkehrend

    Managementsystem, neue Sektoren

    Status: unter Vorbehalt

2026: was feststeht und was nicht

Fest steht: Für das Abrechnungsjahr 2026 wird im Jahr 2027 beantragt, bei der DEHSt, mit Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers. Offen ist das genaue Datum. Die Richtlinie wurde im Juli 2026 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die DEHSt schreibt auf ihrer Antragsseite zugleich, dass die Ministerien an einer weiteren Änderung für die Jahre 2026 bis 2030 arbeiten. Davon können auch das Antragsfenster, die Regeln zum Managementsystem und die Beihilfeintensität abhängen. Eine Meldefrist zum 31. März, die in manchen Übersichten auftaucht, sehen die Unterlagen der DEHSt zur Strompreiskompensation nicht vor.

Wenn sich bei Ihnen etwas geändert hat

Wer die Kompensation seit Jahren bekommt, kennt den Ablauf. Das Fristrisiko liegt dann in Veränderungen: eine neue Anlage, ein neues Produkt, eine Umfirmierung oder ein Wechsel der zeichnungsberechtigten Person. Solche Änderungen können Nachweise, Vollmachten oder die Signatur betreffen und kosten Zeit. Klären Sie sie vor der Bekanntgabe der Frist. Was genau zu prüfen ist, steht auf unserer Seite zum Antrag.

Zusammenspiel mit dem Industriestrompreis

Für Betriebe, die für beide Programme in Frage kommen, zählt nicht nur die DEHSt-Frist. Der Antrag auf den Industriestrompreis ist für 2026 bis zum 15.07.2027 möglich, wenn Sie für dasselbe Jahr Strompreiskompensation beantragen, und er muss die Mengen schon enthalten, die Sie der Strompreiskompensation zuordnen. Die Aufteilung muss deshalb vor dem ersten der beiden Anträge stehen, spätestens mit dem Antrag auf den Industriestrompreis. Mehr dazu auf unserer Vergleichsseite.

Aus der Praxis

Ein Beispiel aus einem verwandten Programm:

01

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Rückwärts geplant: Ihr Fahrplan bis zum Antrag 2027

  1. Jetzt bis Jahresende 2026

    Produkte je Anlage gegen die Liste prüfen. Klären, ob Ihr Managementsystem seit dem 1. Januar 2026 läuft und für 2027 trägt. Qualifizierte elektronische Signatur für die zeichnungsberechtigte Person beantragen; planen Sie dafür bis zu drei Monate ein. Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer anfragen und einen Zeitraum reservieren.

  2. Bis 1. Januar 2027

    Wer aus den bisherigen Sektoren kommt, sollte sein Managementsystem bis dahin laufen haben, denn nach der bisherigen Regel zählt der Betrieb ab Jahresbeginn auch für das Abrechnungsjahr 2027. Gegenleistung für 2026 dokumentieren.

  3. Erstes Quartal 2027

    Stromverbrauch und Produktionsmengen 2026 je Anlage abschließen und laufend aufbereiten, nicht erst nach der Bekanntgabe. Wenn auch der Industriestrompreis in Frage kommt: Aufteilung der Mengen festlegen.

  4. Vor dem ersten Antrag

    Endet das Antragsfenster der Strompreiskompensation vor dem 15.07.2027, ist sie der erste Termin; sonst ist es der Industriestrompreis. Im Antrag auf den Industriestrompreis stehen die Mengen, für die Sie Strompreiskompensation beantragt haben oder beantragen werden.

  5. Nach der Bekanntgabe

    Datensätze im Verfahren der DEHSt erfassen, bescheinigen lassen, signieren und einreichen. Planen Sie einen Puffer ein, denn bei vielen Prüfern fallen die Anträge in dieselben Wochen.

Häufige Fragen

Die DEHSt hat die Frist noch nicht veröffentlicht. Nach der Entwurfsfassung der Richtlinie vom Mai 2026 endet das Antragsfenster frühestens am 31. Mai und spätestens am 30. September des Folgejahres, für 2026 also im Jahr 2027. Ob es dabei bleibt, hängt an der angekündigten Änderung für 2026 bis 2030.

Nein. Die Frist endete am 17.08.2026. Nach dem Leitfaden der DEHSt war sie eine Ausschlussfrist, verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt.

Für die Strompreiskompensation nicht. Die Angabe kursiert in einigen Übersichten, in den Unterlagen der DEHSt zur Strompreiskompensation steht sie nicht.

Managementsystem prüfen, qualifizierte elektronische Signatur beantragen, Mengen je Anlage erfassen und einen Termin bei Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern reservieren. Diese Schritte brauchen oft mehr Vorlauf als die eigentliche Antragstellung.

Wer für 2026 zur Strompreiskompensation berechtigt ist und sie beantragt, hat für den Industriestrompreis bis 15.07.2027 Zeit. In diesem Antrag müssen schon die Mengen stehen, für die Sie Strompreiskompensation beantragt haben oder beantragen werden. Die Aufteilung muss also vor dem ersten der beiden Anträge stehen.

Für Betriebe aus den bisherigen Sektoren musste es für 2025 nach dem Leitfaden ab dem 1. Januar des Abrechnungsjahres laufen. Für neue Sektoren gab es für 2025 eine Übergangsregel mit Verpflichtungserklärung. Wie es ab 2026 gilt, ist noch offen.

Nächster Schritt

Lassen Sie uns jetzt prüfen, ob Ihre Produkte berechtigt sind und was bis zum Antrag 2027 fehlt. Den Antrag bereiten wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien vor, die Bescheinigung kommt von Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern. Den Datenstand dieser Seite aktualisieren wir, sobald die DEHSt die Frist bekannt gibt.

Berechtigung jetzt prüfen lassen

Quellen

  1. 1DEHSt Antragsseite Strompreiskompensation (Frist 2025)dehst.de · 8. Oktober 2026
  2. 2BAFA Industriestrompreis (Fristen)bafa.de · 7. Oktober 2026
  3. 3§ 13 BECV (Frist zum Vergleich)gesetze-im-internet.de · 14. Juni 2026
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