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Fertigungshalle mit laufenden CNC-Maschinen und einem Stromverteilerschrank mit Messgerät im Vordergrund.
Netzentgelte · Leistungspreis

Leistungspreis senken: Was eine einzige Viertelstunde Ihren Betrieb kostet

Stand:

Kurz gesagt

Mit Leistungspreis multipliziert der Netzbetreiber Ihre höchste Viertelstundenleistung des Abrechnungsjahres mit dem Leistungspreis aus seinem Preisblatt (§ 17 Abs. 2 StromNEV). Das Ergebnis ist Ihr Leistungsentgelt. Wer die Spitze dauerhaft senkt, senkt dieses Entgelt um jedes vermiedene Kilowatt, solange die Kappung das ganze Jahr hält. Eine bereits gemessene Spitze lässt sich nicht nachträglich senken. Datenstand: 07.10.2026.

So entsteht der Leistungspreis

Ein leistungsgemessener Zähler zeichnet alle 15 Minuten auf, wie viel Strom Ihr Betrieb aus dem Netz bezieht. Rund 35.000 Viertelstunden im Jahr. Im üblichen Jahresleistungspreissystem zählt für das Leistungsentgelt genau eine davon: die höchste. Das Netzentgelt setzt sich so zusammen:

Netzentgelt in Euro = Leistungspreis (Euro je kW) × Jahreshöchstleistung (kW) + Arbeitspreis (Cent je kWh) × Jahresarbeit aus dem Netz (kWh) ÷ 100

Dazu kommen auf der Rechnung weitere Positionen wie Messstellenbetrieb und Umlagen. Werden mehrere Entnahmestellen zusammengefasst oder Monatsleistungspreise abgerechnet, gilt eine andere Bezugsgröße.

Aus der Praxis (anonymisiert, Werte gerundet): Ein Lebensmittelbetrieb mit rund 660 kW Jahresspitze zahlt bei gut 110 Euro je kW rund 75.000 Euro Leistungsentgelt im Jahr. Lässt sich die Spitze dauerhaft auf 600 kW kappen, sind das rund 7.100 Euro pro Jahr, bei 580 kW rund 9.400 Euro. Berechnetes Potenzial vor Investitions- und Betriebskosten, nicht umgesetzt. Den Monatsleistungspreis haben wir für diesen Betrieb gegengerechnet: Er wäre fast doppelt so teuer gewesen.

Was ein Kilowatt wert ist

Die Preise legt jeder Netzbetreiber in seinem Preisblatt fest, getrennt nach Spannungsebene und nach Benutzungsdauer. Die Benutzungsdauer ist Ihre Jahresarbeit aus dem Netz geteilt durch Ihre Jahreshöchstleistung. Die Grenze von 2.500 Stunden gibt die Stromnetzentgeltverordnung vor (Anlage 4 StromNEV), die Preise je Bereich legt Ihr Netzbetreiber fest:

  • Unter 2.500 Stunden ist der Leistungspreis niedrig und der Arbeitspreis hoch.
  • Ab 2.500 Stunden ist der Leistungspreis ein Vielfaches davon und der Arbeitspreis niedrig.

Ein Kilowatt Spitze kann also wenig oder sehr viel wert sein. In unseren Fällen reicht die Spanne von rund 26 Euro im Jahr bei einer Schreinerei bis gut 110 Euro bei einem Lebensmittelbetrieb. Wie Sie Ihr Preisblatt lesen, zeigen wir auf /netzentgelte-berechnen. Schauen Sie auch auf die Einheit: Manche Rechnungen weisen den Leistungspreis je Tag oder je Monat aus.

Woher Spitzen kommen

In den Lastgängen, die wir auswerten, sehen wir immer wieder dieselben Ursachen:

  • mehrere Maschinen fahren zu Schichtbeginn gleichzeitig an und laufen dann parallel,
  • Kälte- oder Heizanlagen springen nach einer Pause gemeinsam an,
  • Druckluft, Öfen oder Prüfstände laufen parallel zu einer Spitzenproduktion,
  • neue Ladepunkte laden zur selben Zeit wie die Produktion.

Viele dieser Spitzen dauern nur eine oder zwei Viertelstunden. Abgerechnet wird die mittlere Leistung einer Viertelstunde, nicht ein kurzer Anlaufstrom.

Aus der Praxis (anonymisiert): Bei einem Kunststoffverarbeiter entstehen die Spitzen, wenn mehrere Spritzgießmaschinen gleichzeitig anfahren. Ein gestaffelter Start per Lastmanagement bringt nach erster Auswertung rund 2.000 Euro im Jahr. Das ist ein Indiz, noch nicht nachgerechnet und nicht umgesetzt.

Vier Wege zur niedrigeren Spitze

  1. Organisatorisch

    Anlagen gestaffelt anfahren, Ladezeiten verschieben, Kälte vorziehen. Kostet oft nichts außer Disziplin.

  2. Steuerung

    Eine Lastabwurf- oder Lastmanagement-Steuerung schaltet unkritische Verbraucher kurz ab, bevor eine Grenze überschritten wird.

  3. Speicher

    Ein Batteriespeicher liefert in den Spitzenviertelstunden zu. Er braucht genug Entladeleistung und nutzbare Energie für die längste Spitze, und das Nachladen darf keine neue Spitze erzeugen. Lohnt nur, wenn die gekappte Leistung über die Laufzeit mehr spart, als der Speicher samt Verlusten kostet.

  4. Ersatz

    Andere Betriebsweise einzelner Großverbraucher, etwa geregelte Antriebe statt Volllast.

Warum "Kilowatt mal Preis" nicht reicht

Die einfache Rechnung "gekappte Kilowatt mal Leistungspreis" ist ein guter erster Anhaltspunkt, aber kein belastbares Ergebnis. Drei Gründe:

  • Der Tarifbereich kann wechseln. Wer die Spitze senkt, erhöht seine Benutzungsdauer. Rutscht die Lieferstelle über 2.500 Stunden, gelten der höhere Leistungspreis und der niedrigere Arbeitspreis. Bei gleicher Jahresarbeit ist dann jedes weitere gekappte Kilowatt mehr wert; die einfache Rechnung mit dem alten Preis unterschätzt die Ersparnis. Mehrverbrauch, etwa durch Speicherverluste, rechnen wir gegen.
  • Es gibt vielleicht einen besseren Weg. Liegt Ihre Jahresspitze deutlich außerhalb der Hochlastzeitfenster Ihres Netzbetreibers, kann die atypische Netznutzung mehr bringen als jede Kappung. Voraussetzungen sind unter anderem ein Abstand von mindestens 100 kW zur höchsten Last im Fenster und eine Mindestersparnis. Dann muss ein Speicher nur die Fenster abdecken, nicht die Jahresspitze.
  • Die Ersparnis muss bei Ihnen ankommen. Haben Sie einen Stromliefervertrag mit Festpreis inklusive Netzentgelt, prüfen wir, ob eine Senkung weitergegeben wird.

Wir rechnen deshalb immer das ganze Netzentgelt vorher und nachher, und wir prüfen die atypische Netznutzung zuerst.

Rechenbeispiel mit frei gewählten Werten

Die Werte dieses Rechenbeispiels sind frei gewählt und stammen aus keinem Kundenfall. Ein Betrieb bezieht 1.000.000 kWh im Jahr aus dem Netz, die Jahresspitze liegt bei 500 kW, also 2.000 Benutzungsstunden. Das Preisblatt im Beispiel: unter 2.500 Stunden 20 Euro je kW und 5 Cent je kWh, ab 2.500 Stunden 100 Euro je kW und 1,8 Cent je kWh. Bei genau 2.500 Stunden ergeben beide Stufen dieselben Kosten.

  • Heute: 500 kW × 20 Euro + 1.000.000 kWh × 5 Cent = 60.000 Euro.
  • Spitze auf 400 kW gekappt (2.500 Stunden): 58.000 Euro. Die ersten 100 kW bringen 20 Euro je kW.
  • Spitze auf 350 kW gekappt (rund 2.860 Stunden): 350 kW × 100 Euro + 1.000.000 kWh × 1,8 Cent = 53.000 Euro. Die weiteren 50 kW bringen 100 Euro je kW.

Berechnetes Potenzial im Beispiel: 7.000 Euro pro Jahr vor Investitions- und Betriebskosten, nicht umgesetzt. Die Rechnung gilt für das Preisblattjahr. Das Gegenbeispiel aus der Praxis (anonymisiert, gerundet): Bei einer Schreinerei mit rund 65 kW Jahresspitze bringt ein Kilowatt weniger rund 26 Euro im Jahr, eine Kappung um 10 kW also rund 260 Euro. Eine Investition rechnet sich dann nicht, und das haben wir dem Betrieb so gesagt.

Wann es sich nicht lohnt

  • Ihre Lieferstelle wird ohne Leistungspreis abgerechnet.
  • Ihr Leistungspreis ist niedrig und die Kappung bringt Sie nicht über 2.500 Stunden. Dann lohnen meist nur Maßnahmen, die kaum etwas kosten.
  • Sie haben eine Vereinbarung zur atypischen Netznutzung und Ihre Spitze liegt außerhalb der Fenster. Dort bringt Kappen meist nichts.
  • Die Spitze kommt von einem Prozess, der sich weder verschieben noch über einen Speicher abfangen lässt.
  • Die Investition rechnet sich erst nach 2028. Dann ist die Rechnung unsicher, weil die heutige Verordnung Ende 2028 ausläuft.

Blick auf 2029

Die Stromnetzentgeltverordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Nach dem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (GBK-25-01-1#3) soll ab 2029 für Entnahmestellen in der Niederspannung über 100.000 kWh und für alle Entnahmestellen oberhalb der Niederspannung ein Kapazitätspreis auf eine bestellte Leistung an die Stelle des Leistungspreises treten. Strom über der Bestellung wird mit einem höheren Arbeitspreis abgerechnet. Die Festlegung steht noch aus (Stand 06.10.2026). Unsere Rechnung gilt für das verwendete Preisblattjahr; ab 2029 prüfen wir die geltenden Regeln neu. Wer seine Spitzen heute kennt und steuert, kann die Bestellung dann besser bemessen. Mehr auf /netzentgeltreform.

So setzen wir es um

Den Leistungspreis senken wir mit Ihnen selbst, ohne Umweg über Dritte. Wer macht was:

  • wertet Netzrechnung und Lastgang aus
  • zeigt die Viertelstunden, die Ihr Leistungsentgelt setzen
  • prüft zuerst die atypische Netznutzung und die Abrechnung (Einheit des Leistungspreises, Zusammenfassung mehrerer Entnahmestellen)
  • rechnet das ganze Netzentgelt vorher und nachher
  • legt mit Ihnen den Maßnahmenplan mit Zielwert fest
  • An der nächsten Netzrechnung prüfen wir, ob die Ersparnis ankommt.

Häufige Fragen

Der Netzbetreiber multipliziert den Jahresleistungspreis in Euro je Kilowatt mit Ihrer höchsten gemessenen Viertelstundenleistung im Abrechnungsjahr. Das Ergebnis ist Ihr Leistungsentgelt. Stand: § 17 Abs. 2 StromNEV, Abruf 07.10.2026.

Als erste Schätzung den Leistungspreis Ihres Netzbetreibers für ein Jahr. Liegen Sie unter 2.500 Benutzungsstunden, ist der Leistungspreis niedrig; bringt die Kappung Sie über 2.500 Stunden, ist jedes weitere Kilowatt mit dem deutlich höheren Leistungspreis wert. Belastbar ist nur die Rechnung mit Ihrem Preisblatt.

Im Jahresleistungspreissystem nein: Die höchste Viertelstunde des ganzen Jahres setzt das Leistungsentgelt. Rechnet Ihr Netzbetreiber mit Monatsleistungspreisen ab, zählt dagegen jede Monatsspitze für sich.

Gestaffeltes Anfahren von Anlagen, verschobene Kühl- oder Heizzyklen, eine Lastabwurfsteuerung oder ein Batteriespeicher. Welche Maßnahme wirkt, zeigt der Lastgang: Abgerechnet wird die mittlere Leistung einer Viertelstunde, nicht ein kurzer Anlaufstrom. Oft genügen organisatorische Änderungen.

Nein. Hier senken Sie Ihre Jahresspitze. Bei der atypischen Netznutzung zählt für den Leistungspreis nur Ihre höchste Last in den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers; dafür muss Ihre Jahreshöchstlast unter anderem mindestens 100 kW darüber liegen. Ergänzen kann sich beides, wenn Sie Last innerhalb der Fenster senken. Läuft eine solche Vereinbarung, bringt Kappen außerhalb der Fenster dagegen meist nichts.

Nein. Eine gemessene Spitze bleibt. Prüfen lässt sich aber, ob richtig abgerechnet wurde, etwa die Einheit des Leistungspreises oder die Zusammenfassung mehrerer Entnahmestellen. Ist im laufenden Jahr schon eine hohe Spitze gemessen, verhindert Kappen nur noch, dass eine höhere dazukommt.

Wir setzen diesen Hebel selbst um: Auswertung von Netzrechnung und Lastgang, Prüfung von atypischer Netznutzung und Abrechnung, Vorher-Nachher-Rechnung des ganzen Netzentgelts, Maßnahmenplan und Kontrolle an der nächsten Netzrechnung. Den Einbau von Steuerung oder Speicher übernimmt Ihr Elektrobetrieb oder ein Fachbetrieb Ihrer Wahl. Eine Anzeige zur atypischen Netznutzung bereiten wir vor, erstattet wird sie von Ihnen. Rechtsfragen klären unsere Partnerkanzleien.

Ihr nächster Schritt

Laden Sie Netzrechnung und Lastgang hoch. Sie sehen, was eine Kappung pro Jahr bringt und ob ein anderer Weg mehr bringt. Unser Honorar ist erfolgsabhängig, die Konditionen stehen vor dem Auftrag fest.

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Quellen

  1. 1§ 17 StromNEV (Leistungsentgelt, Pooling, Netzentgelt ohne Leistungspreis)gesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  2. 2Anlage 4 StromNEV (2.500-Stunden-Grenze)gesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  3. 3badenovaNETZE Preisblatt 2025 (Beispiel)badenovanetze.de · 14. Juni 2026
  4. 4§ 19 StromNEV (Monatsleistungspreis)gesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  5. 5§ 55 MsbG (Lastgangmessung)gesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  6. 6AgNes-Festlegungsentwurf GBK-25-01-1#3 (Modell ab 2029)bundesnetzagentur.de · 6. Oktober 2026
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