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Techniker betrachtet in einem Schaltraum eines Industriebetriebs einen Energiemonitor neben Schaltschränken und Zählertechnik.
Netzentgelte · Lastgang

Lastgang auswerten: Jahreshöchstlast, Benutzungsstunden und Fensterspitze prüfen

Stand:

Kurz gesagt

Ob Sie Ihr Netzentgelt über die atypische Netznutzung oder durch gekappte Spitzen senken können, zeigt Ihr Lastgang mit Viertelstundenwerten. Entscheidend sind vier Kennzahlen: Jahreshöchstlast, Jahresverbrauch, Benutzungsstunden und Ihre höchste Last in den Hochlastzeitfenstern Ihres Netzbetreibers. Laden Sie die Datei aus dem Portal Ihres Netzbetreibers oder Messstellenbetreibers hoch: Das Cockpit berechnet Spitzenlast, Verbrauch und Benutzungsstunden, den Abgleich mit den Fenstern übernehmen wir. Ein Jahresverbrauch allein reicht nicht. Datenstand: 07.10.2026.

Was der Lastgang-Check zeigt

Ein Jahr hat rund 35.000 Viertelstunden. Für den Leistungsteil Ihres Netzentgelts zählt beim Jahresleistungspreis nur eine davon, die höchste; der Arbeitspreis gilt für den gesamten Verbrauch. Bei der atypischen Netznutzung tritt für den Leistungspreis die höchste Viertelstunde in den Fenstern an die Stelle der Jahreshöchstlast.

KennzahlWas sie bedeutet
Jahreshöchstlastdie höchste Viertelstunde des Jahres; beim Jahresleistungspreis Basis für den Leistungspreis
JahresverbrauchSumme der Energie aller gemessenen Intervalle
BenutzungsstundenJahresverbrauch geteilt durch Jahreshöchstlast; entscheidet, welche Preisstufe des Preisblatts gilt (Knickpunkt 2.500 Stunden)
Höchste Last im HochlastzeitfensterIhre Spitze in den täglichen Zeitfenstern, in denen das Netz am stärksten belastet ist; Basis für die atypische Netznutzung (Abgleich durch uns)

So bekommen Sie Ihren Lastgang

Haben Sie mehr als 100.000 kWh im Jahr oder ein intelligentes Messsystem, werden Ihre Werte in kurzen Intervallen erfasst. Sie finden sie meist im Online-Portal Ihres Netzbetreibers oder Messstellenbetreibers, oft unter Messwerte, Lastgang oder Energiedaten. Manche Lieferanten stellen sie ebenfalls bereit.

Exportieren Sie möglichst ein ganzes Kalenderjahr, idealerweise das letzte. Finden Sie den Export nicht, genügt eine Vollmacht, und wir fordern die Daten beim Netzbetreiber an.

Welche Dateien funktionieren

  • Excel (XLSX, XLS), CSV oder TXT sowie Zählerexporte (MSCONS, ZRXP, P.01), bis 40 MB je Datei
  • Intervalle von 15, 30 oder 60 Minuten, Werte in kWh oder kW; für die atypische Netznutzung brauchen wir Viertelstundenwerte
  • mindestens 28 Tage, höchstens rund drei Jahre; für Benutzungsstunden mindestens 350 Tage
  • Kopfzeilen, Summenzeilen, mehrere Tabellenblätter und die Zeitumstellung werden erkannt
  • Blindarbeit kann optional mit hochgeladen werden

Monatswerte funktionieren nicht. Fehlende Intervalle und enthaltene Ersatzwerte weisen wir aus und rechnen nur mit den gelieferten Werten, statt Lücken aufzufüllen. Größere Lücken können Verbrauch, Spitze und Benutzungsstunden verfälschen.

So lesen Sie das Ergebnis

Ein Beispiel aus unserer Praxis (anonymisiert, Werte gerundet): Ein Maschinenbaubetrieb in der Mittelspannung arbeitet vor allem tagsüber. Die Hochlastzeitfenster seines Netzbetreibers liegen nur am Abend. Seine Jahreshöchstlast liegt bei rund 230 kW, in den Fenstern erreicht er höchstens rund 40 kW.

Der Abstand beträgt rund 190 kW oder gut 80 % der Jahreshöchstlast. In der Mittelspannung sind mindestens 20 % und mindestens 100 kW Abstand gefordert. Beide Lastschwellen sind erreicht, ohne dass der Betrieb etwas umstellen muss. Zusätzlich muss die Ersparnis mindestens 500 Euro im Jahr betragen, und mindestens 20 % des veröffentlichten Entgelts bleiben zu zahlen. Mit dem Preisblatt seines Netzbetreibers ergab sich für die atypische Netznutzung knapp 3.000 Euro pro Jahr. Liegt ein Betrieb unter 2.500 Benutzungsstunden, rechnen wir außerdem die Wahloption, die Preise ab 2.500 Stunden anzusetzen. Erst mit dem Preisblatt steht fest, welcher Betrag pro Jahr realistisch ist.

Drei typische Ergebnisse

  • Klar ja

    Die Spitze liegt nachts, am Wochenende oder in einer Jahreszeit ohne Fenster, die Last in den Fenstern ist deutlich niedriger, und die Ersparnis liegt über 500 Euro. Dann geht es um die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, die Frist und darum, die Fenster im laufenden Jahr zu halten. So war es im Beispiel oben: Tagbetrieb, Fenster am Abend.

  • Knapp

    Der Abstand liegt nahe an der Schwelle oder knapp unter 100 kW. Dann zeigt der Lastgang, welche Lasten in den Fenstern stehen und ob sich einzelne Anlagen, Kälte oder ein Speicher verschieben lassen. Aus der Praxis: Bei einer Klinik lag der Abstand bei rund 21 % gegen geforderte 20 %; tragfähig ist das nur mit Lastmanagement im Winter. Wichtig: Wird die Schwelle im Ist verfehlt, gilt für das ganze Jahr das allgemeine Entgelt.

  • Klar nein

    Die höchste Last liegt regelmäßig in den Fenstern, oder der Abstand bleibt unter 100 kW, was bei einer Jahreshöchstlast unter 100 kW immer der Fall ist. Aus der Praxis: Ein Metallverarbeiter hatte seine Jahresspitzen von gut 100 kW genau in den Wintermorgen-Fenstern; das haben wir am Lastgang in wenigen Minuten gesehen und offen gesagt. Dann prüfen wir, ob andere Hebel greifen, etwa Spitzen senken, Messart oder Konzessionsabgabe.

Ein Lastgang, mehrere Hebel

Derselbe Lastgang beantwortet mehr als die Frage nach der atypischen Netznutzung. Er zeigt, ob einzelne Spitzen, etwa beim gleichzeitigen Anfahren mehrerer Maschinen, Ihren Leistungspreis treiben und sich mit einem gestaffelten Start kappen lassen. Bei Entnahmestellen im Netzentgelt der Niederspannung mit weniger als 100.000 kWh zeigt er, ob ein Netzentgelt ohne Leistungspreis günstiger wäre; dann entfällt der Leistungspreis, Arbeitspreis, Grundpreis und Messkosten ändern sich. Mit hochgeladener Blindarbeit zeigen Blindleistungskennzahlen, ob sich eine Prüfung lohnt; ob ein Posten berechnet wird und eine Kompensation wirtschaftlich ist, entscheiden Rechnung, Preisblatt und Investition. Bei Betrieben in der Niederspannung zeigt er außerdem, ob in mindestens zwei Monaten mehr als 30 kW und mehr als 30.000 kWh anfallen, was für die Konzessionsabgabe entscheidend sein kann; Lieferungen in der Grund- oder Ersatzversorgung bleiben davon ausgenommen. Deshalb prüfen wir jeden hochgeladenen Lastgang auf diese Hebel mit.

Was der Check nicht kann

Ein Lastgang zeigt die Vergangenheit. Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde beruht auf einer Prognose für das Jahr, in dem das reduzierte Entgelt gelten soll. Neue Maschinen, Ladepunkte oder ein Speicher verändern das Bild, im Guten wie im Schlechten. Ob das reduzierte Entgelt am Ende gilt, entscheiden die Ist-Werte des Jahres: Werden Schwelle, 100 kW Abstand oder 500 Euro verfehlt, gilt rückwirkend für das ganze Jahr das allgemeine Entgelt. Das Ergebnis ist deshalb eine Einschätzung, keine Zusage des Netzbetreibers. Den Betrag pro Jahr nennen wir erst, wenn Preisblatt und Fenster Ihres Netzbetreibers eingerechnet sind.

Nach dem Check

Lohnt es sich, setzen wir die Netzentgelt-Hebel selbst um:

  • wertet den Lastgang aus
  • gleicht ihn mit Preisblatt und Hochlastzeitfenstern ab
  • beziffert den Betrag pro Jahr
  • fordert fehlende Daten mit Ihrer Vollmacht an
  • stimmt die Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber ab
  • holt bei einem Stromvertrag inklusive Netznutzung die schriftliche Zustimmung Ihres Lieferanten ein
  • bereitet die Anzeige vollständig vor

Fristen und Termine

  1. 30.09.2027

    Frist für 2027

    Die Frist für 2027 endet am 30.09.2027.

    Mehr dazu
  2. bis 30.06. des Folgejahres
    Wiederkehrend

    Ist-Werte

    Die Ist-Werte folgen bis 30.06. des Folgejahres.

  3. bis 31.10.2026

    Hochlastzeitfenster für 2027

    Die Hochlastzeitfenster für 2027 veröffentlichen die Netzbetreiber bis 31.10.2026.

    Mehr dazu
  4. 31.12.2028

    Ende der StromNEV

    Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Eine Fortführung bis Ende 2031 sieht der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (Stand 06.08.2026) nur unter engen Bedingungen vor (wirksame Vereinbarung am 31.12.2028 und mindestens ein Rabattjahr 2026 bis 2028, bei atypischer Netznutzung zusätzlich durchschnittlich mehr als 10 GWh und eingefrorener Rabatt; bei der Bandlast nach Entwurf, Details offen); ab 2029 prüfen wir die geltenden Regeln neu.

Häufige Fragen

Ein Lastgang ist die Aufzeichnung Ihres Strombezugs in festen Zeitabständen, meist alle 15 Minuten. Bei mehr als 100.000 kWh im Jahr schreibt das Messstellenbetriebsgesetz eine Zählerstandsgangmessung oder, soweit erforderlich, eine Lastgangmessung vor (§ 55 Abs. 1 MsbG); auch ein intelligentes Messsystem liefert solche Werte. Daraus lassen sich Jahreshöchstlast, Benutzungsstunden und Ihre Last zu jeder Uhrzeit ablesen.

Meist im Online-Portal Ihres Netzbetreibers oder Messstellenbetreibers, manchmal auch bei Ihrem Lieferanten. Exportieren Sie ihn als Excel- oder CSV-Datei für ein ganzes Kalenderjahr. Finden Sie ihn nicht, fordern wir ihn mit Ihrer Vollmacht an.

Das Cockpit berechnet Spitzenlast, Verbrauch im Zeitraum, Benutzungsstunden (ab 350 Tagen), Monatsspitzen und, mit Blindarbeit, Blindleistungskennzahlen. Die höchste Last in den Hochlastzeitfenstern ermitteln wir anschließend anhand der veröffentlichten Fenster Ihres Netzbetreibers. Erst daraus ergibt sich, ob die Schwellen für die atypische Netznutzung erreicht sind.

Benutzungsstunden sind Jahresverbrauch geteilt durch Jahreshöchstlast. Die Netzentgeltverordnung sieht zwei Preisstufen mit dem Knickpunkt 2.500 Stunden vor (Anlage 4 StromNEV): darunter niedriger Leistungs- und hoher Arbeitspreis, darüber umgekehrt. Ab mindestens 7.000 Stunden und mehr als 10 GWh an einer Abnahmestelle kommt die Bandlast in Frage (§ 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV).

Für Benutzungsstunden brauchen Sie fast ein ganzes Jahr, mindestens 350 Tage. Für eine erste Einschätzung, ob Ihre Last in den Fenstern niedrig ist, kann eine Jahreszeit mit Fenstern, etwa der Winter, reichen. Entschieden wird aber über die Fenster aller Jahreszeiten und die Jahreshöchstlast.

Wir legen die Kennzahlen neben Preisblatt und Hochlastzeitfenster Ihres Netzbetreibers und beziffern, was sich pro Jahr lohnt. Lohnt es sich nicht, sagen wir das.

Die Netzentgelt-Hebel setzen wir selbst um: Auswertung des Lastgangs, Abgleich mit Preisblatt und Hochlastzeitfenstern, Datenanforderung mit Ihrer Vollmacht, Abstimmung mit Netzbetreiber und Lieferant und die vollständige Vorbereitung der Anzeige. Die Anzeige nach § 19 StromNEV erstatten Sie als Letztverbraucher; wir legen sie Ihnen unterschriftsfertig vor. Rechtsberatung übernehmen unsere Partnerkanzleien. Die Prüfung ist erfolgsabhängig, ohne Vorkasse.

Lastgang hochladen oder prüfen lassen

Im Cockpit, Anmeldung erforderlich. Oder: Wir fordern den Lastgang mit Ihrer Vollmacht an und setzen um.

Lastgang hochladen

Quellen

  1. 1§ 55 MsbG (Messung)gesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  2. 2StromNEV: Netzentgelt-Formel und Messartgesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  3. 3§ 19 StromNEV (individuelle Netzentgelte)gesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  4. 4Anlage 4 StromNEV (Benutzungsdauer, Knickpunkt)gesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  5. 5BNetzA-FAQ zu BK4-13-739bundesnetzagentur.de · 6. Oktober 2026
  6. 6BNetzA-Festlegung BK4-13-739bundesnetzagentur.de · 6. Oktober 2026
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