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Offener Schaltschrank mit Kondensatorbänken zur Blindleistungskompensation in einem Technikraum, ein Elektriker arbeitet daran.
Netzentgelte · Blindarbeit

Blindarbeit auf der Stromrechnung: Wann sie kostet und wie Sie sie loswerden

Stand:

Kurz gesagt

Blindarbeit wird in der Regel nur bei Lieferstellen mit Leistungsmessung berechnet und nur, wenn Ihr Netzbetreiber im Preisblatt einen Preis dafür festlegt. Verbreitet ist eine Freimenge von 50 % der Wirkarbeit, das entspricht etwa einem cos phi von 0,9. Was darüber liegt, kostet je kvarh einen Satz, den jeder Netzbetreiber selbst festlegt; in den Preisblättern, die wir geprüft haben, reichte er von null bis knapp 1,3 Cent. Eine richtig ausgelegte Kompensationsanlage kann die Position senken oder ganz vermeiden. Datenstand: 07.10.2026.

Was Blindarbeit ist

Elektromotoren, Pumpen, Kompressoren, Transformatoren und Schweißanlagen brauchen für ihr Magnetfeld Blindleistung. Diese Energie pendelt zwischen Netz und Gerät hin und her, ohne nutzbare Arbeit zu leisten. Sie belastet aber Leitungen und Transformatoren des Netzbetreibers. Vereinfacht beschreibt der Leistungsfaktor cos phi das Verhältnis von nutzbarer zu gesamter Leistung; streng gilt das nur für sinusförmige Ströme, bei Umrichtern und Gleichrichtern kommen Oberschwingungen hinzu. Ein cos phi von 1 bedeutet: keine Verschiebungsblindleistung. Je mehr ungeregelte Motoren und Trafos laufen, desto niedriger der Wert.

Wann Ihr Netzbetreiber sie berechnet

Drei Bedingungen müssen zusammenkommen:

  1. Ihre Lieferstelle hat Leistungsmessung. Die Preisblätter knüpfen das Blindarbeitsentgelt in der Regel an Lieferstellen mit Leistungsmessung. Ohne sie taucht die Position meist nicht auf.
  2. Ihr Netzbetreiber bepreist Blindarbeit. Das ist nicht überall so. In den Preisblättern 2025 und 2026, die wir stichprobenartig geprüft haben, setzen mehrere Netzbetreiber 0,00 Cent je kvarh an, einer hat die Position ganz gestrichen. Andere berechnen rund 0,9 bis knapp 1,3 Cent je kvarh.
  3. Ihr Betrieb überschreitet die Freimenge. Verbreitet ist: Blindarbeit bis 50 % der bezogenen Wirkarbeit ist frei, meist je Monat gerechnet, was einem cos phi von etwa 0,9 entspricht. Maßgeblich sind Grenze und Bezugszeitraum im Preisblatt Ihres Netzbetreibers.

Seit einer Festlegung der Bundesnetzagentur, die seit April 2022 gilt, rechnet der Netzbetreiber Blindstrom grundsätzlich nicht mehr im Netznutzungsvertrag ab, wenn Netznutzer und Anschlussnutzer verschieden sind, also typischerweise nicht mehr über Ihren Lieferanten, außer beide vereinbaren das freiwillig. Gegenüber dem Anschlussnutzer, also Ihrem Betrieb, bleibt die Abrechnung zulässig.

So finden Sie die Position auf Ihrer Rechnung

Die Position kann an drei Stellen stehen: auf Ihrer Stromrechnung (Netzentgelt-Teil), auf einer eigenen Rechnung des Netzbetreibers an Ihren Betrieb oder, wenn Sie die Netznutzung selbst abrechnen, in der Netznutzungsabrechnung. Suchen Sie dort nach Begriffen wie "Blindarbeit", "Blindstrom", "Mehrblindarbeit" oder nach der Einheit "kvarh". Steht dort ein Betrag, lohnt die Prüfung. Steht in keiner dieser Rechnungen etwas oder nur ein Satz von null, gibt es bei Ihnen an dieser Stelle nichts zu holen.

Kompensation: wie sie wirkt

Eine Blindleistungskompensationsanlage, meist eine geregelte Kondensatorbatterie, liefert die Blindleistung direkt im Betrieb. Das Netz muss sie nicht mehr bereitstellen, der cos phi steigt, und die Blindarbeit bleibt unter der Freimenge. Worauf es ankommt:

  • Richtige Größe: Die Anlage muss zur tatsächlichen Last passen, auch in Monaten mit viel Motorlast.
  • Saisonale Schwankungen: Ein guter Jahresmittelwert kann in einzelnen Monaten trotzdem Kosten verursachen.
  • Oberschwingungen: Laufen viele Umrichter oder Gleichrichter, braucht es meist eine verdrosselte Anlage, sonst drohen Resonanzen und Überlastung.
  • Keine Überkompensation: Zu viel Kompensation erzeugt kapazitive Blindleistung, die das Netz ebenfalls belastet und nach den Bedingungen mancher Netzbetreiber nicht zulässig ist.
  • Wartung: Kondensatoren altern. Wer schon eine Anlage hat und trotzdem zahlt, sollte sie prüfen lassen.

Lohnt sich das?

Die Rechnung hat zwei Teile:

Vermiedenes Entgelt pro Jahr = Summe der Monate: Blindarbeit über der Freimenge (kvarh) × Satz Ihres Netzbetreibers

Dem stehen die einmalige Investition und die jährlichen Kosten für Wartung und Betrieb der Kompensationsanlage gegenüber. Erst der Vergleich zeigt, ob und wann sich die Anlage bezahlt macht. Der Satz kann sich mit jedem neuen Preisblatt ändern.

Bei einem hohen Satz und viel Motorlast kann sich eine Anlage schnell bezahlt machen. Bei einem Satz von null bringt sie auf der Rechnung nichts, bei einem sehr niedrigen Satz nur selten genug. Pauschale Amortisationszeiten nennen wir deshalb nicht, sondern rechnen mit Ihren Rechnungen der letzten zwölf Monate. Dabei rechnen wir Monat für Monat, weil die Blindarbeit in Monaten mit viel Motorlast oder wenig Produktion anders ausfällt als im Jahresmittel.

Wo Blindarbeit typischerweise entsteht

Ein schlechter cos phi ist kein Zeichen für einen schlecht geführten Betrieb, sondern Folge der Anlagen, die dort laufen. Häufige Verursacher sind:

  • viele Elektromotoren ohne Frequenzumrichter, etwa in Pumpen, Lüftern, Förderbändern und Kompressoren,
  • Kälteanlagen, die über lange Zeit im Teillastbetrieb laufen,
  • Schweiß- und Induktionsanlagen sowie Prüfstände für Motoren,
  • Transformatoren, die nachts oder am Wochenende fast ohne Last am Netz hängen.

Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen: Wenig Wirkarbeit bei gleichbleibender Blindarbeit verschiebt das Verhältnis, und die Freimenge ist schneller überschritten. Deshalb lohnt der Blick auf die einzelnen Monate und nicht nur auf das Jahresmittel.

Wann es nichts zu holen gibt

  • Ihre Lieferstelle hat keine Leistungsmessung (in der Regel).
  • Ihr Netzbetreiber berechnet keine Blindarbeit oder setzt den Satz auf null.
  • Ihr Betrieb hält die Freimenge ein oder kompensiert bereits ausreichend.

So prüfen und setzen wir um

Wir prüfen, ob und in welchen Monaten Blindarbeit berechnet wurde, gleichen Satz und Freimenge mit dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers ab und zeigen ein vorläufiges Potenzial pro Jahr, vor Investitions- und Betriebskosten und vor der technischen Prüfung durch den Fachbetrieb. Weicht die bisherige Abrechnung vom Preisblatt ab, klären wir das direkt mit Ihrem Netzbetreiber. Die Anlage selbst planen und bauen Elektrofachbetriebe. Blindarbeit prüfen wir immer zusammen mit den anderen Positionen der Netzrechnung, denn sie ist selten der größte Posten.

Häufige Fragen

In der Regel nur bei Lieferstellen mit Leistungsmessung und nur, wenn Ihr Netzbetreiber dafür einen Preis festlegt. Viele Preisblätter berechnen die Blindarbeit, die über 50 % der Wirkarbeit hinausgeht, was etwa einem cos phi von 0,9 entspricht.

Das legt jeder Netzbetreiber selbst fest. In den Preisblättern 2025 und 2026, die wir stichprobenartig geprüft haben, lag er zwischen 0,00 und 1,28 Cent je kvarh. Einige Netzbetreiber berechnen gar nichts mehr, andere mehr als in unserer Stichprobe sind möglich.

Von Geräten mit Spulen und Magnetfeldern, etwa Elektromotoren, Pumpen, Kompressoren, Transformatoren, Schweißanlagen und manchen Leuchtmitteln. Je mehr davon ohne Kompensation läuft, desto schlechter der cos phi.

Mit einer Blindleistungskompensation, meist einer geregelten Kondensatoranlage. Richtig dimensioniert hebt sie den cos phi über die Schwelle und kann die Position senken oder ganz vermeiden.

Nein. Ist der Satz Ihres Netzbetreibers niedrig oder liegen Sie nur knapp über der Freimenge, trägt die Ersparnis die Anlage oft nicht. Wir rechnen das mit Ihren Rechnungen.

Wir prüfen Ihre Strom- und Netzrechnungen auf Blindarbeit, gleichen Satz und Freimenge mit dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers ab, rechnen Monat für Monat, ob sich eine Kompensation lohnt, und klären Abweichungen in der bisherigen Abrechnung mit dem Netzbetreiber. Planung und Bau der Kompensationsanlage übernehmen Elektrofachbetriebe.

Seit April 2022 gilt eine Festlegung, nach der der Netzbetreiber Blindstrom grundsätzlich nicht mehr im Netznutzungsvertrag abrechnet, wenn Netznutzer und Anschlussnutzer verschiedene Personen sind, typischerweise also nicht mehr über Ihren Lieferanten, außer beide vereinbaren das freiwillig. Gegenüber dem Anschlussnutzer, also Ihrem Betrieb, bleibt die Abrechnung zulässig. Deshalb taucht die Position bei manchen Betrieben auf einer eigenen Rechnung des Netzbetreibers auf, bei anderen weiter auf der Stromrechnung.

Ihre Rechnungen auf Blindarbeit prüfen lassen

Sie laden die Strom- und Netzrechnungen der letzten zwölf Monate hoch, dazu gegebenenfalls eigene Rechnungen des Netzbetreibers.

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Quellen

  1. 1Preisblatt Stadtwerke Zirndorf 2026 (Schwelle, Satz)stadtwerke-zirndorf.de · 7. Oktober 2026
  2. 2Preisblatt Stadtwerke Flensburg 2026 (Schwelle, Satz)stadtwerke-flensburg.de · 7. Oktober 2026
  3. 3Preisblatt Netze Duisburg 2026 (Schwelle, Satz)netze-duisburg.de · 7. Oktober 2026
  4. 4Preisblatt SWO 2025 (Satz)enwg-veroeffentlichungen.de · 7. Oktober 2026
  5. 5Bundesnetzagentur BK6-20-160 (Abrechnung Blindstrom)bundesnetzagentur.de · 6. Oktober 2026
  6. 6DVV Dessau: Ergänzung zum neuen NNVdvv-dessau.de · 6. Oktober 2026
  7. 7Muster-NNV Strom BK6-20-160suec-netze.de · 6. Oktober 2026
  8. 8§ 812 Abs. 1 BGBgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
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