Warum die Ebene den Preis macht
Das Stromnetz hat mehrere Ebenen: Höchst- und Hochspannung, Mittelspannung, Niederspannung und dazwischen die Umspannungen. Wer weiter unten angeschlossen ist, nutzt alle Ebenen darüber mit. Deshalb weist jedes Preisblatt für jede Ebene eigene Leistungs- und Arbeitspreise aus. Typische Zeilen für Gewerbe und Industrie: Niederspannung, Umspannung Mittel- auf Niederspannung, Mittelspannung.
Wo der Unterschied wirklich liegt
Viele erwarten, dass die Mittelspannung das Netzentgelt halbiert. Die Preisblätter 2026, die wir gesichtet haben, zeigen ein anderes Bild:
- Leistungspreis: Der Abstand unterscheidet sich je Netzbetreiber. Zwischen der Umspannung Mittel- auf Niederspannung und der Mittelspannung liegt er teils nur bei wenigen Prozent. Die Niederspannung ist beim Leistungspreis teils sogar die günstigste Zeile.
- Arbeitspreis: Hier liegt der größere Abstand, vor allem zwischen Niederspannung und Mittelspannung. Von der Umspannung zur Mittelspannung kann er deutlich kleiner sein.
Welcher Schritt für Sie in Frage kommt, ob von der Niederspannung oder von der Umspannung aus, entscheidet über die Größenordnung. Wir vergleichen deshalb beide Preisbestandteile aus demselben Preisblatt, für dieselbe Benutzungsdauer (Grenze 2.500 Stunden nach Anlage 4 StromNEV) und für Ihren konkreten Schritt.
Die Rechnung hinter dem Wechsel
Ein echter Ebenenwechsel ist eine Investition:
Die Rechnung Schritt für Schritt
Netzentgelt heute
Leistungspreis (Euro je kW und Jahr) × Jahreshöchstleistung + Arbeitspreis (in Euro je kWh, also Cent geteilt durch 100) × Jahresverbrauch, mit den Preisen Ihrer heutigen Zeile.
Netzentgelt nach dem Wechsel
dieselbe Rechnung mit den Preisen der neuen Zeile. Wird auf der Mittelspannungsseite gemessen, steigen Verbrauch und Höchstleistung um die Trafoverluste.
Laufende Mehrkosten
Wartung und Betrieb der Station, Messung auf der Mittelspannungsseite.
Jährlicher Vorteil
= 1 minus 2 minus 3. Der Leistungspreis kann dabei auch gegen Sie laufen.
Investition
Station, Baukostenzuschuss und Anschlusskosten erst danach dem jährlichen Vorteil über die Nutzungsdauer gegenüberstellen.
Branchenangaben nennen für Stationen von 250 bis unter 1.000 kVA grob 30.000 bis 70.000 Euro, dazu kommen Baukostenzuschuss und Anschlusskosten. Ob und ab welcher Leistung ein Mittelspannungsanschluss technisch möglich ist, legen die technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers fest. Eine bundesweite Grenze gibt es nicht.
Bei einem Gesamtpreisvertrag, der die Netznutzung einschließt, prüfen wir zusätzlich, wie eine Entlastung in Ihren Lieferpreis eingeht.
Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Was danach gilt, steht bisher nur im Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (Stand 06.08.2026). Die Rechnung gilt deshalb für das verwendete Preisblattjahr. Ab 2029 prüfen wir die geltenden Regeln neu und rechnen Investitionen mit langer Laufzeit nur als Spanne.
Vor dem Umbau: die abgerechnete Ebene prüfen
Vor jeder Investition steht eine andere Frage: Passt die Ebene auf der Rechnung zu Ihrem Anschluss? Maßgeblich ist die Ebene, an der Ihre Entnahmestelle angeschlossen ist (§ 17 Abs. 1 StromNEV). Anhaltspunkte sind Netzanschlussvertrag, Eigentumsgrenze und die Frage, wer die Station betreibt. Zwei Konstellationen unterscheiden wir:
- Station in Ihrem Eigentum und Betrieb, Anschluss auf der Mittelspannungsseite: Dann kommt die Zeile der Mittelspannung in Betracht.
- Station des Netzbetreibers, Ihr Kabel beginnt an deren Niederspannungsseite: Dann kommt die Zeile der Umspannung Mittel- auf Niederspannung in Betracht.
Ob das im Einzelfall zutrifft, ergibt sich erst aus den Unterlagen.
Aus der Praxis: Bei einem Kunststoffverarbeiter mit einigen hundert MWh Verbrauch war auf der Netzrechnung die Umspannung Mittel- auf Niederspannung angesetzt. Zugleich stand dort eine konventionelle Messung, abgerechnet wurde aber mit Leistungspreis. Die erste Frage war deshalb nicht der Umbau, sondern: Wem gehört die Station, und wer betreibt sie?
Wir prüfen dafür:
- wem die Station gehört, wer sie betreibt und wo der Anschlusspunkt laut Netzanschlussvertrag liegt,
- welche Preisblattzeile auf Ihrer Rechnung tatsächlich angewendet wird,
- ob Messart und Ebene zusammenpassen.
Sonderfall: allein genutzte Betriebsmittel
Nutzt ein Betrieb alle Leitungen und Anlagen des Netzbetreibers, die er in einer Ebene oberhalb der Umspannung auf Niederspannung nutzt, ausschließlich selbst, etwa eine nur ihm dienende Stichleitung des Netzbetreibers, ist nach § 19 Abs. 3 StromNEV dafür gesondert ein angemessenes Entgelt festzulegen. Das betrifft vor allem größere Standorte in der Mittelspannung oder darüber; eine Station in der Umspannung auf Niederspannung fällt nicht darunter. Mehr dazu auf der Seite individuelle Netzentgelte.
Sechs Fragen vor jedem Wechsel
Bevor ein Betrieb über eine eigene Station nachdenkt, sollten diese Fragen beantwortet sein:
- Auf welcher Ebene sind Sie heute angeschlossen, und welche Preisblattzeile steht auf Ihrer Rechnung?
- Wie hoch sind Jahresverbrauch und Jahreshöchstleistung, und wie verändern sie sich in den nächsten Jahren, etwa durch Photovoltaik, Wärmepumpen oder Ladepunkte?
- Was verlangt der Netzbetreiber nach seinen technischen Anschlussbedingungen, und welche Anschlusskosten nennt er?
- Wer betreibt und wartet die Station, und was kosten Wartung, Messung und Trafoverluste im Jahr?
- Haben Sie bereits ein individuelles Netzentgelt, etwa für atypische Netznutzung, und was wird daraus nach dem Wechsel?
- Rechnet sich die Investition auch dann, wenn nach dem Außerkrafttreten der StromNEV Ende 2028 andere Regeln gelten?
Erst wenn diese Antworten vorliegen, ist eine belastbare Rechnung möglich.
Für wen es sich nicht lohnt
- Lieferstellen ohne Leistungsmessung und kleinere Betriebe: Die Ersparnis trägt in der Regel keine Station.
- Betriebe mit korrekt abgerechneter Ebene und mittlerem Verbrauch: Hier fällt die Rechnung oft negativ aus. Das sagen wir offen. Bei einem Fleischwarenhersteller mit gut 2 GWh Stromverbrauch brachte der Wechsel in die höhere Ebene im Netzentgelt nur rund 900 Euro pro Jahr. Das trägt keine Trafostation.
- Wer durch den Umbau eine Erstattung für vergangene Jahre erwartet: Der physische Wechsel wirkt nur für die Zukunft.
So gehen wir vor
Unterlagen
Sie laden Netzrechnung und, wenn vorhanden, Netzanschlussvertrag und Lastgang hoch.
Prüfung
Wir ordnen Ihre Rechnungspreise der richtigen Preisblattzeile zu und prüfen Anschlusspunkt, Eigentums- und Betriebsgrenze sowie Messart.
Ergebnis
Sie erhalten zwei Antworten: ob die heutige Abrechnung stimmt und was ein Wechsel der Ebene pro Jahr bringen würde.
Umsetzung
Passt die abgerechnete Ebene nicht, klären wir die Korrektur der laufenden Abrechnung direkt mit dem Netzbetreiber.
Wer macht was
- Prüfung der Abrechnung
- Wechselrechnung
- Korrektur der laufenden Abrechnung beim Netzbetreiber
- Rechtsberatung, insbesondere ob für zurückliegende Zeiträume Erstattungsansprüche bestehen
- Planung und Bau einer Station
- technische Anschlussbedingungen
- Unterlagen bereitstellen und über eine Investition entscheiden
Unser Honorar ist erfolgsabhängig, die Konditionen stehen vor dem Auftrag fest.
Häufige Fragen
Weil sich das Netzentgelt nach der Ebene richtet, an der Sie angeschlossen sind, und tiefere Ebenen die Kosten der darüberliegenden mittragen (§ 14 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 StromNEV). Der Unterschied steckt vor allem im Arbeitspreis je kWh, weniger im Leistungspreis.
Eine feste Grenze gibt es nicht. Die Ersparnis im Netzentgelt muss Trafostation, Baukostenzuschuss, Wartung und Verluste über die Laufzeit tragen. Bei mittleren Betrieben reicht das oft nicht.
Branchenangaben nennen für 250 bis 1.000 kVA grob 30.000 bis 70.000 Euro, dazu kommen Anschlusskosten des Netzbetreibers. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren Standort.
Maßgeblich ist die Ebene, an der Ihre Entnahmestelle angeschlossen ist (§ 17 Abs. 1 StromNEV). Anhaltspunkte sind Netzanschlussvertrag, Eigentumsgrenze und die Frage, wer die Station betreibt. Wir prüfen, ob die abgerechnete Ebene dazu passt.
Oft liegt der größere Hebel bei Lastspitzen oder der atypischen Netznutzung. Für Betriebe, die bereits in der Mittelspannung oder darüber angeschlossen sind und dort alle von ihnen genutzten Leitungen und Anlagen des Netzbetreibers allein nutzen, kommt zusätzlich ein gesondertes Entgelt nach § 19 Abs. 3 StromNEV in Betracht. Eine Station in der Umspannung auf Niederspannung fällt nicht darunter.
Wir ordnen Ihre Rechnungspreise der richtigen Preisblattzeile zu, prüfen Anschlusspunkt, Eigentums- und Betriebsgrenze sowie Messart und rechnen, was ein Wechsel pro Jahr bringen würde. Passt die abgerechnete Ebene nicht, klären wir die Korrektur der laufenden Abrechnung selbst mit dem Netzbetreiber. Planung und Bau einer Station übernehmen Fachbetriebe, rechtliche Fragen zu zurückliegenden Zeiträumen prüfen unsere Partnerkanzleien.
Ihr nächster Schritt
Netzrechnung hochladen und Spannungsebene prüfen lassen.

