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Chemieanlage in Deutschland mit Destillationskolonnen, Rohrleitungen und Silos, davor ein Arbeiter mit Helm von hinten.
Branchen · Chemie

Energiekosten in Grundstoffchemie und Kunststoffherstellung senken

Stand:

Kurz gesagt

Hersteller von Farbstoffen und Pigmenten, anorganischen und organischen Grundstoffen, Düngemitteln sowie Kunststoffen und synthetischem Kautschuk in Primärformen (20.12 bis 20.17) stehen als Sektoren auf allen vier Förderlisten: Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation für gelistete Produkte und Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe außerhalb des Emissionshandels. Hinzu kommen die Stromsteuer-Entlastung, eine eigene Entlastung für Strom in Elektrolyse und chemischer Reduktion, der Aufschlag über 1 GWh je Abnahmestelle und beim Gas die Trennung von Heiz-, Prozess- und Rohstoffmengen. Datenstand: 07.10.2026.

Rechenbeispiel: 3 GWh Strom, 10 GWh Gas

Für diese Klassen haben wir noch kein eigenes Mandat, das Beispiel ist frei gewählt: eine Abnahmestelle mit 3.000 MWh versteuertem Netzbezug, vollständig betrieblich selbst verbraucht, ohne Weiterleitung, Elektromobilität oder Elektrolyse, und 10.000 MWh Erdgas, vollständig verheizt. Gerechnet mit Sätzen 2026, bisher keine Entlastung genutzt.

HebelRechnungBetrag pro Jahr
Stromsteuer3.000 MWh x 20 Euro minus 250 Eurorund 59.750 Euro
Industriestrompreis3.000 MWh x 18,72 Euro, davon mindestens rund 28.100 Euro als Pflichtinvestitionrund 56.200 Euro
Aufschlag für besondere Netznutzung2.000 MWh über 1 GWh x 1,509 ct/kWhrund 30.200 Euro
Begrenzung der Umlagen2.000 MWh x 85 % von 1,387 ct/kWh (rechnerischer Vergleich, nächster regulärer Antrag bis 30.06.2027 für 2028)rund 23.600 Euro
Energiesteuer Gas nach § 5410.000 MWh x 1,38 Euro minus 250 Eurorund 13.550 Euro

Strom für Elektrolyse und Reduktion

In der Grundstoffchemie läuft ein Teil des Stroms direkt in den Prozess, etwa in Elektrolysen oder chemische Reduktionsverfahren. Für diese Mengen sieht § 9a Stromsteuergesetz eine eigene Entlastung vor, wenn Ihr Unternehmen zum Produzierenden Gewerbe gehört. Die Prozessmenge muss grundsätzlich gemessen werden; dieselbe Megawattstunde wird nur einmal entlastet, entweder nach § 9a oder nach § 9b. Wir trennen die Mengen vor dem Antrag.

Mehr dazu: Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe · Stromsteuer-Rechner

Rechnen
Ihre Stromsteuer-Entlastung nach § 9b7.750 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Strompreiskompensation: viele Chemiesektoren neu

Seit dem Abrechnungsjahr 2025 ist die Liste deutlich länger. Neben den anorganischen Grundstoffen sind Pigmente, organische Grundstoffe, Düngemittel, Kunststoffe und Kautschuk in Primärformen beihilfefähig. Die Kompensation knüpft an die hergestellten Produkte an. Voraussetzung sind ein zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS, eine Gegenleistung wie Effizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen und eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers. Mit dem Industriestrompreis lässt sich die Kompensation für unterschiedliche Strommengen kombinieren, dieselbe Menge nur einmal, und es gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag; die Frist für den Industriestrompreis verlängert sich dann bis 15.07.2027. Für Düngemittel prüfen wir vor dem Antrag, ob sich der Höchstbetrag ab 2026 ändert.

Gas: § 51, § 54, Rohstoff und CO2-Kompensation

In der Chemie ist Gas oft Brennstoff und Rohstoff zugleich. Drei Mengen sind zu trennen. Gas, das ausschließlich als Rohstoff dient, ist steuerfrei oder wird nach § 47 Energiesteuergesetz entlastet. Für Mengen in chemischen Reduktionsverfahren oder mit gleichzeitiger Nutzung zu Heiz- und anderen Zwecken erstattet § 51 die gezahlte Steuer in voller Höhe, ohne Selbstbehalt. Für reine Heizmengen gilt § 54. Dieselbe Menge kann nur einmal entlastet werden, deshalb ist eine saubere Messung je Anlage der Hebel.

Rechnen
Ihre Energiesteuer-Entlastung für Heizgas nach § 542.510 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Kompensation des nationalen CO2-Preises

Zusätzlich sind alle Klassen dieser Seite für die Kompensation des nationalen CO2-Preises gelistet, mit Graden von 65 bis 95 %. Brennstoffmengen in Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, zählen dafür nicht; bei großen Chemieanlagen ist das oft der Großteil. Was außerhalb der Anlagengrenze verbraucht wird, kann bleiben.

Mehr dazu: Energiesteuer auf Gas · Energiesteuer, volle Entlastung

Über 1 GWh: Aufschlag und Umlagen

Über 1 GWh selbst verbrauchtem Strom je Abnahmestelle sinkt der Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 auf höchstens 0,05 ct/kWh. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Geschäftsjahr über 4 % des Umsatzes lagen, zahlen höchstens 0,025 ct/kWh. Die Meldung übernehmen wir. KWKG- und Offshore-Umlage lassen sich über der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen, wenn im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mehr als 1 GWh umlagepflichtiger Strom selbst verbraucht wurde, mit Energiemanagement und Gegenleistung, Antrag bis 30. Juni für das Folgejahr.

Netzentgelt bei kontinuierlichen Prozessen

Reaktoren, Kompressoren und Trockner laufen oft durch. Die atypische Netznutzung passt dann selten. Wer an einer Abnahmestelle mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mehr als 10 GWh erreicht, kann das Bandlast-Privileg prüfen lassen. Die Anzeige erstatten Sie selbst, wir bereiten sie vor.

Aus der Praxis

Aus 20.12 bis 20.17 haben wir noch kein abgeschlossenes Mandat. Drei Fälle aus anderen Branchen zeigen die Fehler, die sich übertragen lassen. Es sind Scans und Prüfungen, keine erzielten Ergebnisse.

01

Code vor Zahl

Für einen Verpackungshersteller, der sich der Kunststoffbranche zuordnete, haben wir ein berechnetes Potenzial von rund 1 Mio. Euro im Jahr gestoppt, bevor es rausging.

02

Keine Nachholung

Für ein Werk der Baustoffindustrie haben wir die CO2-Kompensation für Brennstoffe auf grob 200.000 bis 700.000 Euro im Jahr geschätzt.

03

Machen wir schon

Ein großer Gießereibetrieb nutzt die Strompreiskompensation seit Jahren.

Fristen für die Chemieindustrie

  1. 30.06.2026
    Ausschlussfrist

    CO2-Kompensation für Brennstoffe: Antragsjahr 2025

    Das Antragsjahr 2025 war zum 30.06.2026 abgelaufen, verpasste Jahre lassen sich nicht nachholen.

  2. 17.08.2026
    Ausschlussfrist

    Strompreiskompensation: Frist für 2025

    Die Frist für 2025 endete am 17.08.2026, das nächste offene Jahr ist 2026.

    Mehr dazu
  3. 31.03.2027

    Industriestrompreis: Frist für das Abrechnungsjahr 2026

    Mit Strompreiskompensation für dasselbe Jahr: 15.07.2027.

    Mehr dazu
  4. 30.06.2027

    Begrenzung der Umlagen: nächster regulärer Antrag

    Der nächste reguläre Antrag ist bis 30.06.2027 für 2028 möglich.

    Mehr dazu
  5. im Folgejahr
    Wiederkehrend

    Strompreiskompensation: Antragsfenster für 2026

    Die zuständige Behörde gibt das Antragsfenster im Folgejahr bekannt.

    Mehr dazu
  6. 31.12.2028

    Die StromNEV tritt außer Kraft

    Nach dem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (Stand 07.10.2026) können bestehende Vereinbarungen nur unter mehreren Bedingungen übergangsweise weiterlaufen.

    Mehr dazu

Abnahmestelle und Code: die häufigsten Fehler

Der Industriestrompreis wird je Abnahmestelle geprüft. Ein Betriebsteil mit eigener Messung und gelisteter Tätigkeit kann berechtigt sein, auch wenn der Rest des Unternehmens es nicht ist; ein eigener Zähler allein macht aber noch keine Abnahmestelle, und Unterzähler im selben Netz schaffen keine eigene. Ein Beispiel zeigt die Seite zu Industriegasen. Wer Kunststoffe compoundiert oder Grundstoffe nur abfüllt, sollte die Zuordnung vor dem Antrag klären lassen.

Mehr dazu: Industriestrompreis · KUEBLL-Liste

So läuft die Prüfung

  1. Rechnungen hochladen

    Sie laden Strom- und Gasrechnungen hoch, gern mit Lastgang und Messkonzept.

  2. Prüfung

    Wir prüfen Code und Abnahmestelle, laufende Entlastungen, Strom- und Gasmengen je Verwendung und nennen Ihnen das berechnete Potenzial je Hebel.

Wer was übernimmt, je Hebel
HebelWer setzt um
Stromsteuer-EntlastungAntrag über unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht; wir bereiten Menge und Unterlagen vor
Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für BrennstoffeEnergyIQ gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist
Aufschlag für besondere Netznutzung, Leistungsspitzen, Netzabrechnung, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas, RechnungsprüfungEnergyIQ
Atypische Netznutzung, BandlastEnergyIQ bereitet vor, die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie

Häufige Fragen

Unter anderem Farbstoffe und Pigmente, anorganische und organische Grundstoffe, Düngemittel, Kunststoffe und synthetischer Kautschuk in Primärformen (20.12 bis 20.17). Geprüft wird je Abnahmestelle. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden.

Teilweise. Anorganische Grundstoffe waren schon gelistet. Seit dem Abrechnungsjahr 2025 kamen Pigmente, organische Grundstoffe, Düngemittel, Kunststoffe und Kautschuk in Primärformen hinzu. Maßgeblich ist, ob Ihre hergestellten Produkte gelistet sind. Die Frist für 2025 endete am 17.08.2026, das nächste offene Jahr ist 2026.

Ja. Für Strom, den ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für die Elektrolyse oder für chemische Reduktionsverfahren entnimmt, gibt es eine eigene Entlastung nach § 9a Stromsteuergesetz. Die Prozessmenge muss gemessen werden. Für den übrigen betrieblichen Strom bleibt § 9b, dieselbe Menge wird nur einmal entlastet.

Wenn Gas in chemischen Reduktionsverfahren eingesetzt wird oder gleichzeitig zu Heizzwecken und anderen Zwecken dient, außerdem bei thermischer Abfall- oder Abluftbehandlung (§ 51 Energiesteuergesetz). Wird Gas ausschließlich als Rohstoff verwendet, ist diese Menge steuerfrei oder wird nach § 47 entlastet. Für reine Heizmengen bleibt § 54 mit 1,38 Euro je Megawattstunde und 250 Euro Selbstbehalt.

Der Kompensationsgrad ist je Sektor festgelegt: 65 % bei Kunststoffen in Primärformen, 95 % bei Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, dazwischen die übrigen Klassen. Er gilt nur für beihilfefähige Brennstoffmengen nach Abzug eines Selbstbehalts (150 Tonnen CO2, bei kleinerem Energieverbrauch weniger). Brennstoffe in Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, zählen nicht. Voraussetzung sind Energiemanagement und Reinvestition eines großen Teils der Vorjahresbeihilfe.

Bei kontinuierlichen Anlagen mit mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mehr als 10 GWh an einer Abnahmestelle kann es sich lohnen. Die Anzeige erstatten Sie selbst, wir bereiten sie vor.

Beim Industriestrompreis zählt die Abnahmestelle. Unterzähler schaffen keine eigene Abnahmestelle, ob ein gemeinsames Gelände eine oder mehrere Abnahmestellen bildet, klären wir vorab.

Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht, wir bereiten Menge und Unterlagen vor. Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation und die Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist. Netzentgelt, Aufschlag, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas und die Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Rechtsberatung bleibt bei den Partnerkanzleien.

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Quellen

  1. 1EnFG Anlage 2: Branchenlistegesetze-im-internet.de · 11. August 2026
  2. 2KUEBLL Anhang I, Teilliste 1eur-lex.europa.eu · 11. August 2026
  3. 3EHS-Beihilfeleitlinien Anhang I (Strompreiskompensation)eur-lex.europa.eu · 30. Juli 2026
  4. 4BECV Anlage: Kompensationsgradegesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  5. 5BECV § 9: Emissionshandel und Selbstbehaltgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  6. 6BECV § 10: Energiemanagementgesetze-im-internet.de · 11. August 2026
  7. 7Stromsteuer-Entlastung § 9bgesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  8. 8Stromsteuer-Entlastung § 9agesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  9. 9StromStG: Unternehmen in Schwierigkeitengesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  10. 10StromStV: Antragsfristgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  11. 11AO: Festsetzungsfristgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  12. 12StromStV: Prüfeinheit und Schwerpunktgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  13. 13StromStV: zuständiges Hauptzollamtgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  14. 14EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzunggesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  15. 15EnFG: Begriffsbestimmungengesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  16. 16EnFG: Umlagenbegrenzung, Gegenleistunggesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  17. 17EnFG: Umfang der Begrenzunggesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  18. 18EnFG: Antragsfristgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  19. 19StromNEV: Aufschlag, atypische Netznutzung, Bandlastgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  20. 20Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 7. Juni 2026
  21. 21Energiesteuer-Entlastung § 51 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  22. 22EnergieStG § 25: Erdgas als Rohstoffgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  23. 23EnergieStG § 47: Entlastunggesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  24. 24KAV: Konzessionsabgabe, Höchstsätzegesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
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