Day-Ahead und Intraday
Der wichtigste Teil ist die Day-Ahead-Auktion. Jeden Tag geben Erzeuger, Händler und Lieferanten ihre Gebote für den Folgetag ab. Daraus entsteht für jede Lieferperiode und jede Gebotszone ein einheitlicher Preis für alle in dieser Auktion gehandelten Mengen. Dieser Day-Ahead-Preis ist der Spotpreis, auf den sich viele börsenindexierte Stromverträge beziehen.
Im Intraday-Handel lassen sich Mengen ab dem Nachmittag des Vortags bis kurz vor der Lieferung kaufen oder verkaufen, fortlaufend und in zusätzlichen Auktionen. Hier gleichen Händler aus, was sich gegenüber der Vortagesplanung geändert hat, etwa weil der Wind anders weht als vorhergesagt. Die Preise einzelner Intraday-Geschäfte können sich dabei von Geschäft zu Geschäft unterscheiden.
Day-Ahead seit Oktober 2025 in Viertelstunden
Bis September 2025 wurde in der Day-Ahead-Auktion in Stunden gerechnet. Seit der Lieferung am 1. Oktober 2025 ist dort die Viertelstunde die Marktzeiteinheit, in allen Gebotszonen der europäischen Day-Ahead-Marktkopplung. Im Intraday-Handel gab es Viertelstunden schon vorher. Für Sie heißt das: Der Day-Ahead-Preis kann sich innerhalb einer Stunde viermal ändern. Wer Verbraucher steuert, kann damit feiner planen.
Wie stark der Preis schwankt
Die Bundesnetzagentur hat für 2025 einen durchschnittlichen Day-Ahead-Preis von 89,32 Euro je MWh ausgewiesen, also rund 8,9 Cent je kWh vor allen Nebenkosten. Der Durchschnitt verdeckt die Spannweite: In 573 von 8.760 Stunden lag der Preis unter null, in 40 Stunden über 300 Euro je MWh. Das Muster wiederholt sich: viel Sonne mittags und am Wochenende drückt den Preis, dunkle, windarme Winterabende treiben ihn.
- durchschnittlicher Day-Ahead-Preis 2025 laut Bundesnetzagentur
- 89,32 Euro je MWh
- mit Preisen unter null
- 573 von 8.760 Stunden
- mit Preisen über 300 Euro je MWh
- 40 Stunden
Was Spotbezug für einen Betrieb heißt
Ein börsenindexierter Stromvertrag gibt Ihnen den Spotpreis mehr oder weniger direkt weiter, meist mit Aufschlag oder Servicepauschale. Damit tragen Sie die Schwankung selbst. Wichtig: Der Spotpreis ersetzt nur den Energiepreis. Netzentgelte, Stromsteuer und Umlagen bleiben auf der Rechnung, ihre Sätze ändern sich durch den Vertragswechsel nicht. Wer nur auf den Börsenpreis schaut, übersieht einen erheblichen Teil seiner Kosten. Eine Ausnahme kann die Konzessionsabgabe sein: Liegt der Durchschnittspreis eines Sondervertragskunden im Kalenderjahr, einschließlich Netzentgelt, unter dem gesetzlichen Grenzpreis, darf sie nicht vereinbart werden (§ 2 Abs. 4 KAV). Ein niedriger Energiepreis kann das auslösen; maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt je Abnahmestelle, nicht eine einzelne billige Stunde.
Beim Netzentgelt wirkt Spotbezug in beide Richtungen. Legen Sie viel Last auf einmal in eine günstige Viertelstunde, kann eine neue Jahresspitze entstehen, und der Leistungspreis steigt. Verlegen Sie Last dagegen aus den Hochlastzeitfenstern Ihres Netzbetreibers, kann unter weiteren Voraussetzungen ein reduziertes Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV möglich werden (mehr auf atypische Netznutzung). Ob das trägt, zeigt der Lastgang.
Aus der Praxis: Preisgrenze gegen echte Börsenpreise (anonymisiert, Werte gerundet)
Ein Industriebetrieb wollte einen neuen, stromintensiven Verbraucher nur laufen lassen, wenn der Börsenpreis unter 6 Cent je kWh liegt, und rechnete mit rund 3.500 Betriebsstunden im Jahr. Gegen zwölf Monate echte Börsenpreise gelegt, lagen nur rund 1.600 Stunden unter dieser Grenze, also weniger als die Hälfte, und das noch vor betrieblichen Einschränkungen wie Schichtplan und Wartung. Für 3.500 Stunden hätte die Grenze bei gut 9 Cent liegen müssen; der reine Börsenpreis dieser Stunden lag dann im Schnitt bei knapp 5 Cent, ohne Lieferantenaufschlag und Nebenkosten. Wie der Betrieb daraufhin geplant hat, lesen Sie auf Dynamischer Stromtarif für Gewerbe.
Viele Verträge mischen deshalb Festpreisanteile und Spotanteile; dann kommt es auf die Klauseln an, etwa Mindermengen und Bandbreiten.
Wer was macht
- Wir sind kein Stromlieferant und verkaufen keine Stromverträge.
- Wir rechnen Ihren Lastgang gegen echte Börsenpreise und prüfen die Nebenkosten auf Ihrer Rechnung.
- Trägt eine Lastverschiebung beim Netzentgelt, setzen wir das reduzierte Netzentgelt mit Ihnen um und bereiten die Anzeige vor, die Sie als Letztverbraucher bei der Regulierungsbehörde einreichen.
- Den Stromvertrag selbst setzen unsere Partner um.
Häufige Fragen
Der Börsenhandel für kurzfristige Lieferungen: in der Day-Ahead-Auktion für den Folgetag, im Intraday-Handel vom Nachmittag des Vortags bis kurz vor der Lieferung.
Einmal täglich wird für jede Viertelstunde des Folgetages ein einheitlicher Preis je Gebotszone ermittelt. Seit Oktober 2025 gilt im Day-Ahead-Markt die Viertelstunde als Marktzeiteinheit.
2025 lag er laut Bundesnetzagentur in 573 von 8.760 Stunden unter null und in 40 Stunden über 300 Euro je MWh; der Durchschnitt lag bei 89,32 Euro je MWh.
Typischerweise mittags an sonnigen Tagen, nachts und am Wochenende, im Frühjahr und Sommer häufiger als im Winter. Für Ihren Betrieb zählt, ob Ihre Lastzeiten dazu passen.
Nicht durch den Vertragswechsel allein: Spotbezug betrifft den Energiepreis. Verlegen Sie Last aus den Hochlastzeitfenstern Ihres Netzbetreibers, kann unter weiteren Voraussetzungen ein reduziertes Netzentgelt möglich werden; bündeln Sie Last in billigen Stunden, kann der Leistungspreis steigen.
Die Day-Ahead-Preise für Deutschland/Luxemburg zeigt die Plattform SMARD der Bundesnetzagentur, frei und ohne Anmeldung.
Das zeigt eine Simulation mit Ihrem Lastgang und echten Börsenpreisen. Die Vertragsentscheidung begleiten unsere Partner.
Ihr nächster Schritt
Schicken Sie uns Rechnung und, wenn vorhanden, Ihren Lastgang. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung, welche Positionen wir prüfen und ob sich eine Simulation lohnt.

