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Blick in eine deutsche Metallfertigungshalle mit CNC-Maschinen, Schaltschrank und Heizgerät, ein Techniker prüft von hinten einen Zähler.
Fristenkalender

Fristenkalender Energieentlastungen 2026 und 2027: die wichtigen Termine für Unternehmen

Stand:

Kurz gesagt

Die wichtigste Frist im Herbst 2026 ist der 31.12.2026: Bis dahin lässt sich im Regelfall die Stromsteuer-Entlastung für den Verbrauch 2025 beantragen, ebenso die Energiesteuer-Entlastung für Heizstoffe wie Erdgas. Davor veröffentlichen die Netzbetreiber bis 31.10.2026 die Hochlastzeitfenster für 2027. 2027 folgen der Industriestrompreis (regulär 31.03.2027), die Umlagenbegrenzung und die BECV (je 30.06.2027) und neue Anzeigen der atypischen Netznutzung (30.09.2027). Stand: 08.10.2026.

Die nächsten Fristen

  1. bis 25.10.2026

    KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage 2027 werden veröffentlicht

    Wer: Übertragungsnetzbetreiber. Rechtsgrundlage: § 11 EnFG. Nachholbar? kein Antrag.

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  2. voraussichtlich bis 25.10.2026

    Aufschlag besondere Netznutzung 2027 wird veröffentlicht

    Wer: Übertragungsnetzbetreiber. Rechtsgrundlage: Veröffentlichungspraxis. Nachholbar? kein Antrag.

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  3. bis 31.10.2026

    Hochlastzeitfenster 2027

    Wer: Netzbetreiber. Rechtsgrundlage: BK4-13-739. Nachholbar? kein Antrag.

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  4. bis 15.11.2026 (Sonntag, Zugang bis 13.11. einplanen)

    Wahl der Preisstufe für 2027 bei bestehender Vereinbarung über atypische Netznutzung

    Wer: Letztverbraucher an Netzbetreiber. Rechtsgrundlage: BK4-13-739. Nachholbar? ohne Mitteilung bleibt die bisherige Methode.

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  5. voraussichtlich ab Dezember 2026
    Wiederkehrend

    Registrierung Industriestrompreis

    Wer: BAFA. Rechtsgrundlage: Richtlinie Industriestrompreis. Nachholbar? Ankündigung.

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  6. 31.12.2026
    Ausschlussfrist

    Stromsteuer-Entlastung für Verbrauch 2025

    Wer: Hauptzollamt. Rechtsgrundlage: § 17b StromStV, § 169 AO. Nachholbar? nein, im Regelfall endgültig.

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  7. 31.12.2026
    Ausschlussfrist

    Energiesteuer-Entlastung für Heizstoffe (z. B. Erdgas) für Verbrauch 2025

    Wer: Hauptzollamt. Rechtsgrundlage: § 100 EnergieStV, § 169 AO. Nachholbar? nein, im Regelfall endgültig.

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  8. 31.03.2027

    Industriestrompreis für 2026, reguläre Frist

    Wer: BAFA. Rechtsgrundlage: Richtlinie, BAFA-Fristsetzung. Nachholbar? Regelfrist; abweichender Termin siehe 15.07.2027.

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  9. 31.05.2027

    Prüfungsvermerk zum Industriestrompreis nachreichen, nur bei Anträgen ab 10 GWh anrechenbarem Stromverbrauch

    Wer: BAFA. Rechtsgrundlage: BAFA-Fristsetzung.

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  10. 30.06.2027

    Umlagenbegrenzung für 2028

    Wer: BAFA. Rechtsgrundlage: § 40 EnFG. Nachholbar? differenziert; für einen erforderlichen Prüfungsvermerk materielle Ausschlussfrist.

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  11. 30.06.2027

    BECV für 2026

    Wer: DEHSt. Rechtsgrundlage: § 13 BECV. Nachholbar? im Regelfall nein; Ausnahme bei nachträglicher Anerkennung eines Sektors.

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  12. 30.06.2027

    Nachweis der Voraussetzungen für die atypische Netznutzung 2026

    Wer: Letztverbraucher an Regulierungsbehörde. Rechtsgrundlage: BK4-13-739, BNetzA-FAQ. Nachholbar? Frist unbedingt beachten.

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  13. 30.06.2027

    Erklärung nach EnSTransV für 2026 ausgezahlte Entlastungen von mehr als 100.000 Euro je Begünstigung (in Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur mehr als 10.000 Euro)

    Wer: Hauptzollamt. Rechtsgrundlage: § 3, § 5 EnSTransV.

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  14. 15.07.2027

    Industriestrompreis für 2026, wenn für 2026 nach der Richtlinie zur Strompreiskompensation antragsberechtigt und diese beantragt wird

    Wer: BAFA. Rechtsgrundlage: BAFA-Fristsetzung.

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  15. 2027, Termin offen
    Wiederkehrend

    Strompreiskompensation für 2026

    Wer: DEHSt. Rechtsgrundlage: Bekanntgabe DEHSt. Nachholbar? nach bisherigem Verfahren nein.

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  16. 30.09.2027
    Ausschlussfrist

    Anzeige einer neuen oder geänderten Vereinbarung über atypische Netznutzung für 2027

    Wer: Letztverbraucher an Regulierungsbehörde. Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 2 StromNEV, BK4-13-739. Nachholbar? nein.

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  17. 31.12.2027
    Ausschlussfrist

    Stromsteuer- und Energiesteuer-Entlastung für Verbrauch 2026

    Wer: Hauptzollamt. Rechtsgrundlage: wie oben. Nachholbar? nein, im Regelfall endgültig.

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  18. 31.12.2028

    Stromnetzentgeltverordnung tritt außer Kraft

    Wer: Gesetzgeber. Rechtsgrundlage: Art. 15 Abs. 3 G v. 22.12.2023.

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Fristen, die sich nicht nachholen lassen

Fünf Termine sind besonders hart. Die Anzeige der atypischen Netznutzung muss bis 30.09. des Jahres vollständig eingegangen sein, für das sie gelten soll. Bei der Strompreiskompensation war die Frist für 2025 eine Ausschlussfrist, für ein verpasstes Antragsjahr gibt es kein zweites Fenster. Bei der BECV gilt das für den regulären Antrag ebenso; eine eigene Frist entsteht nur, wenn ein Sektor nachträglich anerkannt wird. Bei der Umlagenbegrenzung ist der 30.06. für einen erforderlichen Prüfungsvermerk eine materielle Ausschlussfrist. Und bei der Stromsteuer endet mit der Festsetzungsfrist im Regelfall auch der Anspruch für das betreffende Jahr.

Aus der Praxis
01

Blechbearbeiter: Stromsteuer-Entlastung nie beantragt

Ein Blechbearbeiter mit gut 80 MWh im Jahr hatte die Stromsteuer-Entlastung nie beantragt. Als er zu uns kam, waren ältere Verbrauchsjahre bereits verfristet.

02

Baustoffindustrie: BECV-Vorprüfung zu spät

Bei einem Werk der Baustoffindustrie begann unsere Vorprüfung zur BECV erst nach dem 30.06. Für das Vorjahr war die reguläre Frist damit vorbei.

03

Hersteller von Elektromotoren: Anzeige fristgerecht

Bei einem Hersteller von Elektromotoren endet der Betrieb am Nachmittag, sein Netzbetreiber legt die Hochlastzeiten nur auf den Abend. Für 2026 ergab die Prüfung ein berechnetes Potenzial von rund 7.500 bis 8.500 Euro aus der atypischen Netznutzung.

So nutzen Sie den Kalender

Nicht jede Frist betrifft jeden Betrieb. Ob ein Termin für Sie gilt, hängt von Ihrer Branche, Ihrem Verbrauch je Abnahmestelle und Ihrer Messung ab. Die Stromsteuer- und Energiesteuerfristen betreffen Produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft. Die Fristen zu Industriestrompreis, Strompreiskompensation und BECV gelten nur für Branchen auf den jeweiligen amtlichen Listen; die Umlagenbegrenzung setzt im Regelfall ebenfalls eine gelistete Branche voraus, daneben gibt es Sonderfälle. Die Netzentgelt-Termine setzen eine Leistungsmessung voraus. Fällt ein Termin auf ein Wochenende, planen Sie den Zugang am Werktag davor. Wir aktualisieren den Kalender, sobald eine Behörde einen Termin bekannt gibt oder ändert, und vermerken jede Änderung unten mit Datum.

Daueraufgaben ohne festen Termin

  • Konzessionsabgabe: Für die Einstufung als Sondervertragskunde gibt es keine Antragsfrist. Mögliche Rückforderungen können zum Jahresende verjähren; wie weit sie reichen, hängt vom Einzelfall ab.
  • Aufschlag besondere Netznutzung: Wer oberhalb von 1 GWh je Abnahmestelle den ermäßigten Satz will, muss die Mengen beim Netzbetreiber melden. Die Meldefrist nennt Ihr Netzbetreiber, prüfen Sie sie früh im Jahr.
  • Rechnungsprüfung: Abrechnungsfehler fallen oft erst beim Vergleich mehrerer Jahre auf.

Wer kümmert sich um welche Frist

  • EnergyIQ selbst; die Anzeige der atypischen Netznutzung erstatten Sie als Letztverbraucher, wir bereiten sie vor

Häufige Fragen

Im Regelfall bis zum 31.12.2026. Maßgeblich ist das Ende der Festsetzungsfrist, die mit dem Ablauf des Verbrauchsjahres beginnt und ein Jahr dauert. Für den Verbrauch 2026 gilt entsprechend der 31.12.2027.

Bei der Stromsteuer nur, solange die Festsetzungsfrist läuft. Bei atypischer Netznutzung und Strompreiskompensation ist ein verpasstes Jahr im Regelfall verloren, bei der BECV ebenso, außer ein Sektor wird nachträglich anerkannt. Bei einem kleinen Metallbetrieb mit gut 80 MWh waren ältere Jahre bereits verfristet; für das Verbrauchsjahr 2025 war ein Antrag noch möglich, berechnet rund 1.400 Euro.

Registrierung und Anlegen des Antrags sind laut BAFA voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich. Die Frist für 2026 endet regulär am 31.03.2027. Wer für 2026 nach der Richtlinie zur Strompreiskompensation antragsberechtigt ist und sie beantragt, hat bis 15.07.2027 Zeit. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Für 2026 ist sie nicht mehr möglich. Eine neue Anzeige für 2027 muss bis 30.09.2027 vollständig bei der Regulierungsbehörde eingehen. Vorher lohnt der Blick auf die Hochlastzeitfenster 2027, die bis 31.10.2026 veröffentlicht werden.

Eine neue Anzeige ist nötig, wenn Sie eine Vereinbarung neu schließen oder ändern. Unabhängig davon prüfen wir jedes Jahr die neuen Hochlastzeitfenster und den Nachweis der Voraussetzungen im Folgejahr.

Eine Antragsfrist nicht. Mögliche Rückforderungen aus früheren Jahren können zum Jahresende verjähren. Ob und wie weit sie bestehen, hängt von Vertragslage, Abrechnung und Messung ab und wird im Einzelfall geprüft.

Wer eine Vereinbarung über atypische Netznutzung hat, kann dem Netzbetreiber bis 15.11. mitteilen, ob für das Folgejahr die Preise für 2.500 Benutzungsstunden und mehr angesetzt werden sollen. Ohne Mitteilung bleibt die bisherige Methode. 2026 fällt der Termin auf einen Sonntag; planen Sie den Zugang bis Freitag, 13.11.2026.

Bis 30.06. des Jahres vor dem Begrenzungsjahr, für 2028 also bis 30.06.2027, beim BAFA. Wo ein Prüfungsvermerk erforderlich ist, ist diese Frist für ihn eine materielle Ausschlussfrist. Für bestimmte Sonderfälle gilt der 30.09.

Die Stromnetzentgeltverordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Wie individuelle Netzentgelte danach geregelt sind, steht in einem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur und ist noch nicht final.

Änderungsprotokoll

  • 08.10.2026: Kalender angelegt, Stand aller Termine geprüft.

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Quellen

  1. 1§ 17b StromStV (Antragsfrist)gesetze-im-internet.de · 08.10.2026
  2. 2§ 169 AO (Festsetzungsfrist)gesetze-im-internet.de · 08.10.2026
  3. 3§ 170 AO (Beginn der Festsetzungsfrist)gesetze-im-internet.de · 08.10.2026
  4. 4§ 100 EnergieStV (Antragsfrist Energiesteuer)gesetze-im-internet.de · 08.10.2026
  5. 5§ 3 EnSTransVgesetze-im-internet.de · 08.10.2026
  6. 6§ 5 EnSTransVgesetze-im-internet.de · 08.10.2026
  7. 7BNetzA-Beschluss BK4-13-739 (Hochlastzeitfenster, atypische Netznutzung)bundesnetzagentur.de · 07.10.2026
  8. 8§ 19 StromNEV (atypische Netznutzung)gesetze-im-internet.de · 07.06.2026 / 07.10.2026
  9. 9BNetzA-FAQ zu BK4-13-739bundesnetzagentur.de · 07.06.2026
  10. 10§ 11 EnFG (Umlagen-Veröffentlichung)gesetze-im-internet.de · 08.10.2026
  11. 11BAFA: Industriestrompreisbafa.de · 08.10.2026
  12. 12DEHSt: Strompreiskompensation, Antragdehst.de · 08.10.2026
  13. 13§ 40 EnFG (Umlagenbegrenzung)gesetze-im-internet.de · 08.10.2026
  14. 14§ 13 BECVgesetze-im-internet.de · 08.10.2026
  15. 15§ 195 BGB (Regelverjährung)gesetze-im-internet.de · 06.06.2026
  16. 16§ 199 BGB (Verjährungsbeginn)gesetze-im-internet.de · 06.06.2026
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