Zum Inhalt springen
Produktionshalle eines energieintensiven Betriebs mit großer Presse, Stahlcoils und einem Arbeiter in Warnweste im Tageslicht.
BesAR · Frist

BesAR Frist: 30. Juni für das Folgejahr

Stand:

Kurz gesagt

Den Antrag auf Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) stellen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jeweils bis 30. Juni, die Begrenzung gilt dann für das folgende Kalenderjahr. Die reguläre Frist für 2027 ist abgelaufen. Der nächste Termin ist der 30. Juni 2027 für das Begrenzungsjahr 2028. Wer die Gegenleistung über Investitionen erbringt, muss diese für den Antrag 2027 noch im Jahr 2026 tätigen. Für den Prüfungsvermerk im erweiterten Verfahren ist die Antragsfrist eine Ausschlussfrist. Für Unternehmen mit Rumpfgeschäftsjahr und einige gesetzlich genannte Sonderfälle gilt der 30. September. Datenstand: 08.10.2026.

Zeitplan für das Begrenzungsjahr 2028

  1. bis 25.10.2026

    Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die Umlagen 2027

  2. jetzt
    Wiederkehrend

    Jetzt vorbereiten

    Energiemanagement aufbauen oder prüfen, Weg der Gegenleistung festlegen, Branchenzuordnung klären; beim erweiterten Verfahren Wirtschaftsprüfer früh einbinden

  3. bis 31.12.2026

    Investitionen für die Gegenleistung tätigen, falls Sie diesen Weg wählen

  4. 31.12.2026

    Ende des Geschäftsjahres 2026 (bei Kalenderjahr): Datenbasis und Stichtag der Branchenzuordnung

  5. bis 31.05.2027

    Meldung der Mengen an den Übertragungsnetzbetreiber, falls 2026 schon begrenzt

  6. Frühjahr 2027
    Wiederkehrend

    Unterlagen vorbereiten

    Rechnungen sammeln, Mengen je Abnahmestelle aufbereiten, Bestätigungen und gegebenenfalls Prüfungsvermerk einholen

  7. 30.06.2027
    Ausschlussfrist

    Antrag für 2028 im Portal, Energiemanagement gültig

  8. bis 25.10.2027

    Umlagen 2028 werden veröffentlicht, Ersparnis lässt sich belastbar abschätzen

  9. 01.01.2028

    Begrenzung wirkt

Aus der Praxis

Der längste Vorlauf ist oft das Energiemanagement.

01

Textilbetrieb

Ein Textilbetrieb aus unserer Praxis meldete sich im Herbst. Er hatte nur ein Umweltmanagement nach ISO 14001, das für die BesAR nicht reicht, und nach einem großen Photovoltaik-Zubau lag der Netzbezug nur noch um 1 GWh.

02

Schmiede, rund 5 GWh

Wie teuer ein verpasster Termin werden kann, zeigt eine Schmiede mit rund 5 GWh im Jahr, die die Begrenzung bereits nutzt.

Antragsjahr und Begrenzungsjahr

Bei der BesAR gibt es im Regelfall zwei Jahre. Im Antragsjahr stellen Sie den Antrag, im Begrenzungsjahr zahlen Sie weniger Umlagen. Ein Antrag bis 30. Juni 2027 wirkt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2028. Grundlage sind die Zahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres, bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr also 2026. Dazu kommt die Branchenzuordnung am Ende dieses Geschäftsjahres. Rückwirkend geht im regulären Verfahren nichts: Wer den 30. Juni verpasst, zahlt im folgenden Jahr die vollen Umlagen.

Sonderfrist 30. September

Bis 30. September können Unternehmen beantragen, die bis 30. April des Antragsjahres noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr haben oder am Ende des letzten Geschäftsjahres noch keiner gelisteten Branche angehörten. Sie stellen den Antrag auf Basis eines Rumpfgeschäftsjahres, das mit der ersten Stromabnahme für die Produktion beginnt und vor Ablauf der Antragsfrist endet. Der Bescheid ergeht unter Vorbehalt des Widerrufs, nach dem ersten vollen Geschäftsjahr prüft das BAFA nach. Die Sonderfrist gilt außerdem für Wasserstoff-Elektrolyse, Schienenbahnen, Elektrobusse im Linienverkehr und Landstrom. Für alle anderen ist der 30. September keine Nachfrist.

Warum Oktober der richtige Zeitpunkt ist

Zwischen Oktober und Ende Juni liegen knapp neun Monate. Unternehmen mit weniger als 5 GWh Stromverbrauch können ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50005 aufbauen oder einem Effizienznetzwerk beitreten; das lässt sich in dieser Zeit aufsetzen. Ab 5 GWh braucht es ISO 50001 oder EMAS, eine Zertifizierung wird in diesem Zeitraum schon knapper. Für die Gegenleistung gibt es mehrere Wege, etwa wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen, Investitionen oder einen Anteil ungeförderten Ökostroms. Wer über Investitionen geht, muss sie für den Antrag 2027 bis Ende 2026 tätigen. Und die Branchenzuordnung muss am Ende des Geschäftsjahres stimmen. Wer erst im Mai beginnt, hat diese Hebel nicht mehr in der Hand. Die Bedingungen im Einzelnen finden Sie auf unserer Seite zu den BesAR-Voraussetzungen.

Termine nach dem Bescheid

Im Begrenzungsjahr zahlen Sie die erste Gigawattstunde zuerst voll, danach den begrenzten Satz an den Übertragungsnetzbetreiber.

  1. bis 31. Mai des Folgejahres
    Wiederkehrend

    Meldung an den Übertragungsnetzbetreiber

    Bis 31. Mai des Folgejahres melden Sie dem Übertragungsnetzbetreiber selbst die Entnahmestellen und Strommengen.

  2. jedes Jahr am 30. Juni
    Wiederkehrend

    Nächster Antrag

    Und jedes Jahr am 30. Juni steht der nächste Antrag an.

Häufige Fragen

Jeweils am 30. Juni für das folgende Kalenderjahr. Der nächste Termin ist der 30. Juni 2027 für das Begrenzungsjahr 2028.

Für den Prüfungsvermerk im erweiterten Verfahren ausdrücklich ja. Fehlt er bei Fristende, ist die Deckelung nach der Bruttowertschöpfung für dieses Jahr ausgeschlossen. Auch alle übrigen Unterlagen gehören zum fristgerechten Antrag.

Im regulären Verfahren nein. Die Frist ist am 30. Juni 2026 abgelaufen, die Sonderfrist für Rumpfgeschäftsjahre am 30. September 2026. Ausnahmen gibt es nur für neu eingeführte Umlagen und für Wasserstoff im Jahr der ersten Stromentnahme.

Für Unternehmen ohne abgeschlossenes Geschäftsjahr bis 30. April des Antragsjahres oder ohne Zuordnung zu einer gelisteten Branche am Ende des letzten Geschäftsjahres, außerdem für Wasserstoff, Schienenbahnen, Elektrobusse und Landstrom.

Die Strommengen und Rechnungen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres, bei kalendergleichem Geschäftsjahr also 2026. Investitionen für die Gegenleistung zählen, wenn sie 2026 getätigt werden. Das Energiemanagement muss zum Ende der Antragsfrist gültig sein, im Regelfall am 30. Juni 2027.

Die Umlagesätze für 2028 veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber bis 25. Oktober 2027. Dann lässt sich die Ersparnis mit Ihrer Verbrauchsprognose belastbar abschätzen. Bis dahin rechnen wir mit den aktuellen Sätzen als Orientierung.

Ja. Weil der Übertragungsnetzbetreiber die begrenzten Umlagen erhebt, melden Sie ihm selbst bis 31. Mai des Folgejahres Entnahmestellen und Strommengen.

Ihr nächster Schritt

Die BesAR setzt EnergyIQ gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, im erweiterten Verfahren zusammen mit Wirtschaftsprüfern für den Prüfungsvermerk. Wir planen die Termine und erinnern rechtzeitig.

Fristen prüfen lassen

Quellen

  1. 1§ 40 EnFG (Antragsfrist)gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  2. 2§ 33 EnFG (Rumpfgeschäftsjahr)gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  3. 3§ 32 EnFG (Datenbasis)gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  4. 4§ 2 EnFG (Energiemanagementsysteme)gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  5. 5§ 30 EnFG (Gegenleistung)gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  6. 6§ 31 EnFG (Selbstbehalt)gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  7. 7§ 12 EnFG (Erhebung)gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  8. 8§ 52 EnFG (Meldung nach dem Begrenzungsjahr)gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  9. 9§ 11 EnFG (Veröffentlichung der Umlagen)gesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
EnergyIQEnergyIQ

EnergyIQ identifiziert zu viel gezahlte Energiekosten für mittelständische Unternehmen in Deutschland, strukturiert die Unterlagen und koordiniert den Rückholprozess. Rechtliche Prüfung erfolgt dort, wo erforderlich, durch spezialisierte Partner oder mandatierte Kanzleien.

Ein Rahmenmandat bündelt alle freigegebenen Erstattungsthemen. Preis, Erfolgsereignis, 12-monatige Grundlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist stehen vor der Unterschrift im Mandat. Weitere Rechtsträger und externe Kosten benötigen Ihre Freigabe.

  • DSGVO-konform
  • SSL-verschlüsselt
  • Erfolgsbasiert
  • Kostenlose Beratung
Rechnung hochladen
WINDORFER RODE RechtsanwälteBVMW · Der Mittelstand. Bundesverband Mittelständische Wirtschaft

Unternehmen

  • EnergyIQ GmbH
  • Geschäftsführer: Pascal Kober
  • Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main
  • HRB 142673, AG Frankfurt am Main

Partnerkanzleien

  • WINDORFER RODE Rechtsanwälte
  • Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf, Deutschland
  • RA Patrick Rode
  • Stefan Ulrich, LL.M. | Rechtsanwalt
  • Partner · Legal | Energierecht & Verbrauchsteuern
Partner werden

Leistungen

Rechtliches

Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die dargestellten Beträge sind unverbindliche Schätzungen. Maßgeblich ist die Prüfung des Einzelfalls. Rechtliche Bearbeitung erfolgt durch spezialisierte Partner oder mandatierte Kanzleien, wo erforderlich.

© 2026 EnergyIQ GmbH Alle Rechte vorbehalten.

Rechtliche Prüfung: WINDORFER RODE Rechtsanwälte · DSGVO-konform