Zeitplan für das Begrenzungsjahr 2028
- bis 25.10.2026
Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die Umlagen 2027
- jetztWiederkehrend
Jetzt vorbereiten
Energiemanagement aufbauen oder prüfen, Weg der Gegenleistung festlegen, Branchenzuordnung klären; beim erweiterten Verfahren Wirtschaftsprüfer früh einbinden
- bis 31.12.2026
Investitionen für die Gegenleistung tätigen, falls Sie diesen Weg wählen
- 31.12.2026
Ende des Geschäftsjahres 2026 (bei Kalenderjahr): Datenbasis und Stichtag der Branchenzuordnung
- bis 31.05.2027
Meldung der Mengen an den Übertragungsnetzbetreiber, falls 2026 schon begrenzt
- Frühjahr 2027Wiederkehrend
Unterlagen vorbereiten
Rechnungen sammeln, Mengen je Abnahmestelle aufbereiten, Bestätigungen und gegebenenfalls Prüfungsvermerk einholen
- 30.06.2027Ausschlussfrist
Antrag für 2028 im Portal, Energiemanagement gültig
- bis 25.10.2027
Umlagen 2028 werden veröffentlicht, Ersparnis lässt sich belastbar abschätzen
- 01.01.2028
Begrenzung wirkt
Der längste Vorlauf ist oft das Energiemanagement.
Textilbetrieb
Ein Textilbetrieb aus unserer Praxis meldete sich im Herbst. Er hatte nur ein Umweltmanagement nach ISO 14001, das für die BesAR nicht reicht, und nach einem großen Photovoltaik-Zubau lag der Netzbezug nur noch um 1 GWh.
Für 2027 war es zu spät. Für 2028 ist noch Zeit, wenn jetzt gestartet wird, vorausgesetzt der umlagepflichtige Netzbezug bleibt über 1 GWh.
Schmiede, rund 5 GWh
Wie teuer ein verpasster Termin werden kann, zeigt eine Schmiede mit rund 5 GWh im Jahr, die die Begrenzung bereits nutzt.
rund 48.000 Euro
Rechnerisch, mit den Umlagesätzen 2026, würde sie ohne Begrenzung für den Strom oberhalb der ersten Gigawattstunde rund 48.000 Euro mehr Umlagen im Jahr zahlen. Für sie ist der jährliche Antrag deshalb ein fester Termin, und die Beträge werden nicht mit anderen Jahren vermischt.
Antragsjahr und Begrenzungsjahr
Bei der BesAR gibt es im Regelfall zwei Jahre. Im Antragsjahr stellen Sie den Antrag, im Begrenzungsjahr zahlen Sie weniger Umlagen. Ein Antrag bis 30. Juni 2027 wirkt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2028. Grundlage sind die Zahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres, bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr also 2026. Dazu kommt die Branchenzuordnung am Ende dieses Geschäftsjahres. Rückwirkend geht im regulären Verfahren nichts: Wer den 30. Juni verpasst, zahlt im folgenden Jahr die vollen Umlagen.
Sonderfrist 30. September
Bis 30. September können Unternehmen beantragen, die bis 30. April des Antragsjahres noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr haben oder am Ende des letzten Geschäftsjahres noch keiner gelisteten Branche angehörten. Sie stellen den Antrag auf Basis eines Rumpfgeschäftsjahres, das mit der ersten Stromabnahme für die Produktion beginnt und vor Ablauf der Antragsfrist endet. Der Bescheid ergeht unter Vorbehalt des Widerrufs, nach dem ersten vollen Geschäftsjahr prüft das BAFA nach. Die Sonderfrist gilt außerdem für Wasserstoff-Elektrolyse, Schienenbahnen, Elektrobusse im Linienverkehr und Landstrom. Für alle anderen ist der 30. September keine Nachfrist.
Warum Oktober der richtige Zeitpunkt ist
Zwischen Oktober und Ende Juni liegen knapp neun Monate. Unternehmen mit weniger als 5 GWh Stromverbrauch können ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50005 aufbauen oder einem Effizienznetzwerk beitreten; das lässt sich in dieser Zeit aufsetzen. Ab 5 GWh braucht es ISO 50001 oder EMAS, eine Zertifizierung wird in diesem Zeitraum schon knapper. Für die Gegenleistung gibt es mehrere Wege, etwa wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen, Investitionen oder einen Anteil ungeförderten Ökostroms. Wer über Investitionen geht, muss sie für den Antrag 2027 bis Ende 2026 tätigen. Und die Branchenzuordnung muss am Ende des Geschäftsjahres stimmen. Wer erst im Mai beginnt, hat diese Hebel nicht mehr in der Hand. Die Bedingungen im Einzelnen finden Sie auf unserer Seite zu den BesAR-Voraussetzungen.
Termine nach dem Bescheid
Im Begrenzungsjahr zahlen Sie die erste Gigawattstunde zuerst voll, danach den begrenzten Satz an den Übertragungsnetzbetreiber.
- bis 31. Mai des FolgejahresWiederkehrend
Meldung an den Übertragungsnetzbetreiber
Bis 31. Mai des Folgejahres melden Sie dem Übertragungsnetzbetreiber selbst die Entnahmestellen und Strommengen.
- jedes Jahr am 30. JuniWiederkehrend
Nächster Antrag
Und jedes Jahr am 30. Juni steht der nächste Antrag an.
Häufige Fragen
Jeweils am 30. Juni für das folgende Kalenderjahr. Der nächste Termin ist der 30. Juni 2027 für das Begrenzungsjahr 2028.
Für den Prüfungsvermerk im erweiterten Verfahren ausdrücklich ja. Fehlt er bei Fristende, ist die Deckelung nach der Bruttowertschöpfung für dieses Jahr ausgeschlossen. Auch alle übrigen Unterlagen gehören zum fristgerechten Antrag.
Im regulären Verfahren nein. Die Frist ist am 30. Juni 2026 abgelaufen, die Sonderfrist für Rumpfgeschäftsjahre am 30. September 2026. Ausnahmen gibt es nur für neu eingeführte Umlagen und für Wasserstoff im Jahr der ersten Stromentnahme.
Für Unternehmen ohne abgeschlossenes Geschäftsjahr bis 30. April des Antragsjahres oder ohne Zuordnung zu einer gelisteten Branche am Ende des letzten Geschäftsjahres, außerdem für Wasserstoff, Schienenbahnen, Elektrobusse und Landstrom.
Die Strommengen und Rechnungen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres, bei kalendergleichem Geschäftsjahr also 2026. Investitionen für die Gegenleistung zählen, wenn sie 2026 getätigt werden. Das Energiemanagement muss zum Ende der Antragsfrist gültig sein, im Regelfall am 30. Juni 2027.
Die Umlagesätze für 2028 veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber bis 25. Oktober 2027. Dann lässt sich die Ersparnis mit Ihrer Verbrauchsprognose belastbar abschätzen. Bis dahin rechnen wir mit den aktuellen Sätzen als Orientierung.
Ja. Weil der Übertragungsnetzbetreiber die begrenzten Umlagen erhebt, melden Sie ihm selbst bis 31. Mai des Folgejahres Entnahmestellen und Strommengen.
Ihr nächster Schritt
Die BesAR setzt EnergyIQ gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, im erweiterten Verfahren zusammen mit Wirtschaftsprüfern für den Prüfungsvermerk. Wir planen die Termine und erinnern rechtzeitig.

