Das Grundverfahren
Die Umlagen für die erste Gigawattstunde je Abnahmestelle zahlen Sie im Begrenzungsjahr zuerst und in voller Höhe. Für den Strom darüber zahlen Unternehmen der Liste 1 von Anlage 2 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) 15 Prozent der Umlagen, Unternehmen der Liste 2 zahlen 25 Prozent. Auch Liste 2 kommt auf 15 Prozent, wenn das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens die Hälfte seines Stroms aus ungefördertem Ökostrom gedeckt hat und davon einen Mindestanteil direkt vom Anlagenbetreiber oder aus Anlagen am Standort oder im Umkreis von 10 Kilometern bezieht. Mit den Sätzen 2026 von zusammen 1,387 Cent je Kilowattstunde bleiben so rund 0,21 Cent bei Liste 1 und rund 0,35 Cent bei Liste 2. Nachweise sind Stromverträge und Rechnungen, Mengen, Branche, Energiemanagement und Gegenleistung. Die Erklärung zur Gegenleistung muss eine Zertifizierungsstelle bestätigen, einen Prüfungsvermerk zur Wertschöpfung brauchen Sie nicht.
Das erweiterte Verfahren mit Super-Cap
Im erweiterten Verfahren wird zusätzlich geprüft, ob die begrenzten Umlagen aller Ihrer begrenzten Abnahmestellen zusammen einen Anteil Ihrer Bruttowertschöpfung übersteigen. Der Deckel liegt bei 0,5 Prozent für Liste 1, bei 1 Prozent für Liste 2, bei besonderem Ökostromanteil auch dort bei 0,5 Prozent. Liegen die Umlagen darüber, zahlen Sie für den Strom über der ersten Gigawattstunde nur den Deckel. Nach unten gibt es eine feste Grenze: Für diesen Strom zahlen Sie nie weniger als 0,05 Cent je Kilowattstunde. Die erste Gigawattstunde je Abnahmestelle bleibt in jedem Fall voll. Für Unternehmen in der Übergangsregel nach § 67 EnFG gelten eigene Sätze; das klären wir im Einzelfall.
Bruttowertschöpfung nach EnFG
Gemeint ist die Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten nach der Definition des Statistischen Bundesamts, gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ausgangspunkt sind Produktionswert und Vorleistungen; für die Faktorkosten werden außerdem indirekte Steuern und Subventionen berücksichtigt. Zwei Besonderheiten: Kosten für Leiharbeit dürfen nicht abgezogen werden, und Entlastungen aus früheren Begrenzungen bleiben außer Betracht. Bei selbständigen Unternehmensteilen zählt die Bruttowertschöpfung des gesamten Unternehmens.
Der Prüfungsvermerk
Wer den Super-Cap will, legt dem Antrag den Vermerk eines Prüfers bei, also etwa von Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern. Geprüft wird eine Aufstellung zu Betriebszweck, Tätigkeit und allen Bestandteilen der Bruttowertschöpfung, auf Grundlage der nach Handelsgesetzbuch geprüften Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre. Sind Ihre Abschlüsse bisher nicht geprüft, muss das zuerst nachgeholt werden. Auch die Formvorgaben des Antragsportals für den Vermerk, etwa zur elektronischen Signatur, planen wir rechtzeitig ein. Stimmen Sie sich deshalb früh im Jahr mit Ihren Prüfern ab.
Faustregel: Wann greift der Deckel?
Mit den Sätzen 2026 gilt für Liste 1: Der Super-Cap greift, wenn Ihr Strom oberhalb jeweils der ersten Gigawattstunde, zusammengerechnet über alle begrenzten Abnahmestellen, mehr als rund 2.400 Megawattstunden je Million Euro Bruttowertschöpfung beträgt. Bei Liste 2 ohne besonderen Ökostromanteil liegt die Schwelle bei rund 2.900 Megawattstunden je Million Euro. Darunter ist das Grundverfahren mindestens genauso gut und günstiger. Darüber lohnt sich der Deckel erst, wenn der Zusatzvorteil die Kosten für den Prüfungsvermerk deutlich übersteigt. Der zusätzliche Vorteil ist zudem begrenzt: Bei Liste 1 kann der Deckel die Umlage höchstens von rund 2,08 auf 0,50 Euro je Megawattstunde senken. Ändern sich die Umlagesätze, verschiebt sich die Schwelle. Wir rechnen sie jedes Jahr neu.
Rechenbeispiel und ein Fall aus der Praxis
Ein frei gewähltes Beispiel zeigt die Größenordnung: Ein Unternehmen der Liste 1 verbraucht 50 GWh an einer Abnahmestelle und hat eine Bruttowertschöpfung von 10 Millionen Euro. Für die erste Gigawattstunde zahlt es in beiden Verfahren rund 13.900 Euro. Im Grundverfahren zahlt es für die übrigen 49.000 Megawattstunden rund 101.900 Euro Umlagen. Der Deckel liegt bei 0,5 Prozent, also 50.000 Euro, die Untergrenze bei 24.500 Euro. Für den Strom über der ersten Gigawattstunde zahlt es also 50.000 Euro, insgesamt rund 63.900 statt rund 115.800 Euro. Das sind rund 51.900 Euro Zusatzvorteil, abzüglich der Kosten für den Prüfungsvermerk. Alle Werte sind frei gewählt und mit den Sätzen 2026 gerechnet.
Ganz anders die Größenordnung bei einer Schmiede aus unserer Praxis mit rund 5 GWh an einem Standort: Die begrenzten Umlagen für den Strom oberhalb der ersten Gigawattstunde liegen mit den Sätzen 2026 bei gut 8.000 Euro im Jahr. Der Deckel würde erst wirken, wenn die Bruttowertschöpfung des Betriebs unter rund 1,7 Millionen Euro läge. Erst dann ließe sich überhaupt fragen, ob der Zusatzvorteil die Kosten für Prüfungsvermerk und geprüfte Abschlüsse trägt. Bei Verbräuchen dieser Größe ist das Grundverfahren deshalb der Regelfall.
Unsere Empfehlung
Ob sich das erweiterte Verfahren lohnt, entscheidet das Verhältnis von Strommenge zu Bruttowertschöpfung, nicht die Betriebsgröße allein. Im einstelligen Gigawattstunden-Bereich bleibt es meist beim Grundverfahren, weil der Deckel dort nur bei sehr niedriger Wertschöpfung greift. Bei hohem Verbrauch und im Verhältnis niedriger Wertschöpfung rechnen wir den Super-Cap immer mit; nach unserer Einschätzung betrifft das eher energieintensive Grundstoffbranchen. EnergyIQ rechnet beide Varianten für Sie durch und bereitet den Antrag zusammen mit unseren Partnerkanzleien vor. Für den Prüfungsvermerk arbeiten wir mit Wirtschaftsprüfern. Weil der Deckel auf dem Mittel der Bruttowertschöpfung der letzten drei Jahre beruht, lohnt es sich, die Wahl jedes Jahr neu zu treffen: Der Deckel ändert sich mit jedem neuen Geschäftsjahr und mit dem Jahr, das aus dem Mittel herausfällt.
Häufige Fragen
Im Grundverfahren werden die Umlagen oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle auf 15 oder 25 Prozent begrenzt. Im erweiterten Verfahren werden diese begrenzten Umlagen zusätzlich auf einen Anteil der Bruttowertschöpfung gedeckelt, 0,5 oder 1 Prozent je nach Liste.
Der umgangssprachliche Name für diese zusätzliche Deckelung nach der Bruttowertschöpfung. Er greift nur, wenn die begrenzten Umlagen sonst höher wären als der Deckel, und nie unter 0,05 Cent je Kilowattstunde.
Als Faustregel mit den Sätzen 2026 (Liste 1): wenn Ihr Strom oberhalb jeweils der ersten Gigawattstunde, summiert über alle begrenzten Abnahmestellen, mehr als rund 2.400 Megawattstunden je Million Euro Bruttowertschöpfung beträgt. Darunter bringt der Deckel nichts zusätzlich. Wirtschaftlich lohnt er sich erst, wenn der Zusatzvorteil die Kosten für den Prüfungsvermerk und gegebenenfalls für geprüfte Abschlüsse deutlich übersteigt.
Sie brauchen einen Prüfer, etwa Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer. Er prüft eine Aufstellung zur Bruttowertschöpfung auf Basis der geprüften Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre. Der Vermerk muss bis 30. Juni im Antragsportal sein.
Nach der Definition des Statistischen Bundesamts zu Faktorkosten, als Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Kosten für Leiharbeit dürfen nicht abgezogen werden.
Ja, die Wahl treffen Sie mit jedem Antrag.
Ihr nächster Schritt
Ihre Zahlen rechnen Sie vorab im BesAR-Check.

