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Glühender Stahlrohling neben einer Schmiedepresse und einem gasbeheizten Ofen in einer deutschen Schmiede.
Branchen · Schmiede

Energiekosten der Schmiede senken: Strom, Ofengas und Netzentgelt für Umformbetriebe

Stand:

Kurz gesagt

Schmieden, Press- und Stanzbetriebe gehören zu den Metallbranchen mit der breitesten Entlastung: Stromsteuer, Industriestrompreis, Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage, vollständige Energiesteuer-Erstattung für Ofengas und bei bestimmten Schmiedeteilen die CO2-Kompensation. Bei mehreren Gigawattstunden kann das berechnete Potenzial über alle Hebel sechsstellig werden, vor Pflichtinvestition und möglicher Kürzung. Wir prüfen zuerst, was bereits läuft, und rechnen nur den Rest. Datenstand: 08.10.2026.

Erst prüfen, was schon läuft

Größere Schmieden nutzen einzelne Entlastungen oft seit Jahren. Das erkennen wir an Bescheiden und Rechnungen.

Aus der Praxis
01

Schmiedebetrieb, rund 5 GWh Strom

Bei einem Schmiedebetrieb mit rund 5 GWh Stromverbrauch lief die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage bereits.

Stromsteuer und Industriestrompreis

Die Stromsteuer-Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, soweit sie im Jahr 250 Euro übersteigt (§ 9b StromStG). Für 2025 kann sie bis 31.12.2026 beantragt werden. Bei Unternehmensgruppen prüfen wir jede Gesellschaft einzeln, denn entlastet wird die Gesellschaft, die den Strom entnommen hat.

Für Schmieden gibt es zusätzlich eine eigene Regel: Strom, der zum Erwärmen, Warmhalten, Entspannen oder zur Wärmebehandlung eingesetzt wird, etwa in Induktionsanlagen und elektrischen Wärmebehandlungsöfen, wird nach § 9a StromStG vollständig von der Stromsteuer entlastet. Der Mehrbetrag gegenüber § 9b ist je Megawattstunde klein, dafür gibt es keine Jahresschwelle. Strom für Pressen und Hämmer fällt nicht darunter, und dieselbe Strommenge wird nur einmal entlastet.

Rechnen
Ihre Stromsteuer-Entlastung7.750 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Der Industriestrompreis: Liste, Abnahmestelle und Pflichtinvestition

Der Industriestrompreis knüpft an eine Liste von Wirtschaftszweigen an, und die Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen steht darauf. Anders als viele denken, gilt das nicht für die gesamte Metallverarbeitung: Zerspanung und Mechanik stehen nicht auf der Liste. Geprüft wird je Abnahmestelle nach dem Schwerpunkt dort, zum Ende des Abrechnungsjahres. Eine Halle mit eigenem Zähler auf demselben Gelände ist dafür in der Regel keine eigene Abnahmestelle.

Für 2026 ergibt sich rechnerisch ein Zuschuss von 18,72 Euro je Megawattstunde. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, bei knappen Haushaltsmitteln können Beträge gekürzt werden. Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Maßnahmen zur Dekarbonisierung fließen, etwa in effizientere Erwärmung oder Wärmerückgewinnung. Frei verfügbar ist nur der Teil oberhalb dieser Pflichtinvestition. Wer die Pflicht nicht erfüllt, muss den entsprechenden Anteil mit Zinsen zurückzahlen. Läuft daneben die Umlagenbegrenzung oder die CO2-Kompensation, darf dieselbe Investition nicht mehrfach angerechnet werden; aufteilen lässt sie sich. Der Antrag für 2026 läuft bis 31.03.2027; ab 10 GWh beantragtem Verbrauch im Antrag mit Prüfungsvermerk.

Mehr dazu: Stromsteuer · Stromsteuer-Frist · Industriestrompreis · Industriestrompreis beantragen

Umlagenbegrenzung: lange Vorlaufzeit

Schmieden stehen in der Liste 1 mit der stärksten Begrenzung: Oberhalb von 1 GWh an einer Abnahmestelle werden KWKG- und Offshore-Umlage auf 15 Prozent begrenzt (§ 31 EnFG). Bei sehr hohen Stromkosten kann die Summe zusätzlich auf einen Anteil der Bruttowertschöpfung gedeckelt werden. Voraussetzungen sind ein Energiemanagementsystem oder ein erleichterter Nachweis und eine Gegenleistung, etwa umgesetzte Effizienzmaßnahmen. Maßgeblich ist der Verbrauch im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.

Ofengas: Prozessgas-Entlastung und CO2-Kompensation

Für Erdgas in Schmiede- und Wärmebehandlungsöfen gibt es mehr als die übliche Entlastung. § 51 EnergieStG nennt die Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen ausdrücklich und erstattet die gezahlte Energiesteuer vollständig, ohne Selbstbehalt. Bei Heizgas sind das 5,50 Euro je Megawattstunde, rund viermal so viel wie die allgemeine Entlastung nach § 54. Voraussetzung ist, dass die Prozessmengen getrennt erfasst werden, in der Regel über eigene Zähler; andere Nachweise nur mit Zustimmung des Hauptzollamts.

Rechnen

Gas für Hallenheizung und Warmwasser läuft weiter über die Entlastung nach § 54, die sich erst ab rund 181 Megawattstunden Restmenge lohnt.

Ihre Entlastung für die Restmenge Gas (§ 54)2.510 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

CO2-Kompensation für bestimmte Schmiedeteile

Zusätzlich gibt es für zwei Gruppen von Schmiedeteilen eine Kompensation für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe: eisenhaltige Freiformschmiedestücke für Maschinenwellen, Kurbelwellen und Kurbeln sowie Gesenkschmiedeteile aus Stahl. Gerechnet wird je Produkt. Den vollen Satz der Branche gibt es nur mit Nachweis der Emissionsintensität, sonst 60 Prozent; 150 Tonnen CO2 bleiben als Selbstbehalt. Große Schmiedewerke mit Öfen ab 20 MW Feuerungswärmeleistung unterliegen dem EU-Emissionshandel, für deren Brennstoff gibt es keine nationale CO2-Kompensation. Gegenleistung sind ein Energiemanagement, für kleinere Verbraucher in erleichterter Form, und Investitionen in die dort als wirtschaftlich erkannten Maßnahmen.

Lastspitzen, Leistungsentgelt und Netzentgelt

Für das Netzentgelt zählt die höchste Viertelstunde im Jahr, nicht der einzelne Hammerschlag oder Pressenhub. Laufen Erwärmung, Öfen, Kompressoren und Pressen gleichzeitig an, entsteht die Jahresspitze. Ein gestaffeltes Anfahren großer Verbraucher kann sie und damit das Leistungsentgelt senken. Ein reduziertes Netzentgelt über die atypische Netznutzung ist nur möglich, wenn die höchste Last außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegt: mindestens 100 kW Abstand zur höchsten Last im Fenster, die Erheblichkeitsschwelle der Spannungsebene und mindestens 500 Euro Vorteil im Jahr. Liegt die höchste Last regelmäßig in diesen Fenstern, bringt es nichts. Das sehen wir am Lastgang.

Fristen für Schmieden

  1. 31.12.2026

    Stromsteuer-Entlastung: Antrag für 2025

    Mehr dazu
  2. 31.03.2027

    Industriestrompreis: Antrag für 2026

    Ab 10 GWh beantragtem Verbrauch im Antrag mit Prüfungsvermerk.

    Mehr dazu
  3. 30.06.2027

    Umlagenbegrenzung: Antrag für das Jahr 2028

    Auf Basis des Geschäftsjahres 2026; eine Rückwirkung gibt es nicht.

    Mehr dazu
  4. 30.06.2027

    CO2-Kompensation: Antrag für das Abrechnungsjahr 2026

    Bei der Deutschen Emissionshandelsstelle, mit Testat.

  5. Ende 2028
    Wiederkehrend

    Die StromNEV tritt außer Kraft

    Mehr dazu

Was für Schmieden nicht gilt

  • Die Strompreiskompensation knüpft an eine Liste von Produkten an, auf der Schmiedeteile derzeit nicht stehen.
  • Die CO2-Kompensation gilt nicht für Stanz-, Zieh- und Pulvermetallteile.
  • Das Bandlast-Privileg verlangt 7.000 Benutzungsstunden und 10 GWh an einer Abnahmestelle, das erreichen nur wenige.
  • Wer Schmiede- oder Stanzteile nur zukauft oder fremd fertigen lässt und selbst nicht umformt, gehört in der Regel nicht zum Produzierenden Gewerbe; maßgeblich ist, was im eigenen Betrieb tatsächlich hergestellt wird.
  • Wer beihilferechtlich als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt, erhält die Stromsteuer-Entlastung nach § 9b, die allgemeine Gas-Entlastung und den Industriestrompreis nicht; für die übrigen Programme prüfen wir das vor dem Antrag.

So läuft die Prüfung ab

  1. Rechnungen hochladen

    Sie laden die Jahresrechnungen für Strom und Gas hoch, dazu den Lastgang, vorhandene Bescheide und eine Liste der Abnahmestellen je Gesellschaft.

  2. Prüfung

    Wir prüfen, was schon läuft, und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr, getrennt nach sicher und zu prüfen.

  3. Umsetzung

    Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um.

Wer was übernimmt, je Hebel
HebelUmsetzung
Stromsteuer (§ 9b, § 9a)Wir bereiten Mengen und Unterlagen vor, die Anträge stellen unsere Partnerkanzleien.
Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung, CO2-Kompensationgemeinsam mit unseren Partnerkanzleien, mit Wirtschaftsprüfern, wo ein Testat nötig ist.
Energiesteuer (§ 51, § 54), Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Rechnungsprüfungsetzen wir selbst um.
Atypische NetznutzungDie Anzeige erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor.
Rechtsberatungbleibt bei unseren Partnerkanzleien.

Häufige Fragen

Die Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen steht auf der maßgeblichen Liste. Geprüft wird je Abnahmestelle nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit dort, maßgeblich ist das Ende des Abrechnungsjahres. Für 2026 ergibt sich rechnerisch ein Zuschuss von 18,72 Euro je Megawattstunde. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Dekarbonisierung fließen; wer das nicht umsetzt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück.

Das hängt von der Entlastung ab. Beim Industriestrompreis zählt der Schwerpunkt an der Abnahmestelle, also am zusammenhängenden Betriebsgelände; eine Halle mit eigenem Zähler auf demselben Gelände ist dafür in der Regel keine eigene Abnahmestelle. Bei der Umlagenbegrenzung zählt die Zuordnung des Unternehmens, bei der Stromsteuer der gesamte Rechtsträger. Ob eine Bearbeitung im selben Werk die Zuordnung verschiebt, prüfen wir an den Tätigkeitsanteilen.

Für Erdgas, das zum Erwärmen, Schmieden oder zur Wärmebehandlung eingesetzt wird, erstattet § 51 EnergieStG die gezahlte Energiesteuer vollständig, ohne Selbstbehalt. Voraussetzung ist, dass diese Mengen getrennt erfasst werden, in der Regel über eigene Zähler; andere Nachweise nur mit Zustimmung des Hauptzollamts. Gas für Hallenheizung und Warmwasser läuft über die kleinere Entlastung nach § 54, die sich erst ab rund 181 Megawattstunden Restmenge lohnt.

Ja. Strom zum Erwärmen, Warmhalten, Entspannen und zur Wärmebehandlung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen wird nach § 9a StromStG vollständig von der Stromsteuer entlastet, ohne Jahresschwelle. Gegenüber der allgemeinen Entlastung nach § 9b ist der Mehrbetrag je Megawattstunde klein. Strom für Pressen- und Hammerantriebe fällt nicht darunter, und dieselbe Strommenge wird nur einmal entlastet.

Dann prüfen wir die Fristen für die Folgejahre, den Industriestrompreis, die Prozessgas-Entlastung, die Stromsteuer auf Prozessstrom, die CO2-Kompensation für bestimmte Schmiedeteile und das Netzentgelt. Laufende Entlastungen erkennen wir an Bescheid und Rechnung und rechnen sie nicht ein zweites Mal.

Für eisenhaltige Freiformschmiedestücke für Wellen und Kurbeln und für Gesenkschmiedeteile aus Stahl ja, gerechnet je Produkt. Den vollen Satz gibt es nur mit Nachweis der Emissionsintensität, sonst 60 Prozent, und 150 Tonnen CO2 bleiben als Selbstbehalt. Öfen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, sind ausgenommen. Der Antrag für 2026 läuft bis 30.06.2027 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle, mit Testat. Für Stanz- und Ziehteile gibt es sie nicht.

Für das Netzentgelt zählt die höchste Viertelstunde, nicht der einzelne Hammerschlag. Laufen Erwärmung, Öfen und Pressen gleichzeitig an, entsteht die Jahresspitze; ein gestaffeltes Anfahren kann sie und damit das Leistungsentgelt senken. Ein reduziertes Netzentgelt über die atypische Netznutzung gibt es nur, wenn die höchste Last außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt: mindestens 100 kW Abstand zur höchsten Last im Fenster, die Erheblichkeitsschwelle und 500 Euro Mindestvorteil.

Die Stromsteuer-Anträge bereiten wir vor, gestellt werden sie über unsere Partnerkanzleien. Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung und CO2-Kompensation setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, mit Wirtschaftsprüfern, wo ein Testat nötig ist. Energiesteuer auf Gas nach § 54 und § 51, Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Die Anzeige zur atypischen Netznutzung erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor.

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Quellen

  1. 1Stromsteuer-Entlastung § 9bgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  2. 2Stromsteuer-Entlastung § 9a (Prozessstrom)gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  3. 3StromStV: Antragsfristgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  4. 4AO: Festsetzungsfristgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  5. 5KUEBLL Anhang I (Industriestrompreis)eur-lex.europa.eu · 8. Oktober 2026
  6. 6EnFG: Umlagenbegrenzung (BesAR)gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  7. 7EnFG: Antragsfrist BesARgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  8. 8§ 51 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  9. 9Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 14. Juni 2026
  10. 10BECV: Anlage (CO2-Kompensation)gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  11. 11BECV: Bedingungengesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  12. 12BECV: Fristengesetze-im-internet.de · 14. Juni 2026
  13. 13TEHG: Anlagen im EU-Emissionshandelfreirecht.de · 8. Oktober 2026
  14. 14EHS-Beihilfeleitlinien: Strompreiskompensationeur-lex.europa.eu · 8. Oktober 2026
  15. 15StromStG: Unternehmen in Schwierigkeitengesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  16. 16EnergieStG: Unternehmen in Schwierigkeitengesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  17. 17StromStV: Handel und Fremdfertigunggesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  18. 18StromNEV: Atypische Netznutzung und Bandlastgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
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