Stromsteuer und die Entlastung fürs Schmelzen
Gießereien sind in der Regel dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen. Maßgeblich ist der Schwerpunkt des Unternehmens, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Für betrieblich verbrauchten, versteuerten Strom gibt es dann 20 Euro je Megawattstunde zurück, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr. Zusätzlich kennt das Stromsteuergesetz eine eigene Entlastung für Strom, der in der Metallerzeugung zum Schmelzen, Erwärmen, Warmhalten oder zur Wärmebehandlung eingesetzt wird. Für Induktions- und Lichtbogenöfen ist das der naheliegende Prüfpunkt. Begünstigt ist nur Strom für diese Zwecke; für Formanlagen, Druckluft oder Verwaltung bleibt es in der Regel bei der allgemeinen Entlastung, entscheidend ist die konkrete Verwendung. Dieselbe Megawattstunde wird nur einmal entlastet. Voraussetzung sind belegbare Mengen je Verwendung.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Industriestrompreis und Strompreiskompensation
Eisengießereien können beides beantragen, nur nicht für dieselbe Kilowattstunde, und zusammen gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag. Die Strompreiskompensation erstattet einen Teil der CO2-Kosten im Strompreis und läuft über die Deutsche Emissionshandelsstelle mit Prüfvermerk von Wirtschaftsprüfern und Energiemanagement. Große Gießereien nutzen sie meist schon: Eine große Gießerei, die wir uns angesehen haben, erhält seit Jahren einen siebenstelligen Betrag pro Jahr. Der Industriestrompreis ist neu: Für 2026 sind es 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren. Frei verfügbar ist nur der Teil oberhalb dieser Pflichtinvestition; wer sie nicht erfüllt, muss den entsprechenden Anteil mit Zinsen zurückzahlen. Wir rechnen, welche Mengen in welches Verfahren gehören, und stellen die Anträge gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern.
Begrenzung der Umlagen
Verbraucht ein Unternehmen der Liste an einer Abnahmestelle über 1 GWh Strom selbst, lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage für den Verbrauch oberhalb der ersten Gigawattstunde begrenzen: für Eisengießereien auf 15 %, für Stahl- und Leichtmetallgießereien auf 25 %, bei Deckung mit erneuerbarem Strom ebenfalls auf 15 %. Mindestens 0,05 ct je Kilowattstunde bleiben. Voraussetzung ist ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (ISO 50001 oder EMAS); Unternehmen unter 5 GWh Stromverbrauch im letzten Geschäftsjahr können stattdessen ein nicht zertifiziertes System nach ISO 50005 oder die Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk nutzen und eine Gegenleistung, etwa wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen. Ob die Begrenzung schon greift, steht auf der Stromrechnung.
Gas im Schmelzbetrieb
Erdgas und andere Energieerzeugnisse, die in der Metallerzeugung verheizt werden, etwa zum Schmelzen und Warmhalten, werden bei der Energiesteuer in Höhe der tatsächlich entrichteten Steuer entlastet, ohne Selbstbehalt. Bei Erdgas sind das 5,50 Euro je Megawattstunde. Die Prozessmengen werden im Regelfall mit eigenem Zähler gemessen, andere Nachweise muss das Hauptzollamt genehmigen. Für übriges Gas, etwa die Hallenheizung, bleibt die allgemeine Entlastung von 1,38 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro im Jahr; dieselbe Menge zählt nur einmal.
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Kompensation für den nationalen CO2-Preis
Eisengießereien können zusätzlich eine Kompensation für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe beantragen. Voraussetzungen sind unter anderem ein Energiemanagement, ein Selbstbehalt an Emissionen und Klimaschutzinvestitionen als Gegenleistung. Der Antrag läuft jährlich bis 30. Juni des Folgejahres, für 2026 also bis 30.06.2027.
Der Schmelzofen als Netzentgelt-Hebel
Ein Induktionsofen, der nachts oder am Wochenende schmilzt, ist ein Paradebeispiel für atypische Netznutzung. Hochlastzeitfenster gelten nur montags bis freitags, Feiertage sind ausgenommen, und manche Jahreszeiten haben gar kein Fenster. Die Uhrzeiten unterscheiden sich stark: Manche Netzbetreiber setzen sie nur im Winter, manche nur abends. Entscheidend ist die höchste Last des ganzen Standorts im Fenster im Vergleich zur Jahreshöchstlast. Der Abstand muss die Erheblichkeitsschwelle erreichen (in der Mittelspannung 20 %, in der Hochspannung 10 % der Jahreshöchstlast) und mindestens 100 kW betragen, die Ersparnis über 500 Euro im Jahr liegen. Dann sinkt das Netzentgelt, höchstens bis auf 20 % des veröffentlichten Werts. Die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber steht unter Vorbehalt: Werden die Voraussetzungen im Ist verfehlt, gilt rückwirkend für das ganze Jahr das allgemeine Entgelt. Angezeigt wird sie vom Unternehmen bei der zuständigen Regulierungsbehörde, für 2027 bis 30.09.2027; die Anzeige bereiten wir vor. Die Preisstufe ab 2.500 Benutzungsstunden ist bundesweit wählbar, die Mitteilung für Folgejahre geht bis 15.11. an den Netzbetreiber.
Maschinenbaubetrieb, Mittelspannung
Bei einem Maschinenbaubetrieb in der Mittelspannung lag das Fenster nur am frühen Abend, die Produktion endete am Nachmittag.
rund 3.000 Euro im Jahr
Das reduzierte Netzentgelt war ohne jede Umstellung möglich, rund 3.000 Euro im Jahr.
Aufschlag für besondere Netznutzung
Für den Verbrauch oberhalb 1 GWh je Abnahmestelle sinkt zudem der Aufschlag für besondere Netznutzung, 2026 von 1,559 auf höchstens 0,050 ct je Kilowattstunde, bei Stromkosten über 4 % des Umsatzes auf höchstens 0,025 ct, wenn die Menge rechtzeitig gemeldet wird.
Mehr dazu: Atypische Netznutzung · Hochlastzeitfenster · Aufschlag für besondere Netznutzung · Netzentgeltreform · Lastgang-Check
Einen Gießerei-Fall mit Ergebnis können wir noch nicht zeigen.
Schmiedebetrieb, rund 5 GWh Strom
Nah dran ist ein Schmiedebetrieb, ebenfalls Metallerzeugung und ebenfalls auf der Liste für den Industriestrompreis, mit rund 5 GWh Strom im Jahr.
rund 100.000 Euro
Die allgemeine Stromsteuer-Entlastung für ein Jahr lag bei rund 100.000 Euro (rund 5.000 MWh × 20 Euro minus 250 Euro Selbstbehalt). Der Industriestrompreis ergibt rechnerisch einen Betrag in ähnlicher Größe; mindestens die Hälfte davon ist als Pflichtinvestition in Dekarbonisierung gebunden, und einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Begrenzung der Umlagen lief bereits, das zeigte die Stromrechnung; wir weisen sie deshalb nicht als neues Potenzial aus. Strom, der über die Prozessentlastung fürs Schmelzen läuft, wird nicht zusätzlich allgemein entlastet. Das ist kein Versprechen für Ihren Betrieb, Werte gerundet und vor Investitions- und Betriebskosten. Laufende Entlastungen, die Mengenaufteilung mit der Strompreiskompensation und die Gegenleistung verändern das Ergebnis.
Fristen für Gießereien
- 31.12.2026
Stromsteuer-Entlastung: Antrag für 2025
Mehr dazuDer Antrag muss bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt sein.
- 31.03.2027
Industriestrompreis: Antrag für 2026
Mehr dazu - 15.07.2027
Industriestrompreis, wenn für dasselbe Jahr Strompreiskompensation beantragt wird
Mehr dazu - 30.06.2027
Begrenzung der Umlagen: Antrag für 2028
Der Antrag gilt für das Folgejahr und muss bis 30. Juni gestellt sein.
- 30.06.2027
CO2-Kompensation für Brennstoffe: Antrag für 2026
Der Antrag läuft jährlich bis 30. Juni des Folgejahres.
- 31.12. des FolgejahresWiederkehrendAusschlussfrist
Energiesteuer-Entlastung für Prozessgas
Danach ist die Prozessentlastung für dieses Jahr in aller Regel verloren.
- 30.09.2027
Anzeige der atypischen Netznutzung für 2027
Mehr dazuAngezeigt wird sie vom Unternehmen bei der zuständigen Regulierungsbehörde; die Anzeige bereiten wir vor.
- 15.11.Wiederkehrend
Mitteilung zur Preisstufe ab 2.500 Benutzungsstunden
Die Mitteilung für Folgejahre geht an den Netzbetreiber.
- 31.12.2028
Die Stromnetzentgeltverordnung tritt außer Kraft
Mehr dazuEine Nachfolgeregel sieht die Bundesnetzagentur nach dem Stand ihrer Orientierungspunkte vom April 2026 nicht vor.
Wann wir abraten
- Buntmetallgießereien haben keinen Zugang zu den Listen-Hebeln.
- Bei knapp über 1 GWh trägt die Begrenzung der Umlagen die Nachweiskosten oft nicht: In zwei Fällen standen 5.000 bis 8.000 Euro für Bescheinigungen und Energiemanagement gegen rund 12.000 Euro Vorteil, wir haben abgeraten.
- Liegt die Schmelze fest in den Hochlastzeiten und bestimmt sie die Spitze des Standorts, bringt atypische Netznutzung meist nichts; das zeigt der Lastgang.
- Eine bereits laufende Strompreiskompensation weisen wir nicht als neues Potenzial aus.
Fallstricke
Neue Gießlinie, anderer Code
Eine Alu-Linie in einem Eisenwerk kann die Einordnung kippen.
Umfirmierung oder Eigentümerwechsel
Anträge hängen an der Gesellschaft, Brüche entstehen bei Meldungen und Fristen.
Elektrifizierung
Wer von Gas auf Strom umstellt, verschiebt die Entlastung von der Energiesteuer zur Stromsteuer. Zähler vorher planen.
So läuft die Prüfung ab
Rechnungen hochladen
Sie laden die Jahresrechnungen für Strom und Gas hoch, gern mit Lastgang.
Prüfung
Wir prüfen Code je Abnahmestelle, laufende Entlastungen, Ofenmengen und Hochlastzeiten und nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt und vor Investitions- und Betriebskosten.
Umsetzung
Danach gilt je Hebel:
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung | Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Die Prozessentlastung fürs Schmelzen prüfen wir und merken sie vor. |
| Industriestrompreis, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe, Begrenzung der Umlagen | Wir setzen sie gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. |
| Energiesteuer auf Gas, Netzentgelte, Rechnungsprüfung | Das setzen wir selbst um. Die Anzeige der atypischen Netznutzung erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor. |
| Rechtsberatung | bleibt bei unseren Partnerkanzleien. |
Häufige Fragen
Nur Eisengießereien, Wirtschaftszweig 24.51. Stahl-, Leichtmetall- und Buntmetallgießereien stehen nicht in der maßgeblichen Teilliste. Geprüft wird die Abnahmestelle nach der dort überwiegenden Tätigkeit, nicht das Unternehmen. Die Zuordnung prüft das BAFA selbst.
Für dieselbe Strommenge nicht, für unterschiedliche Mengen schon. Zusammen gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag. Wir rechnen, welche Aufteilung mehr bringt.
Das Stromsteuergesetz sieht für Strom zum Schmelzen, Erwärmen und Warmhalten in der Metallerzeugung eine eigene Entlastung vor. Begünstigt ist nur Strom für diese Zwecke, und dieselbe Megawattstunde wird nicht zusätzlich allgemein entlastet. Voraussetzung ist, dass die Mengen nachweisbar sind. Wir prüfen das neben der allgemeinen Entlastung.
Für Energieerzeugnisse, die in der Metallerzeugung verheizt werden, wird die tatsächlich entrichtete Energiesteuer in voller Höhe entlastet, ohne Selbstbehalt. Der Antrag muss bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt sein, regelmäßig bis 31.12. des Folgejahres. Danach ist die Entlastung für dieses Jahr in aller Regel verloren.
Die Prüfung lohnt sich häufig, wenn der Induktionsofen außerhalb der Hochlastzeiten des Netzbetreibers schmelzen kann. Ob Erheblichkeitsschwelle und 100 kW Abstand im ganzen Jahr erreicht werden, zeigt der Lastgang.
Die Entlastung verschiebt sich von der Energiesteuer zur Stromsteuer und zum Industriestrompreis, sofern der Code passt. Zähler und Mengenabgrenzung sollten vor der Umstellung geplant sein.
Entlastungen hängen an der Gesellschaft. Nach Umfirmierung oder Eigentümerwechsel prüfen wir, ob Anträge, Meldungen und Fristen lückenlos weiterlaufen.
Die Prüfung aller Hebel übernehmen wir. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Industriestrompreis, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe und Begrenzung der Umlagen setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. Energiesteuer auf Gas, Netzentgelte und die Prüfung Ihrer Rechnungen setzen wir selbst um. Die Anzeige der atypischen Netznutzung erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vollständig vor. Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien.
Gießerei prüfen lassen
Sie laden die Jahresrechnungen für Strom und Gas hoch, gern mit Lastgang.
Quellen
- 1EnFG Anlage 2: Branchenlisten
- 2KUEBLL-Sektorliste (Industriestrompreis)
- 3BAFA: Industriestrompreis
- 4Mitteilung C/2026/196: Strompreiskompensation
- 5DEHSt: Strompreiskompensation, Verfahren
- 6BECV: Anlage, Kompensationsgrad
- 7BECV: Antragsfrist
- 8BECV: Selbstbehalt
- 9BECV: Gegenleistung
- 10EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung
- 11EnFG: Nachweise zur Umlagenbegrenzung
- 12EnFG: Höhe der Begrenzung
- 13EnFG: Antragsfrist
- 14Stromsteuer-Entlastung § 9b
- 15StromStV: Antragsfrist
- 16StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten
- 17StromStG § 9a: Strom in der Metallerzeugung
- 18EnergieStG § 51: Metallerzeugung
- 19EnergieStV: Verfahren und Antragsfrist
- 20Energiesteuer-Entlastung § 54
- 21StromNEV: Atypische Netznutzung
- 22StromNEV: Außerkrafttreten

