Stromsteuer: auch bei kleinem Verbrauch
Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr (§ 9b StromStG). Über gut 12.500 kWh bleibt ein Betrag. Für einen Betrieb mit 100 MWh begünstigtem Strom sind das knapp 1.800 Euro, jedes Jahr neu. Der Antrag ist ein eigenes Verfahren beim Hauptzollamt, nicht Teil der Steuererklärung.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Kleiner Metallbaubetrieb
Bei einem kleinen Metallbaubetrieb ergab die erste Stromrechnung ein vorläufig berechnetes Potenzial von rund 2.100 Euro für 2025, vorbehaltlich der Zuordnung des Unternehmens.
rund 2.100 Euro
Die Konzessionsabgabe prüfen wir dort als zweiten Hebel.
Blechbearbeiter, gut 80 MWh
Bei einem Blechbearbeiter mit gut 80 MWh lag das berechnete Potenzial bei knapp 1.400 Euro, mit dem Strom einer betrieblichen Wärmepumpe bei rund 2.000 Euro.
knapp 1.400 Euro
Das Jahr davor war dort bereits verfallen.
Herstellung, Montage und Mischbetrieb
Maßgeblich ist, was Ihr Unternehmen tatsächlich tut. Herstellung in der Werkstatt und Montage auf der Baustelle zählen beide zum Produzierenden Gewerbe, die Montage je nach Art zum Verarbeitenden Gewerbe oder zum Baugewerbe. Vergeben Sie die Fertigung an andere Unternehmen oder arbeiten Sie mit Subunternehmern, prüfen wir die Zuordnung gesondert (§ 15 Abs. 8 bis 9 StromStV, neu gefasst zum 01.01.2026). Verkaufen Sie zusätzlich zugekaufte Tore, Fenster oder Beschläge, ist Ihr Betrieb ein Mischbetrieb. Dann wird er dem Abschnitt der Klassifikation zugeordnet, auf den nach einer wählbaren Bezugsgröße der größte Anteil entfällt: Bruttowertschöpfung, Wertschöpfung, tätige Personen oder Umsatz (§ 15 Abs. 4 StromStV). Gehören Herstellung und Montage verschiedenen Abschnitten an, werden sie getrennt gezählt und nicht gegen den Handel addiert. Die Wahl trifft Ihr Unternehmen, die Zuordnung das Hauptzollamt.
Leistungsmessung: Kosten oder Ersparnis?
Metallbaubetriebe haben oft kurze, hohe Spitzen, etwa durch Schweißgeräte, Sägen und Kran, aber wenige Volllaststunden. Wird die Lieferstelle mit Leistungspreis abgerechnet, zahlt sie die Jahresspitze das ganze Jahr. Bei niedriger Benutzungsdauer kann das teuer sein.
Netzentgelt ohne Leistungspreis
In der Niederspannung ist auch ein Netzentgelt ohne Leistungspreis möglich (§ 17 Abs. 6 StromNEV). Der Haken: Ohne Leistungsmessung droht bei der Konzessionsabgabe der Tarifkundensatz statt 0,11 ct/kWh. Dazu ändern sich Arbeits-, Grund- und Messpreis, oft auch die Lieferkonditionen. Alles muss zusammen gerechnet werden.
Blechbearbeiter, rund 1.000 Benutzungsstunden
Bei einem Blechbearbeiter mit rund 1.000 Benutzungsstunden kostete der Leistungspreis umgerechnet gut 1,8 ct/kWh, der Sprung bei der Konzessionsabgabe rund 1,2 ct/kWh.
rund 700 Euro pro Jahr
Mit allen Preisbestandteilen ergab der Wechsel ein berechnetes Potenzial von rund 700 Euro pro Jahr vor Investitions- und Betriebskosten, nicht umgesetzt. Ab rund 1.850 Benutzungsstunden hätte er sich dort nicht mehr gelohnt.
Anderer Fall: angebotene Ersparnis
In einem anderen Fall war eine angebotene Ersparnis zu hoch, weil der höhere Abgabesatz fehlte.
Wir rechnen ihn immer mit.
Konzessionsabgabe je Abnahmestelle
Für Lieferungen in der Niederspannung gilt zunächst der Tarifsatz von bis zu 2,39 ct/kWh, je nach Gemeindegröße. Überschreitet die gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW und liegt der Jahresverbrauch über 30.000 kWh (Schwachlast zählt dabei nicht mit), gilt der Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh (§ 2 Abs. 7 KAV). Geprüft wird je Betriebsstätte oder Abnahmestelle; Gemeinden können niedrigere Schwellen festlegen. Alle Sätze sind Höchstbeträge, maßgeblich ist der Konzessionsvertrag Ihrer Gemeinde. Lieferungen in der Grund- oder Ersatzversorgung bleiben Tarifkundenlieferungen. Bei Werkstätten mit großen Einzelmaschinen kann die 30-kW-Grenze erreicht werden, sicher ist es erst mit Messwerten. Ohne Leistungsmessung gibt es keinen Nachweis; ob Werte eines intelligenten Messsystems anerkannt werden, klären wir vorher schriftlich mit Netzbetreiber und Lieferant.
Mehr dazu: Konzessionsabgabe · Sondervertragskunde · Intelligentes Messsystem
Gas für Hallenheizung und Pulverbeschichtung
Für Gas zur Hallenheizung gibt es die Energiesteuer-Entlastung von 1,38 Euro je Megawattstunde mit 250 Euro Selbstbehalt (§ 54 EnergieStG), ein Betrag bleibt ab rund 181 MWh.
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Pulverbeschichtung und Prozessstrom
Betreiben Sie eine eigene Pulverbeschichtung oder Feuerverzinkung mit Gas, kann für diese Prozessmenge die höhere Entlastung nach § 51 EnergieStG greifen, wenn sie getrennt gemessen wird. Dieselbe Gasmenge wird nur einmal entlastet; der Selbstbehalt nach § 54 gilt für die übrige Menge. Für Strom in solchen Prozessen, etwa einem elektrischen Einbrennofen, kann die Entlastung nach § 9a StromStG greifen, ebenfalls nur für die getrennt erfasste Prozessmenge und nicht zusätzlich zu § 9b für dieselbe Menge.
Mehr dazu: Energiesteuer auf Gas (§ 54) · Energiesteuer § 51
Fristen für den Metallbau
Was für den Metallbau nicht gilt
Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung, Strompreiskompensation und die BECV-Beihilfe für den nationalen CO2-Preis knüpfen an amtliche Branchen- oder Produktlisten. Metallkonstruktionen und Ausbauelemente aus Metall stehen auf keiner davon.
- Der Industriestrompreis
- Die Umlagenbegrenzung
- Die Strompreiskompensation
- Die BECV-Beihilfe für den nationalen CO2-Preis
- Auch die atypische Netznutzung passt selten: Sie verlangt mindestens 100 kW Abstand zwischen Jahreshöchstlast und der höchsten Last in den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers, dazu eine Erheblichkeitsschwelle und eine Mindestersparnis von 500 Euro im Jahr; erfüllt sein müssen die Voraussetzungen im Ist. Der Blechbearbeiter aus dem Beispiel oben erreichte mit rund 80 kW Jahresspitze nicht einmal diesen Abstand.
So läuft die Prüfung ab
Rechnungen hochladen
Sie laden die Jahresrechnungen aller Lieferstellen hoch.
Prüfung
Wir prüfen jeden Hebel und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr, getrennt nach sicher und zu prüfen.
Umsetzung
Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um: Konzessionsabgabe, Netzentgelt, Energiesteuer und Rechnungsprüfung selbst, den Stromsteuer-Antrag über unsere Partnerkanzleien. Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien.
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Konzessionsabgabe, Netzentgelt, Energiesteuer und Rechnungsprüfung | setzen wir selbst um |
| Stromsteuer-Antrag | über unsere Partnerkanzleien |
| Rechtsberatung | bleibt bei unseren Partnerkanzleien |
Häufige Fragen
In der Regel ja, wenn Sie selbst herstellen oder montieren. Die Herstellung von Metallkonstruktionen und Ausbauelementen aus Metall zählt zum Verarbeitenden Gewerbe, Montageleistungen auf der Baustelle zum Verarbeitenden Gewerbe oder zum Baugewerbe, beides ist Produzierendes Gewerbe. Wer die Fertigung an andere Unternehmen vergibt, wird gesondert geprüft. Damit ist die Stromsteuer-Entlastung von 20 Euro je Megawattstunde abzüglich 250 Euro Selbstbehalt möglich.
Ab gut 12.500 kWh im Jahr bleibt ein Betrag. Ein Betrieb mit rund 100 MWh begünstigtem Strom kommt auf knapp 1.800 Euro, jedes Jahr neu; Ladestrom für Elektrofahrzeuge zählt nicht. Regulär läuft die Frist bis zum 31.12. des Folgejahres, für 2025 also bis Ende 2026.
Nicht automatisch. Bei mehreren Tätigkeiten zählt, auf welchen Abschnitt der Klassifikation nach einer wählbaren Bezugsgröße der größte Anteil entfällt, etwa nach Umsatz, Wertschöpfung oder tätigen Personen. Herstellung und Montage werden dabei getrennt gezählt, wenn sie verschiedenen Abschnitten angehören. Die Wahl trifft Ihr Unternehmen, die Zuordnung das Hauptzollamt.
Nein. Metall- und Stahlbau stehen nicht auf der amtlichen Sektorliste. Auch Umlagenbegrenzung und Kompensationen gelten nicht.
Ja, bei kurzen, hohen Spitzen und wenigen Betriebsstunden kann der Leistungspreis mehr kosten, als die niedrigere Konzessionsabgabe spart. In der Niederspannung unter 100.000 kWh kann der Weg zurück zu einem Netzentgelt ohne Leistungspreis lohnen. Wir rechnen alle Varianten vorher, einschließlich Arbeits-, Grund- und Messpreis und des höheren Abgabesatzes.
Selten. Sie verlangt mindestens 100 kW Abstand zwischen Jahreshöchstlast und der höchsten Last in den Hochlastzeitfenstern. Dazu kommen eine Erheblichkeitsschwelle und eine Mindestersparnis von 500 Euro im Jahr. Viele kleinere Betriebe erreichen schon den Abstand nicht.
Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Energiesteuer auf Gas und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Den Stromsteuer-Antrag bereiten wir vor, gestellt wird er über unsere Partnerkanzleien. Rechtsberatung übernehmen unsere Partnerkanzleien.
Metallbaubetrieb prüfen lassen
Ihr Aufwand: Rechnungen, eine Vollmacht, ein kurzer Fragebogen. Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.
Quellen
- 1Stromsteuer-Entlastung § 9b
- 2StromStG: Begünstigte Unternehmen
- 3Amtliches WZ-2003-Verzeichnis
- 4StromStV: Mischbetrieb und Fremdfertigung
- 5StromStV: Antragsfrist
- 6StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten
- 7Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG
- 8§ 51 EnergieStG
- 9§ 9a StromStG
- 10Industriestrompreis: KUEBLL-Liste
- 11EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Liste
- 12KAV: Konzessionsabgabe, Schwellen und Höchstsätze
- 13KAV: Grund- und Ersatzversorgung
- 14StromNEV: Netzentgelt ohne Leistungspreis
- 15MsbG: Messvorgaben

