Stromsteuer: belegte Mengen, saubere Rechtsträger
Die Stromsteuer-Entlastung beträgt 20 Euro je MWh, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr. Ab 10.000 Euro Entlastung verlangt der Zoll eine Selbsterklärung zu Beihilfen, rechnerisch ab rund 513 MWh. Beantragt wird nur, was durch Rechnungen belegt ist, und auf die Gesellschaft, die den Strom bezieht. Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus das Unternehmen betrieben wird. Wer Verpackungen unter eigenem Namen vollständig von Dritten fertigen lässt, ist in der Regel nicht begünstigt; bei teilweiser Eigenfertigung kommt es auf den Schwerpunkt an.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Umlagenbegrenzung: Liste 2 ab 1 GWh je Abnahmestelle
KWKG- und Offshore-Umlage betragen 2026 zusammen 1,387 ct/kWh. Für Wirtschaftszweige auf Liste 2 wird der Verbrauch über der ersten GWh an einer Abnahmestelle auf 25 Prozent dieser Umlagen begrenzt, bei besonderer Deckung aus erneuerbaren Energien auf 15 Prozent. Voraussetzung sind ein Energiemanagement und eine Gegenleistung. Ein Umweltmanagement nach ISO 14001 genügt dafür nicht.
Rechenbeispiel zur Umlagenbegrenzung
Frei gewähltes Rechenbeispiel, keine Kundendaten, mit den Umlagesätzen 2026 gerechnet: Eine Abnahmestelle mit 3 GWh. Begrenzt werden 2 GWh, die Ersparnis liegt bei rund 20.800 Euro im Jahr, vor den Kosten für Energiemanagement und Nachweise. Bei 1,2 GWh wären es nur rund 2.100 Euro, dann rechnet sich der Aufwand oft nicht. Maßgeblich sind die Umlagesätze des Begrenzungsjahres.
Begrenzung im unteren GWh-Bereich
Auch im unteren GWh-Bereich haben wir schon von der Begrenzung abgeraten, weil nach Nachweisen und Energiemanagement zu wenig übrig blieb.
Fehlen auf Ihrer Rechnung die Umlagen ganz oder teilweise, läuft womöglich schon eine Begrenzung; das klären wir vorab.
Gas: Hallenheizung, Nachverbrennung, Lacktrocknung
Für Gas zur Hallenheizung gilt die Energiesteuer-Entlastung nach § 54 EnergieStG, 1,38 Euro je MWh mit 250 Euro Selbstbehalt. Für die thermische Abluftbehandlung, wie sie Lackieranlagen oft als Nachverbrennung haben, kommt die Erstattung der gezahlten Steuer nach § 51 in Betracht. Ob auch die Trocknung von Lacken auf Dosen und Band als Oberflächenveredlung anerkannt wird, ist nicht abschließend geklärt; die Rechtsprechung stellt auf den konkreten Prozess ab, wir prüfen das vor einem Antrag. Die Prozessmenge muss ermittelt werden, in der Regel über einen eigenen Zähler, andere Verfahren nur mit Zulassung des Hauptzollamts.
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Netzentgelt und Lastspitzen der Linien
Läuft eine Linie im Einschicht- oder Zweischichtbetrieb und liegen die Hochlastzeiten des Netzbetreibers außerhalb dieser Zeiten, kann ein individuelles Netzentgelt möglich sein. Bei Drei-Schicht-Betrieb oder Spitzen am Wintermorgen ist das selten, das sehen wir am Lastgang.
| Voraussetzung | Wert |
|---|---|
| Abstand zwischen Jahreshöchstlast und höchster Last im Fenster | mindestens 100 kW |
| Abweichung | erheblich |
| Vorteil im Jahr | mindestens 500 Euro |
Leistungspreis und Aufschlag für besondere Netznutzung
Enthält Ihr Netzentgelt einen Leistungspreis, lohnt der Blick auf die Spitzen: Fahren mehrere Pressen gleichzeitig an, kann die höchste Viertelstunde des Jahres entstehen, die über den Leistungspreis das ganze Jahr kostet. Ein gestaffelter Start senkt sie, wenn er den Viertelstundenwert tatsächlich drückt. Über 1 GWh je Abnahmestelle prüfen wir außerdem, ob der Aufschlag für besondere Netznutzung in der richtigen Gruppe abgerechnet wird: Über 1 GWh gilt ein deutlich niedrigerer Satz, für Produzierendes Gewerbe mit hohen Stromkosten ein noch niedrigerer.
Mehr dazu: Atypische Netznutzung · Leistungspreis senken · Aufschlag besondere Netznutzung
Konzessionsabgabe und Abrechnung
Werke mit Leistungsmessung zahlen meist schon den niedrigen Konzessionsabgabesatz von höchstens 0,11 ct/kWh; bei sehr niedrigem Durchschnittspreis kann sie ganz entfallen. Kleinere Lieferstellen in der Niederspannung, etwa ein Lager, eine Werkstatt oder ein Verwaltungsgebäude mit eigenem Zähler, prüfen wir einzeln: Liegt die gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten über 30 kW und der Jahresverbrauch über 30.000 kWh, kann der Satz von bis zu 2,39 ct/kWh auf höchstens 0,11 ct/kWh sinken. Voraussetzung ist eine Leistungsmessung; Lieferungen in der Grund- oder Ersatzversorgung bleiben beim Tarifkundensatz. Außerdem prüfen wir jede Rechnung auf Messart, Spannungsebene, Blindarbeit und die abgerechneten Sätze.
Mehr dazu: Konzessionsabgabe
Einen abgeschlossenen Fall aus der Dosen- oder Verschlussherstellung haben wir noch nicht.
Industriebetrieb, gut 500 MWh
Ein Industriebetrieb mit gut 500 MWh Jahresverbrauch.
hoher vierstelliger Betrag
Erhalten: die Stromsteuer-Entlastung für 2025 genau in der beantragten Höhe, einen hohen vierstelligen Betrag.
Fristen für Metallverpackungen
- 31.12.2026
Stromsteuer-Antrag für 2025
Die Frist ist die Festsetzungsfrist, für 2025 also in der Regel der 31.12.2026.
- 30.06.2027
Antrag auf Umlagenbegrenzung für 2028
Mehr dazuDer Antrag ist bis 30. Juni für das Folgejahr zu stellen.
- 30.09.2027
Anzeige zum individuellen Netzentgelt
Mehr dazuDie Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bis 30. September bei der Regulierungsbehörde; wir bereiten sie vor.
- Ende 2028Wiederkehrend
Die StromNEV gilt bis Ende 2028
Ab 2029 prüfen wir die dann geltenden Regeln neu.
So läuft die Prüfung ab
Hochladen
Sie laden die letzte Jahresrechnung je Abnahmestelle hoch, wenn vorhanden mit Lastgang und Gasrechnung.
Prüfung
Wir prüfen Listen, Schwellen und Lastprofil und nennen das berechnete Potenzial je Hebel, getrennt nach laufend und neu.
Umsetzung
Den Stromsteuer-Antrag stellen unsere Partnerkanzleien. Die Umlagenbegrenzung setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien und, wo ein Testat nötig ist, mit Wirtschaftsprüfern um. Energiesteuer, Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung übernehmen wir selbst.
Häufige Fragen
Nein. Die Herstellung von Behältern, Verpackungen und Verschlüssen aus Metall (WZ 25.91 und 25.92) steht nicht in Teilliste 1, auf die sich der Industriestrompreis bezieht. Geprüft wird je Abnahmestelle: Ein Werk, das überwiegend etwas anderes herstellt, liegt unter Umständen anders, das klären wir je Standort.
Die Stromsteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe (20 Euro je MWh abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr) und, ab über 1 GWh an einer Abnahmestelle, die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage. Metallverpackungen stehen auf Liste 2 der Anlage 2 EnFG, begrenzt wird der Verbrauch über der ersten GWh auf 25 Prozent der Umlagen.
Ein zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS (bei weniger als 5 GWh Stromverbrauch im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr genügt alternativ ein System nach ISO 50005 ab Umsetzungsstufe 3 oder die Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk), eine Gegenleistung wie wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen und einen Antrag beim BAFA bis 30. Juni für das Folgejahr. Für 2027 ist die Frist vorbei, für 2028 läuft sie bis 30.06.2027.
Für die Nachverbrennung der Abluft kommt die Erstattung der gezahlten Energiesteuer nach § 51 EnergieStG in Betracht. Ob auch das Gas der Lacktrocknung als Oberflächenveredlung gilt, ist für Dosenlinien nicht abschließend geklärt; wir prüfen das am konkreten Prozess, bevor ein Antrag gestellt wird. Die Prozessmenge muss ermittelt werden, in der Regel über einen eigenen Zähler.
Bei Einschicht- oder Zweischichtbetrieb manchmal. Liegen die Hochlastzeiten Ihres Netzbetreibers etwa am Abend und Ihre Linien laufen tagsüber, kann das Netzentgelt ohne Umstellung sinken. Endgültig steht das erst nach Jahresende fest, wenn die Werte im Ist erreicht sind. Bei Drei-Schicht-Betrieb ist das selten.
Den Stromsteuer-Antrag stellen unsere Partnerkanzleien. Die Umlagenbegrenzung setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien und, wo ein Testat nötig ist, mit Wirtschaftsprüfern um. Energiesteuer, Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung übernehmen wir selbst.
Abnahmestellen prüfen lassen
Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.
Quellen
- 1Amtliches WZ-2003-Verzeichnis
- 2EnFG: Anlage 2, Liste der Wirtschaftszweige
- 3StromStV: Schwerpunkt und Fremdfertigung
- 4Stromsteuer-Entlastung § 9b
- 5StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten
- 6EnergieStG: Unternehmen in Schwierigkeiten
- 7Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG
- 8§ 51 EnergieStG
- 9BFH-Urteil zur Auslegung der Metallprozesse
- 10EnFG: Höhe der Begrenzung
- 11EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung
- 12EnFG: Antragsfrist Umlagenbegrenzung
- 13StromStG: Prozessliste § 9a

