Stromsteuer: jede Gesellschaft für sich
Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr (§ 9b StromStG). Rechnerisch kommt ein Betrieb mit 100 MWh so auf rund 1.750 Euro, mit 500 MWh auf rund 9.750 Euro, jedes Jahr neu. Zählen darf nur der Strom, den das Unternehmen selbst betrieblich verbraucht: Ladepunkte für Elektrofahrzeuge und Strom, der an Mieter oder andere Firmen weitergeht, werden herausgerechnet. Gerechnet wird je rechtlich selbständiger Gesellschaft. Gehören mehrere GmbHs zu einer Gruppe, stellt jede einen eigenen Antrag mit eigenem Selbstbehalt.
Wirtschaftliche Lage: Unternehmen in Schwierigkeiten
Die wirtschaftliche Lage prüfen wir vor dem Antrag, nicht danach. Wer nach Beihilferecht als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt, etwa weil bei einer GmbH mehr als die Hälfte des Stammkapitals durch Verluste verloren ist, erhält keine Stromsteuer-Entlastung (§ 2a StromStG). In der Praxis fordert das Hauptzollamt dazu den Jahresabschluss und ab 10.000 Euro Entlastung eine Selbsterklärung zu Beihilfen an. Deshalb gleichen wir die Angaben vorab mit dem letzten festgestellten Abschluss ab. Für junge kleine und mittlere Unternehmen gelten Ausnahmen, die wir im Einzelfall prüfen.
Gerechnet wird je rechtlich selbständiger Gesellschaft.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Unternehmensgruppe mit mehreren metallverarbeitenden Gesellschaften
Bei einer Unternehmensgruppe mit mehreren metallverarbeitenden Gesellschaften ergab die Prüfung ein berechnetes Potenzial bei der Stromsteuer von gut 8.500 Euro pro Jahr für die Gesellschaften, die nach Prüfung in Frage kamen.
gut 8.500 Euro pro Jahr
Eine Gesellschaft fiel heraus, weil ihr Eigenkapital durch Verluste aufgezehrt war. Für sie blieb die Konzessionsabgabe als Ersatzhebel, mit einem niedrigen vierstelligen Betrag pro Jahr.
Der Wirtschaftszweig entscheidet über den Industriestrompreis
Viele Metallbetriebe lesen vom Industriestrompreis und gehen davon aus, dass er für sie gilt. Für die mechanische Bearbeitung (25.62) stimmt das nicht. Gelistet sind aus der Metallverarbeitung nur einzelne Codes, etwa Schmiede-, Press- und Stanzteile (25.50), Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung (25.61) sowie Drahtwaren, Federn, Schrauben und Nieten.
Bei Betrieben, die mehreres machen, wird geprüft, was an der jeweiligen Abnahmestelle überwiegt. Die Einordnung wird nicht gewählt, sie folgt der tatsächlichen Tätigkeit; das BAFA prüft sie selbst. Ein Datenbankeintrag reicht als Beleg nicht. Einen Rechtsanspruch gibt es auch bei gelistetem Code nicht, und ein Teil der Beihilfe ist in Investitionen zu binden. Ein Beispiel aus der Praxis für einen Zulieferer zwischen Zerspanung und Umformung finden Sie auf der Seite für Automobilzulieferer. Für die Stromsteuer ist die Abgrenzung unkritisch, dort zählen alle diese Tätigkeiten zum Produzierenden Gewerbe.
Mehr dazu: KUEBLL-Liste · Voraussetzungen Industriestrompreis
Netzentgelt und Lastspitzen
Zerspanungsbetriebe arbeiten oft in Tag- oder Zweischicht. Ob die atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV ein reduziertes Netzentgelt bringt, hängt an den Hochlastzeitfenstern Ihres Netzbetreibers. Die Voraussetzungen: mindestens 100 kW Abstand zwischen Jahreshöchstlast und höchster Last im Fenster, eine Erheblichkeitsschwelle von 30 Prozent der Jahreshöchstlast in der Niederspannung und an der Umspannung von Mittel- auf Niederspannung, 20 Prozent in der Mittelspannung, und ein Mindestvorteil im Jahr. Mindestens 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgelts bleiben in jedem Fall.
Vorbehalt und Anzeige bei der atypischen Netznutzung
Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen im Ist erfüllt werden. Die Anzeige erstattet Ihr Unternehmen vollständig bis 30. September des Anwendungsjahres bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vor. Für 2026 ist die Frist abgelaufen, die nächste endet am 30.09.2027.
Leistungspreis und Aufschlag für besondere Netznutzung
Unabhängig davon lohnt der Blick auf die Spitzen selbst, wenn Ihr Netzentgelt einen Leistungspreis enthält: Fahren morgens alle Maschinen und Kompressoren gleichzeitig an, kann die höchste Viertelstunde des Jahres entstehen, die über den Leistungspreis das ganze Jahr kostet. Ein gestaffelter Start senkt sie nur, wenn er den Viertelstundenwert tatsächlich drückt. Ob sich das lohnt, hängt am Leistungspreis Ihres Netzbetreibers.
Große Abnahmestellen mit mehr als 1 GWh im Jahr zahlen beim Aufschlag für besondere Netznutzung einen deutlich niedrigeren Satz, unabhängig von der Branche. Ob er richtig abgerechnet ist, prüfen wir auf der Rechnung.
Metallverarbeitende Gruppe, zwei Standorte
Bei einer metallverarbeitenden Gruppe lagen die Jahresspitzen zweier Standorte mit gut 100 kW genau im winterlichen Vormittagsfenster.
Damit war die atypische Netznutzung ausgeschlossen, das haben wir offen gesagt.
Konzessionsabgabe bei kleineren Lieferstellen
Leistungsgemessene Lieferstellen zahlen meist schon den niedrigen Satz von höchstens 0,11 ct/kWh; dort kann noch die Befreiung über den Grenzpreis eine Rolle spielen. Interessant wird die Konzessionsabgabe bei Werkstätten und Nebenstandorten in der Niederspannung, die zum Tarifsatz von bis zu 2,39 ct/kWh abgerechnet werden. Den Sondervertragssatz gibt es, wenn die gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten 30 kW überschreitet und der Jahresverbrauch über 30.000 kWh liegt (§ 2 Abs. 7 KAV); Schwachlaststrom zählt bei der Menge nicht mit, örtlich können niedrigere Werte gelten. Lieferungen in der Grund- oder Ersatzversorgung bleiben Tarifkundenlieferungen. Ohne Leistungsmessung, etwa über ein intelligentes Messsystem, gibt es keinen Nachweis. Ob solche Werte bei Abrechnung nach Standardlastprofil anerkannt werden, ist rechtlich nicht abschließend geklärt; wir klären das vorher schriftlich mit Netzbetreiber und Lieferant.
Mehr dazu: Konzessionsabgabe · Sondervertragskunde · Intelligentes Messsystem
Gas: Hallenheizung, Härterei, Pulverbeschichtung
Für Gas zur Hallenheizung gibt es die Energiesteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe: 1,38 Euro je Megawattstunde mit 250 Euro Selbstbehalt (§ 54 EnergieStG), ein Betrag bleibt ab rund 181 MWh. Betreiben Sie eine eigene Härterei, Pulverbeschichtung oder thermische Abluftreinigung, kann für diese Prozessmenge die Entlastung nach § 51 EnergieStG greifen, die deutlich höher ist. Die Prozessmenge muss nachgewiesen werden, in der Regel über einen eigenen Zähler; andere Ermittlungswege lässt das Hauptzollamt nur auf Antrag zu.
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Fristen für Metallverarbeiter
- Ende 2026Ausschlussfrist
Stromsteuer-Antrag für 2025
Mehr dazuBeantragt werden kann das abgelaufene Jahr in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres (§ 17b StromStV mit §§ 169, 170 AO).
- 30.09.2027
Anzeige zur atypischen Netznutzung
Mehr dazuVollständig bis 30. September des Anwendungsjahres bei der Regulierungsbehörde; Ihr Unternehmen erstattet die Anzeige, wir bereiten sie vor.
- Ende 2028
Die StromNEV tritt außer Kraft
Einen Übergang bis 2031 sieht der Entwurf der Bundesnetzagentur nur für Abnahmestellen mit durchschnittlich über 10 GWh und weiteren Bedingungen vor.
Was für reine Zerspanung nicht gilt
Für die reine Zerspanung stehen sie auf keiner der amtlichen Listen.
- Der Industriestrompreis
- Die Besondere Ausgleichsregelung
- Die Strompreiskompensation
So läuft die Prüfung ab
Hochladen
Sie laden die Jahresrechnungen hoch und nennen Ihre Gesellschaften und Standorte.
Prüfung
Wir prüfen jede Lieferstelle und jeden Hebel und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr, getrennt nach sicher und zu prüfen.
Umsetzung
Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um.
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer | Den Stromsteuer-Antrag bereiten wir vor, gestellt wird er über unsere Partnerkanzleien. |
| Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfung | Setzen wir selbst um. |
| Industriestrompreis oder Besondere Ausgleichsregelung | Fällt ein Standort darunter, setzen wir das gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien und, wo ein Testat nötig ist, mit Wirtschaftsprüfern um. |
| Atypische Netznutzung | Die Anzeige erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vollständig vor. |
| Rechtsberatung | Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien. |
Häufige Fragen
Grundsätzlich ja. Dreherei, Fräserei, Schleiferei und Schlosserei gehören zum Verarbeitenden Gewerbe und damit zum Produzierenden Gewerbe. Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde für den betrieblich verbrauchten Strom abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Strom für Ladepunkte und Strom, der an Dritte weitergegeben wird. Beantragt wird je Gesellschaft beim zuständigen Hauptzollamt, das abgelaufene Jahr in der Regel bis Ende des Folgejahres.
Für die reine Zerspanung nicht. Die mechanische Bearbeitung steht nicht auf der amtlichen Sektorliste. Gelistet sind aus der Metallverarbeitung unter anderem Schmiede-, Press- und Stanzteile, Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung sowie Drahtwaren, Federn, Schrauben und Nieten. Geprüft wird je Abnahmestelle nach dem Schwerpunkt der tatsächlichen Tätigkeit; das BAFA entscheidet selbst, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Jede rechtlich selbständige Gesellschaft stellt einen eigenen Antrag und trägt einen eigenen Selbstbehalt. Fällt eine Gesellschaft bei der Stromsteuer heraus, bleibt oft ein anderer Hebel, etwa die Konzessionsabgabe.
Ja. Wer nach Beihilferecht als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt, etwa weil bei einer GmbH mehr als die Hälfte des Stammkapitals durch Verluste aufgezehrt ist, erhält keine Stromsteuer-Entlastung. Für junge kleine und mittlere Unternehmen gelten Ausnahmen. Grundlage der Prüfung ist der letzte Jahresabschluss, den wir vor dem Antrag ansehen.
Nur wenn Ihre höchste Last außerhalb der Hochlastzeitfenster Ihres Netzbetreibers liegt und der Abstand mindestens 100 kW beträgt. Bei Tagschicht mit Spitzen am Wintervormittag klappt das oft nicht. Am Lastgang sehen wir das schnell.
Für Hallenheizung die Energiesteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe, ab rund 181 MWh Gas im Jahr. Betreiben Sie eine eigene Härterei, Pulverbeschichtung oder thermische Abluftreinigung, kann für diese Prozessmenge die deutlich höhere Entlastung nach § 51 greifen. Die Prozessmenge muss nachgewiesen werden, in der Regel über einen eigenen Zähler, und zählt dann nicht mehr für § 54.
Wir prüfen alle Lieferstellen und Hebel. Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Energiesteuer auf Gas und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Den Stromsteuer-Antrag bereiten wir vor, gestellt wird er über unsere Partnerkanzleien. Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung und Kompensationen, falls ein Standort darunter fällt, setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien und, wo ein Testat nötig ist, mit Wirtschaftsprüfern um. Die Anzeige zur atypischen Netznutzung erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor. Rechtsberatung übernehmen unsere Partnerkanzleien.
Zerspanungsbetrieb prüfen lassen
Ihr Aufwand: Rechnungen, letzter Jahresabschluss, eine Vollmacht. Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.
Quellen
- 1Stromsteuer-Entlastung § 9b
- 2StromStG: Begünstigte Unternehmen
- 3Amtliches WZ-2003-Verzeichnis
- 4StromStV: Mischbetrieb
- 5StromStV: Antragsfrist
- 6AO: Festsetzungsfrist
- 7StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten
- 8EnergieStG: Unternehmen in Schwierigkeiten
- 9Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG
- 10§ 51 EnergieStG
- 11Industriestrompreis: Sektorliste (Anhang I)
- 12EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Liste
- 13BECV, Anlage
- 14KAV: Konzessionsabgabe, Schwellen und Höchstsätze
- 15KAV: Grund- und Ersatzversorgung
- 16StromNEV: Atypische Netznutzung

