
Industriestrompreis 2026–2028
Ihr Stromverbrauch könnte Ihre nächste Investition mitfinanzieren.
18,72 € je anrechenbarer Megawattstunde für 2026, vor einer möglichen Haushaltskürzung. Prüfen Sie Ihre Branche und Ihr Förderpotenzial. Mindestens die Hälfte der Basisförderung muss reinvestiert werden. Ohne Anmeldung oder Kontaktdaten.
Erste Orientierung anhand der Branchenliste nach WZ 2008. Ohne Kontaktdaten.
So kommt der Betrag zustande
Beispiel vor Honorar und möglichen Haushaltskürzungen. Förderfähigkeit und BAFA-Bewilligung sind Voraussetzung.
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Der Referenzpreis für 2026 beträgt 87,44 € je Megawattstunde.
Der Bund legt diesen Referenzpreis für jedes Jahr fest. Er ist die Rechengröße für die Förderung, nicht der Preis Ihres Stromliefervertrags.
- 2
Die Zielmarke des Programms liegt bei 50 € je Megawattstunde.
Die Differenz zum Referenzpreis beträgt 37,44 €. Die Zielmarke ist Teil der Förderrechnung; sie begrenzt Ihre gesamte Stromrechnung nicht auf 50 €/MWh.
- 3
Die Hälfte der Lücke ergibt 18,72 € Förderung je Megawattstunde.
Für 2026 entspricht jede anrechenbare MWh einer Basisförderung von 18,72 € vor möglichen Haushaltskürzungen. Förderfähigkeit und BAFA-Bewilligung sind Voraussetzung.
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Multipliziert mit Ihrem anrechenbaren Verbrauch.
Es zählt der anrechenbare Eigenverbrauch an Ihrer Abnahmestelle, einschließlich Netzbezug und Eigenerzeugung. Drittweiterleitungen und Strommengen aus einem Antrag auf Strompreiskompensation sind ausgeschlossen.
Was jetzt zu tun ist
Starten Sie mit Klarheit über Förderfähigkeit und Investitionspläne. Registrierung und Antragsvorbereitung im Portal sind voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich; die Einreichung folgt 2027.
- JetztStandorte prüfenWir klären, ob der wirtschaftliche Schwerpunkt jeder Abnahmestelle einer geförderten Branche zugeordnet werden kann.
- Bis JahresendeStromverbrauch belegenStellen Sie die Verbrauchsnachweise für 2026 für die einbezogenen Standorte zusammen. Wir helfen Ihnen, die benötigten Unterlagen zu bestimmen.
- Dezember 2026RegistrierungDer Antrag läuft online über das Portal der Förderstelle (BAFA). Die Registrierung wird für Dezember 2026 erwartet.
- 31.03.2027Antragsfrist für 2026Für Berechtigte, die auch Strompreiskompensation beantragen, gilt der 15.07.2027. Ab 10 GWh beantragtem anrechenbarem Verbrauch darf der Wirtschaftsprüfervermerk bis 31.05.2027 nachgereicht werden.
- Ab BewilligungReinvestition nachweisenGeeignete Investitionen in der Regel innerhalb von vier Jahren ab Bewilligung umsetzen und nachweisen. Mindestens 50 % der Basisförderung und 75 % eines Bonus sind zu reinvestieren.
Für die Verbrauchsjahre 2027 und 2028 folgt jeweils ein eigener Antrag mit den für das Jahr festgelegten Fördersätzen.
Die 91 geförderten Branchen
Die offizielle Liste der EU, nach der der Bund fördert. Wählen Sie Ihre Branche, um sie in die Prüfung zu übernehmen.
Quelle: EU-Beihilfeleitlinien 2022 (KUEBLL), Anhang I, Teilliste 1; Förderrichtlinie Industriestrompreis (BMWE, Bundesanzeiger vom 06.05.2026). Zuordnung nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008).
KUEBLL: Branchen & Förderung verstehenWas das Programm von Ihnen verlangt
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Die wichtigsten, in Kürze.
- Reinvestition
- Mindestens 50 % der Basisförderung fließen in geeignete Vorhaben in Deutschland, in der Regel innerhalb von vier Jahren ab Bewilligung. Der Nachweis ist spätestens drei Monate danach fällig. Bei Nichterfüllung droht eine anteilige Rückzahlung mit Zinsen.
- Bonus für Flexibilität
- Der Bonus von 10 % setzt die Zusage im Antrag voraus, 80 % der regulären Investitionspflicht für Nachfrageflexibilität einzusetzen. Mindestens 75 % des Bonus sind zusätzlich zu reinvestieren.
- Standort
- Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben. Jede Abnahmestelle in Deutschland wird nach ihrem wirtschaftlichen Schwerpunkt am Ende des Abrechnungsjahres zugeordnet.
- Welcher Strom zählt
- Anrechenbarer Eigenverbrauch an der Abnahmestelle, einschließlich Netzbezug und Eigenerzeugung. Drittweiterleitungen und Strommengen aus einem Antrag auf Strompreiskompensation sind ausgeschlossen.
- Bestätigung
- Ab 10 GWh beantragtem anrechenbarem Stromverbrauch im gesamten Antrag ist ein Wirtschaftsprüfervermerk nötig. Für 2026 darf er bis zum 31.05.2027 nachgereicht werden.
- Ausschlüsse
- Unternehmen in Schwierigkeiten, im gesetzlichen Schuldnerverzeichnis eingetragene Unternehmen und Unternehmen mit nicht erfüllten EU-Beihilferückforderungen sind ausgeschlossen.
- Kein Rechtsanspruch
- Das BAFA entscheidet nach Prüfung des Antrags. Es besteht kein automatischer Anspruch; bei unzureichenden Haushaltsmitteln kann die Förderung anteilig gekürzt werden.
- Laufzeit
- Die Jahre 2026, 2027 und 2028. Die EU-Kommission hat das Programm im April 2026 genehmigt.
Ein klarer Weg von der ersten Prüfung zum Antrag.
Verstehen Sie Ihr Potenzial, die Investitionspflicht und die nächsten Schritte, bevor Sie entscheiden. EnergyIQ koordiniert die Vorbereitung und begleitet den vereinbarten Prozess, bei Bedarf mit spezialisierten Partnern.
- Einschätzung Ihrer Förderfähigkeit und Ihres Potenzials
- Klarheit über die benötigten Unterlagen
- Antragsvorbereitung und Fristen koordiniert
- Begleitung bei den Investitionsanforderungen
Leistungsumfang, Honorar und mögliche Drittkosten erhalten Sie vor der Beauftragung.

Besprechen Sie Ihre Standorte und Investitionspläne mit uns. Sie erfahren, welche Schritte anstehen und wie wir Sie unterstützen können.

