Partnerkanzlei
WINDORFER RODERA Patrick Rode · BRAK DüsseldorfStromsteuer-Erstattung für Landwirtschaft
Stromsteuer-Erstattung für Landwirtschaftsbetriebe
Auf jeder Stromrechnung Ihres Betriebs stecken 2,05 Cent pro kWh Stromsteuer. Als landwirtschaftlicher Betrieb steht Ihnen nach §9b StromStG fast die gesamte Steuer zurück. Rechnung hochladen, EnergyIQ koordiniert die nächsten Schritte. Kosten nur bei Erfolg.



Ihre direkten Ansprechpartner
Patrick Rode · Stefan Ulrich, LL.M. · Pascal Kober
Fragen zu Ihrem Anspruch? Rufen Sie uns an oder buchen Sie einen Termin. Kostenlos und unverbindlich.
Warum Landwirte EnergyIQ vertrauen
Kein Risiko
0 € bei AblehnungRein erfolgsbasiertes HonorarLandwirtschaft
§2 Nr. 5 StromStGAusdrücklich berechtigtDirekter Draht
Persönlich erreichbarTelefon oder Termin. Jederzeit.§2 Nr. 5 StromStG
Ihr Hof ist berechtigt – §2 Nr. 5 StromStG
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind ausdrücklich berechtigt – unabhängig von Betriebsgröße oder Rechtsform.
Milchviehbetrieb
Ein Hof mit 80 Kühen verbraucht rund 120.000 kWh im Jahr. Melkroboter, Milchkühlung und Fütterung sind die größten Posten.
Schweinemast
Ein Betrieb mit 1.000 Mastplätzen kommt auf ca. 180.000 kWh. Lüftung läuft 24/7 und ist der größte Stromfresser.
Ackerbau mit Trocknung
Getreidetrocknung nach der Ernte treibt den Verbrauch: 250.000 kWh sind bei einem mittleren Betrieb realistisch.
Gärtnerei / Gewächshaus
Assimilationsbeleuchtung und Heizung machen Gewächshäuser zu den stromintensivsten Betrieben: oft über 400.000 kWh.
Forstbetrieb mit Sägewerk
Bandsäge und Trockenkammer verbrauchen mehr Strom als die meisten Landwirte denken: typisch 300.000 kWh.
Biogasanlage
Nur der Netzstrom ist erstattungsfähig, nicht der selbst erzeugte. Trotzdem: 500.000 kWh Netzbezug sind keine Seltenheit.
Klartext
Was wir versprechen, und was nicht
Keine Buzzwords. Kein Kleingedrucktes. Hier ist genau, was Sie von uns bekommen, und was nicht.
Was Sie von uns bekommen
§9b StromStG wird gemeinsam mit allen weiteren unterstützten Erstattungsthemen in einer einheitlichen Anwendung bearbeitet.
Juristische Prüfung durch RA Patrick Rode, WINDORFER RODE Rechtsanwälte (BRAK Düsseldorf), wo erforderlich.
Dokumentenvorbereitung, Workflow-Koordination und Statusupdates. Rechtliche Kommunikation erfolgt dort, wo erforderlich, durch den mandatierten Partner.
Transparente, erfolgsbasierte Vergütung nach dem Mandat, das Sie vor der Unterschrift vollständig prüfen.
Sie sparen 8–20 Stunden Arbeit. EnergyIQ strukturiert den Prozess, Sie tragen kein Erfolgsrisiko.
Was wir NICHT machen
Keine versteckten Gebühren. Honorarsatz, Berechnungsbasis, Erfolgsereignis und mögliche Drittkosten stehen vor der Unterschrift im Mandat.
Keine zweckfremde Datenweitergabe. Erforderliche Daten erhalten nur die für ein freigegebenes Thema zuständigen Empfänger und mandatierten Partner.
Keine versteckte Laufzeit. Grundlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist stehen direkt vor der Unterschrift.
Keine Blankovollmacht. Sie bestimmen die einbezogenen Rechtsträger und können Themen ausschließen.
Keine Werbemails nach dem ersten Kontakt.
Ablauf
So funktioniert's.
Stromrechnung hochladen
EnergyIQ liest Verbrauch und Zeitraum für die Schnellprüfung aus.
Daten prüfen
EnergyIQ zeigt einen rechnungsbasierten Richtwert und welche Angaben für eine belastbare Prüfung noch fehlen.
Einheitliches Mandat prüfen
Sie wählen die Themen, prüfen Preis, Erfolgsereignis, Laufzeit und Kündigungsfrist und unterschreiben digital.
Erstattung erhalten
Das HZA überweist direkt auf Ihr Geschäftskonto. In 4–8 Wochen.
Frist
Antragsfrist beachten – 31.12.2026 für Verbrauchsjahr 2025
Die Antragsfrist für die Stromsteuer-Erstattung nach §9b StromStG beträgt ein Jahr: Anträge müssen bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Hauptzollamt eingegangen sein (§169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO).
Für Strom, der im Kalenderjahr 2025 entnommen wurde, endet die Frist am 31.12.2026. Nach Ablauf ist ein regulärer Antrag nicht mehr möglich. Bei einem Betrieb mit 800.000 kWh Jahresverbrauch beträgt die Erstattung rund 15.750 € – dieses Geld verfällt, wenn die Frist verstreicht.
Checkliste
Bin ich berechtigt?
Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb (WZ-Abschnitt A)
Jährlicher Stromverbrauch über 40.000 kWh
Strom wurde zum Regelsteuersatz versteuert (Netzbezug)

Ein Wort vom Gründer
Warum es EnergyIQ gibt
Viele Landwirte wissen nicht, dass sie Anspruch auf Stromsteuer-Erstattung haben. Oder scheuen den digitalen Antrag. Genau dafür haben wir EnergyIQ gebaut.
Der Antrag läuft über das Hauptzollamt, nicht über das Finanzamt. Seit 2025 ist der Prozess digital: Zoll-Portal, Formular 1453, Verbrauchsdaten und die richtige Einordnung als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb müssen sauber zusammenpassen.
EnergyIQ liest Ihre Stromrechnung aus und ordnet das Potenzial gemeinsam mit weiteren Energiekostenthemen ein. Sie beantworten nur offene Angaben oder beauftragen EnergyIQ mit der Beschaffung. Vor der Unterschrift sehen Sie den gesamten Umfang und alle Konditionen im einheitlichen Mandat.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Erstattung auch für kleine Höfe?
Ja, eine gesetzliche Mindestgröße gibt es nicht. Wirtschaftlich lohnt sich ein Antrag ab etwa 40.000 kWh Jahresverbrauch; darunter bleibt nach Selbstbehalt und Mindesthonorar kaum etwas übrig.
Was ist mit Strom aus meiner eigenen PV-Anlage?
Eigenstrom ist stromsteuerfrei und nicht erstattungsfähig. Nur Netzstrom zum Regelsteuersatz.
Zählt Strom für Melkmaschinen, Trocknung, Kühlung?
Ja. Jeder betrieblich genutzte Strom zum Regelsteuersatz. Ausgenommen: Elektrofahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Ich habe eine Biogasanlage – bin ich trotzdem berechtigt?
Netzstrom ja. Eigenstrom aus Biogasanlage nein (andere steuerliche Regelungen).
Mein Steuerberater hat davon noch nie gehört – ist das seriös?
Ja. §9b existiert seit 1999. Verbrauchsteuern = Hauptzollamt, nicht Finanzamt. Kanzlei WINDORFER RODE prüft jeden Antrag.
Was kostet der Service?
Die Potenzialprüfung löst kein Honorar aus. Honorarsatz, Berechnungsbasis, Erfolgsereignis, Laufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Drittkosten stehen im einheitlichen Mandat, bevor Sie unterschreiben.
Was ist mit privatem Verbrauch im Wohnhaus?
Privater Verbrauch muss vom Gesamtverbrauch abgezogen werden. Wenn es keinen separaten Zähler gibt, wird der private Anteil geschätzt (z. B. 1.000 kWh pro Person/Jahr). Wir berücksichtigen das automatisch.
Ich bin Nebenerwerbslandwirt. Bin ich berechtigt?
Ja, solange Ihr Betrieb als Land- oder Forstwirtschaft eingestuft ist (WZ-Abschnitt A) und Ihr betrieblicher Stromverbrauch über 12.500 kWh liegt (darunter entsteht wegen des Selbstbehalts kein Erstattungsbetrag; wirtschaftlich sinnvoll ab etwa 40.000 kWh). Haupt- oder Nebenerwerb ist nicht entscheidend.
Wie lange dauert die Erstattung?
Nach Einreichung beim Hauptzollamt dauert die Bearbeitung typischerweise 4–8 Wochen. Die Erstattung wird direkt auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.
Ist die erhöhte Erstattung dauerhaft?
Ja. Die Bundesregierung hat im November 2025 beschlossen, den erhöhten Satz von 2 ct/kWh (20 €/MWh) dauerhaft beizubehalten. Der Antrag muss trotzdem jährlich gestellt werden.
Offizielle Quellen
Weiterführende Informationen
Jeder Link unten ist eine offizielle deutsche Gesetzes- oder Behördenquelle. Für alle, die die Rechtsgrundlage ihres §9b-Antrags selbst nachlesen wollen.
- §9b StromStG – Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbesgesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) · 5 Min.
- §2 StromStG – Begriffsbestimmungen: Wer gilt als Produzierendes Gewerbegesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) · 4 Min.
- Stromsteuergesetz (StromStG) – vollständiger Gesetzestextgesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) · 20 Min.
- Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) · 15 Min.
- Strom- und Energiesteuer – offizielle Hinweise der ZollverwaltungZoll (Bundesfinanzverwaltung) · 10 Min.
Letzter Schritt
Ihr Hof verdient diese Erstattung
Für das Verbrauchsjahr 2025 endet die Antragsfrist am 31.12.2026.







