Partnerkanzlei
WINDORFER RODERA Patrick Rode · Düsseldorf
Ihr Betrieb zahlt zu viel auf der Stromrechnung. Wir prüfen die Reklassifizierung.
EnergyIQ prüft, ob Ihre Einstufung auf den niedrigeren Satz umgestellt werden kann. Das senkt Ihre Konzessionsabgabe dauerhaft ab Umstellung. Der Schnellrechner zeigt ausschließlich die wiederkehrende jährliche Ersparnis.
Jeder Monat mit dem falschen Satz erhöht Ihre laufenden Stromkosten.
100 % erfolgsbasiert. Kein Risiko. Erstprüfung unverbindlich.



Ihre direkten Ansprechpartner
Patrick Rode · Stefan Ulrich, LL.M. · Pascal Kober
Fragen zu Ihrem KA-Anspruch? Rufen Sie uns an oder buchen Sie einen Termin. Kostenlos und unverbindlich.
Warum EnergyIQ für die Konzessionsabgabe
Vier Punkte. Jeder einzelne ist überprüfbar.
Kein Risiko
0 € bei AblehnungRein erfolgsbasiertes Honorar, keine VorkostenDatenschutz
DSGVO-konformServer in der EU · SSL-verschlüsseltDirekter Draht
Persönlich erreichbarTelefon oder Termin. Jederzeit kostenlos.Technische Analyse durch EnergyIQ, rechtliche Prüfung durch mandatierte Partner, wo erforderlich. 100 % erfolgsbasiert. Kein Risiko.
Was Sie zahlen, und warum es zu viel ist
Konzessionsabgabe, kurz erklärt
Auf jeder gewerblichen Stromrechnung steht die Konzessionsabgabe, ein Entgelt, das über Ihren Strompreis an Ihre Kommune fließt. Für private und sehr kleine Verbraucher ist sie hoch. Für Betriebe mit über 30.000 Kilowattstunden im Jahr und einer Lastspitze über 30 kW (typisch, sobald Maschinen, Kühlung oder Produktionslast laufen) sieht das Gesetz einen deutlich niedrigeren Höchstsatz vor, nur 0,11 Cent statt bis zu 2,39 Cent je Kilowattstunde.
Die Umstellung auf den niedrigeren Satz passiert aber nicht von allein. Tausende Betriebe, die längst Anspruch darauf haben, werden seit Jahren weiter zum hohen Satz abgerechnet.
Je nach Gemeinde sind das 1,21 bis 2,28 Cent Differenz je Kilowattstunde. Schon bei 80.000 Kilowattstunden zahlen Sie rund 1.000 bis 1.800 Euro pro Jahr zu viel. Der Schnellrechner zeigt die jährliche Größenordnung.
Quelle: Konzessionsabgabenverordnung (KAV), Anlage 2. Sondervertragskunde: maximal 0,11 ct/kWh.
Drei typische Fälle
So sieht das in der Praxis aus
Illustrative Fälle auf Basis öffentlicher KAV-Sätze. Die belastbare Zahl liefern wir nach Prüfung Ihrer Rechnung.
Handwerksbäckerei
Gerade über die 30.000-kWh-Grenze gewachsen, läuft noch als Tarifkunde.
- Mögliche Ersparnis pro Jahr
- 2.052 €
Restaurant mit Großküche
Lastspitzen aus Induktion, Friteuse, Backofen, Kühlung und Klimaanlage.
- Mögliche Ersparnis pro Jahr
- 2.444 €
Metallverarbeitung
Klassischer NS-Mittelständler, RLM-Pflicht längst überschritten, noch SLP.
- Mögliche Ersparnis pro Jahr
- 3.648 €
In kleineren Gemeinden ist die Differenz geringer, der Mechanismus identisch.

Warum sagt mir das niemand?
Weil niemand dafür zuständig ist, es zu korrigieren.
Ihr Stromversorger zieht die Abgabe ein und prüft Ihre Einstufung nicht aktiv. Er reicht den Satz an, der hinterlegt ist, und der ist seit Jahren der Tarifkunden-Höchstsatz.
Ihr Steuerberater prüft Bilanzen, nicht die Einzelpositionen Ihrer Stromrechnung. Und der Netzbetreiber, der die Einstufung formal ändern müsste, wird erst tätig, wenn jemand den Anspruch aktiv geltend macht.
Genau hier schafft EnergyIQ Klarheit: technische Analyse, Unterlagenstruktur und Workflow-Koordination. Rechtliche Bearbeitung erfolgt durch mandatierte Partner, wo erforderlich. Ein Honorar entsteht nur nach den vor der Unterschrift offengelegten Bedingungen bei bestätigtem wirtschaftlichem Erfolg.

Juristische Prüfung durch unsere Partnerkanzlei
“Die Konzessionsabgabe ist eine der am häufigsten falsch abgerechneten Positionen auf deutschen Stromrechnungen. Die richtige Einstufung kann die laufenden Stromkosten dauerhaft senken.”

Klartext
Ihr Risiko: keins
Was Sie bekommen, und was nicht.
Was Sie von uns bekommen
Was wir NICHT machen
Kostenlose Ersteinschätzung nach Rechnungs- und Nachweisprüfung.
Kein erzwungener Versorgerwechsel. Ihr Stromliefervertrag bleibt unverändert.
Umstellung auf den niedrigeren Satz ab sofort, dauerhaft.
Keine Zusagen ohne Prüfung. Wir nennen Spannen, die belastbare Zahl liefert die Rechnungsanalyse.
Berechnung der wiederkehrenden jährlichen Ersparnis ab Umstellung.
Keine Vollmachten, die über Konzessionsabgabe und rechtlich damit verbundene Themen hinausgehen.
Vollmacht, Unterlagenworkflow und Statuskoordination strukturiert EnergyIQ; rechtliche Kommunikation übernimmt der mandatierte Partner, wo erforderlich.
Kein Honorar ohne Erfolg, keine versteckten Gebühren, keine Werbemails nach dem ersten Kontakt.
Ein einheitliches Erfolgshonorar nach den Konditionen, die Sie vor der Unterschrift im Mandat sehen.
KAV Anlage 2
So viel kostet die Fehlklassifizierung
Die Differenz zwischen Tarifkunden- und Sondervertragskunden-Satz nach §2 KAV. Gestaffelt nach Einwohnerzahl der Gemeinde.
> 500.000 Einwohner
- Tarifkunde
- 2.39 ct/kWh
- Sondervertragskunde
- 0.11 ct/kWh
- Differenz bei 100.000 kWh
- 2.280 €/a
100.000 – 500.000 Einwohner
- Tarifkunde
- 1.99 ct/kWh
- Sondervertragskunde
- 0.11 ct/kWh
- Differenz bei 100.000 kWh
- 1.880 €/a
25.000 – 100.000 Einwohner
- Tarifkunde
- 1.59 ct/kWh
- Sondervertragskunde
- 0.11 ct/kWh
- Differenz bei 100.000 kWh
- 1.480 €/a
< 25.000 Einwohner
- Tarifkunde
- 1.32 ct/kWh
- Sondervertragskunde
- 0.11 ct/kWh
- Differenz bei 100.000 kWh
- 1.210 €/a
| Gemeindegröße | Tarifkunde | Sondervertragskunde | Differenz bei 100.000 kWh |
|---|---|---|---|
| > 500.000 Einwohner | 2.39 ct/kWh | 0.11 ct/kWh | 2.280 €/a |
| 100.000 – 500.000 Einwohner | 1.99 ct/kWh | 0.11 ct/kWh | 1.880 €/a |
| 25.000 – 100.000 Einwohner | 1.59 ct/kWh | 0.11 ct/kWh | 1.480 €/a |
| < 25.000 Einwohner | 1.32 ct/kWh | 0.11 ct/kWh | 1.210 €/a |
Quelle: Konzessionsabgabenverordnung (KAV), Anlage 2. Sondervertragskunde: maximal 0,11 ct/kWh.
Ablauf
So läuft die Prüfung ab
Vier Schritte. Technisch und rechtlich getrennt. Jede Stufe ist überprüfbar.
Unterlagen bereitstellen
Sie stellen Ihre aktuelle Stromrechnung und die letzte Jahresabrechnung bereit. EnergyIQ strukturiert die Unterlagen für die technische Prüfung.
Technische Analyse durch EnergyIQ
Wir extrahieren Verbrauch, Leistungsspitze, Abrechnungsstruktur und KA-Satz. Abgleich mit der Gemeindeklassifikation nach KAV Anlage 2.
Rechtliche Bearbeitung durch mandatierten Partner
Der mandatierte Partner bewertet den Anspruch, wo erforderlich, bereitet die Vollmacht vor und übernimmt rechtliche Kommunikation mit dem Netzbetreiber. Die Umstellung der Einstufung läuft parallel.
Niedrigerer Satz und jährliche Ersparnis
Ihre laufende Stromrechnung wird ab Umstellung dauerhaft niedriger. Die Potenzialanzeige entspricht der wiederkehrenden jährlichen Ersparnis. Die Umstellung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen, bei Einwänden länger.
Für Sie: keine Eigenleistung nach Einreichung. Sie werden über jede Statusänderung per E-Mail informiert.
Laufende Ersparnis
Jeder Monat mit dem falschen Satz kostet Geld
Nach der Reklassifizierung gilt der niedrigere Satz für Ihre laufende Stromrechnung. Die Potenzialanzeige berechnet ausschließlich die wiederkehrende jährliche Ersparnis ab Umstellung.
Der Schnellrechner zeigt zusätzlich die monatliche Größenordnung.Wer hat Anspruch?
Zwei Kriterien gleichzeitig. Sobald Maschinen, Kühlung oder Produktionslast laufen, sind sie meist erfüllt.
Über 30.000 kWh pro Jahr
Ihr Jahresverbrauch muss 30.000 kWh überschreiten. Das entspricht etwa 2.500 kWh pro Monat.
Über 30 kW Leistungsspitze
Ihre Leistung muss in mindestens zwei Monaten des Jahres 30 kW überschreiten. Nachweis über Lastgangdaten, ab 100.000 kWh Jahresverbrauch sowieso gesetzlich vorgeschrieben (§12 StromNZV). Bei kleineren Verbräuchen helfen wir, falls eine Messung nötig ist.
Jede Branche
Bäckereien, Restaurants, Metallverarbeitung, Hotels, Supermärkte, Wäschereien, Fitnessstudios, Kühlhäuser. Jeder Gewerbebetrieb mit entsprechender Last.
Typische Branchen:
Unser Erfolgshonorar
Einheitlich und vor der Unterschrift transparent
Die Konzessionsabgabe wird nicht mehr separat bepreist. Sie ist eines der Themen im einheitlichen Analyse- und Optimierungsauftrag.
Eine Potenzialanzeige allein löst kein Honorar aus.Alte KA-Preislisten gelten nicht für den einheitlichen Auftrag. Exakter Honorarsatz, Berechnungsbasis, Erfolgsereignis, Laufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Drittkosten stehen im Mandat.
EnergyIQ · Rechnungsanalyse
Was wir sonst noch in Ihrer Energierechnung prüfen
Konzessionsabgabe ist einer von über 40 Hebeln, die wir prüfen. Der Einstieg ist KA, den Rest prüfen wir, wenn Sie wollen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Konzessionsabgabe genau?
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt der Versorgungsunternehmen an die Kommune für die Nutzung öffentlicher Wege durch Strom- und Gasleitungen. Rechtsgrundlage: Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Die Kosten werden auf den Strompreis umgelegt. Tarifkunden zahlen bis zu 2,39 ct/kWh, Sondervertragskunden maximal 0,11 ct/kWh.
Wer gilt nach §2 Abs. 7 KAV als Sondervertragskunde?
§2 Abs. 7 KAV definiert zwei gleichzeitig zu erfüllende Schwellen: Jahresverbrauch über 30.000 kWh UND gemessene Leistung über 30 kW in mindestens zwei Monaten des Jahres. Wer beide Schwellen überschreitet, darf rechtlich nicht mehr zum Tarifkunden-Satz abgerechnet werden.
Ab wann wirkt die Reklassifizierung?
Die hier gezeigte Potenzialzahl ist ausschließlich die wiederkehrende jährliche Ersparnis ab Umstellung auf den niedrigeren Satz. Beträge aus vergangenen Abrechnungsjahren sind darin nicht enthalten.
Was kostet die Prüfung und der Service?
Die erste Prüfung und Potenzialanzeige löst kein Honorar aus. Die Konzessionsabgabe ist Teil des einheitlichen Analyse- und Optimierungsauftrags. Exakter Honorarsatz, Berechnungsbasis, Erfolgsereignis, Laufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Drittkosten stehen im Mandat, bevor Sie unterschreiben.
Muss ich meinen Stromversorger wechseln?
Nein. Die Umstellung betrifft ausschließlich die Einstufung der Konzessionsabgabe beim Netzbetreiber. Ihr Stromlieferant, Ihr Vertrag und Ihre Konditionen bleiben unverändert.
Wie wird die 30-kW-Leistungsspitze nachgewiesen?
Über die Lastgangdaten des Netzbetreibers. Den Zugriff auf diese Daten regelt §75 MsbG. Bei klassischen Zählern ohne Lastgangmessung unterstützen wir bei der Umrüstung auf eine RLM- oder Smart-Meter-Messung.
Wie lange dauert die Umstellung?
In der Regel 4 bis 8 Wochen nach Einreichung beim Netzbetreiber. Bei Einwänden oder Nachfragen des Netzbetreibers kann das Verfahren bis zu sechs Monate dauern. Sie werden bei jedem Statuswechsel per E-Mail informiert.
Wie dauerhaft ist die jährliche Ersparnis?
Nach erfolgreicher Reklassifizierung läuft Ihre Stromrechnung dauerhaft mit dem niedrigeren Satz, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Potenzialanzeige weist deshalb eine wiederkehrende jährliche Ersparnis aus.
Letzter Schritt
Bereit? Wir sind direkt erreichbar.
Rufen Sie an, vereinbaren Sie einen Termin oder starten Sie die Prüfung direkt. 100 % erfolgsbasiert und ohne Kosten, wenn kein wirtschaftlicher Erfolg bestätigt wird.
