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Mittelständischer Produktionsstandort, Maschinenbau Deutschland
Dauerhaft niedrigerer KA-Satz · jährliche Ersparnis sichern

Ihr Betrieb zahlt zu viel auf der Stromrechnung. Wir prüfen die Reklassifizierung.

EnergyIQ prüft, ob Ihre Einstufung auf den niedrigeren Satz umgestellt werden kann. Das senkt Ihre Konzessionsabgabe dauerhaft ab Umstellung. Der Schnellrechner zeigt ausschließlich die wiederkehrende jährliche Ersparnis.

Jeder Monat mit dem falschen Satz erhöht Ihre laufenden Stromkosten.

100 % erfolgsbasiert. Kein Risiko. Erstprüfung unverbindlich.

Patrick RodeStefan Ulrich, LL.M.Pascal Kober

Ihre direkten Ansprechpartner

Patrick Rode · Stefan Ulrich, LL.M. · Pascal Kober

Fragen zu Ihrem KA-Anspruch? Rufen Sie uns an oder buchen Sie einen Termin. Kostenlos und unverbindlich.

Warum EnergyIQ für die Konzessionsabgabe

Vier Punkte. Jeder einzelne ist überprüfbar.

Partnerkanzlei

WINDORFER RODERA Patrick Rode · Düsseldorf

Kein Risiko

0 € bei AblehnungRein erfolgsbasiertes Honorar, keine Vorkosten

Datenschutz

DSGVO-konformServer in der EU · SSL-verschlüsselt

Direkter Draht

Persönlich erreichbarTelefon oder Termin. Jederzeit kostenlos.

Technische Analyse durch EnergyIQ, rechtliche Prüfung durch mandatierte Partner, wo erforderlich. 100 % erfolgsbasiert. Kein Risiko.

Was Sie zahlen, und warum es zu viel ist

Konzessionsabgabe, kurz erklärt

Auf jeder gewerblichen Stromrechnung steht die Konzessionsabgabe, ein Entgelt, das über Ihren Strompreis an Ihre Kommune fließt. Für private und sehr kleine Verbraucher ist sie hoch. Für Betriebe mit über 30.000 Kilowattstunden im Jahr und einer Lastspitze über 30 kW (typisch, sobald Maschinen, Kühlung oder Produktionslast laufen) sieht das Gesetz einen deutlich niedrigeren Höchstsatz vor, nur 0,11 Cent statt bis zu 2,39 Cent je Kilowattstunde.

Die Umstellung auf den niedrigeren Satz passiert aber nicht von allein. Tausende Betriebe, die längst Anspruch darauf haben, werden seit Jahren weiter zum hohen Satz abgerechnet.

Je nach Gemeinde sind das 1,21 bis 2,28 Cent Differenz je Kilowattstunde. Schon bei 80.000 Kilowattstunden zahlen Sie rund 1.000 bis 1.800 Euro pro Jahr zu viel. Der Schnellrechner zeigt die jährliche Größenordnung.

KAV Anlage 2So viel kostet die Fehlklassifizierung
> 500.000
2.39 ct/kWh
100.000 – 500.000
1.99 ct/kWh
25.000 – 100.000
1.59 ct/kWh
< 25.000
1.32 ct/kWh
Sondervertragskunde (Ihr Anspruch)0.11 ct/kWh

Quelle: Konzessionsabgabenverordnung (KAV), Anlage 2. Sondervertragskunde: maximal 0,11 ct/kWh.

Drei typische Fälle

So sieht das in der Praxis aus

Illustrative Fälle auf Basis öffentlicher KAV-Sätze. Die belastbare Zahl liefern wir nach Prüfung Ihrer Rechnung.

Handwerksbäckerei

90.000 kWhGroßstadt

Gerade über die 30.000-kWh-Grenze gewachsen, läuft noch als Tarifkunde.

Mögliche Ersparnis pro Jahr
2.052 €
Jährlicher Richtwert, keine Zusage.

Restaurant mit Großküche

130.000 kWhMittlere Stadt (100 bis 500k EW)

Lastspitzen aus Induktion, Friteuse, Backofen, Kühlung und Klimaanlage.

Mögliche Ersparnis pro Jahr
2.444 €
Jährlicher Richtwert, keine Zusage.

Metallverarbeitung

160.000 kWhGroßstadt

Klassischer NS-Mittelständler, RLM-Pflicht längst überschritten, noch SLP.

Mögliche Ersparnis pro Jahr
3.648 €
Jährlicher Richtwert, keine Zusage.

In kleineren Gemeinden ist die Differenz geringer, der Mechanismus identisch.

Pascal Kober
Pascal KoberGründer & Geschäftsführer, EnergyIQ GmbH

Warum sagt mir das niemand?

Weil niemand dafür zuständig ist, es zu korrigieren.

Ihr Stromversorger zieht die Abgabe ein und prüft Ihre Einstufung nicht aktiv. Er reicht den Satz an, der hinterlegt ist, und der ist seit Jahren der Tarifkunden-Höchstsatz.

Ihr Steuerberater prüft Bilanzen, nicht die Einzelpositionen Ihrer Stromrechnung. Und der Netzbetreiber, der die Einstufung formal ändern müsste, wird erst tätig, wenn jemand den Anspruch aktiv geltend macht.

Genau hier schafft EnergyIQ Klarheit: technische Analyse, Unterlagenstruktur und Workflow-Koordination. Rechtliche Bearbeitung erfolgt durch mandatierte Partner, wo erforderlich. Ein Honorar entsteht nur nach den vor der Unterschrift offengelegten Bedingungen bei bestätigtem wirtschaftlichem Erfolg.

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Patrick Rode

Juristische Prüfung durch unsere Partnerkanzlei

“Die Konzessionsabgabe ist eine der am häufigsten falsch abgerechneten Positionen auf deutschen Stromrechnungen. Die richtige Einstufung kann die laufenden Stromkosten dauerhaft senken.”
Stefan Ulrich, LL.M.

Klartext

Ihr Risiko: keins

Was Sie bekommen, und was nicht.

Was Sie von uns bekommen

Was wir NICHT machen

Kostenlose Ersteinschätzung nach Rechnungs- und Nachweisprüfung.

Kein erzwungener Versorgerwechsel. Ihr Stromliefervertrag bleibt unverändert.

Umstellung auf den niedrigeren Satz ab sofort, dauerhaft.

Keine Zusagen ohne Prüfung. Wir nennen Spannen, die belastbare Zahl liefert die Rechnungsanalyse.

Berechnung der wiederkehrenden jährlichen Ersparnis ab Umstellung.

Keine Vollmachten, die über Konzessionsabgabe und rechtlich damit verbundene Themen hinausgehen.

Vollmacht, Unterlagenworkflow und Statuskoordination strukturiert EnergyIQ; rechtliche Kommunikation übernimmt der mandatierte Partner, wo erforderlich.

Kein Honorar ohne Erfolg, keine versteckten Gebühren, keine Werbemails nach dem ersten Kontakt.

Ein einheitliches Erfolgshonorar nach den Konditionen, die Sie vor der Unterschrift im Mandat sehen.

KAV Anlage 2

So viel kostet die Fehlklassifizierung

Die Differenz zwischen Tarifkunden- und Sondervertragskunden-Satz nach §2 KAV. Gestaffelt nach Einwohnerzahl der Gemeinde.

Tarifkunde (oft aktueller Status)Sondervertragskunde (Ihr Anspruch)

> 500.000 Einwohner

Tarifkunde
2.39 ct/kWh
Sondervertragskunde
0.11 ct/kWh
Differenz bei 100.000 kWh
2.280 €/a

100.000 – 500.000 Einwohner

Tarifkunde
1.99 ct/kWh
Sondervertragskunde
0.11 ct/kWh
Differenz bei 100.000 kWh
1.880 €/a

25.000 – 100.000 Einwohner

Tarifkunde
1.59 ct/kWh
Sondervertragskunde
0.11 ct/kWh
Differenz bei 100.000 kWh
1.480 €/a

< 25.000 Einwohner

Tarifkunde
1.32 ct/kWh
Sondervertragskunde
0.11 ct/kWh
Differenz bei 100.000 kWh
1.210 €/a
GemeindegrößeTarifkundeSondervertragskundeDifferenz bei 100.000 kWh
> 500.000 Einwohner2.39 ct/kWh0.11 ct/kWh2.280 €/a
100.000 – 500.000 Einwohner1.99 ct/kWh0.11 ct/kWh1.880 €/a
25.000 – 100.000 Einwohner1.59 ct/kWh0.11 ct/kWh1.480 €/a
< 25.000 Einwohner1.32 ct/kWh0.11 ct/kWh1.210 €/a

Quelle: Konzessionsabgabenverordnung (KAV), Anlage 2. Sondervertragskunde: maximal 0,11 ct/kWh.

Ablauf

So läuft die Prüfung ab

Vier Schritte. Technisch und rechtlich getrennt. Jede Stufe ist überprüfbar.

  1. Unterlagen bereitstellen

    Sie stellen Ihre aktuelle Stromrechnung und die letzte Jahresabrechnung bereit. EnergyIQ strukturiert die Unterlagen für die technische Prüfung.

  2. Technische Analyse durch EnergyIQ

    Wir extrahieren Verbrauch, Leistungsspitze, Abrechnungsstruktur und KA-Satz. Abgleich mit der Gemeindeklassifikation nach KAV Anlage 2.

  3. Rechtliche Bearbeitung durch mandatierten Partner

    Der mandatierte Partner bewertet den Anspruch, wo erforderlich, bereitet die Vollmacht vor und übernimmt rechtliche Kommunikation mit dem Netzbetreiber. Die Umstellung der Einstufung läuft parallel.

  4. Niedrigerer Satz und jährliche Ersparnis

    Ihre laufende Stromrechnung wird ab Umstellung dauerhaft niedriger. Die Potenzialanzeige entspricht der wiederkehrenden jährlichen Ersparnis. Die Umstellung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen, bei Einwänden länger.

Für Sie: keine Eigenleistung nach Einreichung. Sie werden über jede Statusänderung per E-Mail informiert.

Laufende Ersparnis

Jeder Monat mit dem falschen Satz kostet Geld

Nach der Reklassifizierung gilt der niedrigere Satz für Ihre laufende Stromrechnung. Die Potenzialanzeige berechnet ausschließlich die wiederkehrende jährliche Ersparnis ab Umstellung.

Der Schnellrechner zeigt zusätzlich die monatliche Größenordnung.

Wer hat Anspruch?

Zwei Kriterien gleichzeitig. Sobald Maschinen, Kühlung oder Produktionslast laufen, sind sie meist erfüllt.

Über 30.000 kWh pro Jahr

Ihr Jahresverbrauch muss 30.000 kWh überschreiten. Das entspricht etwa 2.500 kWh pro Monat.

Über 30 kW Leistungsspitze

Ihre Leistung muss in mindestens zwei Monaten des Jahres 30 kW überschreiten. Nachweis über Lastgangdaten, ab 100.000 kWh Jahresverbrauch sowieso gesetzlich vorgeschrieben (§12 StromNZV). Bei kleineren Verbräuchen helfen wir, falls eine Messung nötig ist.

Jede Branche

Bäckereien, Restaurants, Metallverarbeitung, Hotels, Supermärkte, Wäschereien, Fitnessstudios, Kühlhäuser. Jeder Gewerbebetrieb mit entsprechender Last.

Typische Branchen:

Hotels & GastronomieBäckereien & KonditoreienSupermärkte & EinzelhandelMetallverarbeitung & CNCWäschereien & ReinigungenFitnessstudios & Sportzentren

Unser Erfolgshonorar

Einheitlich und vor der Unterschrift transparent

Die Konzessionsabgabe wird nicht mehr separat bepreist. Sie ist eines der Themen im einheitlichen Analyse- und Optimierungsauftrag.

Eine Potenzialanzeige allein löst kein Honorar aus.
KonditionenVor Unterschrift im Mandat

Alte KA-Preislisten gelten nicht für den einheitlichen Auftrag. Exakter Honorarsatz, Berechnungsbasis, Erfolgsereignis, Laufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Drittkosten stehen im Mandat.

EnergyIQ · Rechnungsanalyse

Was wir sonst noch in Ihrer Energierechnung prüfen

Konzessionsabgabe ist einer von über 40 Hebeln, die wir prüfen. Der Einstieg ist KA, den Rest prüfen wir, wenn Sie wollen.

Stromsteuer §9bNetzentgelteMesskostenBlindstromabrechnungEEG- und KWKG-UmlageOffshore-Netzumlage§19 StromNEV-UmlageAbschaltbare-Lasten-UmlageEnEfG-ComplianceLieferantenvertrag-Analyse

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Konzessionsabgabe genau?

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt der Versorgungsunternehmen an die Kommune für die Nutzung öffentlicher Wege durch Strom- und Gasleitungen. Rechtsgrundlage: Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Die Kosten werden auf den Strompreis umgelegt. Tarifkunden zahlen bis zu 2,39 ct/kWh, Sondervertragskunden maximal 0,11 ct/kWh.

Wer gilt nach §2 Abs. 7 KAV als Sondervertragskunde?

§2 Abs. 7 KAV definiert zwei gleichzeitig zu erfüllende Schwellen: Jahresverbrauch über 30.000 kWh UND gemessene Leistung über 30 kW in mindestens zwei Monaten des Jahres. Wer beide Schwellen überschreitet, darf rechtlich nicht mehr zum Tarifkunden-Satz abgerechnet werden.

Ab wann wirkt die Reklassifizierung?

Die hier gezeigte Potenzialzahl ist ausschließlich die wiederkehrende jährliche Ersparnis ab Umstellung auf den niedrigeren Satz. Beträge aus vergangenen Abrechnungsjahren sind darin nicht enthalten.

Was kostet die Prüfung und der Service?

Die erste Prüfung und Potenzialanzeige löst kein Honorar aus. Die Konzessionsabgabe ist Teil des einheitlichen Analyse- und Optimierungsauftrags. Exakter Honorarsatz, Berechnungsbasis, Erfolgsereignis, Laufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Drittkosten stehen im Mandat, bevor Sie unterschreiben.

Muss ich meinen Stromversorger wechseln?

Nein. Die Umstellung betrifft ausschließlich die Einstufung der Konzessionsabgabe beim Netzbetreiber. Ihr Stromlieferant, Ihr Vertrag und Ihre Konditionen bleiben unverändert.

Wie wird die 30-kW-Leistungsspitze nachgewiesen?

Über die Lastgangdaten des Netzbetreibers. Den Zugriff auf diese Daten regelt §75 MsbG. Bei klassischen Zählern ohne Lastgangmessung unterstützen wir bei der Umrüstung auf eine RLM- oder Smart-Meter-Messung.

Wie lange dauert die Umstellung?

In der Regel 4 bis 8 Wochen nach Einreichung beim Netzbetreiber. Bei Einwänden oder Nachfragen des Netzbetreibers kann das Verfahren bis zu sechs Monate dauern. Sie werden bei jedem Statuswechsel per E-Mail informiert.

Wie dauerhaft ist die jährliche Ersparnis?

Nach erfolgreicher Reklassifizierung läuft Ihre Stromrechnung dauerhaft mit dem niedrigeren Satz, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Potenzialanzeige weist deshalb eine wiederkehrende jährliche Ersparnis aus.

Letzter Schritt

Bereit? Wir sind direkt erreichbar.

Rufen Sie an, vereinbaren Sie einen Termin oder starten Sie die Prüfung direkt. 100 % erfolgsbasiert und ohne Kosten, wenn kein wirtschaftlicher Erfolg bestätigt wird.

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EnergyIQ identifiziert zu viel gezahlte Energiekosten für mittelständische Unternehmen in Deutschland, strukturiert die Unterlagen und koordiniert den Rückholprozess. Rechtliche Prüfung erfolgt dort, wo erforderlich, durch spezialisierte Partner oder mandatierte Kanzleien.

Ein Rahmenmandat bündelt alle freigegebenen Erstattungsthemen. Preis, Erfolgsereignis, 12-monatige Grundlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist stehen vor der Unterschrift im Mandat. Weitere Rechtsträger und externe Kosten benötigen Ihre Freigabe.

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  • EnergyIQ GmbH
  • Geschäftsführer: Pascal Kober
  • Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main
  • HRB 142673, AG Frankfurt am Main

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  • Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf, Deutschland
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Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die dargestellten Beträge sind unverbindliche Schätzungen. Maßgeblich ist die Prüfung des Einzelfalls. Rechtliche Bearbeitung erfolgt durch spezialisierte Partner oder mandatierte Kanzleien, wo erforderlich.

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