Der Antragsweg in Kürze
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Ihr Unternehmen betrieben wird, nicht das Finanzamt. Der Antrag wird über das Zoll-Portal gestellt. Wer selbst einreicht, braucht eine einmalige Registrierung mit einem ELSTER-Organisationszertifikat. Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Übermittlung Pflicht, Papieranträge werden nicht mehr angenommen. Beantragt wird je Kalenderjahr. Die Entlastung wird nur gewährt, wenn der Antrag bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt ist, im Regelfall bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Einzelheiten stehen auf der Seite zur Frist. Ob Ihr Betrieb überhaupt begünstigt ist, klärt die Seite zu den Voraussetzungen, den Betrag die Seite mit Berechnung und Rechner.
Wer im Jahr mehr als 100.000 Euro Entlastung erhält, gibt zusätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres eine Transparenzerklärung ab, in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung schon ab mehr als 10.000 Euro. Die Frist steht auf /stromsteuer-frist.
| Formular | Inhalt | Wann nötig |
|---|---|---|
| 1453 | Antrag auf Steuerentlastung nach § 9b StromStG | immer |
| 1139 | Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen | ab 10.000 Euro Entlastung im Jahr |
| 1402 | Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten | nur auf Aufforderung des Hauptzollamts |
| 1456 | Selbsterklärung des Nutzers von Nutzenergien | wenn Sie mit Strom Licht, Wärme, Kälte, Druckluft oder mechanische Energie erzeugen, die ein anderes Unternehmen nutzt. Die Erklärung gibt das nutzende Unternehmen ab. Entlastet wird dieser Anteil nur, wenn auch der Nutzer zum Produzierenden Gewerbe oder zur Land- und Forstwirtschaft gehört. |
Diese Unterlagen werden gebraucht
- Alle Stromrechnungen des Antragsjahres, für jede Lieferstelle. Bei einem Lieferantenwechsel auch die Schlussrechnung des alten Lieferanten.
- Angaben zur Tätigkeit des Betriebs. Bei gemischten Betrieben eine Aufteilung nach einer von vier Größen: Bruttowertschöpfung, Wertschöpfung, tätige Personen oder Umsatz. Die Wahl trifft Ihr Unternehmen, die Zuordnung das Hauptzollamt.
- Ein Nachweis, wer das Unternehmen vertreten darf, etwa ein Handelsregisterauszug. Ist das Unternehmen nicht eingetragen, genügt ein anderer Nachweis der Vertretungsberechtigung.
- Eine Vollmacht, wenn jemand anderes als das Unternehmen selbst einreicht.
- Den letzten Jahresabschluss. Das Hauptzollamt kann ihn unabhängig von der Höhe der Entlastung anfordern, um auszuschließen, dass ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung reicht in der Praxis meist nicht.
- Ab 10.000 Euro Entlastung: Angaben für die Beihilfe-Selbsterklärung.
- Angaben zu Ladepunkten, Photovoltaik, Untermietern oder Wohnungen am Zähler.
Worauf das Hauptzollamt achtet
Auch kleine Anträge werden geprüft. Bei einer kleinen Schreinerei mit rund 35 MWh Verbrauch und rund 700 Euro Entlastung forderte das Hauptzollamt acht Unterlagen nach, darunter Jahresabschluss, Beschreibung der Tätigkeiten und Angaben zu Ladesäule und Photovoltaik. In der Praxis fragt das Hauptzollamt vor allem nach:
- der Aufteilung zwischen eigener Herstellung und Handelsware,
- dem Jahresabschluss, um auszuschließen, dass ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist,
- Ladesäulen und wie deren Strom gemessen wird,
- Photovoltaik und Strom, der an Dritte geht,
- der Frage, ob der Antrag von der richtigen Gesellschaft gestellt und von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben wurde.
Nachforderungen kommen mit eigener Frist, oft von wenigen Wochen. Gelegentlich schreibt das Hauptzollamt trotz Vollmacht direkt an das Unternehmen. Solche Post sollte sofort weitergegeben werden.
Die häufigsten Fehler im Antrag
- Die Menge ist hochgerechnet statt belegt, oder eine Rechnung fehlt. Bei einer Filialbäckerei mit 13 Lieferstellen und fünf Versorgern ergab die Hochrechnung rund 8.500 Euro, belegbar waren rund 7.500 Euro. Beantragt wird nur der belegte Betrag.
- Der Antrag läuft auf eine Gesellschaft, die den Strom gar nicht entnommen hat. Entlastet wird, wer den Strom entnimmt, nicht automatisch, wer die Rechnung bekommt. Im Produzierenden Gewerbe zählt jede Gesellschaft für sich, auch innerhalb einer Unternehmensgruppe.
- Die Vollmacht ist von einer Person unterschrieben, die das Unternehmen nicht vertreten darf.
- Im Portal ist bei einem gemischten Betrieb angegeben, alle Tätigkeiten lägen im selben Bereich.
- Die Felder zur Zuordnung sind falsch angekreuzt, etwa beide auf Nein.
- Statt der Wirtschaftsklasse ist nur der Abschnittsbuchstabe eingetragen.
Solche Fehler führen regelmäßig zu Rückfragen, manche zur Ablehnung. Weil das Unternehmen den Betrag selbst berechnet, gilt außerdem: Wer nachträglich einen Fehler im eigenen Antrag erkennt, muss ihn berichtigen.
So läuft der Antrag mit uns
Prüfung
Sie laden Ihre Rechnungen hoch. Wir prüfen Menge, Gesellschaft, Zuordnung und Ausschlüsse und sagen Ihnen, ob sich der Antrag lohnt.
Paket
Wir bereiten den Antrag mit Anschreiben und allen Anlagen vor. Bei gemischten Betrieben legen wir die Beschreibung der Tätigkeiten gleich mit bereit.
Unterschrift
Sie unterschreiben die Vollmacht und bestätigen die Antragsdaten.
Einreichung und Rückfragen
Unsere Partnerkanzleien stellen den Antrag beim Hauptzollamt und übernehmen die Korrespondenz. Rückfragen werden mit vollständigem Paket beantwortet. Die Entlastung wird auf Ihr Konto gezahlt, erst dann wird unsere Vergütung fällig.
Ihr Aufwand: Rechnungen hochladen, Vollmacht unterschreiben, Fragen zur Tätigkeit beantworten. Eine eigene Registrierung im Zoll-Portal brauchen Sie nicht.
Der Weg über das Zoll-Portal steht jedem Unternehmen offen.
Nach der Einreichung: Auszahlung und Bescheid
Nach der Einreichung prüft das Hauptzollamt den Antrag. Ein schriftlicher Bescheid ergeht in der Regel nicht: Stimmen Menge und Zuordnung, wird die Entlastung dem im Antrag angegebenen Konto gutgeschrieben. In zwei unserer ersten Fälle, Metallbetrieben mit rund 350 und 540 MWh, wurden rund 7.000 und 9.500 Euro genau wie beantragt ausgezahlt. Eine feste Bearbeitungsdauer gibt es nicht, sie hängt vom Hauptzollamt und vom Umfang der Rückfragen ab.
Weicht das Hauptzollamt vom Antrag ab, erhält das Unternehmen einen Bescheid. Dagegen ist innerhalb eines Monats Einspruch möglich. Auch nach der Auszahlung kann das Hauptzollamt den Antrag später noch prüfen, deshalb sollten Rechnungen und Unterlagen aufbewahrt werden. Wer einmal sauber belegt hat, kann die Unterlagen in den Folgejahren wiederverwenden.
Häufige Fragen
Elektronisch über das Zoll-Portal mit Formular 1453 bei dem Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben. Papieranträge sind seit 2025 nicht mehr möglich.
Die Stromrechnungen des Antragsjahres für alle Lieferstellen, Angaben zur Tätigkeit Ihres Betriebs und, wenn ein Bevollmächtigter einreicht, eine Vollmacht. Halten Sie den letzten Jahresabschluss bereit: Das Hauptzollamt kann ihn unabhängig von der Höhe der Entlastung anfordern, um auszuschließen, dass ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist. Ab 10.000 Euro Entlastung im Jahr kommt die Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen hinzu.
Der Hauptantrag auf Entlastung nach § 9b StromStG. Er wird im Zoll-Portal als elektronischer Datensatz ausgefüllt und enthält Angaben zum Unternehmen, zur Tätigkeit und zur Strommenge.
Nein. Formular 1402 ist seit 2025 nur noch vorzulegen, wenn das Hauptzollamt es anfordert. In unserer Praxis geschieht das häufig, vor allem bei gemischten Betrieben.
Das hängt vom Hauptzollamt und vom Einzelfall ab, eine amtliche Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Fordert das Hauptzollamt Unterlagen nach, verlängert sich das Verfahren. Einen schriftlichen Bescheid gibt es in der Regel nicht, die Entlastung wird dem im Antrag angegebenen Konto gutgeschrieben.
Häufig sind Fragen nach dem Jahresabschluss, nach der Aufteilung von Herstellung und Handel, nach Ladesäulen, Photovoltaik und nach Strom, der an Dritte geht. Auch die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners wird geprüft.
Ja, der Weg über das Zoll-Portal steht jedem Unternehmen offen. Unsere Arbeit lohnt sich vor allem, wenn mehrere Standorte, Versorger oder Gesellschaften im Spiel sind oder der Betrieb gemischt ist.
Wir prüfen Ihre Rechnungen, bestimmen die belegte Strommenge, klären Gesellschaft und Zuordnung und bereiten Antrag, Anschreiben und Anlagen vor. Den Antrag beim Hauptzollamt stellen unsere Partnerkanzleien, die auch Rückfragen und Einsprüche übernehmen. Sie müssen sich nicht im Zoll-Portal registrieren.
Ihr nächster Schritt
Laden Sie die Stromrechnungen des letzten Jahres hoch. Wir prüfen Menge und Zuordnung, den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien. Keine Vorkasse: Die Prüfung kostet nichts, die Konditionen stehen fest, bevor Sie unterschreiben.

