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Folienextrusionslinie in einem deutschen Kunststoffwerk, transparente Folie läuft über Stahlwalzen, im Hintergrund ein Arbeiter von hinten.
Branchen · Kunststoff

Energiekosten in der Kunststoffverarbeitung senken: welche Codes welche Entlastung tragen

Stand:

Kurz gesagt

Hersteller von Folien, Platten, Profilen, Verpackungen und sonstigen Kunststoffwaren (Wirtschaftszweige 22.21, 22.22, 22.29) stehen auf den amtlichen Listen für den Industriestrompreis und die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage. Hinzu kommen Stromsteuer-Entlastung und für Strombezüge über 1 GWh je Abnahmestelle ein niedrigerer Aufschlag im Netzentgelt. Entscheidend sind Zuordnung und Menge, je Hebel nach eigener Prüfeinheit. Nicht ausreichend ist die Zugehörigkeit zur Kunststoffbranche: Baubedarf aus Kunststoff (22.23) ist nicht gelistet. Datenstand: 07.10.2026.

Prüfeinheit je Hebel

Die Prüfeinheit unterscheidet sich je Hebel. Beim Industriestrompreis prüft das BAFA die Tätigkeit an der Abnahmestelle zum Ende des Abrechnungsjahres anhand der WZ-2008-Klasse und ist dabei nicht an die Einstufung des Statistischen Landesamts gebunden. Für die Begrenzung der Umlagen müssen das Unternehmen und die Tätigkeit an der Abnahmestelle zur gelisteten Branche passen. Bei der Stromsteuer wird das Unternehmen als Ganzes eingeordnet. Betriebe mit eigenem Werkzeugbau oder Metallteilen sollten das vorher klären, denn beim Industriestrompreis gilt die Einordnung für die ganze Abnahmestelle. Wer Profile extrudiert, aber keine fertigen Fenster baut, sollte die Zuordnung ebenfalls prüfen lassen.

Strom im Mittelpunkt: die Hebel im Kunststoffbetrieb

Spritzgießmaschinen, Extruder, Trockner und Kühlung laufen in vielen Betrieben elektrisch, oft in mehreren Schichten. Gas spielt dann vor allem für Hallenheizung oder einzelne Trockner eine Rolle. Deshalb liegen die Entlastungen meist auf der Stromrechnung, und sie können sich stapeln, weil sie an unterschiedlichen Bestandteilen ansetzen: Stromsteuer, Strompreis, Umlagen und Netzentgelt.

Stromsteuer

Kunststoffverarbeiter gehören in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Ob Ihr Unternehmen die Entlastung erhält, hängt von seinem Schwerpunkt ab: Die Wahl der Bezugsgröße trifft Ihr Unternehmen, die Zuordnung das Hauptzollamt. Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde versteuerten Stroms für betriebliche Zwecke, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr. Den Antrag stellt das Unternehmen, das den Strom entnimmt. Für 2025 muss er regelmäßig bis 31.12.2026 gestellt sein. Manche Betriebe haben die Entlastung nie oder nur für einen Teil der Lieferstellen beantragt. Wir prüfen die Menge gegen jede einzelne Rechnung und rechnen nichts hoch.

Mehr dazu: Stromsteuer · Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe · Stromsteuer-Rechner

Rechnen
Ihre Stromsteuer-Entlastung7.750 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Industriestrompreis

Für gelistete Abnahmestellen sieht die Richtlinie 2026 eine Entlastung von 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch vor, einschließlich selbst verbrauchtem Strom aus eigener Photovoltaik, soweit er gemessen und nachgewiesen ist. Der erste Antrag für 2026 ist bis 31.03.2027 beim BAFA zu stellen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden. Im Gegenzug muss mindestens die Hälfte der Beihilfe in Maßnahmen zur Dekarbonisierung fließen; frei verfügbar ist nur der Teil oberhalb dieser Pflichtinvestition. Wer die Pflicht nicht erfüllt, muss den entsprechenden Anteil mit Zinsen zurückzahlen. Maßnahmen zählen ab Beginn des Abrechnungsjahres, für 2026 also ab 01.01.2026. Den Antrag beim BAFA bereiten wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien vor, ab 10 GWh im Unternehmen kommt der Vermerk eines Wirtschaftsprüfers hinzu.

Mehr dazu: Industriestrompreis · KUEBLL-Liste · Industriestrompreis-Rechner

Aus der Praxis
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Spritzgießer, rund 340 MWh

Ein Spritzgießer mit rund 340 MWh im Jahr.

Über 1 GWh: Aufschlag und Umlagen

Für selbst verbrauchte Strombezüge über 1 GWh je Abnahmestelle sinkt der Aufschlag für besondere Netznutzung von 1,559 auf höchstens 0,05 ct/kWh. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im Vorjahr mehr als 4 % des Umsatzes ausgemacht haben, zahlen darüber höchstens 0,025 ct/kWh. Netzbetreiber verlangen dafür in der Praxis eine Meldung der Menge, meist bis 31. März des Folgejahres, für 2026 also bis 31.03.2027. Mehrere Werke werden nicht zusammengerechnet. Die Meldung beim Netzbetreiber bereiten wir vor und setzen sie mit Ihnen um.

Mehr dazu: Aufschlag für besondere Netznutzung

Schnellcheck
GWh

Schwelle: 1 GWh

Aus der Praxis
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Hersteller technischer Kunststoffteile, knapp 3 GWh

Ein Hersteller technischer Kunststoffteile mit knapp 3 GWh im Jahr.

Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage

Liegt der selbst verbrauchte Strom an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr über 1 GWh, lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage für den Anteil oberhalb von 1 GWh auf 15 % begrenzen. Die erste Gigawattstunde zahlt weiter voll. Voraussetzung sind ein Energiemanagement (ISO 14001 reicht nicht) und eine Gegenleistung, etwa die Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen. Der Antrag gilt für das Folgejahr und ist regelmäßig bis 30. Juni zu stellen. Ob dieselbe Investition zugleich die Pflicht beim Industriestrompreis erfüllt, prüfen wir im Einzelfall. Bei knapp über 1 GWh rechnen wir ehrlich, ob die Kosten für Nachweis und Gegenleistung den Vorteil übersteigen. Den Antrag beim BAFA setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern um, die den Prüfungsvermerk erteilen.

Netzentgelt: Anfahrspitzen, Hochlastzeiten, Trafo

Nach dem Wochenende oder einer Wartung fahren oft viele Maschinen gleichzeitig an. Ist diese Spitze die höchste Last des Jahres, bestimmt sie bei Jahresleistungspreis das Leistungsentgelt für das ganze Jahr. Ein gestaffelter Anlauf kann sie senken. Atypische Netznutzung ist bei gleichmäßiger Dreischicht schwierig, kann aber passen, wenn die Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers eng sind, etwa nur im Winter. Dann muss die höchste Last im Fenster mindestens 100 kW und um die Erheblichkeitsschwelle unter der Jahreshöchstlast liegen, und die Ersparnis muss 500 Euro übersteigen. Sie zeigen die Vereinbarung selbst bei der Regulierungsbehörde an, bis 30. September; wir bereiten die Anzeige vor. Und wer die Trafostation selbst besitzt, sollte prüfen lassen, ob die abgerechnete Spannungsebene zu Anschluss und Messung passt.

Ein Fall aus der Praxis

Ein Spritzgießer bezieht an einer Abnahmestelle rund 340 MWh versteuerten Strom aus dem Netz im Jahr und steht mit seinem Wirtschaftszweig auf der Liste für den Industriestrompreis. Die Werte sind gerundet. Nach den Sätzen für 2026 ergibt sich:

HebelRechnungBetrag 2026
Stromsteuer340 MWh × 20 Euro minus 250 Eurorund 6.600 Euro
Industriestrompreis340 MWh × 18,72 Euro, davon mindestens rund 3.200 Euro als Pflichtinvestitionrund 6.400 Euro
Aufschlag für besondere NetznutzungBezug unter 1 GWhkein Hebel

Zusammen sind das rund 13.000 Euro pro Jahr berechnetes Potenzial vor Investitions- und Betriebskosten, nicht umgesetzt und kein Versprechen. Hinzu kamen Hinweise aus der Netzabrechnung, etwa zur abgerechneten Spannungsebene und zu Lastspitzen beim Anfahren, die erst mit Unterlagen zu belegen sind. Über 1 GWh je Abnahmestelle kämen Aufschlag und gegebenenfalls die Begrenzung der Umlagen hinzu. Ihr Ergebnis hängt an Ihrer Zuordnung, Ihrer belegten Menge und daran, was bereits beantragt ist.

Fristen für Kunststoffverarbeiter

  1. 31.12.2026

    Stromsteuer-Entlastung für 2025

    Den Antrag stellt das Unternehmen, das den Strom entnimmt. Für 2025 muss er regelmäßig bis 31.12.2026 gestellt sein.

    Mehr dazu
  2. 31.03.2027

    Industriestrompreis: erster Antrag für 2026

    Der erste Antrag für 2026 ist bis 31.03.2027 beim BAFA zu stellen.

    Mehr dazu
  3. 31. März des Folgejahres, für 2026 also bis 31.03.2027

    Meldung der Menge für den Aufschlag

    Netzbetreiber verlangen dafür in der Praxis eine Meldung der Menge, meist bis 31. März des Folgejahres, für 2026 also bis 31.03.2027.

    Mehr dazu
  4. 30. Juni
    Wiederkehrend

    Antrag auf Begrenzung der Umlagen

    Der Antrag gilt für das Folgejahr und ist regelmäßig bis 30. Juni zu stellen.

  5. 30. September
    Wiederkehrend

    Anzeige der atypischen Netznutzung

    Sie zeigen die Vereinbarung selbst bei der Regulierungsbehörde an, bis 30. September; wir bereiten die Anzeige vor.

    Mehr dazu
  6. 31.12.2028

    Die StromNEV tritt außer Kraft

    Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft; ab 2029 prüfen wir die dann geltenden Regeln neu.

Was für Kunststoffverarbeiter nicht gilt

  • Strompreiskompensation und die Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe gelten nicht für die Kunststoffverarbeitung.
  • Die übliche Kunststoffverarbeitung ist kein eigener Begünstigungstatbestand für eine volle Entlastung der Energiesteuer; besondere Verwendungen wie eine thermische Abluftbehandlung prüfen wir gesondert.
  • Für Erdgas, etwa für Hallenheizung, kommt die kleinere Entlastung nach § 54 Energiesteuergesetz in Betracht, rechnerisch erst ab rund 181 MWh im Jahr.
  • Die Konzessionsabgabe zahlen Betriebe, deren gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten 30 kW und deren Jahresverbrauch 30.000 kWh übersteigt, außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung meist schon zum Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh. Mehr dazu: Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden
  • Hersteller von Kunststoff-Baubedarf prüfen wir bei Stromsteuer, Aufschlag, Netzentgelt und Konzessionsabgabe.

Fallstricke

  • Zusatzcodes

    Auskunfteien führen oft mehrere Codes. Zählen tut die tatsächliche Tätigkeit: beim Industriestrompreis an der Abnahmestelle, bei der Stromsteuer im Unternehmen.

  • Falscher Antragsteller

    Die Stromsteuer-Entlastung beantragt das Unternehmen, das den Strom entnimmt. Maschineneigentum und Stromvertrag sind nur Anhaltspunkte; gemietete oder geleaste Anlagen schließen die Entlastung nicht aus.

  • Hochgerechnete Mengen

    Ein Monat mal zwölf ist keine Jahresmenge. Wir arbeiten mit vollständigen Jahresrechnungen.

So läuft die Prüfung ab

  1. Rechnung hochladen

    Sie laden eine Jahresrechnung hoch, gern mit Lastgang.

  2. Prüfung

    Wir prüfen Zuordnung und Antragsteller, laufende Entlastungen und Lastspitzen und nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.

  3. Umsetzung

    Danach setzen wir um, je Hebel mit klarer Zuständigkeit.

Wer setzt welchen Hebel um
HebelUmsetzung
Stromsteuer-EntlastungAntrag über unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht; wir bereiten Menge und Unterlagen vor
Industriestrompreis, Begrenzung der UmlagenEnergyIQ gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien, mit Wirtschaftsprüfern, wo ein Prüfungsvermerk nötig ist
Aufschlag für besondere Netznutzung, Leistungsspitzen, Netzabrechnung, SpannungsebeneEnergyIQ
Atypische NetznutzungEnergyIQ bereitet vor, die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie
Konzessionsabgabe, Energiesteuer, RechnungsprüfungEnergyIQ

Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien.

Häufige Fragen

Leistungsberechtigt sein kann eine Abnahmestelle, die schwerpunktmäßig Kunststoffwaren herstellt (22.21, 22.22 oder 22.29). Die Zuordnung prüft das BAFA selbst. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden. Hersteller von Baubedarf aus Kunststoff wie Fenstern oder Bodenbelägen (22.23) stehen nicht auf der Liste.

Ja, beide setzen an unterschiedlichen Bestandteilen an und werden getrennt beantragt. Ein Beispiel aus unserer Praxis: Bei einem Spritzgießer mit rund 340 MWh Jahresverbrauch ergab die Stromsteuer-Entlastung rund 6.600 Euro pro Jahr (340 MWh × 20 Euro minus 250 Euro Selbstbehalt, gerundet), der Industriestrompreis einen zweiten Betrag in ähnlicher Höhe. Das ist berechnetes Potenzial, kein Versprechen.

Ein Bestandteil des Netzentgelts. Für selbst verbrauchte Strombezüge über 1 GWh je Abnahmestelle beträgt er höchstens 0,05 ct/kWh, für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes im Vorjahr höchstens 0,025 ct/kWh. Netzbetreiber verlangen dafür in der Praxis eine Meldung der Menge, meist bis 31. März des Folgejahres.

Atypische Netznutzung ist dann schwer, außer die veröffentlichten Hochlastzeitfenster Ihres Netzbetreibers sind eng. Beim Leistungsentgelt kann ein gestaffelter Anlauf der Maschinen nach Wochenende oder Wartung helfen, wenn die Anlaufspitze die höchste Last des Jahres ist.

Das kann es. Ob die abgerechnete Spannungsebene zu Ihrem Anschluss passt, hängt von Anschluss, Eigentumsgrenze und Messung ab. Wir prüfen das als einen Punkt der Netzabrechnung.

Nein, gefordert ist ein Energiemanagement. Neben ISO 50001 und EMAS genügen auch ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50005 oder die Mitgliedschaft in einem angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk. Hinzu kommt eine Gegenleistung, etwa die Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen.

Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht; wir bereiten Menge und Unterlagen vor. Industriestrompreis und Begrenzung der Umlagen setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, wo ein Prüfungsvermerk nötig ist, zusammen mit Wirtschaftsprüfern. Alles Übrige setzen wir selbst um: die Meldung für den Aufschlag, Leistungsspitzen und Netzabrechnung, Spannungsebene, Konzessionsabgabe, Energiesteuer und die Prüfung Ihrer Rechnungen. Die Anzeige einer atypischen Netznutzung bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie selbst, wir bereiten sie vor. Rechtsberatung bleibt bei den Partnerkanzleien.

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Quellen

  1. 1EnFG Anlage 2: Branchenlistegesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  2. 2KUEBLL Anhang I: Wirtschaftszweige mit erheblichem Risikoeur-lex.europa.eu · 7. Oktober 2026
  3. 3Stromsteuer-Entlastung § 9b StromStGgesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  4. 4StromStV: Antragsfristgesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  5. 5EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzunggesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  6. 6EnFG: Umfang der Umlagenbegrenzunggesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  7. 7EnFG: Nachweis Energiemanagementgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  8. 8StromNEV: Aufschlag und atypische Netznutzunggesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  9. 9StromNEV: Netzentgelt RLMgesetze-im-internet.de · 14. Juni 2026
  10. 10BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlagegesetze-im-internet.de · 11. August 2026
  11. 11§ 51 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  12. 12Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 7. Juni 2026
  13. 13KAV: Konzessionsabgabe, Sondervertragssatzgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
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