Aus der Praxis: Selbstbild Kunststoff, Auskunftei sagt Papier
Verpackungshersteller mit abweichender Einstufung
Bei einem Verpackungshersteller hing fast das ganze berechnete Potenzial am Industriestrompreis. Das Unternehmen versteht sich als Kunststoffbranche. Eine Wirtschaftsauskunftei führte es aber unter sonstigen Papierwaren (WZ 2025: 17.25, entspricht WZ 2008: 17.29), die nicht auf der Liste für den Industriestrompreis stehen.
Wir haben die Auswertung angehalten, bis die Zuordnung je Werk geklärt ist. Lieber eine Zahl später als eine falsche.
Mehrere Werke, mehrere Gesellschaften
Viele Verpackungshersteller haben Werke mit unterschiedlichen Aufgaben: Folienextrusion, Druck, Konfektion, Verbundherstellung. Die Hebel prüfen auf verschiedenen Ebenen:
- Stromsteuer: je Unternehmen, also je Gesellschaft, die den Strom entnimmt, über alle ihre Werke zusammen, ein Selbstbehalt von 250 Euro. Die Zuordnung trifft das Hauptzollamt nach der älteren Klassifikation WZ 2003.
- Industriestrompreis: je Abnahmestelle nach dem Tätigkeitsschwerpunkt zum Ende des Abrechnungsjahres. Ein Unterzähler macht noch keine eigene Abnahmestelle. Ein Werk, das überwiegend bedruckt, kann als Druckerei gelten und fällt dann heraus.
- Umlagenbegrenzung: Das Unternehmen muss zu einer gelisteten Branche gehören, und an der Abnahmestelle muss es dieser Branche zuzuordnen sein; maßgeblich ist der selbst verbrauchte Strom über 1 GWh im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Werke werden nicht addiert. Nachgewiesen wird die Branche über die Einstufung durch das Statistische Landesamt.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Konfektion, Verbund und WZ 2025
Konfektionieren Sie zugekaufte Folie zu Beuteln, Säcken oder Deckeln, zählt das in der Regel als Herstellung von Verpackungsmitteln: Entscheidend ist, dass im Betrieb wirklich ein neues Erzeugnis entsteht, nicht, ob Sie das Vormaterial selbst herstellen. Wer fremde Ware nur abfüllt oder verpackt, erbringt eine Dienstleistung und gehört nicht zum Produzierenden Gewerbe.
Bei Verbundverpackungen aus Kunststoff und Papier kommt es auf den Schwerpunkt an der Abnahmestelle an. Das prüfen wir an den amtlichen Erläuterungen. Meldet Ihr Unternehmen statistisch bereits nach der neuen Klassifikation WZ 2025, ist das für den Industriestrompreis zulässig, wenn die Rückführung auf WZ 2008 belegt ist. Das BAFA prüft dort die Zuordnung selbst und ist an das Statistische Landesamt nicht gebunden.
Mehr dazu: Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe · Lieferstellenübersicht
Industriestrompreis in Kürze
2026 beträgt der Industriestrompreis effektiv 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch, dazu zählt auch selbst erzeugter und selbst verbrauchter Strom, soweit er nach der Richtlinie gemessen und nachgewiesen ist. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, mindestens die Hälfte der Beihilfe muss ab Beginn des Abrechnungsjahres in Dekarbonisierung fließen, und ab 10 GWh beantragtem Verbrauch des Unternehmens, über alle Werke zusammen, braucht der Antrag einen Prüfungsvermerk von Wirtschaftsprüfern. Der Antrag für 2026 wird 2027 gestellt, Frist ist der 31. März 2027; Details auf unseren Seiten zum Industriestrompreis.
Mehr dazu: Industriestrompreis · Voraussetzungen · Antrag · Rechner
Umlagenbegrenzung in Kürze
Für Kunststoffverpackungen und Folien gilt Liste 1 der Besonderen Ausgleichsregelung: KWKG- und Offshore-Umlage, 2026 zusammen 1,387 ct/kWh, werden oberhalb der ersten Gigawattstunde einer Abnahmestelle auf 15 Prozent begrenzt. Voraussetzung sind ein Energiemanagement, ein Umweltmanagement nach ISO 14001 reicht nicht, und eine Gegenleistung. Der Antrag gilt für das Folgejahr, Frist ist der 30. Juni; wer erstmals bis 30.06.2027 beantragt, kann die Begrenzung frühestens für 2028 nutzen.
Mehr dazu: Besondere Ausgleichsregelung · Voraussetzungen · KWKG- und Offshore-Umlage begrenzen
Aufschlag für besondere Netznutzung
Unabhängig von der Branche prüfen wir, ob auf Ihrer Rechnung für den Netzbezug über 1 GWh je Abnahmestelle schon der niedrigere Aufschlag für besondere Netznutzung abgerechnet wird.
Mehr dazu: Aufschlag besondere Netznutzung
Für Kunststoffverpackungen haben wir noch keinen abgeschlossenen Fall. Das Beispiel ist deshalb frei gewählt: ein Unternehmen mit einem Werk, 6 GWh Netzbezug an einer Abnahmestelle, Sätze 2026, vor Kosten für Energiemanagement, Antrag und Pflichtinvestition.
| Zuordnung des Werks | Stromsteuer | Industriestrompreis (2026) | Umlagenbegrenzung (frühestens 2028, gerechnet mit Umlagen 2026) | Aufschlag über 1 GWh (wenn noch voll abgerechnet) |
|---|---|---|---|---|
| Kunststoffverpackungen (22.22) | rund 119.750 Euro | rund 112.300 Euro vor möglicher Kürzung, mindestens die Hälfte als Pflichtinvestition | rund 58.900 Euro | rund 75.400 Euro |
| Druckwerk (18.12) | rund 119.750 Euro | 0 | 0 | rund 75.400 Euro |
| sonstige Papierwaren (17.29) | rund 119.750 Euro | 0 | rund 52.000 Euro | rund 75.400 Euro |
Die Beträge fallen nicht im selben Jahr an: Die Umlagenbegrenzung gilt jeweils für das Folgejahr des Antrags, und die Umlagen für 2028 sind noch nicht bekannt. Ob Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung für dieselbe Menge vollständig nebeneinander stehen, prüfen wir im Einzelfall. Das Beispiel zeigt vor allem, wie stark zwei der Hebel am Code hängen, während Stromsteuer und Aufschlag für alle Zuordnungen gleich bleiben.
Gas: Abluftreinigung und § 54
Betreiben Sie für Druck oder Kaschierung eine thermische Abluftreinigung mit Erdgas, prüfen wir die Energiesteuer-Entlastung dafür gesondert. Für übriges Erdgas im Produzierenden Gewerbe gilt die kleinere Entlastung nach § 54 Energiesteuergesetz.
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Netzentgelt: atypische Netznutzung bei Extrusion
Extrusionslinien laufen oft rund um die Uhr. Atypische Netznutzung kommt nur in Frage, wenn die Last in allen Hochlastzeitfenstern des Jahres deutlich niedriger liegt, etwa weil die Fenster Ihres Netzbetreibers eng sind oder Linien in diesen Zeiten planbar ruhen. Dann muss die höchste Last im Fenster mindestens 100 kW und um die Erheblichkeitsschwelle unter der Jahreshöchstlast liegen, und der Vorteil 500 Euro übersteigen. Werden die Voraussetzungen im Ist verfehlt, gilt rückwirkend für das ganze Jahr das allgemeine Entgelt. Das zeigt der Lastgang. Die Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bei der Regulierungsbehörde bis 30. September, wir bereiten sie vor.
Fristen für Hersteller von Kunststoffverpackungen
- 31.12.2026
Stromsteuer-Entlastung für 2025
Mehr dazuDie Stromsteuer-Entlastung für 2025 kann noch bis 31.12.2026 beantragt werden.
- 31. März 2027
Antrag Industriestrompreis für 2026
Mehr dazuDer Antrag für 2026 wird 2027 gestellt, Frist ist der 31. März 2027.
- 30.06.2027
Erstantrag Umlagenbegrenzung
Mehr dazuDer Antrag gilt für das Folgejahr, Frist ist der 30. Juni; wer erstmals bis 30.06.2027 beantragt, kann die Begrenzung frühestens für 2028 nutzen.
- bis 30. SeptemberWiederkehrend
Anzeige zur atypischen Netznutzung
Mehr dazuDie Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vor.
- Ende 2028
Die StromNEV tritt außer Kraft
So läuft die Prüfung ab
Angaben und Unterlagen
Sie nennen Ihre Gesellschaften und Werke mit Hauptprodukten und laden Rechnungen und Lastgänge hoch.
Zuordnung und Prüfung
Wir klären die Zuordnung je Werk, prüfen jeden Hebel und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr.
Umsetzung
Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um: Stromsteuer über unsere Partnerkanzleien; Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern; Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfung selbst.
Häufige Fragen
Hersteller von Verpackungsmitteln aus Kunststoff und von Kunststofffolien stehen auf der amtlichen Liste. Leistungsberechtigt sein kann ein Unternehmen für jede Abnahmestelle, deren Tätigkeitsschwerpunkt in einem gelisteten Wirtschaftszweig liegt. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, bei knappen Mitteln kann gekürzt werden.
Verpackungen aus Papier, Karton und Wellpappe stehen weder auf der Liste für den Industriestrompreis noch auf den Listen der Umlagenbegrenzung; Becher, Teller und Schalen aus Pappe können anders eingeordnet sein und stehen auf beiden Listen. Metallverpackungen und sonstige Papierwaren können nur die Umlagenbegrenzung nach Liste 2 nutzen. Die Stromsteuer-Entlastung steht allen Herstellern offen, deren Unternehmen schwerpunktmäßig produziert; beantragt wird sie von der Gesellschaft, die den Strom entnimmt.
Es kann eines werden. Beim Industriestrompreis prüft das BAFA die Zuordnung je Abnahmestelle selbst und ist an Register nicht gebunden. Bei der Umlagenbegrenzung wird die Einstufung durch das Statistische Landesamt nachgewiesen; weicht sie ab, muss sie vor dem Antrag korrigiert werden. Für die Stromsteuer ordnet das Hauptzollamt die tatsächliche Tätigkeit nach WZ 2003 zu. Wir klären das vor dem Antrag und legen die Belege bereit.
Ein Unterzähler macht noch keine eigene Abnahmestelle. Ist das Druckwerk eine eigene Abnahmestelle und liegt sein Schwerpunkt im Bedrucken, gilt es als Druckerei, die nicht auf der Liste steht. Gehört der Druck zu einer Abnahmestelle, an der vor allem Verpackungen hergestellt werden, zählt deren Schwerpunkt.
Nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit an der jeweiligen Abnahmestelle. Das prüfen wir an den amtlichen Erläuterungen zur Klassifikation, bevor wir einen Betrag nennen.
Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Maßnahmen zur Dekarbonisierung fließen, gezählt ab Beginn des Abrechnungsjahres. Frei verfügbar ist nur der Teil darüber. Wer die Pflicht nicht erfüllt, zahlt den entsprechenden Anteil mit Zinsen zurück. Mehr dazu auf unserer Seite zu den Voraussetzungen des Industriestrompreises.
Den Stromsteuer-Antrag stellen unsere Partnerkanzleien, wir bereiten ihn vor. Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung setzen wir mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern um. Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfung übernehmen wir selbst. Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien.
Erst die Zuordnung, dann der Betrag
Wir klären die Zuordnung je Werk, prüfen jeden Hebel und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr.
Quellen
- 1Stromsteuer-Entlastung § 9b
- 2StromStG: Begünstigte Unternehmen und Klassifikation
- 3StromStV: Mischbetrieb
- 4StromStV: Antragsfrist
- 5AO: Festsetzungsfrist
- 6StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten
- 7EnFG: Anlage 2, Branchenlisten
- 8NOGA 2008: Wirtschaftszweig 17.22
- 9NOGA 2008: Wirtschaftszweig 18.12
- 10EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung
- 11EnFG: Nachweis der Branche
- 12EnFG: Energiemanagement
- 13EnFG: Begrenzung und Frist
- 14BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlage
- 15Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG
- 16§ 51 EnergieStG
- 17KAV: Konzessionsabgabe, Sondervertragssatz
- 18StromNEV: Atypische Netznutzung

