Stromsteuer: Herstellung oder Handel, Prozessstrom
Wer Federn, Ketten, Seile oder Schrauben selbst herstellt, gehört in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Entscheidend ist, ob in Ihrem Betrieb aus Draht oder Halbzeug tatsächlich ein neues Teil entsteht, etwa durch Winden, Kaltstauchen, Gewindewalzen oder Härten. Bei gemischten Betrieben mit Handel zählt der Schwerpunkt des ganzen Unternehmens; die Zuordnung trifft das Hauptzollamt.
Für den Strom, den das Unternehmen betrieblich entnommen hat, gibt es 20 Euro je Megawattstunde zurück, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr. Für Strom, den Ihr Betrieb zum Erwärmen, Härten, Vergüten oder Anlassen einsetzt, kennt das Stromsteuergesetz eine eigene Prozessentlastung. Sie gilt nur für die Wärmeerzeugung selbst, nicht für Pressen, Federwinder oder Antriebe, und bringt gegenüber der allgemeinen Entlastung nur einen kleinen Zusatzbetrag. Dieselbe Megawattstunde wird nur einmal entlastet.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Industriestrompreis und Umlagen
Für 2026 bringt der Industriestrompreis 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch, ohne Mindestverbrauch. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, das BAFA kann bei knappen Mitteln kürzen. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren, etwa in effizientere Härteöfen oder Druckluft, sonst wird der Anteil mit Zinsen zurückgefordert. Ab 10 GWh im Unternehmensantrag ist ein Prüfungsvermerk nötig.
Begrenzung der Umlagen
Lag der Eigenverbrauch einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr über 1 GWh, lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen. Nötig sind ein anerkanntes Energiemanagement und eine Gegenleistung. Die Weichen werden lange vorher gestellt: Der Antrag bis 30.06.2027 gilt für 2028.
Mehr dazu: Industriestrompreis · KUEBLL-Liste · Besondere Ausgleichsregelung · BesAR-Voraussetzungen · BesAR-Frist
Wärmebehandlung: Gas und CO2-Preis
Für Gas, das Sie zum Härten, Vergüten, Anlassen oder für die Oberflächenveredlung einsetzen, sieht das Energiesteuergesetz die volle Entlastung vor. Erstattet wird die tatsächlich entrichtete Steuer, bei Erdgas 5,50 Euro je Megawattstunde, ohne Selbstbehalt; für Raumwärme bleibt die allgemeine Entlastung von 1,38 Euro. Die Prozessmenge muss getrennt nachgewiesen werden. Ziehen Sie im eigenen Werk Draht, zählt auch das Gas für diesen Bearbeitungsschritt, denn geprüft wird der einzelne Prozess.
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
CO2-Kompensation für warmgeformte Schraubenfedern
Wer warmgeformte Schraubenfedern aus Stahl herstellt, kann für das Gas, das genau in diese Produktion geht, die Kompensation für den nationalen CO2-Preis beantragen: bis 65 %, ohne Nachweis der Emissionsintensität 60 %, nach einem Selbstbehalt von bis zu 150 t CO2. Kaltgeformte Federn, Ketten, Schrauben und Drahtwaren sind nicht gelistet, Öfen im EU-Emissionshandel ebenfalls nicht. Nötig sind ein Energiemanagement, Investitionen in die dort als wirtschaftlich erkannten Maßnahmen und die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer.
Pressen, Spitzen und Netzentgelt
Pressen, Federwinder und Härteöfen treiben die Jahreshöchstlast, wenn sie über eine Viertelstunde gemeinsam laufen; entscheidend ist die höchste Viertelstunde des Jahres, nicht der einzelne Anlaufstoß. Ein gestaffelter Start senkt diese Spitze und damit den Leistungspreis.
Liegt Ihre Jahreshöchstlast mindestens 100 kW über der höchsten Last in den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers und wird die Erheblichkeitsschwelle erreicht, kommt ein individuelles Netzentgelt in Frage, wenn der Vorteil mindestens 500 Euro im Jahr beträgt. Die Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bis 30. September bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vor. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen im Ist erfüllt werden. Ohne Lastgang ist das eine Einschätzung.
Aufschlag für besondere Netznutzung und Konzessionsabgabe
Für den Verbrauch über der ersten Gigawattstunde einer Abnahmestelle sinkt der Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 von 1,559 auf höchstens 0,050 ct je Kilowattstunde, bei Herstellern mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes auf höchstens 0,025 ct. Liegt Ihr Durchschnittspreis je Kilowattstunde unter dem Grenzpreis, entfällt für Sondervertragskunden die Konzessionsabgabe; verglichen wird je Lieferant und Abnahmestelle. Und wir gleichen die abgerechnete Leistung mit dem Lastgang ab, denn Abweichungen kommen vor.
Mehr dazu: Leistungspreis senken · Atypische Netznutzung · Aufschlag besondere Netznutzung · Konzessionsabgabe
Hersteller von Stahlseilen
In einer Vorprüfung aus öffentlichen Daten haben wir einen Hersteller von Stahlseilen mit knapp 4 GWh Strom und rund 6 GWh Gas nicht als Drahtzieherei, sondern als Hersteller von Drahtwaren eingeordnet.
Die Strompreiskompensation entfiel damit. Stromsteuer, Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung blieben als Hebel; ob die volle Entlastung für das Gas greift, hängt davon ab, wie viel davon in die Wärmebehandlung geht. Umgesetzt ist noch nichts.
Gruppe mit Drahtziehereien
Wie sich die Hebel bei einer Gruppe mit zwei Drahtziehereien und rund 10 GWh verteilen, zeigt unsere Seite zu Kaltwalzwerk und Drahtzieherei. Für Federn- und Schraubenhersteller gilt dieselbe Reihenfolge: zuerst Stromsteuer und Fristen, dann Listenhebel, dann Netz und Rechnung.
Fristen für Drahtwaren-, Federn- und Schraubenhersteller
- 31.12.2026
Stromsteuer-Antrag für 2025
Mehr dazu - 31.03.2027
Antrag Industriestrompreis für 2026
Mehr dazu - 30.06.2027
Antrag auf Begrenzung der Umlagen, gilt für 2028
Mehr dazu - 30.06.2027
Antrag auf CO2-Kompensation für 2026
Mehr dazu - 30. SeptemberWiederkehrend
Anzeige zum individuellen Netzentgelt
Mehr dazuDie Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vor.
- Ende 2028Wiederkehrend
Die Stromnetzentgeltverordnung tritt außer Kraft
Wann wir abraten
- Strompreiskompensation weisen wir für Federn, Ketten, Seile und Schrauben nicht aus.
- Wer Schrauben, Federn oder Normteile überwiegend zukauft, sortiert, verpackt oder unter eigener Marke fertigen lässt, ist für die Stromsteuer in der Regel Handel, nicht Herstellung; dann rechnen wir auch keine Listenhebel.
- Wer härten lässt, hat dafür keinen eigenen Prozessverbrauch.
- Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten weder die allgemeine Stromsteuer-Entlastung noch den Industriestrompreis; die Prozessentlastungen für die Wärmebehandlung bleiben möglich.
- Bei knapp über 1 GWh je Abnahmestelle kann der Aufwand für Nachweise und Energiemanagement den Vorteil der Umlagenbegrenzung übersteigen; in zwei Fällen aus anderen Branchen standen 5.000 bis 8.000 Euro Kosten gegen rund 12.000 Euro Vorteil, wir haben abgeraten.
- Läuft eine Entlastung schon, verkaufen wir sie nicht noch einmal.
So läuft die Prüfung
Rechnungen hochladen
Sie laden die Jahresrechnungen für Strom und Gas hoch, gern mit Lastgang.
Prüfung
Wir prüfen Herstellung und Handel, Klasse je Abnahmestelle, Wärmebehandlung, Prozessmengen und laufende Entlastungen und nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung, auch für Prozessstrom | Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. |
| Industriestrompreis, CO2-Kompensation für Brennstoffe, Begrenzung der Umlagen | Wir setzen sie gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. |
| Energiesteuer auf Gas, Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Rechnungsprüfung | Das setzen wir selbst um. |
Häufige Fragen
Die Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn sowie von Schrauben und Nieten steht auf der maßgeblichen Liste. Geprüft wird jede Abnahmestelle nach der dort überwiegenden Tätigkeit zum Ende des Abrechnungsjahres. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren, sonst wird der Anteil mit Zinsen zurückgefordert.
Nein. Federn, Ketten, Seile und Schrauben sind nicht gelistet. Gelistet ist das Ziehen von Draht selbst. Wer im eigenen Werk Draht zieht, sollte prüfen lassen, ob und für welche Strommengen dieser Produktionsschritt beihilfefähig ist; dieselbe Menge zählt dann nicht zusätzlich beim Industriestrompreis.
Für Gas, das Sie zum Härten, Vergüten, Anlassen oder für die Oberflächenveredlung einsetzen, wird die entrichtete Steuer voll entlastet, ohne Selbstbehalt. Voraussetzung ist eine getrennt nachgewiesene Prozessmenge. Für Raumwärme bleibt die allgemeine Entlastung.
Ja, für Strom, der in Ihrem Betrieb zum Erwärmen, Härten, Vergüten oder Anlassen dient, etwa in Induktions- oder Elektroöfen. Strom für Pressen, Federwinder und Antriebe gehört nicht dazu. Gegenüber der allgemeinen Stromsteuer-Entlastung ist der Zusatzbetrag klein.
Nur für warmgeformte Schraubenfedern aus Stahl und nur für das Gas, das in diese Produktion geht: bis 65 %, ohne Nachweis der Emissionsintensität 60 %, nach einem Selbstbehalt. Der Antrag für 2026 läuft bis 30.06.2027; die Frist für die rückwirkenden Jahre ist am 14.09.2026 abgelaufen.
In der Regel nicht. Wer Schrauben, Federn oder Normteile überwiegend zukauft, sortiert, verpackt oder unter eigener Marke fertigen lässt, ist für die Stromsteuer Handel. Haben Sie eine eigene Fertigung, prüfen wir den Schwerpunkt Ihres ganzen Unternehmens; die Zuordnung trifft das Hauptzollamt.
Ja. Nach Abzug des Selbstbehalts von 250 Euro bleibt rechnerisch schon ab gut 12.500 kWh im Jahr ein Betrag; bei frei gewählten 500 MWh wären es rund 9.750 Euro. Beantragt werden kann das Vorjahr bis 31.12., ältere Jahre sind in der Regel verfallen.
Die Prüfung aller Hebel übernehmen wir. Die Anträge auf Stromsteuer-Entlastung, auch für Prozessstrom, stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung und CO2-Kompensation für Brennstoffe setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. Energiesteuer, Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um.
Potenzial prüfen lassen
Wir nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.
Quellen
- 1Industriestrompreis: KUEBLL-Teilliste 1
- 2EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Liste
- 3EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung
- 4BECV: CO2-Preis-Kompensation, Antragsfrist
- 5BECV: Kompensationsgrad
- 6BECV: Selbstbehalt und Mengen
- 7BECV: Gegenleistung
- 8TEHG: EU-Emissionshandel, Anhang 1
- 9§ 51 EnergieStG
- 10BFH VII R 24/12
- 11Prozessentlastung Strom § 9a StromStG
- 12KAV: Konzessionsabgabe, Grenzpreis
- 13StromNEV: Netzentgelt und Aufschlag besondere Netznutzung

