Zum Inhalt springen
Fertigungslinie für Leiterplatten mit Bestückungsautomaten in einer deutschen Elektronikfabrik, davor ein Techniker im Reinraumanzug.
Branchen · Elektronik

Energiekosten in der Elektronikfertigung senken: Halbleiter, Bauelemente, Leiterplatten

Stand:

Kurz gesagt

Hersteller elektronischer Bauelemente (WZ 26.11) stehen auf den Listen für den Industriestrompreis und für die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage. Dazu kommt in der Regel die Stromsteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe. Wer Leiterplatten nur bestückt (WZ 26.12), steht auf keiner der beiden Listen. Entscheidend ist deshalb die genaue Zuordnung jeder Abnahmestelle. Datenstand: 08.10.2026.

Industriestrompreis: gelistet, aber mit Pflichtinvestition

WZ 26.11 steht in Teilliste 1 des Anhangs I der EU-Leitlinien, auf die die Richtlinie zum Industriestrompreis verweist. Leistungsberechtigt sind Unternehmen mit Abnahmestellen, deren Tätigkeitsschwerpunkt zum Ende des Abrechnungsjahres in einem gelisteten Wirtschaftszweig liegt. Das BAFA prüft die Zuordnung selbst und ist an die Einstufung des Statistischen Landesamts nicht gebunden. Für 2026 beträgt die Basisförderung rechnerisch 18,72 Euro je MWh auf den anrechenbaren Verbrauch, eigenverbrauchter Strom aus der eigenen Photovoltaik zählt mit. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, bei knappen Mitteln kann gekürzt werden. Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss binnen 48 Monaten in Dekarbonisierung fließen, anrechenbar sind Maßnahmen ab Beginn des Abrechnungsjahres. Frei verfügbar ist nur der Teil oberhalb dieser Pflichtinvestition, wer sie nicht erfüllt, zahlt den entsprechenden Anteil mit Zinsen zurück.

Umlagenbegrenzung: ab 1 GWh je Abnahmestelle

Bauelementehersteller stehen auf Liste 1 der Anlage 2 EnFG. Voraussetzung sind ein Energiemanagement und eine Gegenleistung, etwa wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen. Ob Ihr Betrieb die Begrenzung schon nutzt, sehen wir auf der Stromrechnung.

Schnellcheck
GWh

Schwelle: 1 GWh

Stromsteuer und Gas

Wer Bauelemente selbst herstellt, gehört in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Maßgeblich ist der Schwerpunkt des ganzen Unternehmens: Die Bezugsgröße wählt Ihr Unternehmen, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Das gilt auch für die Bestückung von Leiterplatten. Wer Bauteile nur zukauft, programmiert, prüft oder umverpackt, stellt nichts her und riskiert die Zuordnung zum Handel. Wer nur entwickelt und fertigen lässt, wird nach den seit 2026 geltenden Regeln zur Fremdfertigung gesondert geprüft.

Die Entlastung beträgt 20 Euro je MWh, soweit sie 250 Euro im Jahr übersteigt.

Rechnen
Ihre Stromsteuer-Entlastung7.750 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Beihilfeerklärung, Kälte und Gas

Ab 10.000 Euro Entlastung im Jahr verlangt der Zoll zusätzlich eine Selbsterklärung zu Beihilfen. Wer nach Beihilferecht als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt, erhält keine Entlastung, das prüfen wir vorab am letzten Jahresabschluss. Geben Sie Kälte oder Druckluft an andere Firmen ab, ist dieser Anteil gesondert zu prüfen. Wer Gas für Heizung, Trocknung oder Öfen nutzt, kann zusätzlich die Energiesteuer-Entlastung nach § 54 EnergieStG prüfen lassen, ein Betrag bleibt ab rund 181 MWh Gas im Jahr.

Rechnen
Ihre Energiesteuer-Entlastung für Gas2.510 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Netzentgelte und Konzessionsabgabe

Die atypische Netznutzung verlangt, dass Ihre Jahreshöchstlast mindestens 100 kW über der höchsten Last in den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers liegt, der Abstand die Erheblichkeitsschwelle erreicht (Mittelspannung 20 Prozent, Niederspannung 30 Prozent der Jahreshöchstlast) und der Vorteil mindestens 500 Euro im Jahr beträgt. Verfehlt das Ist eine Bedingung, gilt rückwirkend für das ganze Jahr das allgemeine Entgelt. Bei gleichmäßiger Last ist der Abstand oft knapp, liegen Ihre Spitzen außerhalb der Fenster, kann es passen. Das sehen wir am Lastgang. Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstattet Ihr Unternehmen bis 30.09., wir bereiten sie vor.

Bandlast, Aufschlag und Konzessionsabgabe

Große Werke mit über 10 GWh und mindestens 7.000 Benutzungsstunden je Abnahmestelle können stattdessen das Bandlastprivileg prüfen. Beim Aufschlag für besondere Netznutzung gilt für den selbst verbrauchten Strom oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle höchstens 0,05 ct/kWh statt 1,559 ct/kWh, liegen Ihre Stromkosten über 4 Prozent des Umsatzes, höchstens 0,025 ct/kWh. Oft ist das schon richtig abgerechnet, wir prüfen, ob Ihre Abrechnung es abbildet.

Bei der Konzessionsabgabe zahlen leistungsgemessene Abnahmestellen meist schon den niedrigen Sondervertragssatz, ausgenommen Lieferungen in der Grund- oder Ersatzversorgung. Wir prüfen, ob die Abrechnung stimmt.

Zwischen zwei Codes

Liegt Ihr Betrieb zwischen zwei Wirtschaftszweigen, kann die Zuordnung über den ganzen Anspruch entscheiden. Je nach Produkt landet ein Betrieb bei den Bauelementen, bei Mess- und Kontrollinstrumenten oder bei optischen Instrumenten, und nur der erste Zweig steht auf den Listen für Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung. Wir prüfen Grenzfälle an den amtlichen Erläuterungen.

Frei gewähltes Rechenbeispiel, keine Kundendaten: Eine Abnahmestelle mit 2 GWh, WZ 26.11, kein Unternehmen in Schwierigkeiten.

  • Stromsteuer-Entlastung: rund 39.750 Euro im Jahr.
  • Industriestrompreis 2026: rechnerisch rund 37.400 Euro vor möglicher Kürzung, davon mindestens die Hälfte als Pflichtinvestition.
  • Umlagenbegrenzung, gerechnet mit den Umlagesätzen 2026, frühestens für 2028 erreichbar: rund 11.800 Euro vor den Kosten für Energiemanagement und Nachweise, die bei dieser Größe einen spürbaren Teil aufzehren.

Die Beträge betreffen verschiedene Kostenbestandteile und Jahre und sind nicht zu addieren. Berechnetes Potenzial, nicht umgesetzt.

Fristen für Elektronikhersteller

  1. 31.12.2026
    Ausschlussfrist

    Stromsteuer-Antrag für die Entlastung 2025

    Die Entlastung wird nur gewährt, wenn der Antrag bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt wird.

  2. 31.03.2027

    Antrag Industriestrompreis für 2026

    Mehr dazu
  3. 30.06.2027

    Antrag Umlagenbegrenzung für 2028

    Mehr dazu
  4. 30.09.
    Wiederkehrend

    Anzeige zur atypischen Netznutzung bei der Regulierungsbehörde

    Mehr dazu
  5. Ende 2028

    Die StromNEV tritt außer Kraft

So läuft die Prüfung ab

  1. Hochladen

    Sie laden die letzte Jahresrechnung je Abnahmestelle hoch, wenn vorhanden mit Lastgang.

  2. Zuordnung

    Wir ordnen jede Abnahmestelle dem richtigen Wirtschaftszweig zu und nennen das berechnete Potenzial je Hebel.

  3. Umsetzung

    Den Stromsteuer-Antrag stellen unsere Partnerkanzleien. Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien und, wo ein Testat nötig ist, mit Wirtschaftsprüfern um. Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Energiesteuer und Rechnungsprüfung übernehmen wir selbst.

Häufige Fragen

WZ 26.11 steht auf der maßgeblichen Liste (KUEBLL Anhang I, Teilliste 1). Leistungsberechtigt sind Unternehmen mit Abnahmestellen, deren Tätigkeitsschwerpunkt zum Ende des Abrechnungsjahres in diesem Wirtschaftszweig liegt. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden. 2026 beträgt die Basisförderung rechnerisch 18,72 Euro je MWh, mindestens die Hälfte muss in Dekarbonisierung investiert werden.

Für die reine Bestückung (WZ 26.12) nicht: Sie steht weder auf der Liste für den Industriestrompreis noch in Anlage 2 EnFG. Fertigen Sie an einer eigenen Abnahmestelle selbst Leiterplatten oder Bauelemente, prüfen wir diese Stelle gesondert. Die Stromsteuer-Entlastung bleibt in der Regel möglich, weil auch die Bestückung zum Produzierenden Gewerbe zählt.

Voraussetzung ist mehr als 1 GWh selbst verbrauchter Strom an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, dazu ein Energiemanagement und eine Gegenleistung. Begrenzt wird nur der Verbrauch über der ersten GWh, für 26.11 auf 15 Prozent. Knapp über der Schwelle rechnen wir die Nachweiskosten ehrlich gegen und raten auch ab.

Das hängt vom Lastgang und von den Hochlastzeitfenstern Ihres Netzbetreibers ab. Bei gleichmäßiger Last ist der nötige Abstand von mindestens 100 kW zwischen Jahreshöchstlast und Fensterspitze oft knapp. Liegen Ihre Spitzen dagegen außerhalb der Fenster, etwa bei der Kühlung im Sommer, kann es passen. Wir prüfen das an den Viertelstundenwerten. Über 10 GWh und ab 7.000 Benutzungsstunden kann stattdessen das Bandlastprivileg passen.

Wer Bauelemente selbst herstellt, gehört in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Maßgeblich ist der Schwerpunkt des Unternehmens: Die Bezugsgröße wählt Ihr Unternehmen, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Die Entlastung beträgt 20 Euro je MWh, soweit sie 250 Euro im Jahr übersteigt. Die Entlastung für 2025 wird nur gewährt, wenn der Antrag bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt wird, im Regelfall bis 31.12.2026.

Den Stromsteuer-Antrag stellen unsere Partnerkanzleien. Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien und, wo ein Testat nötig ist, mit Wirtschaftsprüfern um. Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Energiesteuer und Rechnungsprüfung übernehmen wir selbst.

Abnahmestellen prüfen lassen

Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

Abnahmestellen prüfen lassen

Quellen

  1. 1Amtliches WZ-2003-Verzeichnisgewan-client.bayern.de · 15. September 2026
  2. 2Stromsteuer-Entlastung § 9bgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  3. 3StromStG: Begünstigte Unternehmengesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  4. 4StromStV: Schwerpunkt, Bezugsgrößengesetze-im-internet.de · 6. Juni 2026
  5. 5AO: Festsetzungsfristgesetze-im-internet.de · 6. Juni 2026
  6. 6StromStG: Unternehmen in Schwierigkeitengesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  7. 7Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 7. Juni 2026
  8. 8KUEBLL: Liste für den Industriestrompreiseur-lex.europa.eu · 8. Oktober 2026
  9. 9EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Listegesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  10. 10EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzunggesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  11. 11EnFG: Umfang der Umlagenbegrenzunggesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  12. 12EnFG: Antragsfristgesetze-im-internet.de · 7. Juni 2026
  13. 13BECV, Anlagegesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  14. 14StromNEV: Netzentgelte, Bandlast, Atypikgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
EnergyIQEnergyIQ

EnergyIQ identifiziert zu viel gezahlte Energiekosten für mittelständische Unternehmen in Deutschland, strukturiert die Unterlagen und koordiniert den Rückholprozess. Rechtliche Prüfung erfolgt dort, wo erforderlich, durch spezialisierte Partner oder mandatierte Kanzleien.

Ein Rahmenmandat bündelt alle freigegebenen Erstattungsthemen. Preis, Erfolgsereignis, 12-monatige Grundlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist stehen vor der Unterschrift im Mandat. Weitere Rechtsträger und externe Kosten benötigen Ihre Freigabe.

  • DSGVO-konform
  • SSL-verschlüsselt
  • Erfolgsbasiert
  • Kostenlose Beratung
Rechnung hochladen
WINDORFER RODE RechtsanwälteBVMW · Der Mittelstand. Bundesverband Mittelständische Wirtschaft

Unternehmen

  • EnergyIQ GmbH
  • Geschäftsführer: Pascal Kober
  • Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main
  • HRB 142673, AG Frankfurt am Main

Partnerkanzleien

  • WINDORFER RODE Rechtsanwälte
  • Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf, Deutschland
  • RA Patrick Rode
  • Stefan Ulrich, LL.M. | Rechtsanwalt
  • Partner · Legal | Energierecht & Verbrauchsteuern
Partner werden

Leistungen

Rechtliches

Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die dargestellten Beträge sind unverbindliche Schätzungen. Maßgeblich ist die Prüfung des Einzelfalls. Rechtliche Bearbeitung erfolgt durch spezialisierte Partner oder mandatierte Kanzleien, wo erforderlich.

© 2026 EnergyIQ GmbH Alle Rechte vorbehalten.

Rechtliche Prüfung: WINDORFER RODE Rechtsanwälte · DSGVO-konform