Konfektion: zuerst die Zuordnung
Wer Kabel konfektioniert, gehört oft nicht zur Klasse der Kabelhersteller. Kabelbäume für Fahrzeuge zählen zu den Kfz-Teilen und stehen weder auf der Liste für den Industriestrompreis noch auf der für die Umlagenbegrenzung. Anschluss- und Verlängerungskabel mit Steckern gehören zu den sonstigen elektrischen Ausrüstungen, die auf beiden Listen stehen. Computer- und USB-Kabel zählen zu den elektronischen Bauelementen. Entscheidend ist, was im Betrieb tatsächlich hergestellt wird: Wer nur ablängt und weiterverkauft, riskiert die Zuordnung zum Handel und damit auch die Stromsteuer-Entlastung. Diese Weiche prüfen wir vor jeder Zahl.
Stromsteuer: wer bezieht, wer verbraucht
Batterie- und Kabelhersteller gehören in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Für betrieblich verbrauchten Strom gibt es 20 Euro je Megawattstunde zurück, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr. Ein häufiger Stolperstein in Gewerbeparks: Der Vermieter bezieht den Strom über einen zentralen Anschluss und rechnet an mehrere Mieter weiter. Die Stromsteuer-Entlastung steht dann dem Unternehmen zu, das den Strom selbst verbraucht; jeder produzierende Mieter beantragt für seine eigene, gemessene Menge. Beim Industriestrompreis zählen an Dritte weitergeleitete Mengen nicht. Ob ein Mieter hinter dem Anschluss des Vermieters eine eigene Abnahmestelle hat, klären wir mit unseren Partnerkanzleien, bevor wir eine Zahl nennen.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Industriestrompreis und Umlagen
Für 2026 bringt der Industriestrompreis 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch, ohne Mindestverbrauch. Selbst verbrauchter Strom aus der eigenen Photovoltaik zählt mit. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, das BAFA kann bei knappen Mitteln kürzen. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren; frei verfügbar ist nur der Teil oberhalb dieser Pflichtinvestition, sonst wird der Anteil mit Zinsen zurückgefordert. Maßnahmen zählen ab 01.01.2026.
Begrenzung der Umlagen
Lag der selbst verbrauchte, umlagepflichtige Strom an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr über 1 GWh, lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen, höchstens auf 0,5 % der Bruttowertschöpfung, mindestens aber 0,05 ct je Kilowattstunde. Nötig sind ein anerkanntes Energiemanagement und eine Gegenleistung, etwa wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen. Der nächste Antrag läuft bis 30.06.2027 für 2028.
Mehr dazu: Industriestrompreis · KUEBLL-Liste · Industriestrompreis und Strompreiskompensation im Vergleich · Besondere Ausgleichsregelung · Voraussetzungen der Besonderen Ausgleichsregelung
Strompreiskompensation für Batterien
Seit dem Abrechnungsjahr 2025 stehen Batterien und Akkumulatoren auf der Liste der Strompreiskompensation. Sie gleicht einen Teil der CO2-Kosten im Strompreis aus und richtet sich nach dem Produkt der Anlage. Einen Selbstbehalt gibt es seit 2023 nicht mehr; Prüfung durch Wirtschaftsprüfer, Energiemanagement und Gegenleistung machen sie aber erst bei höherem Verbrauch lohnend. Der Antrag für 2026 wird 2027 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle gestellt, das genaue Fenster gibt sie bekannt. Für dieselbe Kilowattstunde gibt es entweder Strompreiskompensation oder Industriestrompreis; auf getrennten Mengen lassen sich beide nutzen.
Linienbetrieb, Netzentgelt und Konzessionsabgabe
Kabelwerke mit Extrusions- und Verseillinien laufen oft in festen Schichten. Liegt die Jahreshöchstlast außerhalb der Hochlastzeiten des Netzbetreibers, kann die atypische Netznutzung greifen: Dann zählt für den Leistungspreis nur die Spitze in diesen Zeitfenstern. Bei Batteriewerken läuft die Formierung häufig rund um die Uhr; dann hilft die atypische Netznutzung nur, wenn sich Chargen aus den Hochlastzeiten verschieben lassen. Voraussetzung ist ein Abstand von mindestens 100 kW zwischen Jahreshöchstlast und höchster Last im Zeitfenster, eine Erheblichkeitsschwelle von 20 % der Jahreshöchstlast in der Mittelspannung (30 % in der Niederspannung) und eine Ersparnis von mindestens 500 Euro im Jahr. Werden die Voraussetzungen im Ist verfehlt, gilt rückwirkend für das ganze Jahr das allgemeine Entgelt. Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstattet Ihr Unternehmen bis 30.09., wir bereiten sie vor. Ohne Lastgang ist das eine Einschätzung.
Mehr dazu: Atypische Netznutzung · Leistungspreis senken
Aufschlag für besondere Netznutzung
Für selbst verbrauchten Strom oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle beträgt der Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 höchstens 0,050 statt 1,559 ct je Kilowattstunde. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im Vorjahr mehr als 4 % des Umsatzes ausgemacht haben, zahlen darauf höchstens 0,025 ct. Netzbetreiber verlangen dafür in der Praxis eine Meldung; die bereiten wir vor und setzen sie mit Ihnen um.
Mehr dazu: Aufschlag für besondere Netznutzung
Konzessionsabgabe
Bei der Konzessionsabgabe zahlen leistungsgemessene Werke meist schon den niedrigen Satz für Sondervertragskunden. Liegt der Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis, kann sie ganz entfallen; das prüfen wir je Lieferant und Abnahmestelle. Kleinere Betriebe in der Niederspannung zahlen dagegen oft noch den Tarifkundensatz, obwohl sie in mindestens zwei Monaten mehr als 30 kW und mehr als 30.000 kWh abnehmen. Lieferungen in der Grund- oder Ersatzversorgung bleiben Tarifkundenlieferungen.
Mehr dazu: Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden
Fristen für Batterie- und Kabelhersteller
- 17.08.2026Ausschlussfrist
Strompreiskompensation: Frist für 2025
Mehr dazuDie Frist für 2025 ist am 17.08.2026 abgelaufen und nicht nachholbar.
- 31.12.2026
- 31.03.2027
- 30.06.2027
- 15.07.2027
Industriestrompreis zusammen mit Strompreiskompensation
Mehr dazuWer für 2026 auch Strompreiskompensation beantragt, hat bis 15.07.2027 Zeit.
- 2027Wiederkehrend
Strompreiskompensation: Antrag für 2026
Mehr dazuDer Antrag für 2026 wird 2027 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle gestellt, das genaue Fenster gibt sie bekannt.
- 30.09.Wiederkehrend
Anzeige zur atypischen Netznutzung
Mehr dazuDie Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstattet Ihr Unternehmen bis 30.09., wir bereiten sie vor.
Wann wir abraten
- Bei Installationsmaterial und bei Kabelbäumen für Fahrzeuge weisen wir weder Industriestrompreis noch Umlagenbegrenzung aus.
- Bei Kabeln weisen wir keine Strompreiskompensation aus.
- Bezieht ein Vermieter den Strom und sind die Mengen je Mieter nicht abgegrenzt, nennen wir keine Zahl.
- Bei knapp über 1 GWh je Abnahmestelle können Nachweise und Energiemanagement mehr kosten, als die Begrenzung der Umlagen bringt; dann raten wir ab.
- Liegt Ihre Höchstlast regelmäßig in den Hochlastzeiten, bringt die atypische Netznutzung nichts.
So läuft die Prüfung ab
Rechnungen hochladen
Sie laden die Jahresrechnungen hoch, gern mit Lastgang, Produktliste und Angaben zur PV-Anlage.
Prüfung
Wir prüfen Klasse je Abnahmestelle, Versorgungsweg, Produkte und laufende Entlastungen und nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung | Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. |
| Industriestrompreis, Strompreiskompensation, Begrenzung der Umlagen | Wir setzen sie gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. |
| Energiesteuer, Netzentgelte, Aufschlag für besondere Netznutzung, Konzessionsabgabe, Rechnungsprüfung | Das setzen wir selbst um. |
| Rechtsberatung | bleibt bei unseren Partnerkanzleien. |
Häufige Fragen
Die Herstellung von Glasfaserkabeln und von elektrischen Drähten und Kabeln steht auf der maßgeblichen Liste, ebenso die Herstellung von Batterien und Akkumulatoren. Leistungsberechtigt ist jede Abnahmestelle, deren überwiegende Tätigkeit am Ende des Abrechnungsjahres dazu gehört. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen und kann bei knappen Mitteln kürzen.
Nicht automatisch. Kabelbäume für Fahrzeuge zählen zu den Kfz-Teilen und stehen weder auf der Liste für den Industriestrompreis noch auf der für die Umlagenbegrenzung. Anschluss- und Verlängerungskabel mit Steckern gehören zu den sonstigen elektrischen Ausrüstungen, die auf beiden Listen stehen. Wer nur ablängt und weiterverkauft, riskiert die Zuordnung zum Handel. Wir prüfen die Zuordnung zuerst.
Ja, Batterien und Akkumulatoren stehen seit dem Abrechnungsjahr 2025 auf der Liste. Die Frist für 2025 ist am 17.08.2026 abgelaufen und nicht nachholbar. Der Antrag für 2026 wird 2027 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle gestellt. Für dieselbe Kilowattstunde gibt es entweder Strompreiskompensation oder Industriestrompreis.
Diese Klasse steht weder auf der Liste für den Industriestrompreis noch auf der für die Umlagenbegrenzung. Stromsteuer-Entlastung, Netzentgelt und Konzessionsabgabe prüfen wir trotzdem.
Die Stromsteuer-Entlastung steht dem Unternehmen zu, das den Strom selbst entnimmt, also Ihnen für Ihre eigene, gemessene Menge. Beim Industriestrompreis zählen an Dritte weitergeleitete Mengen nicht; ob Sie hinter dem Anschluss des Vermieters eine eigene Abnahmestelle haben, klären wir mit unseren Partnerkanzleien, bevor wir eine Zahl nennen.
Beim Industriestrompreis zählt selbst verbrauchter Strom mit. Bei der Umlagenbegrenzung kann viel PV den umlagepflichtigen Netzbezug unter die Schwelle von 1 GWh je Abnahmestelle drücken. Wir rechnen beide Fälle.
Die Prüfung aller Hebel übernehmen wir. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Industriestrompreis, Strompreiskompensation und Umlagenbegrenzung setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. Energiesteuer, Netzentgelte, Aufschlag für besondere Netznutzung, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um.
Potenzial prüfen lassen
Das Honorar ist erfolgsabhängig, ohne Vorkasse.

