Stromsteuer: je Unternehmen
Die Stromsteuer-Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr (§ 9b StromStG). Gerechnet wird je Unternehmen über alle Werke, für versteuerten Strom zu betrieblichen Zwecken. Verkauft ein Runderneuerer auch Neureifen oder bietet Montage an, wird er zum Mischbetrieb. Handel und Montage zählen dabei zusammen, weil beide zum selben Wirtschaftsabschnitt gehören (Handel und Kfz-Reparatur). Das schadet nicht, solange die Herstellung nach einer wählbaren Bezugsgröße den größten Anteil hat (§ 15 Abs. 4 StromStV). Die Wahl trifft Ihr Unternehmen, die Zuordnung das Hauptzollamt. Beantragt werden kann das Vorjahr in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Den Antrag bereiten wir vor, gestellt wird er über unsere Partnerkanzleien.
Mehr dazu: Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Gas für Dampf und Pressen
Vulkanisation braucht Wärme, oft als Dampf aus Gaskesseln. Für Erdgas gibt es die Energiesteuer-Entlastung von 1,38 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro (§ 54 EnergieStG). Über 5 Mio. kWh Gas je Abnahmefall darf für Sondervertragskunden zudem keine Konzessionsabgabe auf Gas berechnet werden. Beim Strom zahlen leistungsgemessene Werke meist schon den niedrigen Satz der Konzessionsabgabe. Liegt der Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis, kann sie ganz entfallen (§ 2 Abs. 4 KAV); das prüfen wir je Lieferant und Abnahmestelle. Energiesteuer und Konzessionsabgabe setzen wir selbst um.
Mehr dazu: Energiesteuer auf Gas · Konzessionsabgabe und Grenzpreis
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Industriestrompreis: Gummi steht auf der Liste
Leistungsberechtigt ist Ihr Unternehmen für jede Abnahmestelle, deren Tätigkeitsschwerpunkt am Ende des Abrechnungsjahres bei Reifen oder Gummiwaren liegt. 2026 beträgt der Zuschuss effektiv 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch. Selbst erzeugter und selbst verbrauchter Strom, etwa aus Photovoltaik oder Blockheizkraftwerk, zählt mit, soweit er gemessen und nachgewiesen ist; an Dritte weitergeleiteter Strom zählt nicht. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, bei knappen Haushaltsmitteln kann anteilig gekürzt werden. Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Maßnahmen zur Dekarbonisierung fließen. Frei verfügbar ist nur der Teil oberhalb der Pflichtinvestition. Maßnahmen zählen ab Beginn des Abrechnungsjahres, für 2026 also ab 1. Januar 2026. Wer die Pflicht nicht erfüllt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück. Der Antrag für 2026 wird 2027 gestellt, Frist ist der 31. März 2027. Wir setzen ihn mit unseren Partnerkanzleien um, liegt der beantragte Verbrauch des Unternehmens bei 10 GWh oder mehr, zusätzlich mit Wirtschaftsprüfern.
Betriebe mit zertifiziertem Energiemanagement nutzen die Stromsteuer-Entlastung meist schon. Für sie liegt der neue Betrag beim Industriestrompreis, den viele noch nicht eingeplant haben.
Mehr dazu: Industriestrompreis · Voraussetzungen · Beantragen
Über 1 GWh: Umlagen und Aufschlag prüfen
Lag der selbst verbrauchte, umlagepflichtige Strom an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr über 1 GWh, lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage, 2026 zusammen 1,387 ct/kWh, für die Menge oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 Prozent begrenzen. Voraussetzung sind ein Energiemanagement und eine Gegenleistung wie umgesetzte Effizienzmaßnahmen (§ 30 EnFG). Der Antrag gilt für das Folgejahr, Frist ist der 30. Juni. Ob die Begrenzung schon läuft, sehen wir auf der Rechnung. Wir setzen den Antrag mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern um.
Mehr dazu: Besondere Ausgleichsregelung · KWKG- und Offshore-Umlage begrenzen
Aufschlag für besondere Netznutzung
Davon getrennt ist der Aufschlag für besondere Netznutzung. Für selbst verbrauchten Strom aus dem Netz über 1 GWh je Abnahmestelle beträgt er 2026 höchstens 0,050 statt 1,559 ct/kWh. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im Vorjahr mehr als 4 Prozent des Umsatzes ausgemacht haben, zahlen darüber höchstens 0,025 ct/kWh. Dafür braucht der Netzbetreiber eine Meldung der Menge. Fehlt sie, kann die ganze Menge zum vollen Satz abgerechnet werden. Deshalb prüfen wir bei jedem Werk über 1 GWh, ob Meldung und Abrechnung zusammenpassen. Die Meldung bereiten wir vor und setzen sie mit Ihnen um.
Mehr dazu: Aufschlag für besondere Netznutzung
Für Gummiwaren und Reifen haben wir noch keinen abgeschlossenen Fall. Das Beispiel ist frei gewählt: ein Werk mit 3 GWh Strom aus dem Netz und 8 GWh Erdgas an einer Abnahmestelle, Sätze 2026.
| Hebel | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Stromsteuer | 3.000 MWh × 20 Euro minus 250 Euro | rund 59.750 Euro |
| Industriestrompreis | 3.000 MWh × 18,72 Euro, mindestens die Hälfte als Pflichtinvestition | rund 56.000 Euro |
| Umlagenbegrenzung | 2.000 MWh über 1 GWh × 1,387 ct × 85 Prozent | rund 23.600 Euro |
| Aufschlag besondere Netznutzung | 2.000 MWh über 1 GWh × 1,509 ct, wenn bisher der volle Satz abgerechnet wird | rund 30.200 Euro |
| Energiesteuer Gas | 8.000 MWh × 1,38 Euro minus 250 Euro | rund 10.800 Euro |
| Konzessionsabgabe Gas | 8 Mio. kWh × höchstens 0,03 ct, wenn bisher berechnet | höchstens 2.400 Euro |
Alle Beträge sind berechnetes Potenzial vor Kosten für Energiemanagement, Antrag und Pflichtinvestition, nicht umgesetzt. Stromsteuer nur für versteuerten Strom zu betrieblichen Zwecken. Zeigt die Rechnung beim Aufschlag oder bei der Konzessionsabgabe schon den niedrigen Satz, ist der Betrag dort null. Die Beträge betreffen verschiedene Kostenbestandteile. Ob Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung für dieselbe Menge vollständig nebeneinander stehen, prüfen wir im Einzelfall.
Netzentgelt bei Schichtbetrieb
Heizpressen und Mischer laufen oft in mehreren Schichten. Ein reduziertes Netzentgelt über die atypische Netznutzung kommt nur in Frage, wenn die höchste Last in den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers mindestens 100 kW und um die Erheblichkeitsschwelle unter der Jahreshöchstlast liegt und der Vorteil 500 Euro übersteigt. Bei gleichmäßiger Last ist das selten. Ob planbare Heizzyklen reichen, zeigt erst der Lastgang. Werden die Voraussetzungen im Ist verfehlt, gilt rückwirkend für das ganze Jahr das allgemeine Entgelt. Die Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bis 30. September bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vor. Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft. Unabhängig davon kann ein gestaffelter Anlauf der Pressen nach Wochenende oder Wartung die Jahreshöchstlast senken, die den Leistungspreis setzt.
Mehr dazu: Atypische Netznutzung · Leistungspreis senken · Lastgang-Check
Fristen für Gummiwaren und Reifen
- 31. Dezember des FolgejahresWiederkehrend
Stromsteuer-Antrag für das Vorjahr
Mehr dazuBeantragt werden kann das Vorjahr in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres.
- 31. März 2027
Industriestrompreis-Antrag für 2026
Mehr dazuDer Antrag für 2026 wird 2027 gestellt, Frist ist der 31. März 2027.
- 30. JuniWiederkehrend
Antrag auf Umlagenbegrenzung für das Folgejahr
Mehr dazuDer Antrag gilt für das Folgejahr, Frist ist der 30. Juni.
- 30. SeptemberWiederkehrend
Anzeige zur atypischen Netznutzung
Mehr dazuDie Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bis 30. September bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vor.
- Ende 2028Wiederkehrend
Die StromNEV tritt außer Kraft
Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft.
Was für Gummiwaren und Reifen nicht gilt
Strompreiskompensation und CO2-Kompensation knüpfen an andere Listen, auf denen Gummiwaren nicht stehen.
- Strompreiskompensation
- CO2-Kompensation
- Wird ein Werk den Kfz-Teilen zugeordnet, entfällt der Industriestrompreis.
- Wer beihilferechtlich als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt, erhält weder Steuerentlastungen noch den Industriestrompreis.
So läuft die Prüfung ab
Rechnungen hochladen
Sie laden Strom- und Gasrechnungen und Lastgänge hoch und nennen Ihre Werke.
Prüfung
Wir ordnen jedes Werk zu, prüfen jeden Hebel und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr.
Umsetzung
Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um.
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer | über unsere Partnerkanzleien |
| Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung | mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern |
| Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte einschließlich Aufschlag und Rechnungsprüfung | selbst |
Häufige Fragen
Ja. Die Herstellung und Runderneuerung von Reifen und die Herstellung sonstiger Gummiwaren stehen auf der amtlichen Liste. Leistungsberechtigt ist Ihr Unternehmen für jede Abnahmestelle, deren Tätigkeitsschwerpunkt am Ende des Abrechnungsjahres bei Reifen oder Gummiwaren liegt. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, bei knappen Mitteln kann gekürzt werden.
Ja, die Runderneuerung gehört zum selben Wirtschaftszweig wie die Reifenherstellung. Reiner Reifenhandel, Montage und Reifenservice gehören dagegen nicht zum Produzierenden Gewerbe.
Stromsteuer-Entlastung je Unternehmen und Industriestrompreis je Abnahmestelle. Ab über 1 GWh an einer Abnahmestelle kommen die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage auf 15 Prozent und der niedrigere Aufschlag für besondere Netznutzung hinzu. Heizen Kessel oder Pressen mit Erdgas, kommt die Energiesteuer-Entlastung dazu.
Den Antrag für 2026 bis 31. März 2027 beim BAFA stellen und mindestens die Hälfte der Beihilfe in Maßnahmen zur Dekarbonisierung investieren. Liegt der beantragte Verbrauch des Unternehmens insgesamt bei 10 GWh oder mehr, braucht der Antrag einen Prüfungsvermerk von Wirtschaftsprüfern.
Der Tätigkeitsschwerpunkt an der jeweiligen Abnahmestelle. Liegt er bei der Gummiverarbeitung, gilt die Gummiwaren-Klasse. Wird die Abnahmestelle dagegen den Kfz-Teilen (29.32) zugeordnet, gibt es keinen Industriestrompreis und die Umlagenbegrenzung folgt der zweiten Liste. Die Zuordnung ist deshalb der erste Prüfschritt, wir klären sie an den amtlichen Erläuterungen, bevor wir einen Betrag nennen.
Den Stromsteuer-Antrag stellen unsere Partnerkanzleien, wir bereiten ihn vor. Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern um. Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte einschließlich Aufschlag für besondere Netznutzung und Rechnungsprüfung übernehmen wir selbst. Die Anzeige zur atypischen Netznutzung erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor.
Gummiwerk prüfen lassen
Rechnungen hochladen und prüfen lassen, welche Hebel für Ihr Werk greifen.
Quellen
- 1Stromsteuer-Entlastung § 9b
- 2StromStG: Begünstigte Unternehmen
- 3StromStV: Mischbetrieb
- 4StromStV: Antragsfrist
- 5AO: Festsetzungsfrist
- 6KUEBLL: Listenlage Industriestrompreis
- 7EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Liste
- 8EnFG: Umfang der Umlagenbegrenzung
- 9StromNEV: Atypische Netznutzung und Aufschlag
- 10BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlage
- 11Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG
- 12§ 51 EnergieStG
- 13KAV: Konzessionsabgabe
- 14StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten
- 15EnergieStG: Unternehmen in Schwierigkeiten

