Der Ablauf in sechs Schritten
Produkte prüfen
Welche Anlagen stellen Produkte aus der EU-Liste her, bei Teilsektoren bis auf den Prodcom-Code?
Mengen belegen
Produktionsmengen und Stromverbrauch je Anlage für das Abrechnungsjahr, getrennt nach berechtigten und anderen Produkten.
Voraussetzungen nachweisen
Betrieb des Managementsystems und die gewählte ökologische Gegenleistung, erfasst in einer eigenen Anwendung der DEHSt und bestätigt durch eine prüfungsbefugte Stelle.
Datensätze erfassen
Die Angaben je Anlage werden im Formular-Management-System der DEHSt eingetragen, je nach Produkt über einen Benchmark oder den Rückfallweg. Wie gerechnet wird, steht auf unserer Seite zur Berechnung.
Bescheinigen lassen
Ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer prüft die Angaben.
Signieren und einreichen
Der Antrag geht mit qualifizierter elektronischer Signatur über die Virtuelle Poststelle an die DEHSt. Die DEHSt prüft, fordert gegebenenfalls Unterlagen nach und entscheidet; bei Bewilligung folgt die Auszahlung.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Übersicht Ihrer Anlagen mit hergestellten Produkten und Prodcom-Codes
- Produktionsmengen je Produkt und Anlage für das Abrechnungsjahr
- Stromverbrauch je Anlage, belegt über Messung oder nachvollziehbare Aufteilung
- Stromrechnungen und Lieferverträge des Abrechnungsjahres
- Zertifikat oder Nachweis des Energie- oder Umweltmanagementsystems
- Nachweise zur gewählten Gegenleistung nach den Vorgaben des jeweiligen Abrechnungsjahres, etwa zu umgesetzten Effizienzmaßnahmen
- Bestätigung einer prüfungsbefugten Stelle zu Managementsystem und Gegenleistung
- Handelsregisterauszug und Vertretungsnachweise
- qualifizierte elektronische Signatur der zeichnungsberechtigten Person
Wer was übernimmt
Die Strompreiskompensation ist ein Prüferthema. EnergyIQ ist keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und stellt keine Bescheinigungen aus. Unsere Aufgabe ist alles davor und daneben:
- Wir prüfen Ihre Produkte gegen die Liste
- belegen die Mengen je Anlage
- rechnen die Höhe
- bereiten die Datensätze und Nachweise so auf, dass der Prüfer zügig arbeiten kann
- und grenzen die Mengen gegen den Industriestrompreis ab.
- Den Antrag setzen wir zusammen mit unseren Partnerkanzleien um.
- Die Rechtsberatung bleibt bei den Partnerkanzleien.
- Die Bescheinigung stellen Wirtschaftsprüfer aus, gern auch Ihr eigener.
- Sie liefern die Daten, unterschreiben den Antrag und setzen die Gegenleistung im Betrieb um.
Ein Beispiel aus unseren Gesprächen: Ein mittelständischer Hersteller aus einem der seit 2025 neu aufgenommenen Sektoren erledigt vieles selbst. Was ihn bremst, ist nicht das Wissen, sondern der Aufwand neben dem Tagesgeschäft. Genau dort setzen wir an.
Vereinfachte Prüfung: wann sie greift
Für das Abrechnungsjahr 2025 gilt: Erwarten Sie insgesamt bis zu 100.000 Euro Beihilfe, erlaubt die DEHSt eine vereinfachte Prüfung. Der Prüfer arbeitet dann mit begrenzter statt hinreichender Sicherheit, ein separater Prüfbericht kann entfallen. Das senkt den Aufwand für kleinere Antragsteller, ersetzt die Bescheinigung aber nicht. Für die ergänzende Beihilfe bei sehr stromkostenintensiven Unternehmen ist ein eigener Prüfungsvermerk nötig. Ob diese Regeln für 2026 unverändert bleiben, entscheidet die neue Richtlinie.
Selbst machen oder begleiten lassen
Viele Unternehmen mit eigenem Energiemanagement können den Antrag grundsätzlich selbst stellen. Der Aufwand steckt selten im Formular, sondern in der Zuordnung von Strom und Produkten je Anlage, in der Abstimmung mit dem Prüfer und, wo beides in Frage kommt, in der Abgrenzung zum Industriestrompreis. Wer diese Arbeit neben dem Tagesgeschäft nicht leisten will, gibt sie an uns ab. Wer sie selbst macht, profitiert trotzdem von einer zweiten Prüfung der Produktzuordnung, bevor der Prüfer beginnt.
Drei mögliche Stolpersteine
Die Signatur kommt zu spät.
Ohne qualifizierte elektronische Signatur kein Antrag. Die Bereitstellung kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Kümmern Sie sich früh darum, auch wenn die Frist noch nicht feststeht.
Die Mengen passen nicht zur Anlage.
Eine Jahresrechnung zeigt den Verbrauch je Abnahmestelle, nicht je Anlage. Wer Mischanlagen hat, braucht eine nachvollziehbare Aufteilung, die auch der Prüfer akzeptiert.
Der Prüfer hat keinen Termin frei.
Die Antragszeit fällt bei vielen Unternehmen in dieselben Wochen. Wer den Termin erst nach Fristbekanntgabe sucht, wird knapp. Nach dem Leitfaden der DEHSt war die Frist für 2025 eine Ausschlussfrist für den vollständigen Antrag; was zum Fristende fehlte, ließ sich nicht mehr retten.
Nach Umfirmierung oder Eigentümerwechsel
Die Strompreiskompensation ist kein Einmalereignis, sie wird jedes Jahr neu beantragt. Ändert sich bei Ihnen etwas, klären wir zuerst die Grundfrage: Ändert sich nur der Name der Firma, oder wechselt der Rechtsträger oder der Betreiber einer Anlage? Danach prüfen wir vor dem nächsten Antrag, ob Antragsteller, Vollmachten, Signatur, Managementsystem-Nachweis und Anlagenzuordnung noch zueinander passen. Fragen der Rechtsnachfolge klären unsere Partnerkanzleien.
Antrag auf Strompreiskompensation und Industriestrompreis abstimmen
Wer auch den Industriestrompreis beantragt, muss dort die Mengen angeben, für die er Strompreiskompensation beantragt hat oder noch beantragen wird, und in einen Datenabgleich zwischen BAFA und DEHSt einwilligen. Dieselbe Strommenge darf nicht in beiden Programmen gefördert werden, und für beide gilt eine gemeinsame Obergrenze. Weil die Strompreiskompensation je Anlage und Produkt rechnet, der Industriestrompreis je Abnahmestelle, braucht es eine nachvollziehbare Überleitung zwischen beiden Anträgen. Wie das geht, erklären wir auf unserer Vergleichsseite.
Häufige Fragen
Bei der Deutschen Emissionshandelsstelle. Die Daten werden in deren Formular-Management-System erfasst, der Antrag geht über die Virtuelle Poststelle mit qualifizierter elektronischer Signatur ein.
Produkte und Produktionsmengen je Anlage, den Stromverbrauch je Anlage, Nachweise zum Managementsystem und zur ökologischen Gegenleistung samt Bestätigung durch eine prüfungsbefugte Stelle sowie die Prüfbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers.
Ja. Ausstellen können sie Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer. Erwarten Sie insgesamt bis zu 100.000 Euro, war für 2025 eine vereinfachte Prüfung möglich; eine Bescheinigung bleibt aber nötig. Ob das für 2026 so bleibt, hängt an der neuen Richtlinie.
Planen Sie mehrere Monate ein und Puffer für Signaturkarte, Mengen je Anlage und den Termin beim Wirtschaftsprüfer.
Ändert sich nur der Name, kann die Kompensation in der Regel weiterlaufen; Antragsteller, Vollmachten, Signatur und Nachweise müssen aber zur neuen Firma passen. Wechselt der Rechtsträger oder der Betreiber einer Anlage, ist das eine eigene Frage, die wir mit unseren Partnerkanzleien klären.
Wir prüfen Produkte und Mengen und bereiten den Antrag vor. Umgesetzt wird er zusammen mit unseren Partnerkanzleien, die Bescheinigung kommt von Wirtschaftsprüfern. Sie liefern Daten, unterschreiben und setzen die Gegenleistung um.
Nächster Schritt
Schicken Sie uns Ihre Anlagenübersicht mit Produkten und die Stromabrechnungen des Abrechnungsjahres. Wir sagen Ihnen, was für den Antrag 2027 fehlt, und stimmen den Fahrplan mit Ihrem Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfern aus unserem Netzwerk ab, rechtliche Fragen mit unseren Partnerkanzleien.

