Gas im Brennofen
Brennen, Trocknen und Sintern keramischer Erzeugnisse gehören zu den Prozessen, für die das Energiesteuergesetz die volle Entlastung vorsieht. Erstattet wird die tatsächlich entrichtete Steuer, bei Erdgas 5,50 Euro je Megawattstunde, ohne Selbstbehalt. Das ist ein Vielfaches der allgemeinen Entlastung von 1,38 Euro je Megawattstunde. Die Prozessmengen müssen gegenüber dem Hauptzollamt nachgewiesen werden, am besten über eigene Zähler; für dieselbe Menge gibt es nur eine der beiden Entlastungen.
CO2-Kompensation für Brennstoffe
Dazu kommt für die meisten Keramikklassen die Kompensation für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe, für Fliesen mit dem höchsten Grad. Das gilt nur für Brennstoffe, die nicht in einer Anlage des EU-Emissionshandels eingesetzt werden: Große Brennöfen fallen unter den EU-Emissionshandel, für ihr Gas fällt kein nationaler CO2-Preis an, also gibt es dafür auch keine Kompensation. Ein Selbstbehalt von 50 bis 150 Tonnen CO2 je nach Energieverbrauch bleibt unberücksichtigt, und als Gegenleistung verlangt die Verordnung ein Energiemanagement und Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen. Der Antrag für 2026 läuft bis 30.06.2027.
Mehr dazu: Volle Energiesteuer-Entlastung · Allgemeine Energiesteuer-Entlastung · CO2-Preis
Stromsteuer und Prozessentlastung
Keramikhersteller gehören in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Für betrieblich verbrauchten Strom gibt es 20 Euro je Megawattstunde zurück, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr. Für elektrische Öfen und Trockner kennt das Stromsteuergesetz alternativ eine eigene Entlastung, wenn der Strom bei der Herstellung keramischer Erzeugnisse zum Brennen, Trocknen oder Sintern dient. Sie erstattet die volle Steuer ohne Selbstbehalt, der Vorteil gegenüber der allgemeinen Entlastung ist aber klein. Dieselbe Megawattstunde wird nur einmal entlastet.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Industriestrompreis
Für 2026 bringt der Industriestrompreis 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, das BAFA kann bei knappen Mitteln kürzen. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren, sonst wird der Anteil mit Zinsen zurückgefordert.
Strompreiskompensation für Fliesen
Fliesenhersteller können seit 2025 zusätzlich Strompreiskompensation beantragen. Beide Beihilfen zusammen dürfen einen gemeinsamen Höchstbetrag nicht überschreiten, das rechnen wir je Abnahmestelle durch.
Begrenzung der Umlagen
Bei mehr als 1 GWh selbst verbrauchtem Strom je Abnahmestelle lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen. Nötig sind ein anerkanntes Managementsystem und eine Gegenleistung; der nächste Antrag läuft bis 30.06.2027 für 2028.
Mehr dazu: Industriestrompreis · KUEBLL-Liste · Strompreiskompensation: Sektoren · Strompreiskompensation: Frist · Besondere Ausgleichsregelung · Voraussetzungen der Besonderen Ausgleichsregelung
Netzentgelt bei Dauerlast
Ein Tunnelofen läuft durch. Für die atypische Netznutzung, bei der die Last in den Hochlastzeiten des Netzbetreibers deutlich unter der Jahreshöchstlast liegen muss, ist das meist ungünstig; das ist ohne Lastgang aber nur eine Einschätzung. Planbarer sind Pressen, Mühlen und Trockner: Wer sie gestaffelt anfährt, senkt die abgerechnete Spitze und damit das Leistungsentgelt. Für den Verbrauch oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt außerdem der Aufschlag für besondere Netznutzung, 2026 von 1,559 auf höchstens 0,050 ct je Kilowattstunde; die erste Gigawattstunde trägt den vollen Satz. Die Anzeige einer individuellen Netzentgeltvereinbarung erstatten Sie selbst, wir bereiten sie vor.
Mehr dazu: Aufschlag für besondere Netznutzung · Leistungspreis senken · Atypische Netznutzung
Einen Keramik-Fall mit Ergebnis können wir noch nicht zeigen.
Hersteller mineralischer Werkstoffe, hoher Gasverbrauch
Nah dran ist ein Hersteller mineralischer Werkstoffe mit hohem Gasverbrauch, den wir ohne Rechnung vorab geprüft haben. Die CO2-Kompensation für Brennstoffe war dort ein relevanter Hebel, offen blieb, welcher Teil der Öfen dem EU-Emissionshandel unterliegt.
Das Antragsjahr 2025 war aber schon verloren, weil die Frist am 30.06.2026 abgelaufen war; verpasste Jahre lassen sich nicht nachholen.
Fristen für Keramikbetriebe
- 17.08.2026Ausschlussfrist
Strompreiskompensation für 2025
Mehr dazuDie Frist ist abgelaufen und nicht nachholbar.
- regelmäßig bis 31.12. des FolgejahresWiederkehrendAusschlussfrist
Antrag auf Energiesteuer-Entlastung für Prozessgas
Mehr dazuWer nicht bis Ablauf der Festsetzungsfrist beantragt, verliert die Entlastung für dieses Jahr in aller Regel.
- 31.12.2026
Stromsteuer-Antrag für 2025
Mehr dazu - 31.03.2027
Antrag auf Industriestrompreis für 2026
Mehr dazu - 30.06.2027Ausschlussfrist
Antrag auf CO2-Kompensation für Brennstoffe für 2026
Mehr dazuVerpasste Jahre lassen sich nicht nachholen.
- 30.06.2027
Antrag auf Begrenzung der Umlagen für 2028
Mehr dazu - 15.07.2027
Antrag auf Industriestrompreis, wenn für dasselbe Jahr auch Strompreiskompensation beantragt wird
Mehr dazu
Wann wir abraten
- Bei Geschirr- und Zierkeramik weisen wir weder Industriestrompreis noch Umlagenbegrenzung aus.
- Bei wenigen Gigawattstunden je Abnahmestelle kann der Aufwand für Nachweise und Energiemanagement den Vorteil der Umlagenbegrenzung übersteigen; in zwei Fällen aus anderen Branchen standen 5.000 bis 8.000 Euro Kosten gegen rund 12.000 Euro Vorteil, wir haben abgeraten.
- Liegt die Höchstlast regelmäßig in den Hochlastzeiten, bringt die atypische Netznutzung nichts, und wir sagen das.
- Läuft Ihr Brennofen im EU-Emissionshandel, weisen wir dafür keine CO2-Kompensation aus.
So läuft die Prüfung
Rechnungen hochladen
Sie laden die Jahresrechnungen für Strom und Gas hoch, gern mit Lastgang.
Prüfung
Wir prüfen Klasse je Abnahmestelle, Produkte, Prozessgasmengen und laufende Entlastungen und nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe | Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. |
| Industriestrompreis, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe, Begrenzung der Umlagen | Wir setzen sie gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. |
| Energiesteuer auf Gas, Stromsteuer-Prozessentlastung, Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Rechnungsprüfung | Das setzen wir selbst um. Anzeigen zu individuellen Netzentgelten erstatten Sie, wir bereiten sie vor. |
| Rechtsberatung | Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien. |
Häufige Fragen
Hersteller von Feuerfest, Fliesen, Sanitärkeramik, Isolatoren sowie technischer und sonstiger Keramik stehen auf der Liste. Hersteller von Geschirr und Zierkeramik nicht. Geprüft wird jede Abnahmestelle, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Nur für Wand- und Bodenfliesen, seit dem Abrechnungsjahr 2025. Alle anderen Keramikklassen sind nicht gelistet.
Für Gas, das zum Brennen, Trocknen oder Sintern keramischer Erzeugnisse eingesetzt wird, wird die tatsächlich entrichtete Steuer voll entlastet, ohne Selbstbehalt. Der Antrag muss bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt sein, regelmäßig bis 31.12. des Folgejahres.
Bei durchlaufenden Öfen selten über die atypische Netznutzung. Für den Verbrauch oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt aber der Aufschlag für besondere Netznutzung, und Spitzen beim Anfahren von Pressen und Mühlen lassen sich oft glätten.
Stromsteuer-Entlastung, volle Energiesteuer-Entlastung für Prozessgas und das Netzentgelt. Die CO2-Kompensation für Brennstoffe kommt dazu, wenn die Emissionen über dem Selbstbehalt liegen und der Ofen nicht dem EU-Emissionshandel unterliegt.
Die Prüfung aller Hebel übernehmen wir. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Industriestrompreis, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe und Begrenzung der Umlagen setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. Energiesteuer, Stromsteuer-Prozessentlastung, Netzentgelte und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um; Anzeigen zu individuellen Netzentgelten erstatten Sie, wir bereiten sie vor.
Potenzial prüfen lassen
Das Honorar ist erfolgsabhängig, ohne Vorkasse.
Quellen
- 1Industriestrompreis: KUEBLL-Teilliste 1
- 2EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Anlage 2
- 3Strompreiskompensation: Anhang I der Mitteilung
- 4BECV: CO2-Kompensation, Anlage
- 5BECV: Antragsfrist
- 6EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung
- 7Stromsteuer-Prozessentlastung § 9a
- 8Energiesteuer-Entlastung § 51 EnergieStG
- 9Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG

