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Fertigungshalle für Schleifkörper mit keramisch gebundenen Schleifscheiben vor einem Tunnelofen und einem Mitarbeiter von hinten.
Branchen · Schleifmittel

Energiekosten bei Schleifmitteln und Mineralerzeugnissen senken

Stand:

Kurz gesagt

Wer Schleifkörper, Schleifmittel auf Unterlage oder sonstige Mineralerzeugnisse wie Stein- und Schlackenwolle, nicht montiertes Reibmaterial oder Graphitwaren herstellt, gehört zu den Branchen, die den Industriestrompreis und die Begrenzung der Umlagen beantragen können. Einen Rechtsanspruch auf den Industriestrompreis gibt es nicht, die Umlagenbegrenzung setzt mehr als 1 GWh an einer Abnahmestelle und ein Energiemanagement voraus. Wer keramisch gebundene Schleifkörper, mineralische Isoliermaterialien, Graphit- oder Asphaltwaren brennt oder schmilzt, kann die Energiesteuer auf das Gas dafür voll erstattet bekommen. CO2-Kompensation für Brennstoffe kommt nur bei den sonstigen Mineralerzeugnissen in Frage, Strompreiskompensation nur für Stein- und Schlackenwolle. Datenstand: 08.10.2026.

Prüfebenen und Abgrenzung

Die Prüfebenen unterscheiden sich. Für die Stromsteuer zählt der Schwerpunkt des Unternehmens, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Beim Industriestrompreis wird jede Abnahmestelle nach der dort überwiegenden Tätigkeit eingeordnet, das BAFA prüft selbst. Die Strompreiskompensation hängt am Produkt der Anlage. Für die Umlagenbegrenzung muss das Unternehmen der Branche zugeordnet sein, und zwar an der Abnahmestelle, an der mehr als 1 GWh verbraucht wird.

Nicht hierher gehören Glaswolle (Glasindustrie), fertig montierte Bremsbeläge (Kfz-Teile) und Werkzeugschleifereien. Wer Werkzeuge herstellt oder nachschleift, gehört nicht zu den Schleifmittelherstellern, auch wenn "Schleiftechnik" im Namen steht. Die Stromsteuer-Entlastung bleibt dann in der Regel, der Industriestrompreis über diese Klasse nicht.

Gas im Ofen: volle Entlastung prüfen

Das Energiesteuergesetz nennt keramisch gebundene Schleifkörper, mineralische Isoliermaterialien, Katalysatorenträger aus mineralischen Stoffen, Waren aus Graphit und anderen Kohlenstoffen sowie Asphaltwaren ausdrücklich. Setzt ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes Gas zum Brennen, Trocknen, Schmelzen, Tempern oder Sintern dieser Erzeugnisse ein, wird die tatsächlich entrichtete Steuer voll erstattet, bei Erdgas regelmäßig 5,50 Euro je Megawattstunde und ohne Selbstbehalt. Die allgemeine Entlastung bringt nur 1,38 Euro je Megawattstunde. Für Schleifpapier, Schleifgewebe und Reibmaterial fehlt eine ausdrückliche Nennung, hier prüfen wir den einzelnen Prozess.

Zwei Dinge sind wichtig. Die Prozessmenge muss gemessen oder in einem vom Hauptzollamt zugelassenen Verfahren ermittelt werden, und für dieselbe Menge gibt es nur eine der beiden Entlastungen.

Rechnen
Ihre allgemeine Energiesteuer-Entlastung für Gas2.510 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

CO2-Kompensation für Brennstoffe

Für sonstige Mineralerzeugnisse kann zusätzlich die Kompensation für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe greifen. Das gilt nur für Brennstoffe, die nicht in einer Anlage des EU-Emissionshandels eingesetzt werden: Für deren Gas fällt kein nationaler CO2-Preis an, also gibt es dafür auch keine Kompensation. Ein Selbstbehalt von 50 bis 150 Tonnen CO2 je nach Energieverbrauch bleibt unberücksichtigt. Nötig sind ein Energiemanagement, Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen und die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer. Der Antrag für 2026 läuft bis 30.06.2027.

Mehr dazu: Energiesteuer § 51 · Energiesteuer § 54 · CO2-Preis

Stromsteuer und Prozessentlastung

Hersteller von Schleifmitteln und Mineralerzeugnissen gehören in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Entscheidend ist der Schwerpunkt Ihres Unternehmens als Ganzes; wer auch zukauft und weiterverkauft, bei dem prüfen wir den Anteil. Für betrieblich verbrauchten Strom gibt es 20 Euro je Megawattstunde zurück, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr; der Antrag für 2025 läuft bis 31.12.2026.

Für Strom in Öfen, in denen keramisch gebundene Schleifkörper, mineralische Isoliermaterialien, Graphit- oder Asphaltwaren gebrannt, getrocknet, geschmolzen oder gesintert werden, gibt es alternativ eine Prozessentlastung ohne Selbstbehalt. Der Mehrwert gegenüber der allgemeinen Entlastung ist meist klein, wir rechnen ihn mit. Dieselbe Megawattstunde wird nur einmal entlastet.

Mehr dazu: Stromsteuer · Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe · Stromsteuer-Frist

Rechnen
Ihre Stromsteuer-Entlastung7.750 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Industriestrompreis, Umlagen, Strompreiskompensation

Für 2026 bringt der Industriestrompreis 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, das BAFA kann bei knappen Mitteln kürzen. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren, sonst wird der Anteil mit Zinsen zurückgefordert. Der Antrag für 2026 läuft bis 31.03.2027; wer für dasselbe Jahr auch Strompreiskompensation beantragt, hat bis 15.07.2027 Zeit.

Bei mehr als 1 GWh selbst verbrauchtem Strom je Abnahmestelle lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 Prozent begrenzen. Nötig sind ein anerkanntes Energiemanagement und eine Gegenleistung; der nächste Antrag läuft bis 30.06.2027 für 2028.

Strompreiskompensation für Stein- und Schlackenwolle

Hersteller von Stein- und Schlackenwolle können seit 2025 zusätzlich Strompreiskompensation beantragen, und zwar nur für den Strom dieser Produktion. Beide Beihilfen gibt es nur für unterschiedliche Mengen und zusammen nur bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag, das rechnen wir je Abnahmestelle durch.

Netzentgelt: Ofen plus Tagschicht

Häufig laufen Brennöfen durch, während Mischen, Pressen und Beschichten in der Tagschicht liegen. Für die atypische Netznutzung ist das eher ungünstig, weil die Tagschicht die Spitze oft in die Hochlastzeiten des Netzbetreibers legt; ob die Last dort verlässlich und deutlich unter der Jahreshöchstlast bleibt, sehen wir erst am Lastgang. Planbar ist das gestaffelte Anfahren von Pressen und Mühlen: Es senkt die abgerechnete Spitze und damit das Leistungsentgelt. Für den Verbrauch oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt außerdem der Aufschlag für besondere Netznutzung, 2026 von 1,559 auf höchstens 0,050 ct je Kilowattstunde; die erste Gigawattstunde trägt den vollen Satz. Die Anzeige einer individuellen Netzentgeltvereinbarung erstatten Sie selbst, wir bereiten sie vor.

Worauf es bei der Einordnung ankommt

Einen abgeschlossenen Fall aus dieser Branche können wir noch nicht zeigen. Was wir aus Prüfungen ohne Rechnung kennen, ist die Frage der Einordnung.

Ein Hersteller von Bremsbelägen presst mineralische Reibmasse auf Stahlträger. Fertig montierte Bremsbeläge für Kraftfahrzeuge zählen in der Regel zu den Kfz-Teilen: kein Industriestrompreis, die Begrenzung der Umlagen nur nach Liste 2. Nur wer überwiegend nicht montiertes Reibmaterial herstellt, kann bei den sonstigen Mineralerzeugnissen landen. Die Einordnung wird festgestellt, nicht gewählt: Das BAFA prüft sie selbst, eine Bescheinigung des Statistischen Landesamts ist ein Beleg, aber nicht bindend.

Mehr dazu: Energiekosten Automobilzulieferer

Fristen für Schleifmittel und Mineralerzeugnisse

  1. 17.08.2026
    Ausschlussfrist

    Strompreiskompensation für 2025

    Die Frist für 2025 ist am 17.08.2026 abgelaufen und nicht nachholbar.

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  2. 31.12.2026

    Stromsteuer-Antrag für 2025

    Der Antrag für 2025 läuft bis 31.12.2026.

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  3. 31.03.2027

    Industriestrompreis: Antrag für 2026

    Der Antrag für 2026 läuft bis 31.03.2027.

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  4. 30.06.2027

    CO2-Kompensation für Brennstoffe: Antrag für 2026

    Der Antrag für 2026 läuft bis 30.06.2027.

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  5. 30.06.2027

    Begrenzung der Umlagen: nächster Antrag für 2028

    Der nächste Antrag läuft bis 30.06.2027 für 2028.

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  6. 15.07.2027

    Industriestrompreis zusammen mit Strompreiskompensation

    Wer für dasselbe Jahr auch Strompreiskompensation beantragt, hat bis 15.07.2027 Zeit.

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  7. regelmäßig bis 31.12. des Folgejahres
    WiederkehrendAusschlussfrist

    Energiesteuer-Entlastung für Prozessgas

    Die Entlastung wird nur gewährt, wenn der Antrag bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt ist.

    Mehr dazu
  8. Ende 2028
    Wiederkehrend

    Stromnetzentgeltverordnung tritt außer Kraft

    Danach prüfen wir die geltenden Regeln neu.

    Mehr dazu

Wann wir abraten

  • Bei Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage weisen wir weder Strompreiskompensation noch CO2-Kompensation für Brennstoffe aus.
  • Bei wenigen Gigawattstunden je Abnahmestelle rechnen wir die Kosten für Nachweise und Energiemanagement gegen den Vorteil der Umlagenbegrenzung und raten auch ab.
  • Liegt die Höchstlast regelmäßig in den Hochlastzeiten, bringt die atypische Netznutzung nichts, und wir sagen das.
  • Läuft Ihr Ofen im EU-Emissionshandel, weisen wir dafür keine CO2-Kompensation aus.

So läuft die Prüfung ab

  1. Rechnungen hochladen

    Sie laden die Jahresrechnungen für Strom und Gas hoch, gern mit Lastgang.

  2. Prüfung

    Wir prüfen Klasse und Produkte je Abnahmestelle, Prozessgasmengen und laufende Entlastungen und nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.

Wer was übernimmt, je Hebel
HebelUmsetzung
Stromsteuer-Entlastung für das Produzierende GewerbeDen Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht.
Industriestrompreis, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe, Begrenzung der UmlagenWir setzen sie gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist.
Energiesteuer auf Gas, Stromsteuer-Prozessentlastung, Netzentgelte, Konzessionsabgabe, RechnungsprüfungDas setzen wir selbst um. Anzeigen zu individuellen Netzentgelten erstatten Sie, wir bereiten sie vor.
Rechtsberatungbleibt bei unseren Partnerkanzleien.

Häufige Fragen

Hersteller von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage gehören zu den Branchen, die ihn beantragen können, ebenso Hersteller sonstiger Mineralerzeugnisse wie Stein- und Schlackenwolle. Geprüft wird jede Abnahmestelle nach der dort überwiegenden Tätigkeit, das BAFA ordnet selbst zu. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, das BAFA kann bei knappen Mitteln kürzen.

Nein. Aus dieser Branchengruppe ist seit dem Abrechnungsjahr 2025 nur das Produkt Stein- und Schlackenwolle erfasst.

Bei keramisch gebundenen Schleifkörpern, mineralischen Isoliermaterialien, Graphit- und Asphaltwaren nennt das Energiesteuergesetz das Brennen, Trocknen, Schmelzen und Sintern ausdrücklich. Gehört Ihr Unternehmen zum Produzierenden Gewerbe, wird die entrichtete Steuer für diese Mengen voll erstattet, ohne Selbstbehalt.

Für sonstige Mineralerzeugnisse (23.99) kann sie greifen: mit 70 Prozent, wenn Ihr Unternehmen die Emissionsintensität nachweist, sonst mit 60 Prozent. Brennstoffe, die in einer Anlage des EU-Emissionshandels eingesetzt werden, sind ausgenommen, und ein Selbstbehalt bleibt unberücksichtigt. Für Schleifkörper und Schleifmittel auf Unterlage (23.91) gibt es sie nicht.

Eher nicht. Wer Werkzeuge herstellt, gehört in der Regel zum Produzierenden Gewerbe; bei reinen Schärfdiensten prüfen wir den Schwerpunkt Ihres Unternehmens, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Der Industriestrompreis hängt dann an einer anderen Klasse.

Die Prüfung aller Hebel übernehmen wir. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Industriestrompreis, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe und Begrenzung der Umlagen setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. Energiesteuer, Stromsteuer-Prozessentlastung, Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um; Anzeigen zu individuellen Netzentgelten erstatten Sie, wir bereiten sie vor.

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Quellen

  1. 1Industriestrompreis: KUEBLL-Teilliste 1eur-lex.europa.eu · 2. Juli 2026
  2. 2EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Anlage 2gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  3. 3EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzunggesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  4. 4Strompreiskompensation: Anhang Ieur-lex.europa.eu · 30. Juli 2026
  5. 5BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlagegesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  6. 6BECV: Selbstbehaltgesetze-im-internet.de · 14. Juni 2026
  7. 7BECV: Gegenleistung und Fristgesetze-im-internet.de · 14. Juni 2026
  8. 8BEHG: Brennstoffe in EU-ETS-Anlagengesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  9. 9Energiesteuer-Entlastung § 51 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  10. 10EnergieStV: Antrag und Nachweisgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  11. 11Stromsteuer-Prozessentlastung § 9agesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  12. 12Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 7. Juni 2026
  13. 13Stromsteuer-Entlastung § 9bgesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  14. 14KAV: Konzessionsabgabegesetze-im-internet.de · 6. Juni 2026
  15. 15StromStG: Unternehmen in Schwierigkeitengesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
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