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Fertigteilwerk in Deutschland mit frisch entschalten Betonwandelementen, Stahlschalung, Hallenkran und einer Trockenkammer.
Branchen · Betonwerk

Energiekosten im Betonwerk senken: Stromsteuer, Prozesswärme und ehrliche Absagen

Stand:

Kurz gesagt

Betonwerke, Fertigteilhersteller und Transportbetonwerke gehören in der Regel zum Produzierenden Gewerbe und können die Stromsteuer-Entlastung nutzen. Wer Härtekammern, Autoklaven oder Trockner mit Gas oder Heizöl beheizt, bekommt für diese Prozesswärme die Energiesteuer vollständig erstattet. Industriestrompreis und Kompensationen gelten für Betonwaren und Transportbeton nicht, die Umlagenbegrenzung nur für Faserzementwaren. Datenstand: 08.10.2026.

Stromsteuer: Rechtsträger und Schwerpunkt zuerst

Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr (§ 9b StromStG). Gerechnet wird je Unternehmen, also je Rechtsträger. Bei Betonwerken liegt die erste Frage deshalb nicht im Werk, sondern in der Gruppe: Welche Gesellschaft bezieht den Strom, und was tut sie schwerpunktmäßig?

Viele Werke gehören zu Gruppen mit Bauunternehmen, Kiesgrube und Fuhrpark. Ein Rechtsträger, der neben dem Werk auch Transporte für Dritte fährt, ist ein Mischbetrieb. Er bleibt begünstigt, wenn das Produzierende Gewerbe nach einer wählbaren Bezugsgröße den größten Anteil hat: Bruttowertschöpfung, Wertschöpfung, tätige Personen oder Umsatz (§ 15 Abs. 4 StromStV). Die Wahl trifft Ihr Unternehmen, die Zuordnung das Hauptzollamt.

Rechnen

Gerechnet wird je Unternehmen, also je Rechtsträger.

Ihre Stromsteuer-Entlastung7.750 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Aus der Praxis
01

Gruppe mit Transportbetonwerk, Kieswerk und Tiefbau

Bei einer Gruppe mit Transportbetonwerk, Kieswerk und Tiefbau war offen, welche Gesellschaft den Beton tatsächlich herstellt und welche den Strom bezieht.

02

Hersteller von Stahlbetonfertigteilen, rund 600 MWh

Ein Hersteller von Stahlbetonfertigteilen mit rund 600 MWh Jahresverbrauch hat für das abgelaufene Jahr rund 12.000 Euro Entlastung beantragt.

Prozesswärme: die volle Energiesteuer zurück

Für Fertigteilwerke mit beheizten Härtekammern und für Kalksandstein- und Porenbetonwerke kann die Energiesteuer ein unterschätzter Hebel sein. § 51 EnergieStG nennt die Herstellung von "Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips" und von Porenbetonerzeugnissen ausdrücklich, für das Trocknen, Erwärmen, Warmhalten und vergleichbare Prozesse, auch der zur Herstellung verwendeten Vorprodukte. Für diese Mengen erstattet das Hauptzollamt die gezahlte Energiesteuer vollständig und ohne Selbstbehalt, bei Erdgas 5,50 Euro je Megawattstunde. Typische Anwendungen sind beheizte Härtekammern, die Wärmebehandlung von Fertigteilen und der Dampf für Autoklaven, wenn er mit Gas oder Heizöl erzeugt wird. Ob auch das Erwärmen von Zuschlag oder Anmachwasser im Winter darunter fällt, klären wir vor dem Antrag mit dem Hauptzollamt.

Hallenwärme: Entlastung nach § 54

Für dieselbe Gasmenge gibt es nur eine Entlastung. Hallen- und Bürowärme läuft deshalb über die kleinere Entlastung nach § 54 EnergieStG mit 1,38 Euro je Megawattstunde und 250 Euro Selbstbehalt. Wir trennen beide Mengen nach Unterzählern oder einer nachvollziehbaren Aufteilung.

Rechenbeispiel, alle Werte frei gewählt: Ein Fertigteilwerk bezieht 1.000 MWh Erdgas, davon 700 MWh nachweislich für beheizte Härtekammern. Nach § 51: 700 x 5,50 Euro = 3.850 Euro. Die restlichen 300 MWh für Hallenwärme bringen nach § 54: 300 x 1,38 Euro = 414 Euro, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt 164 Euro. Zusammen rund 4.000 Euro berechnetes Potenzial pro Jahr. Ohne belegte Aufteilung bliebe nur § 54: 1.000 x 1,38 Euro minus 250 Euro = 1.130 Euro.

Rechnen
Ihre Entlastung für Hallenwärme2.510 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Trocknen mit Strom und Konzessionsabgabe auf Gas

Wird mit Strom getrocknet oder erwärmt, gibt es dafür nach § 9a StromStG die volle Stromsteuer zurück; gegenüber der allgemeinen Entlastung lohnt das nur bei großen, getrennt gemessenen Mengen. Auf der Gasrechnung prüfen wir zusätzlich den Satz der Konzessionsabgabe. Für die Energiesteuer gilt dieselbe Antragsfrist wie bei der Stromsteuer.

Netzentgelt, Messung und Konzessionsabgabe: erst rechnen, dann umstellen

Mischer, Brecher und Förderbänder erzeugen kurze, hohe Spitzen bei vergleichsweise wenigen Betriebsstunden. Ob sich Leistungsmessung lohnt, hängt an zwei Posten gleichzeitig: Mit Leistungspreis können kurze Mischerspitzen das Netzentgelt erhöhen. Zugleich kann die gemessene Leistung den niedrigeren Satz der Konzessionsabgabe öffnen. Wir rechnen beides zusammen, bevor wir eine Umstellung empfehlen.

Lieferstellen mit Leistungsmessung zahlen bei der Konzessionsabgabe meist schon den niedrigen Sondervertragssatz, dann gibt es aus der Umstufung nichts zu holen. Kleinere Werke und Außenstandorte in der Niederspannung ohne Leistungsmessung prüfen wir auf die Umstufung: Sie greift, wenn die gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten 30 kW und der Jahresverbrauch 30.000 kWh überschreiten, nicht in der Grund- oder Ersatzversorgung. Voraussetzung ist eine Leistungsmessung; ob Werte eines intelligenten Messsystems bei Abrechnung ohne Leistungspreis anerkannt werden, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.

Viele Motoren bedeuten oft Blindstrom. Ob der Netzbetreiber bei leistungsgemessenen Lieferstellen Blindarbeit berechnet und eine Kompensation lohnt, sehen wir auf der Rechnung.

Atypische Netznutzung: Voraussetzungen

Ein reduziertes Netzentgelt über die atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV) setzt voraus, dass die Jahreshöchstlast mindestens 100 kW über der höchsten Last in den Hochlastzeitfenstern Ihres Netzbetreibers liegt, die Erheblichkeitsschwelle erreicht (Mittelspannung 20 Prozent, Umspannung auf Niederspannung und Niederspannung 30 Prozent der Jahreshöchstlast) und mindestens 500 Euro Vorteil bringt. Die Fenster sind je Netz und Jahreszeit verschieden.

Aus der Praxis
01

Fertigteilwerk

Bei einem Fertigteilwerk lag die höchste Last im Fenster deutlich weniger als 100 kW unter der Jahresspitze, die Erheblichkeit unter 20 Prozent.

Aufschlag für besondere Netznutzung

Wer über 1 GWh an einer Abnahmestelle verbraucht, zahlt für die Menge darüber einen deutlich niedrigeren Aufschlag für besondere Netznutzung. Wir prüfen, ob der richtige Satz abgerechnet wird.

Mehr dazu: Konzessionsabgabe · Atypische Netznutzung · Aufschlag für besondere Netznutzung

Fristen für Betonwerke

  1. bis Ende des Folgejahres
    WiederkehrendAusschlussfrist

    Stromsteuer-Antrag für das abgelaufene Jahr

    Die Entlastung wird nur gewährt, wenn der Antrag bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt wird.

    Mehr dazu
  2. dieselbe Antragsfrist wie bei der Stromsteuer
    WiederkehrendAusschlussfrist

    Energiesteuer-Antrag (§ 51, § 54)

    Antrag bis Ablauf der Festsetzungsfrist.

    Mehr dazu
  3. 30.09.2027

    Anzeige zur atypischen Netznutzung

    Bis 30. September des Anwendungsjahres bei der Regulierungsbehörde; Ihr Unternehmen erstattet sie, wir bereiten sie vor.

    Mehr dazu
  4. Ende 2028

    Die StromNEV tritt außer Kraft

Was für Betonwerke nicht gilt

Industriestrompreis, Strompreiskompensation und die Kompensation für den nationalen CO2-Preis knüpfen an amtliche Listen. Betonwaren, Transportbeton und Faserzementwaren stehen auf keiner davon.

  • Der Industriestrompreis
  • Die Strompreiskompensation
  • Die Kompensation für den nationalen CO2-Preis
  • Die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage: gilt nur für Faserzementwaren.

So läuft die Prüfung ab

  1. Rechnungen hochladen

    Sie laden Strom- und Gasrechnungen hoch und nennen die Gesellschaften der Gruppe.

  2. Prüfung

    Wir prüfen jede Lieferstelle und jeden Hebel und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr, getrennt nach sicher und zu prüfen.

  3. Umsetzung

    Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um.

Wer was übernimmt, je Hebel
HebelUmsetzung
Stromsteuer (§ 9b)Vorbereitung durch uns, Antrag über unsere Partnerkanzleien.
Energiesteuer (§ 51, § 54), Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Rechnungsprüfungsetzen wir selbst um.
Atypische NetznutzungAnzeige durch Ihr Unternehmen, vollständig vorbereitet von uns.
Umlagenbegrenzung (nur Faserzement)gemeinsam mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern.

Häufige Fragen

In der Regel ja: Die Herstellung von Betonwaren, Fertigteilen, Kalksandstein, Porenbeton und Transportbeton gehört zum Produzierenden Gewerbe. Entlastet werden 20 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr. Geprüft wird je Rechtsträger, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Betreibt eine Gesellschaft neben dem Werk auch Transporte für Dritte oder Handel, muss das Produzierende Gewerbe nach der gewählten Bezugsgröße den größten Anteil haben.

Wird Gas oder Heizöl eingesetzt, um Betonerzeugnisse oder ihre Vorprodukte zu trocknen oder zu erwärmen, erstattet das Hauptzollamt nach § 51 EnergieStG die gezahlte Energiesteuer vollständig, ohne Selbstbehalt. Bei Erdgas sind das 5,50 Euro je Megawattstunde. Porenbeton steht ausdrücklich im Gesetz, Kalksandstein gehört zu den Erzeugnissen aus Beton. Für Raumwärme gilt die kleinere Entlastung nach § 54. Entscheidend ist eine saubere Mengenaufteilung.

Nein. Betonwaren, Transportbeton und Faserzementwaren stehen nicht auf der amtlichen Liste. Zement steht darauf. Geprüft wird je Abnahmestelle nach dem Tätigkeitsschwerpunkt; einen Rechtsanspruch gibt es auch für gelistete Branchen nicht.

Nur Hersteller von Faserzementwaren, und nur an Abnahmestellen mit über 1 GWh, mit Energiemanagementsystem und Gegenleistung. Betonwaren und Transportbeton sind nicht gelistet. Bei knapp über 1 GWh rechnen wir ehrlich, ob die Nachweiskosten den Vorteil auffressen.

Das hängt an der Lage Ihrer Spitzen zu den Hochlastzeitfenstern Ihres Netzbetreibers, die je Netz und Jahreszeit verschieden sind. Die Jahresspitze muss mindestens 100 kW über der höchsten Last in den Fenstern liegen, die Erheblichkeitsschwelle erreichen und mindestens 500 Euro Vorteil bringen. Ob das passt, sehen wir am Lastgang zusammen mit den Fenstern Ihres Netzbetreibers.

Nein. Die Energiesteuer-Entlastungen für das Produzierende Gewerbe gelten für Heizstoffe und Prozesswärme, nicht für Kraftstoff in Fahrzeugen und Baumaschinen.

Energiesteuer nach § 51 und § 54, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Den Stromsteuer-Antrag bereiten wir vor, gestellt wird er über unsere Partnerkanzleien. Die Anzeige zur atypischen Netznutzung erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor. Die Umlagenbegrenzung für Faserzementwaren setzen wir mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern um.

Betonwerk prüfen lassen

Sie laden Strom- und Gasrechnungen hoch und nennen die Gesellschaften der Gruppe.

Rechnungen hochladen und Betonwerk prüfen lassen

Quellen

  1. 1Stromsteuer-Entlastung § 9bgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  2. 2Stromsteuersatzgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  3. 3StromStG: Begünstigte Unternehmengesetze-im-internet.de · 6. Juni 2026
  4. 4Amtliches WZ-2003-Verzeichnisgewan-client.bayern.de · 8. Oktober 2026
  5. 5StromStV: Mischbetriebgesetze-im-internet.de · 6. Juni 2026
  6. 6StromStV: Antragsfrist und unterjährige Anträgegesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  7. 7EnergieStV: Antragsfrist § 51gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  8. 8EnergieStV: Antragsfrist § 54gesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  9. 9Energiesteuer-Entlastung § 51 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  10. 10BFH-Beschluss VII R 25/18gesetze.co · 8. Oktober 2026
  11. 11Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  12. 12§ 9a StromStGgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  13. 13Industriestrompreis: Anhang Ieur-lex.europa.eu · 2. Juli 2026
  14. 14EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Listegesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  15. 15EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzunggesetze-im-internet.de · 7. Juni 2026
  16. 16BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlagegesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  17. 17KAV: Konzessionsabgabegesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  18. 18StromNEV: Atypische Netznutzunggesetze-im-internet.de · 7. Juni 2026
  19. 19StromStG: Unternehmen in Schwierigkeitengesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  20. 20EnergieStG: Unternehmen in Schwierigkeitengesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
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