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Produktionshalle für Vliesstoffe mit laufender Anlage, Stoffbahnen und Rollen im Tageslicht, Arbeiter von hinten.
Branchen · Vliesstoffe

Energiekosten senken bei Vliesstoffen und technischen Textilien: gleiche Halle, unterschiedliche Listen

Stand:

Kurz gesagt

Vliesstoffhersteller stehen auf allen vier Förderlisten: Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung, Strompreiskompensation und CO2-Kompensation für Brennstoffe. Hersteller technischer Textilien stehen nur auf den ersten beiden. Stromsteuer und Energiesteuer auf Gas kommen für beide in Frage, wenn das Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zugeordnet wird; die Wahl der Bezugsgröße trifft Ihr Unternehmen, die Zuordnung das Hauptzollamt. Datenstand: 08.10.2026.

Herstellen oder handeln: zugekaufte Vliese und integrierte Betriebe

Zum Wirtschaftszweig Vliesstoff gehören auch Erzeugnisse daraus. Wer zugekaufte Vliese im eigenen Betrieb zu Erzeugnissen weiterverarbeitet, etwa zu Filtern, Tüchern oder Formteilen, stellt her. Maßgeblich ist, ob im Betrieb eine wirkliche Umwandlung stattfindet. Kritisch wird es bei Handelsware, bei Verarbeitung ohne wirkliche Umwandlung und wenn Sie unter eigener Marke fertigen lassen oder Ihre Stoffe bei Dritten verarbeiten lassen, statt selbst zu fertigen. Für Stromsteuer und Energiesteuer muss die Herstellung im Unternehmen nach einer der wählbaren Bezugsgrößen den größten Anteil haben. Die Zuordnung trifft das Hauptzollamt.

Stellt ein Unternehmen Fasern selbst her und verarbeitet sie zu Vlies, prüfen wir die Strompreiskompensation je Anlage und Produkt. Zur Faserherstellung siehe unsere Seite zu Chemiefasern.

Mehr dazu: Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer

Industriestrompreis je Abnahmestelle

Der Industriestrompreis wird je Abnahmestelle geprüft. Vliesstoffe und technische Textilien stehen beide auf der maßgeblichen Liste. Für 2026 ergibt sich rechnerisch ein Zuschuss von 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch, einschließlich gemessenem Eigenverbrauch aus der eigenen Photovoltaik. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden. Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Maßnahmen zur Dekarbonisierung fließen, die ab dem 01.01.2026 umgesetzt werden; frei verfügbar ist nur der Teil darüber. Wer die Pflicht nicht erfüllt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück.

Umlagenbegrenzung und Energiemanagement

Beide Wirtschaftszweige stehen auf Liste 1 der Anlage 2 EnFG. Liegt der umlagepflichtige Selbstverbrauch an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr über 1 GWh, lassen sich KWKG- und Offshore-Netzumlage oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen, mindestens bleiben 0,05 ct je Kilowattstunde. 2026 betragen beide Umlagen zusammen 1,387 ct/kWh. Verlangt werden ein Energiemanagement und eine Gegenleistung. Mehrere Standorte werden nicht addiert.

Schnellcheck
GWh

Schwelle: 1 GWh

Umweltmanagement genügt nicht

Ein Umweltmanagement nach ISO 14001 allein erfüllt die Anforderung nicht. Nachweis ist ein zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS; Unternehmen mit weniger als 5 GWh Stromverbrauch im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr können stattdessen ein System nach ISO 50005 oder die Mitgliedschaft in einem angemeldeten Energieeffizienz-Netzwerk nutzen. Knapp über 1 GWh bleibt wenig zu begrenzen; den Vorteil rechnen wir gegen die Kosten der Nachweise.

Aus der Praxis
01

Textilhersteller, kein Vliesstoffbetrieb

Ein Textilhersteller aus unserer Praxis, kein Vliesstoffbetrieb, hatte seine Photovoltaik kurz zuvor deutlich ausgebaut.

Strompreiskompensation und CO2-Kompensation für Vliesstoffe

Seit dem Abrechnungsjahr 2025 stehen Vliesstoffe auf der EU-Liste für die Strompreiskompensation. Sie knüpft an das Produkt der Anlage an. Verlangt werden ein Energiemanagement und Gegenleistungen; wirtschaftlich wird es meist erst ab einigen Gigawattstunden Strom (Einschätzung). Vor jedem Antrag prüfen wir den aktuellen Stand der nationalen Richtlinie. Industriestrompreis und Strompreiskompensation lassen sich kombinieren, aber nicht für dieselbe Strommenge; zusammen gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag.

CO2-Kompensation für Brennstoffe

Für Gas, das in Trocknung, Thermobonding oder Thermofixierung eingesetzt wird, erstattet die CO2-Kompensation für Brennstoffe einen Teil des nationalen CO2-Preises. Für Vliesstoffe nennt die Verordnung 65 %, dieser Wert setzt einen Nachweis der Emissionsintensität voraus, sonst gelten 60 %. Ein Selbstbehalt bleibt außer Betracht: 150 Tonnen CO2, bei einem fossilen Energieverbrauch unter 10 GWh gestaffelt bis 50 Tonnen (§ 9 BECV). Verlangt werden ein Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS, bei weniger als 10 GWh fossiler Energie auch nach ISO 50005 oder über ein Netzwerk, und Investitionen in wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen von mindestens 80 % der Beihilfe des Vorjahres. ISO 14001 allein genügt auch hier nicht. Der Antrag braucht die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers; Anlagen im EU-Emissionshandel sind ausgenommen. Bei kleinen Gasmengen bleibt wenig übrig, dann raten wir ab.

Soll eine Investition die Pflichten mehrerer Entlastungen erfüllen, prüfen wir die Anrechnung vorab.

Mehr dazu: Strompreiskompensation · Sektoren · CO2-Preis

Stromsteuer und Gas

Für Strom zu betrieblichen Zwecken gibt es 20 Euro je Megawattstunde Entlastung, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt (§ 9b StromStG), für Erdgas 1,38 Euro je Megawattstunde, ebenfalls abzüglich 250 Euro (§ 54 EnergieStG). Beides setzt voraus, dass das Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zugeordnet wird. Steuerfrei selbst verbrauchter Solarstrom bringt bei der Stromsteuer keine Entlastung; entlastet wird nur versteuerter Strom.

Mehr dazu: Stromsteuer · Energiesteuer auf Gas

Rechnen
Ihre Stromsteuer-Entlastung7.750 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Rechnen
Ihre Entlastung für Erdgas2.510 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Netzentgelt

Laufen die Linien durchgehend, auch in den Hochlastzeiten des Netzbetreibers, ist die atypische Netznutzung meist schwierig; ohne Lastgang ist das nur eine Einschätzung, wir prüfen sie mit Ihren Viertelstundenwerten. Sie setzt voraus, dass die Jahreshöchstlast mindestens 100 kW über der höchsten Last im Hochlastzeitfenster liegt, die Erheblichkeitsschwelle überschritten wird und mindestens 500 Euro im Jahr herauskommen, jeweils im Ist; mindestens 20 % des allgemeinen Netzentgelts bleiben. Das Bandlast-Privileg verlangt 7.000 Benutzungsstunden und über 10 GWh an einer Abnahmestelle. Häufiger relevant ist der Aufschlag für besondere Netznutzung: Für den Verbrauch oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt er 2026 von 1,559 auf 0,050 ct je Kilowattstunde, bei Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes auf 0,025 ct. Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft, ab 2029 prüfen wir die geltenden Regeln neu.

Mehr dazu: Atypische Netznutzung · Aufschlag besondere Netznutzung · Bandlastprivileg · Lastgang-Check

Fristen für Vliesstoff und technische Textilien

  1. 31.03.2027

    Industriestrompreis: Antrag für das Abrechnungsjahr 2026

    Mehr dazu
  2. 30. Juni für das Folgejahr
    Wiederkehrend

    Umlagenbegrenzung: Antrag beim BAFA

    Mehr dazu
  3. 17.08.2026

    Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2025

    Die Frist für das Abrechnungsjahr 2025 lief am 17.08.2026 ab.

    Mehr dazu
  4. 31.12.2028

    Die StromNEV tritt außer Kraft

    Ab 2029 prüfen wir die geltenden Regeln neu.

Was für Vliesstoff und technische Textilien nicht gilt

  • Technische Textilien haben keine Strompreiskompensation und keine CO2-Kompensation.
  • Die Frist für die Strompreiskompensation 2025 ist abgelaufen.
  • Reiner Handel mit Textilien ist kein Produzierendes Gewerbe, ebenso wenig Vertrieb unter eigener Marke ohne eigene Produktion.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Steuerentlastungen.

So läuft die Prüfung ab

  1. Rechnungen hochladen

    Sie laden Strom- und Gasrechnungen je Standort hoch, bei Leistungsmessung den Lastgang, dazu Angaben zur Photovoltaik und zu zugekauften Vorprodukten.

  2. Prüfung

    Wir prüfen Wirtschaftszweig je Anlage und Abnahmestelle, die Zuordnung des Unternehmens, Netzbezug und Eigenverbrauch je Abnahmestelle, laufende Entlastungen und Fristen und nennen das Potenzial pro Jahr.

  3. Umsetzung

    Umsetzung je Hebel.

Wer was übernimmt, je Hebel
HebelUmsetzung
Energiesteuer auf Gas, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfungsetzen wir selbst um. Anzeigen zum reduzierten Netzentgelt erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor.
Stromsteuer-EntlastungDen Antrag stellen unsere Partnerkanzleien.
Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung, Strompreiskompensation und CO2-Kompensationsetzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Bescheinigungen erstellen Wirtschaftsprüfer.
Rechtsberatungbleibt bei den Partnerkanzleien.

Häufige Fragen

Die Herstellung von Vliesstoff steht auf den Listen für Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung, Strompreiskompensation und CO2-Kompensation für Brennstoffe. Stromsteuer- und Energiesteuer-Entlastung kommen hinzu, wenn Ihr Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zugeordnet wird. Welche Hebel sich lohnen, hängt von Mengen je Standort und Nachweisen ab.

Teilweise. Technische Textilien stehen auf den Listen für Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung, nicht aber bei Strompreiskompensation und CO2-Kompensation. Stromsteuer und Energiesteuer auf Gas kommen bei Zuordnung zum Produzierenden Gewerbe in Frage.

Oft ja. Wer zugekaufte Vliese im eigenen Betrieb zu Erzeugnissen weiterverarbeitet, etwa zu Filtern, Tüchern oder Formteilen, stellt her. Kritisch wird es bei Handelsware, bei Verarbeitung ohne wirkliche Umwandlung und wenn Sie fertigen lassen, statt selbst zu fertigen. Die Zuordnung trifft das Hauptzollamt.

Weniger Netzbezug kann dazu führen, dass eine Abnahmestelle unter 1 GWh fällt, die Schwelle für Umlagenbegrenzung und den niedrigeren Aufschlag im Netzentgelt. Beim Industriestrompreis zählt gemessener Eigenverbrauch aus der eigenen Photovoltaik dagegen mit, bei der Stromsteuer bringt steuerfrei selbst verbrauchter Solarstrom keine Entlastung. Wir rechnen alle Seiten.

Nein. Für die Umlagenbegrenzung braucht es ein zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS; nur bei weniger als 5 GWh Stromverbrauch genügt auch ein System nach ISO 50005 oder die Mitgliedschaft in einem angemeldeten Effizienznetzwerk. Für die CO2-Kompensation gilt ISO 50001 oder EMAS, bei weniger als 10 GWh fossiler Energie auch ISO 50005 oder ein Netzwerk.

Nein. Gelistete Abnahmestellen können leistungsberechtigt sein, das BAFA entscheidet nach Ermessen und kürzt bei knappen Mitteln anteilig. Mindestens die Hälfte des Betrags ist in Dekarbonisierung zu investieren.

Energiesteuer auf Gas, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien. Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung, Strompreiskompensation und CO2-Kompensation setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Bescheinigungen erstellen Wirtschaftsprüfer.

Potenzial je Hebel prüfen lassen

Rechnungen hochladen, wir nennen das Potenzial je Hebel und wer es umsetzt.

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Quellen

  1. 1Stromsteuer-Entlastung § 9bgesetze-im-internet.de · 6. Juni 2026
  2. 2StromStG: Begünstigte Unternehmengesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  3. 3StromStV: Zuordnung, Converter, Auftragsverarbeitunggesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  4. 4Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 7. Juni 2026
  5. 5StromStV: Zuständiges Hauptzollamtgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  6. 6StromStV: Antragsfristgesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  7. 7AO: Festsetzungsfristgesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  8. 8StromStG: Unternehmen in Schwierigkeitengesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  9. 9§ 51 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  10. 10KUEBLL-Liste (Industriestrompreis)eur-lex.europa.eu · 8. Oktober 2026
  11. 11EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Listegesetze-im-internet.de · 11. August 2026
  12. 12EnFG: Begrenzung der Umlagengesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  13. 13EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzunggesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  14. 14EnFG: Energiemanagement-Nachweisgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  15. 15EnFG: Antragsfristgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  16. 16Mitteilung C/2026/196: Strompreiskompensation, Sektorendata.europa.eu · 8. Oktober 2026
  17. 17BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlagegesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  18. 18BECV: Zuordnunggesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  19. 19BECV: Kompensationsgradgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  20. 20BECV: Selbstbehaltgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  21. 21BECV: Energiemanagementgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  22. 22BECV: Gegenleistunggesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  23. 23BECV: Frist und Testatgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  24. 24StromNEV: Atypische Netznutzung und Bandlastgesetze-im-internet.de · 7. Juni 2026
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