Veredler, Lohnveredler, Dienstleister: die Zuordnung
Für Stromsteuer und Energiesteuer zählt der Schwerpunkt des ganzen Unternehmens, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Entscheidend ist die Tätigkeit nach der Klassifikation, nicht das Etikett. Wer Stoffe färbt, bedruckt, beschichtet oder ausrüstet, gehört in der Regel zum Produzierenden Gewerbe, auch wenn die Ware dem Auftraggeber gehört. Wäschereien und die Reparatur oder Änderung von Textilien sind in der maßgeblichen Klassifikation Dienstleistung beziehungsweise Handel. Liegt der Betrieb dazwischen, klären wir die Zuordnung vor dem Antrag. Steht sie, gibt es für versteuerten Strom, den der Betrieb verbraucht, 20 Euro je Megawattstunde zurück, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr. Selbst verbrauchter Solarstrom, der steuerfrei ist, zählt hier nicht mit.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Industriestrompreis und Umlagen
Der Industriestrompreis sieht für 2026 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch vor. Mitgezählt wird auch gemessener Eigenverbrauch aus Photovoltaik. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen und kann bei knappen Mitteln kürzen. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren, beispielsweise in Wärmerückgewinnung an Spannrahmen, sofern die Maßnahme die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt. Es zählen Maßnahmen ab Beginn des Abrechnungsjahres, für 2026 also ab 01.01.2026. Wer die Pflicht nicht erfüllt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück.
Begrenzung der Umlagen
Über 1 GWh Netzbezug je Abnahmestelle lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen, mindestens bleiben 0,05 ct je Kilowattstunde. Nötig sind ein anerkanntes Energiemanagement und eine Gegenleistung. Ein Umweltmanagement nach ISO 14001 reicht dafür nicht. Soll eine Investition mehrere Pflichten erfüllen, etwa beim Industriestrompreis und bei der Umlagenbegrenzung, prüfen wir vorab, wo sie angerechnet werden kann.
Gas in Trockner und Spannrahmen
Für Gas in Trocknern, Spannrahmen und Dampfkesseln gibt es die allgemeine Energiesteuer-Entlastung von 1,38 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro im Jahr, wenn der Schwerpunkt des Unternehmens im Produzierenden Gewerbe liegt. Für eine volle Entlastung wie bei Glas oder Metall genügt reines Verheizen zum Trocknen oder für Dampf nicht; besondere Prozesse prüfen wir gesondert. Dazu kommt die Kompensation für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe, soweit die Anlagen nicht im EU-Emissionshandel sind, mit Selbstbehalt, Energiemanagement und Klimaschutzinvestitionen als Gegenleistung.
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Netzentgelt: Trockner verschieben
Trockner und Spannrahmen sind große, oft planbare Verbraucher. Liegen sie außerhalb der Hochlastzeiten des Netzbetreibers, kann das Netzentgelt über die atypische Netznutzung sinken. Die Fenster gelten montags bis freitags; Feiertage, höchstens ein Brückentag pro Woche und die Tage vom 24.12. bis 01.01. sind ausgenommen, manche Jahreszeiten haben kein Fenster. Der Abstand zwischen Jahreshöchstlast und höchster Last im Fenster muss die Erheblichkeitsschwelle (in der Mittelspannung 20 % der Jahreshöchstlast) und mindestens 100 kW erreichen, die Ersparnis über 500 Euro liegen. Mindestens 20 % des allgemeinen Netzentgelts bleiben in jedem Fall. Werden die Werte im Ist verfehlt, gilt rückwirkend das allgemeine Entgelt. Die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zeigen Sie bei der Regulierungsbehörde an, für 2027 bis 30.09.2027, den Ist-Nachweis bis 30.06. des Folgejahres; bei einem Stromvertrag inklusive Netznutzung braucht es die Zustimmung des Lieferanten. Wir bereiten das vor.
Aufschlag für besondere Netznutzung
Über 1 GWh je Abnahmestelle sinkt außerdem der Aufschlag für besondere Netznutzung für den Verbrauch oberhalb der ersten Gigawattstunde, 2026 von 1,559 auf 0,050 ct je Kilowattstunde; die erste Gigawattstunde trägt den vollen Satz.
Mehr dazu: Atypische Netznutzung · Hochlastzeitfenster · Aufschlag besondere Netznutzung · Lastgang-Check
Einen Veredler mit Ergebnis können wir noch nicht zeigen.
Mittelständischer Textilhersteller
Nah dran ist ein mittelständischer Textilhersteller. Unsicher machten die Zahl ein starker Ausbau der Photovoltaik, der den Netzbezug in die Nähe von 1 GWh brachte, und ein Umweltmanagement ohne anerkanntes Energiemanagement.
mittleren fünfstelligen Betrag pro Jahr
Die Prüfung ohne Rechnung ergab einen geschätzten mittleren fünfstelligen Betrag pro Jahr, vor allem aus dem Industriestrompreis, berechnet, nicht umgesetzt und vor Umsetzungskosten.
Fristen für Textilveredler
- 31.12.2026
Stromsteuer-Entlastung für 2025
- 31.03.2027
Industriestrompreis für 2026
Mehr dazu - 30.06.2027
Begrenzung der Umlagen, nächster Antrag für 2028
Mehr dazu - 30.06.2027
Energiesteuer-Entlastung und CO2-Kompensation für Brennstoffe für 2026
Mehr dazu - 30.09.2027
Anzeige der atypischen Netznutzung für 2027
Mehr dazu - 30.06. des Folgejahres
- 31.12.2028
Die zugrunde liegende Verordnung tritt außer Kraft
Wann wir abraten
- Bei reinen Dienstleistern wie Wäschereien weisen wir keine Stromsteuer-Entlastung und keinen Industriestrompreis aus.
- Bei wenigen Gigawattstunden Netzbezug rechnen wir die Umlagenbegrenzung gegen ihre Kosten; in zwei Fällen aus anderen Branchen standen 5.000 bis 8.000 Euro Kosten gegen rund 12.000 Euro Vorteil, wir haben abgeraten.
- Sinkt der Netzbezug durch Photovoltaik, kann der Antrag zwar noch möglich sein, oberhalb der ersten Gigawattstunde bleibt dann aber wenig oder nichts zu begrenzen.
So läuft die Prüfung
Hochladen
Sie laden die Jahresrechnungen für Strom und Gas hoch, gern mit Lastgang und Angaben zu Photovoltaik.
Prüfung
Wir prüfen Zuordnung, Netzbezug je Abnahmestelle, Trocknerlast und Hochlastzeiten und nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung | Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. |
| Industriestrompreis, CO2-Kompensation für Brennstoffe, Begrenzung der Umlagen | Wir setzen sie gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. |
| Netzentgelte, Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Rechnungsprüfung | Das setzen wir selbst um. Die Anzeige der atypischen Netznutzung erstatten Sie, wir bereiten sie vor. |
Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien.
Häufige Fragen
Textilveredler können leistungsberechtigt sein, denn die Veredlung von Textilien und Bekleidung steht in der maßgeblichen Liste. Geprüft wird jede Abnahmestelle, einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren.
Das ist möglich, denn es zählt die Tätigkeit, nicht wem die Ware gehört. Die Zuordnung trifft das Hauptzollamt nach dem Schwerpunkt des ganzen Unternehmens.
Nein. Gelistet sind in der Textilbranche nur Spinnereien und Vliesstoffhersteller.
Liegt der Schwerpunkt Ihres Unternehmens im Produzierenden Gewerbe, die allgemeine Energiesteuer-Entlastung von 1,38 Euro je Megawattstunde abzüglich 250 Euro im Jahr. Dazu kann die Kompensation für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe kommen.
Wenn Trockner und Spannrahmen außerhalb der Hochlastzeiten des Netzbetreibers laufen können, ist das gut möglich. Ob der Abstand im ganzen Jahr hält, zeigt der Lastgang.
Die Prüfung aller Hebel übernehmen wir. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen und CO2-Kompensation für Brennstoffe setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. Netzentgelte, Energiesteuer, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um.
Potenzial prüfen lassen
Das Honorar ist erfolgsabhängig, ohne Vorkasse.

