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Tischlerwerkstatt mit CNC-Plattensäge, Holzstapeln und einem halb montierten Massivholzschrank im Tageslicht.
Branchen · Schreinerei

Energiekosten in Schreinerei, Holzbau und Möbelfertigung senken

Stand:

Kurz gesagt

Schreinereien, Holzbaubetriebe und Möbelhersteller gehören in aller Regel zum Produzierenden Gewerbe und können die Stromsteuer-Entlastung nutzen, schon ab rund 12.500 kWh im Jahr. Bei Werkstätten in der Niederspannung ohne Leistungspreis lohnt die Prüfung der Konzessionsabgabe. Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung gelten für Schreinerei, Holzbau und Möbel nicht. Datenstand: 08.10.2026.

Stromsteuer: auch für kleine Werkstätten

Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, soweit der Betrag im Jahr 250 Euro übersteigt (§ 9b StromStG). Das gilt für Handwerk wie Industrie, denn neben der Herstellung zählt auch das Baugewerbe zum Produzierenden Gewerbe. Auch kleine Betriebe profitieren. Ein Rechenbeispiel mit frei gewählter Menge: Bei 35 MWh ergibt sich 35 x 20 Euro minus 250 Euro = 450 Euro im Jahr.

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Ihre Stromsteuer-Entlastung7.750 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Aus der Praxis
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Schreinerei, gut 90 MWh

Eine Schreinerei mit gut 90 MWh im Jahr.

Fremdprodukte, Ladesäulen, Photovoltaik

Zwei Dinge fragt das Hauptzollamt bei Schreinereien gezielt. Erstens Fremdprodukte: Wer Küchen, Türen oder Beschläge anderer Hersteller nur verkauft, ist insoweit Händler. Wer sie selbst einbaut, erbringt eine Bauleistung, und wer zugekaufte Platten zuschneidet und verarbeitet, stellt selbst her. Entscheidend ist, dass Herstellung und Einbau nach einer wählbaren Bezugsgröße den größten Anteil haben (§ 15 Abs. 4 StromStV). Zweitens Ladesäulen, Photovoltaik und Weitergabe: Entlastet wird nur versteuerter Netzstrom. Selbst verbrauchter Solarstrom ist in der Regel schon steuerfrei, Ladestrom für Elektrofahrzeuge ist ausgenommen. Hängen eine Wohnung oder ein Mieter am Betriebszähler, muss diese Menge heraus.

Lässt ein Holzbaubetrieb Bauleistungen überwiegend durch Subunternehmer ausführen, prüfen wir die Zuordnung gesondert (§ 15 Abs. 9 StromStV).

Aus der Praxis

Auch kleine Anträge werden geprüft.

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Kleine Bautischlerei

Bei einer kleinen Bautischlerei knapp über der Mengenschwelle ging das Hauptzollamt in eine vertiefte Sachverhaltsermittlung und forderte acht Nachweise an: Vollmacht, Stromrechnungen, eine Beschreibung aller Tätigkeiten (weil die Website Fremdprodukte zeigte), den Jahresabschluss zur Prüfung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, die Bestätigung als kleinste rechtlich selbstständige Einheit, Angaben zur Weitergabe von Strom an Dritte, die Messung der Ladesäulen und Details zur PV-Anlage.

Konzessionsabgabe: die Spitze entscheidet

Viele Werkstätten hängen in der Niederspannung und zahlen als Tarifkunde je nach Gemeindegröße höchstens 1,32 bis 2,39 ct/kWh Konzessionsabgabe. Überschreitet die gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW und liegt der Verbrauch über 30.000 kWh, gilt der Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh (§ 2 Abs. 7 KAV), außer in der Grund- oder Ersatzversorgung. Geprüft wird je Betriebsstätte oder Abnahmestelle; örtlich können niedrigere Schwellen gelten. Laufen Säge, Hobel, Absaugung und Kantenanleimer über eine Viertelstunde gleichzeitig, kann das die Schwelle überschreiten. Betriebe, deren Netzentgelt schon mit Leistungspreis abgerechnet wird, zahlen meist bereits den Sondervertragssatz; ein Blick auf die Rechnung zeigt es.

Schnellcheck
kWh

Schwelle: 30.000 kWh

Aus der Praxis
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Schreinerei, gut 30.000 kWh

Eine Schreinerei lag mit gut 30.000 kWh knapp über der Verbrauchsschwelle, die durchschnittliche Last aber bei nur rund 4 kW. Ob die Spitzen in zwei Monaten über 30 kW liegen, war offen.

Absaugung und Leistungspreis

Betriebe mit Leistungsmessung zahlen einen Leistungspreis auf die Jahreshöchstlast, das betrifft auch Schreinereien unter 100 MWh. Die Absaugung gehört häufig zu den größten Verbrauchern. Kappen lohnt aber nur, wenn das Kilowatt teuer ist.

Aus der Praxis
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Schreinerei, Jahresspitze um 65 kW

Bei einer Schreinerei mit einer Jahresspitze um 65 kW spart jedes gekappte Kilowatt rund 26 Euro im Jahr.

Atypische Netznutzung

Die atypische Netznutzung verlangt unter anderem mindestens 100 kW Abstand zwischen Jahresspitze und höchster Last in den Hochlastzeitfenstern, eine Erheblichkeitsschwelle gemessen an der Jahreshöchstlast (Niederspannung 30 %) und mindestens 500 Euro Ersparnis im Jahr. Verfehlt der Betrieb das im Ist, gilt rückwirkend das allgemeine Entgelt. Bei einer Werkstatt mit 65 kW Jahresspitze ist das ausgeschlossen. Ob ein größerer Betrieb in Frage kommt, zeigt nur der Lastgang. Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor.

Mehr dazu: Leistungspreis senken · Atypische Netznutzung · Lastgang-Check

Voraussetzungen der atypischen Netznutzung
VoraussetzungWert
Abstand zwischen Jahresspitze und höchster Last in den Hochlastzeitfensternmindestens 100 kW
Erheblichkeitsschwelle, gemessen an der Jahreshöchstlast (Niederspannung)30 %
Ersparnis im Jahrmindestens 500 Euro

Fristen für Schreinerei, Holzbau und Möbel

  1. bis zum 31.12. des Folgejahres
    Wiederkehrend

    Stromsteuer-Antrag für ein Kalenderjahr

    Festsetzungsfrist (§ 17b StromStV). Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien, wir bereiten Mengen und Unterlagen vor.

    Mehr dazu

Was für Schreinerei, Holzbau und Möbel nicht gilt

Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung knüpfen an amtliche Wirtschaftszweig-Listen: Sägewerke und Holzwerkstoffe stehen dort, Schreinerei, Holzbau und Möbel nicht.

  • Der Industriestrompreis und die Umlagenbegrenzung
  • Die Strompreiskompensation und die Carbon-Leakage-Entlastung beim nationalen CO2-Preis (BECV): aus dem Holzbereich ist nur die Herstellung von Holzwerkstoffen gelistet.
  • Holzfeuerung mit Spänen: Es gibt keine Energiesteuer zu erstatten, weil Holzreste nicht energiesteuerpflichtig sind.
  • Die Entlastung für Gas lohnt erst ab rund 181 MWh im Jahr.

So läuft die Prüfung ab

  1. Rechnungen hochladen

    Sie laden Ihre Jahresrechnungen hoch.

  2. Prüfung

    Wir prüfen Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Netzentgelt und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr.

  3. Umsetzung

    Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um: den Stromsteuer-Antrag über unsere Partnerkanzleien, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfung selbst. Fragt das Hauptzollamt nach, stellen wir das Antwortpaket zusammen.

Häufige Fragen

In aller Regel ja. Herstellung und Einbau von Möbeln, Bauelementen und Holzbauten gehören zum Produzierenden Gewerbe, ob Handwerk oder Industrie. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit im Unternehmen den größten Anteil hat und kein Ausschlussgrund vorliegt. Entlastet werden 20 Euro je Megawattstunde, soweit der Betrag im Jahr 250 Euro übersteigt. Ab rund 12.500 kWh entlastungsfähigem Strom im Jahr bleibt also ein Betrag, und zwar jedes Jahr neu.

Nicht automatisch. Wer fremde Küchen, Türen oder Beschläge nur verkauft, ist insoweit Händler; wer sie selbst einbaut, erbringt eine Bauleistung. Entscheidend ist der größte Anteil nach einer wählbaren Bezugsgröße. Das Hauptzollamt fragt bei Fremdprodukten auf der Website gezielt nach. Wir stellen die Aufteilung vorab zusammen, damit Rückfragen schnell beantwortet sind.

Nein. Sägewerke und Holzwerkstoffe stehen auf der amtlichen Liste, Bautischlerei, Fertigbauteile aus Holz und Möbel nicht. Das gilt auch für die Umlagenbegrenzung.

Liegt die gemessene Leistung Ihrer Werkstatt in mindestens zwei Monaten über 30 kW und der Verbrauch über 30.000 kWh, gilt statt des Tarifsatzes von höchstens 1,32 bis 2,39 ct/kWh (je nach Gemeindegröße) der Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh, außer in der Grund- oder Ersatzversorgung. Geprüft wird je Betriebsstätte oder Abnahmestelle. Große Einzelmaschinen und die Absaugung helfen, sicher ist es erst mit Messwerten.

Nur bei Abrechnung mit Leistungspreis und wenn das Kilowatt teuer ist. Bei manchen Netzbetreibern ist ein Kilowatt Spitze nur rund 25 Euro im Jahr wert, dann lohnt Lastmanagement nicht. Wir rechnen das mit Ihrem Preisblatt.

Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Energiesteuer und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Den Stromsteuer-Antrag bereiten wir vor, gestellt wird er über unsere Partnerkanzleien. Fragt das Hauptzollamt nach, stellen wir das Antwortpaket zusammen.

Werkstatt prüfen lassen

Ihr Aufwand: Rechnungen, eine Vollmacht, ein kurzer Fragebogen. Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

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Quellen

  1. 1Stromsteuer-Entlastung § 9bgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  2. 2StromStG: steuerfreier Eigenverbrauchgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  3. 3Amtliches WZ-2003-Verzeichnisgewan-client.bayern.de · 8. Oktober 2026
  4. 4StromStG: Begünstigte Unternehmengesetze-im-internet.de · 6. Juni 2026
  5. 5StromStV: Mischbetriebgesetze-im-internet.de · 6. Juni 2026
  6. 6StromStV: Antragsfristgesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
  7. 7StromStG: Unternehmen in Schwierigkeitengesetze-im-internet.de · 6. Oktober 2026
  8. 8Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 7. Juni 2026
  9. 9EnergieStG: Energieerzeugnisse, Holzfeuerunggesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  10. 10Industriestrompreis: Sektorlisteeur-lex.europa.eu · 8. Oktober 2026
  11. 11EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Listegesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  12. 12BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlagegesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  13. 13KAV: Konzessionsabgabe, Schwellen und Höchstsätzegesetze-im-internet.de · 7. Oktober 2026
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