Stromsteuer: je Unternehmen, nur versteuerter Strom
Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr (§ 9b StromStG). Gerechnet wird je Unternehmen. Betreibt ein Rechtsträger Sägewerk und Hobelwerk an zwei Zählern, werden beide Mengen zusammengezählt und der Selbstbehalt fällt nur einmal an. Selbst verbrauchter Solarstrom zählt nicht, weil darauf keine Stromsteuer gezahlt wurde.
Zwei Punkte klären wir vor jedem Antrag. Erstens: Viele Sägewerke handeln auch mit Holz. Das macht sie zum Mischbetrieb, schadet aber nicht, solange die Bearbeitung nach einer wählbaren Bezugsgröße den größten Anteil hat (§ 15 Abs. 4 StromStV). Die Wahl trifft Ihr Unternehmen, die Zuordnung das Hauptzollamt. Zweitens: Hängen Wohnhaus, Forstbetrieb oder eine Schwestergesellschaft am selben Zähler, werden diese Mengen abgegrenzt. Den Antrag bereiten wir vor, gestellt wird er über unsere Partnerkanzleien.
Gerechnet wird je Unternehmen.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Industriestrompreis: Sägewerke stehen auf der Liste
Manche Übersichten schließen die Holzverarbeitung aus. Das stimmt nicht: Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke stehen in Teilliste 1 der amtlichen Liste, an die der Industriestrompreis anknüpft. Wir prüfen das immer am Originaltext. 2026 beträgt der Zuschuss effektiv 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch. Geprüft wird je Abnahmestelle nach dem Tätigkeitsschwerpunkt. Anrechenbar ist auch gemessener Eigenverbrauch aus der Solaranlage, Mengen für Dritte nicht.
Bedingungen des Industriestrompreises
Drei Bedingungen gehören dazu. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, bei knappen Haushaltsmitteln kann anteilig gekürzt werden. Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Maßnahmen zur Dekarbonisierung fließen; wer die Pflicht nicht erfüllt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück.
Alle Werte sind gerundet und noch nicht beschieden.
Sägewerk, knapp 900 MWh, Solaranlage
Sägewerk mit knapp 900 MWh Netzbezug und Solaranlage.
rund 17.000 Euro pro Jahr
Stromsteuer rund 17.000 Euro pro Jahr, berechnet. Industriestrompreis 2026 rund 16.000 Euro auf den Netzbezug, mit dem Solar-Eigenverbrauch geschätzt bis rund 21.000 Euro, sofern er gemessen ist. Fast wäre der zweite Hebel übersehen worden, weil verbreitete Übersichten Sägewerke für nicht gelistet hielten.
Säge- und Hobelwerk, gut 1,3 GWh
Säge- und Hobelwerk an zwei Abnahmestellen mit gut 1,3 GWh.
rund 26.000 Euro pro Jahr
Stromsteuer rund 26.000 Euro pro Jahr, Industriestrompreis 2026 rund 25.000 Euro auf den Netzbezug, beides berechnet, dazu ein Anteil aus dem Solar-Eigenverbrauch, der erst mit Erzeugungsdaten belegt ist.
Kleineres Sägewerk, gut 400 MWh
Kleineres Sägewerk mit gut 400 MWh.
rund 8.000 Euro
Stromsteuer-Entlastung für 2025 von rund 8.000 Euro, Antrag gestellt, Bescheid offen.
Netzentgelt und Lastspitzen: ehrlich gerechnet
Die Holztrocknung läuft oft nachts. Das klingt nach einem reduzierten Netzentgelt über die atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV). Entscheidend ist aber der Abstand zwischen der Jahreshöchstlast und der höchsten Last in den Hochlastzeitfenstern. Er muss mindestens 100 kW betragen und in der Mittelspannung mindestens 20 Prozent der Jahreshöchstlast, in der Niederspannung 30 Prozent; die Ersparnis muss 500 Euro im Jahr erreichen. Im ersten Werk lag die Jahresspitze an einem Wintervormittag selbst im Fenster. Im zweiten lag die höchste Last im Fenster nur 5 bis 10 Prozent unter der Jahresspitze. Ergebnis in beiden Fällen null. Ob es bei Ihnen anders ist, sehen wir am Lastgang.
Morgenrampe und Speicher
Lohnender kann der Blick auf die Morgenrampe sein. Fahren nach Schichtbeginn alle Anlagen gleichzeitig an, setzt diese Viertelstunde in der Regel den Leistungspreis für das ganze Jahr. Ein gestaffelter Anlauf ergab im ersten Werk ein berechnetes Potenzial im niedrigen vierstelligen Bereich pro Jahr, ohne Speicher. Einen Speicher nur für die Spitze rechnen wir immer mit Investitions- und Betriebskosten: Im ersten Werk trug er sich nicht, im zweiten bräuchte er eine große Anlage.
Was wenig oder nichts bringt
- Konzessionsabgabe: Leistungsgemessene Werke zahlen meist schon den Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh.
- Umlagenbegrenzung: Sägewerke stehen in Liste 1, begrenzt wird aber nur die Menge über 1 GWh an einer Abnahmestelle. Beim Werk mit gut 1,1 GWh am Hauptzähler blieben rund 1.400 Euro im Jahr. Dafür braucht es ein Energiemanagementsystem und eine Gegenleistung nach § 30 EnFG; bei dieser Menge trägt sich das nach unserer Einschätzung selten. Liegt ein Werk über 1 GWh, prüfen wir auf der Rechnung, ob für die Mehrmenge der niedrigere Netzaufschlag abgerechnet wird.
- Strompreiskompensation und CO2-Kompensation: Sägewerke stehen auf keiner der Listen.
- Energiesteuer: Restholz wie Hackschnitzel und Sägespäne ist kein Energieerzeugnis im Sinne des Energiesteuergesetzes. Wer die Trockenkammern damit beheizt, zahlt keine Energiesteuer und hat nichts zu erstatten. Bei Erdgas oder Heizöl prüfen wir § 54.
Mehr dazu: Konzessionsabgabe als Sondervertragskunde · Besondere Ausgleichsregelung · Energiesteuer auf Gas (§ 54)
Fristen für Sägewerke
- bis zum 31. Dezember des FolgejahresWiederkehrend
Stromsteuer-Entlastung geltend machen
Mehr dazuDen Strom eines Jahres können Sie in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres geltend machen.
- 31. März 2027
- Ende 2028
So läuft die Prüfung ab
Unterlagen hochladen
Sie laden die Jahresrechnungen und den Lastgang hoch, bei einer Solaranlage auch Erzeugungsdaten.
Prüfung
Wir prüfen jeden Hebel je Unternehmen und Abnahmestelle, nennen das berechnete Potenzial pro Jahr und sagen, was nicht trägt.
Umsetzung
Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um.
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer | über unsere Partnerkanzleien |
| Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung | gemeinsam mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern, wo ein Prüfungsvermerk nötig ist |
| Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Energiesteuer und Rechnungsprüfung | selbst |
Häufige Fragen
Ja. Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke stehen auf der amtlichen Liste, an die der Industriestrompreis anknüpft, auch wenn manche Übersichten das Gegenteil behaupten. Geprüft wird je Abnahmestelle nach dem Tätigkeitsschwerpunkt. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, bei knappen Mitteln kann gekürzt werden.
20 Euro je Megawattstunde versteuerten Stroms, abzüglich 250 Euro im Jahr, gerechnet je Unternehmen über alle Werke. Ein Sägewerk mit knapp 900 MWh Netzbezug kam so rechnerisch auf rund 17.000 Euro pro Jahr. Den Strom eines Jahres können Sie in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres geltend machen, Strom aus 2025 also bis Ende 2026.
Beim Industriestrompreis ja, wenn der Eigenverbrauch richtlinienkonform gemessen ist. Bei der Stromsteuer-Entlastung nein, weil auf selbst verbrauchten Solarstrom ohne Stromsteuer nichts zu entlasten ist.
Nur wenn die Jahresspitze deutlich außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt: mindestens 100 kW Abstand zur höchsten Last im Fenster, in der Mittelspannung mindestens 20 Prozent der Jahreshöchstlast, und mindestens 500 Euro Ersparnis im Jahr. In den Sägewerken, die wir gerechnet haben, reichte das nicht: Einmal lag die Spitze im Fenster, einmal nur knapp darüber. Ob es bei Ihnen anders ist, zeigt der Lastgang.
Nicht automatisch. Es reicht, wenn die Bearbeitung nach einer wählbaren Bezugsgröße den größten Anteil hat, etwa nach Wertschöpfung oder tätigen Personen. Die Wahl trifft Ihr Unternehmen, die Zuordnung das Hauptzollamt.
Für die Stromsteuer-Entlastung grundsätzlich ja, wenn der Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe liegt. Paletten und Holzverpackungen stehen aber nicht auf der Liste für den Industriestrompreis. Läuft das Palettenwerk als eigene Gesellschaft, wird es gesondert geprüft.
Den Stromsteuer-Antrag stellen unsere Partnerkanzleien, wir bereiten ihn vor. Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung setzen wir mit Partnerkanzleien und, wo ein Prüfungsvermerk nötig ist, Wirtschaftsprüfern um. Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Energiesteuer und Rechnungsprüfung übernehmen wir selbst. Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien.
Sägewerk prüfen lassen
Wir prüfen jeden Hebel je Unternehmen und Abnahmestelle, nennen das berechnete Potenzial pro Jahr und sagen, was nicht trägt.
Quellen
- 1Stromsteuer-Entlastung § 9b
- 2StromStG: Begünstigte Unternehmen
- 3StromStV: Mischbetrieb
- 4StromStV: Antragsfrist
- 5AO: Festsetzungsfrist
- 6StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten
- 7KUEBLL: Liste der begünstigten Wirtschaftszweige
- 8EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Liste
- 9EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung
- 10BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlage
- 11Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG
- 12EnergieStG: Energieerzeugnisse
- 13KAV: Konzessionsabgabe, Sondervertragssatz
- 14StromNEV: Atypische Netznutzung

