Mahlen außerhalb der Hochlastzeiten
Netzbetreiber legen für jede Jahreszeit tägliche Hochlastzeiten fest, nur montags bis freitags, Feiertage ausgenommen, manche Jahreszeiten ganz ohne Fenster. Liegt die höchste Last Ihrer Mühle außerhalb dieser Zeiten, zahlen Sie den Leistungspreis nur auf die höchste Last im Fenster. Ob sich Mahlwerke, Walzenstühle und Siloförderung in die Nacht oder ans Wochenende legen lassen, hängt von Prozessführung, Silokapazität und Lieferzusagen ab. Voraussetzungen: eine Leistungsmessung; der Abstand zwischen Jahreshöchstlast und höchster Last im Fenster erreicht die Erheblichkeitsschwelle (in der Mittelspannung 20 %, bei Umspannung auf Niederspannung und in der Niederspannung 30 % der Jahreshöchstlast) und mindestens 100 kW; die Ersparnis liegt über 500 Euro im Jahr. Mindestens 20 % des allgemeinen Entgelts bleiben. Bei der Berechnung des reduzierten Entgelts ist die Preisstufe ab 2.500 Benutzungsstunden bundesweit wählbar, auch wenn Sie darunter liegen.
Dauerbetrieb: Bandlast und Aufschlag
Viele Stärkewerke und große Mühlen laufen rund um die Uhr. Bei gleichmäßiger Last liegt die Spitze meist auch im Hochlastfenster, dann passt die atypische Netznutzung nicht. Dafür gibt es das Bandlastprivileg: Wer an einer Abnahmestelle mindestens 7.000 Benutzungsstunden erreicht und mehr als 10 GWh im Jahr aus dem Netz bezieht, kann ein individuelles Netzentgelt vereinbaren. Unabhängig davon prüfen wir über 1 GWh je Abnahmestelle den Aufschlag für besondere Netznutzung: Für die Mehrmenge gilt 2026 höchstens 0,050 statt 1,559 Cent je Kilowattstunde. Ob Ihr Lieferant das richtig abrechnet, sehen wir auf der Rechnung.
Mehr dazu: Bandlastprivileg · Netzentgeltreform · Aufschlag für besondere Netznutzung
Stromsteuer und Mischbetrieb
Mühlen und Stärkewerke gehören in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Für nachweislich versteuerten Strom, den Sie für betriebliche Zwecke entnehmen, gibt es 20 Euro je Megawattstunde zurück, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr; Strom für Elektrofahrzeuge ist ausgenommen.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Eigenstrom und Mischbetrieb
Strom aus einer eigenen Wasserkraft- oder Solaranlage, den Sie selbst verbrauchen, kann steuerfrei sein; darauf gibt es keine zusätzliche Entlastung. Viele Mühlen betreiben zusätzlich Landhandel, Futtermittelhandel oder einen Laden. Dann zählt der Schwerpunkt des ganzen Unternehmens: Ihr Unternehmen wählt eine von vier Bezugsgrößen, der größte Anteil entscheidet, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Das gilt auch für die Entlastung beim Gas.
Mehr dazu: Stromsteuer · Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer
Umlagen und Industriestrompreis
Bei mehr als 1 GWh Verbrauch je Abnahmestelle lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde begrenzen: bei Mühlen auf 25 %, bei Stärkewerken auf 15 %. Mühlen kommen auf 15 %, wenn sie ihren Stromverbrauch im letzten Geschäftsjahr nachweislich in besonderer Weise aus erneuerbaren Energien gedeckt haben; ein gewöhnlicher Ökostromtarif reicht dafür nicht ohne Weiteres. Mindestens 0,05 Cent je Kilowattstunde bleiben. Nötig sind ein anerkanntes Energiemanagement und eine Gegenleistung; der nächste Antrag läuft bis 30.06.2027 für 2028.
Industriestrompreis für Stärkewerke
Stärkewerke können zusätzlich den Industriestrompreis beantragen: 18,72 Euro je Megawattstunde für 2026, Antrag bis 31.03.2027. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, bei knappen Haushaltsmitteln können die Beträge anteilig gekürzt werden. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren, und für dieselben Kosten darf keine weitere staatliche Beihilfe in Anspruch genommen werden.
Mehr dazu: Besondere Ausgleichsregelung · BesAR-Check · Industriestrompreis · KUEBLL-Liste
Gas und CO2-Kompensation
Gas für Trocknung und Dampf wird allgemein mit 1,38 Euro je Megawattstunde entlastet, abzüglich 250 Euro im Jahr; ausgezahlt wird damit erst ab rund 181 MWh Gas im Jahr.
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
CO2-Kompensation für Stärkewerke
Stärkewerke erhalten außerdem die Kompensation für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe mit dem höchsten Grad, wenn Energiemanagement und Gegenleistungen erfüllt sind. Brennstoffe, die in einer Anlage des EU-Emissionshandels eingesetzt werden, zählen dabei nicht.
Einen Mühlen-Fall mit Ergebnis können wir noch nicht zeigen. Die Mechanik zeigen echte Fälle aus anderen Branchen.
Betrieb in der Mittelspannung
Ein Betrieb in der Mittelspannung produzierte tagsüber, sein Netzbetreiber legte die Hochlastzeit nur auf den frühen Abend.
rund 3.000 Euro im Jahr
Das reduzierte Netzentgelt war ohne Umstellung möglich, berechnetes Potenzial rund 3.000 Euro im Jahr.
Betrieb mit rund 240 MWh
Ein zweiter Betrieb mit rund 240 MWh hatte einen Netzbetreiber mit sehr kurzen Hochlastzeiten und hohen Netzentgelten.
im fünfstelligen Bereich pro Jahr
Mit einem kleinen Speicher, der diese Zeiten überbrückt, lag das berechnete Potenzial im fünfstelligen Bereich pro Jahr.
Fristen für Mühlen und Stärkewerke
- 14.09.2026
Sonderfrist der CO2-Kompensation für die Vorjahre
Mehr dazuDie Sonderfrist für die Vorjahre ist abgelaufen.
- 31.12.2026Ausschlussfrist
Stromsteuer-Antrag für 2025
Mehr dazuDie Entlastung für 2025 wird nur gewährt, wenn der Antrag bis 31.12.2026 gestellt ist.
- 31.03.2027
Antrag auf den Industriestrompreis für 2026
Mehr dazuFür Stärkewerke; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
- 30.06.2027
Antrag auf Begrenzung der Umlagen für 2028
Mehr dazuNötig sind ein anerkanntes Energiemanagement und eine Gegenleistung.
- 30.06.2027
Antrag auf CO2-Kompensation für 2026
Mehr dazuFür Mühlen nur, wenn sie Getreide aufblähen oder rösten.
- 30.09.2027
Anzeige zur atypischen Netznutzung für 2027
Mehr dazuDie Anzeige erstatten Sie bei der Regulierungsbehörde; wir bereiten sie vor.
- 31.12.2028
Die Stromnetzentgeltverordnung tritt außer Kraft
Investitionen in Steuerung oder Silokapazität rechnen wir deshalb vorsichtig bis dahin.
Wann wir abraten
- Liegt Ihre Jahreshöchstlast regelmäßig in den Hochlastzeiten und lässt sich der Mahlbetrieb nicht verschieben, bringt die atypische Netznutzung nichts. Bei einem Verarbeitungsbetrieb mit Saisonlast lag das Herbstfenster genau in der Hauptproduktion; bei einem Metallverarbeiter fielen die Jahresspitzen auf Wintervormittage. In beiden Fällen haben wir abgeraten.
- Bei wenigen Gigawattstunden trägt die Umlagenbegrenzung Aufwand und Risiko oft nicht: Bei einem Verarbeitungsbetrieb mit gut 2 GWh standen jährlich 5.000 bis 8.000 Euro für Nachweise und Energiemanagement gegen rund 12.000 Euro Vorteil, wir haben die Begrenzung nicht empfohlen.
So läuft die Prüfung ab
Rechnungen hochladen
Sie laden die Jahresrechnungen für Strom und Gas hoch, am besten mit Lastgang.
Prüfung
Wir lesen die Hochlastzeiten Ihres Netzbetreibers, prüfen Code, Mischbetrieb und Eigenerzeugung und nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung | Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. |
| Industriestrompreis, CO2-Kompensation für Brennstoffe, Begrenzung der Umlagen | Wir setzen sie gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. |
| Netzentgelte, Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Rechnungsprüfung | Das setzen wir selbst um. Die Anzeige der atypischen Netznutzung erstatten Sie, wir bereiten sie vor. |
| Rechtsberatung | bleibt bei unseren Partnerkanzleien. |
Häufige Fragen
Mahl- und Schälmühlen nicht, sie stehen nicht in der maßgeblichen Liste. Hersteller von Stärke und Stärkeerzeugnissen sind leistungsberechtigt; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Sie kann sich lohnen, wenn der Mahlbetrieb außerhalb der Hochlastzeiten des Netzbetreibers liegt und die Leistung gemessen wird. Die Fenster gelten nur montags bis freitags, manche Jahreszeiten haben keines. Ob der Abstand von mindestens 100 kW und die Erheblichkeitsschwelle im ganzen Jahr halten, zeigt der Lastgang.
Ja, bei mehr als 1 GWh je Abnahmestelle auf 25 % der KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde; auf 15 %, wenn der Stromverbrauch nachweislich in besonderer Weise aus erneuerbaren Energien gedeckt wurde. Stärkewerke auf 15 %. Nötig sind ein anerkanntes Energiemanagement und eine Gegenleistung. Knapp über 1 GWh trägt der Vorteil die Kosten oft nicht.
Maßgeblich ist der Schwerpunkt des ganzen Unternehmens. Liegt der größte Anteil beim Handel, entfällt die Stromsteuer-Entlastung. Die Bezugsgröße wählt Ihr Unternehmen, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Wir weisen die Anteile sauber aus.
Für Stärkewerke mit dem höchsten Kompensationsgrad, soweit die Brennstoffe nicht in einer Anlage des EU-Emissionshandels eingesetzt werden. Für Mühlen nur bei Puff- und Röstprodukten aus Getreide.
Die Prüfung aller Hebel übernehmen wir. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen und CO2-Kompensation für Brennstoffe setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. Netzentgelte, Energiesteuer, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um; die Anzeige der atypischen Netznutzung erstatten Sie, wir bereiten sie vor.
Potenzial prüfen lassen
Wir nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.

