CO2-Kompensation: 85 % für Malz
Erdgas für die Darre trägt einen nationalen CO2-Preis. Die CO2-Kompensation erstattet Branchen mit Abwanderungsrisiko einen Teil davon. Malz ist seit Beginn mit 70 % dabei; die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 12.06.2026 hat den Kompensationsgrad für Malz auf 85 % angehoben, rückwirkend ab dem Abrechnungsjahr 2021. Die 85 % gelten nur, wenn Ihr Unternehmen nachweist, dass seine Emissionsintensität den Schwellenwert der Verordnung überschreitet, sonst 60 %.
Ein Selbstbehalt von 150 Tonnen CO2, bei kleinerem Verbrauch weniger, bleibt außer Betracht. Biogene Brennstoffe zählen nicht. Ist Ihre Feuerungsanlage selbst im EU-Emissionshandel, gibt es für diesen Brennstoff keine CO2-Kompensation, das prüfen wir zuerst. Der Antrag läuft jährlich bei der Deutschen Emissionshandelsstelle bis 30. Juni des Folgejahres, mit Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers und Energiemanagement. Ab dem zweiten Antragsjahr ist ein Großteil der Vorjahresbeihilfe in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Frühere Jahre lassen sich nicht nachholen.
Bei manchen Branchen läuft die Entlastung bereits über den Verband. Dann prüfen wir, ob Ihr Betrieb erfasst ist und ob andere Hebel offen sind.
Mehr dazu: CO2-Preis
Industriestrompreis
Der Industriestrompreis wird je Abnahmestelle geprüft, die Herstellung von Malz steht auf der maßgeblichen Liste. Für 2026 ergibt sich rechnerisch ein Zuschuss von 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, das BAFA entscheidet nach Ermessen und kürzt bei knappen Mitteln anteilig. Die Hälfte des Betrags ist in Maßnahmen zur Dekarbonisierung zu investieren; wer die Pflicht nicht erfüllt, muss den entsprechenden Anteil mit Zinsen zurückzahlen.
Strompreiskompensation für Malz
Seit dem Abrechnungsjahr 2025 steht Malz auch auf der EU-Liste für die Strompreiskompensation, die nationale Förderrichtlinie setzt das um. Sie knüpft an das Produkt der Anlage an und verlangt unter anderem ein Energiemanagement. Die Bedingungen prüfen wir am aktuellen Stand vor jedem Antrag. Industriestrompreis und Strompreiskompensation lassen sich kombinieren, aber nicht für dieselbe Strommenge.
Mehr dazu: Industriestrompreis · Strompreiskompensation
Umlagenbegrenzung ab 1 GWh je Abnahmestelle
Malz steht auf Liste 1 der Anlage 2 EnFG. Über 1 GWh umlagepflichtigem Selbstverbrauch an einer Abnahmestelle, mit Energiemanagement und Gegenleistung, lässt sich die KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen. 2026 betragen beide Umlagen zusammen 1,387 ct/kWh. Die Begrenzung lohnt erst, wenn der Vorteil die Kosten für Nachweise und Energiemanagement deutlich übersteigt. Bei knapp über 1 GWh rechnen wir das ehrlich durch und raten auch ab.
Keimung, Darre und Netzentgelt
Netzbetreiber legen für jede Jahreszeit tägliche Hochlastzeitfenster fest, montags bis freitags, Feiertage ausgenommen, manche Jahreszeiten ohne Fenster. Liegt die höchste Last außerhalb dieser Zeiten, kann das Netzentgelt über die atypische Netznutzung sinken. In Mälzereien laufen Keimkastenlüftung, Kälte und Darrventilatoren in Chargenzyklen, oft über alle Wochentage. Ob sich Darrbeginn oder Lüftungsspitzen aus den Fenstern heraus verlegen lassen, zeigt nur der Lastgang.
Ein Beispiel aus einer anderen Branche zeigt die Grenze:
Landwirtschaftlicher Trocknungsbetrieb, rund 2 GWh
Bei einem landwirtschaftlichen Trocknungsbetrieb mit rund 2 GWh aus unserer Praxis lag das Herbstfenster des Netzbetreibers genau in der Hauptsaison.
Für das laufende Jahr war die atypische Netznutzung deshalb ausgeschlossen. Für das Folgejahr haben wir eine Leistungsgrenze an wenigen Tagen im Fenster gerechnet. Mehr dazu auf Energiekosten Futtermittel.
Voraussetzungen, Bandlast und Aufschlag
Voraussetzungen: Die Jahreshöchstlast liegt mindestens 100 kW über der höchsten Last im Fenster, der Abstand erreicht die Erheblichkeitsschwelle der Spannungsebene, die Ersparnis liegt über 500 Euro. Werden diese Werte im Ist verfehlt, gilt rückwirkend das allgemeine Entgelt. Die Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bei der Regulierungsbehörde bis 30. September, wir bereiten sie vor.
Läuft ein großes Werk nahezu rund um die Uhr, ist das Bandlastprivileg der bessere Prüfpunkt: mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mindestens 10 GWh an einer Abnahmestelle (§ 19 Abs. 2 StromNEV). Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft, danach prüfen wir neu.
Für den Verbrauch über 1 GWh je Abnahmestelle gilt beim Aufschlag für besondere Netznutzung ein deutlich niedrigerer Satz, die erste Gigawattstunde bleibt beim vollen Satz.
Mehr dazu: Atypische Netznutzung · Hochlastzeitfenster · Aufschlag besondere Netznutzung · Lastgang-Check
Stromsteuer und Gas
Für Strom zu betrieblichen Zwecken gibt es 20 Euro je Megawattstunde Entlastung, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt (§ 9b StromStG), für Erdgas 1,38 Euro je Megawattstunde, ebenfalls mit 250 Euro Selbstbehalt (§ 54 EnergieStG). Entscheidend ist der Schwerpunkt Ihres ganzen Unternehmens, das Hauptzollamt ordnet zu. Mälzen Sie im Auftrag, zählt das bei Ihnen als Herstellung; wer nur mälzen lässt, hat dafür keinen eigenen Herstellungsanteil.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Konzessionsabgabe auf Gas
Bei Sonderverträgen über 5 Mio. kWh Gas je Abnahmefall entfällt die Konzessionsabgabe auf Gas; das prüfen wir auf der Rechnung.
Mehr dazu: Stromsteuer · Energiesteuer auf Gas (§ 54) · Konzessionsabgabe
Fristen für Mälzereien
- 31.03.2027
Industriestrompreis für das Abrechnungsjahr 2026
Mehr dazu - 30.06.2027Ausschlussfrist
CO2-Kompensation für 2026
Mehr dazuDer Antrag läuft jeweils bis 30. Juni des Folgejahres, frühere Jahre sind abgelaufen.
- 30. Juni für das Folgejahr
- bis Ende des FolgejahresWiederkehrend
Anträge auf Stromsteuer- und Energiesteuer-Entlastung
Mehr dazuBeide Anträge gelten für das abgelaufene Jahr und sind in der Regel bis Ende des Folgejahres möglich.
- bis 30. SeptemberWiederkehrend
Anzeige zur atypischen Netznutzung
Mehr dazuDie Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vor.
- 31.12.2028
Die StromNEV tritt außer Kraft
Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft, danach prüfen wir neu.
Was für Mälzereien nicht gilt
- Verpasste Jahre bei CO2-Kompensation und Strompreiskompensation lassen sich nicht nachholen.
- Ohne Nachweis, dass die Emissionsintensität den Schwellenwert überschreitet, gilt nicht 85, sondern 60 %.
- Brennstoffe in Anlagen des EU-Emissionshandels sind von der CO2-Kompensation ausgeschlossen.
- Ein Betriebsteil einer Brauerei erhält keine Umlagenbegrenzung.
- Liegt der Schwerpunkt Ihres Unternehmens im Handel, entfallen Stromsteuer- und Energiesteuer-Entlastung.
- Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Steuerentlastungen.
So läuft die Prüfung ab
Hochladen
Sie laden Strom- und Gasrechnungen je Standort hoch, dazu den Lastgang.
Prüfung
Wir prüfen Zuordnung des Unternehmens, je Abnahmestelle, Anlage und Brennstoffmenge, laufende Entlastungen und Fristen und nennen das Potenzial pro Jahr.
Umsetzung
Umsetzung je Hebel.
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Energiesteuer auf Gas, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfung | setzen wir selbst um. Anzeigen zum reduzierten Netzentgelt erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor. |
| Stromsteuer-Entlastung | Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien. |
| Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung, Strompreiskompensation und CO2-Kompensation | setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Bescheinigungen erstellen Wirtschaftsprüfer. |
| Rechtsberatung | bleibt bei den Partnerkanzleien. |
Häufige Fragen
Die Herstellung von Malz gehört zum Produzierenden Gewerbe und steht auf den Listen für Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung, Strompreiskompensation und CO2-Kompensation für Brennstoffe. Für Stromsteuer und Energiesteuer entscheidet der Schwerpunkt Ihres ganzen Unternehmens, das Hauptzollamt ordnet zu. Gehört die Mälzerei zu einem Handelsunternehmen, prüfen wir das zuerst. Welche Entlastung sich lohnt, hängt von Mengen, Nachweisen und der Zuordnung ab.
Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 12.06.2026 gilt für Malz bei der CO2-Kompensation für Brennstoffe ein Kompensationsgrad von 85 %, rückwirkend ab dem Abrechnungsjahr 2021. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Emissionsintensität Ihres Unternehmens den Schwellenwert der Verordnung überschreitet, sonst gelten 60 %. Außerdem steht Malz seit dem Abrechnungsjahr 2025 auf der EU-Liste für die Strompreiskompensation.
Teilweise. Jede Entlastung prüft auf ihrer eigenen Ebene: Der Industriestrompreis schaut auf die Abnahmestelle, die Strompreiskompensation auf Anlage und Produkt. Umlagenbegrenzung und CO2-Kompensation setzen dagegen voraus, dass das Unternehmen selbst der Malzherstellung zuzuordnen ist; ein Betriebsteil einer Brauerei reicht für die Umlagenbegrenzung nicht. Ist die Mälzerei eine eigene Gesellschaft, ist die Lage klar. Sonst klären wir die Zuordnung mit unseren Partnerkanzleien vor jeder Zahl.
Nein. Der Antrag läuft jeweils bis 30. Juni des Folgejahres, frühere Jahre sind abgelaufen. Auch das Fenster, in dem frühere Anträge für 2021 bis 2025 auf 85 % angepasst werden konnten, endete am 14.09.2026. Für 2026 läuft die Frist bis 30.06.2027, mit Energiemanagement und Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers.
Das zeigt nur der Lastgang. Lassen sich Lüftung oder Darrbeginn so legen, dass die höchste Last außerhalb der Hochlastzeiten des Netzbetreibers liegt, kann das Netzentgelt deutlich sinken. Voraussetzungen sind ein Abstand von mindestens 100 kW, die Erheblichkeitsschwelle und mindestens 500 Euro Ersparnis im Jahr, jeweils im Ist. Läuft Ihr Werk rund um die Uhr, prüfen wir stattdessen das Bandlastprivileg.
Nein. Das BAFA entscheidet nach Ermessen, bei knappen Mitteln wird anteilig gekürzt. Die Hälfte des Betrags ist in Dekarbonisierung zu investieren; wer die Pflicht nicht erfüllt, muss den entsprechenden Anteil mit Zinsen zurückzahlen.
Wir setzen Energiesteuer auf Gas, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und die Prüfung Ihrer Energierechnungen selbst um. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien. Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung, Strompreiskompensation und CO2-Kompensation setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Bescheinigungen erstellen Wirtschaftsprüfer. Deren Kosten nennen wir vor dem Antrag.
Mälzerei prüfen lassen
Rechnungen und Lastgang hochladen, wir nennen das Potenzial je Hebel und wer es umsetzt.
Quellen
- 1Stromsteuer-Entlastung § 9b
- 2StromStG: Begünstigte Unternehmen
- 3StromStV: Mischbetrieb und Lohnmälzung
- 4StromStV: Zuständiges Hauptzollamt
- 5StromStV: Antragsfrist
- 6EnergieStV: Antragsfrist
- 7AO: Festsetzungsfrist
- 8StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten
- 9Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG
- 10§ 51 EnergieStG
- 11KAV: Konzessionsabgabe auf Gas
- 12KUEBLL: Liste der Industriestrompreis-Sektoren
- 13EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Liste
- 14EnFG: Selbständige Unternehmensteile
- 15EnFG: Begrenzung der Umlagen
- 16EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung
- 17EnFG: Frist der Umlagenbegrenzung
- 18EU-Mitteilung zur Strompreiskompensation
- 19BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlage
- 20BECV: Zuordnung des Unternehmens
- 21BECV: Kompensationsgrad ohne Nachweis
- 22BECV: Selbstbehalt und Ausschlüsse
- 23BECV: Frist und Testat
- 24BECV: Gegenleistung
- 25StromNEV: Atypische Netznutzung und Bandlast

