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Zuckerfabrik in Deutschland während der Rübenkampagne mit Rübenhaufen, Förderband und dampfenden Anlagen im Hintergrund.
Branchen · Zucker

Energiekosten in der Zuckerherstellung senken

Stand:

Kurz gesagt

Zuckerhersteller stehen auf den Listen für den Industriestrompreis und die Begrenzung der Umlagen. Bei der Kompensation für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe hat Zucker mit 95 Prozent den höchsten Grad. Für Kessel, Kraftwerke und Kalköfen im europäischen Emissionshandel gilt sie aber nicht, ebenso wenig für Brennstoff zur Stromerzeugung; sie greift nur für den Rest außerhalb. Strompreiskompensation gibt es für Zucker nicht. Für das Netzentgelt zählt der Strom aus dem Netz, nicht die Produktionslast: Ohne Eigenerzeugung fällt die Spitze meist in die Kampagne, mit eigener Kraft-Wärme-Kopplung kann sie auch außerhalb liegen. Das klären wir am Lastgang. Bei Konzernwerken laufen viele Anträge zentral; wir prüfen, welche Hebel am einzelnen Standort offen sind. Datenstand: 08.10.2026.

Brennstoffe: CO2-Kompensation und Energiesteuer

Verdampfen und Trocknen brauchen viel Dampf, entsprechend groß ist der Brennstoffeinsatz. Die erste Frage ist deshalb, welche Anlagen im europäischen Emissionshandel liegen. Dort gilt schon der europäische CO2-Preis, der nationale fällt für diese Brennstoffe nicht an, und es gibt keine Kompensation. Ausgenommen ist außerdem Brennstoff, der in der eigenen Kraft-Wärme-Kopplung auf die Stromerzeugung entfällt.

Für den verbleibenden Brennstoff kompensiert der Staat bei Zucker 95 Prozent des CO2-Preises auf die beihilfefähige, über Richtwerte begrenzte Emissionsmenge, abzüglich eines Selbstbehalts. Die 95 Prozent gelten nur mit Nachweis der Emissionsintensität, sonst sind es 60 Prozent. Voraussetzungen sind ein Energiemanagement, eine Gegenleistung in Klimaschutz und die Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer. Bei manchen Branchen läuft die Kompensation bereits über einen Verband oder Konzern; dann prüfen wir, ob Ihr Betrieb erfasst ist und welche Hebel offen sind.

Energiesteuer auf Heizgas

Bei der Energiesteuer gilt für Heizgas die allgemeine Entlastung von 1,38 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr.

Rechnen
Ihre Energiesteuer-Entlastung für Heizgas2.510 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Strom: Stromsteuer, Industriestrompreis, Umlagen

Wer Zucker aus Rüben oder Rohzucker herstellt, gehört in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Maßgeblich ist der Schwerpunkt des einzelnen Unternehmens, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Vertriebs- oder Abpackgesellschaften im Konzern prüfen wir gesondert. Für betrieblich verbrauchten, versteuerten Strom gibt es 20 Euro je Megawattstunde zurück, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt.

Rechnen
Ihre Stromsteuer-Entlastung7.750 €pro Jahr

Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

Industriestrompreis

Der Industriestrompreis bringt für 2026 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch aus dem Netz. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, das BAFA entscheidet nach Ermessen und kann kürzen. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren, sonst wird der Anteil mit Zinsen zurückgefordert.

Begrenzung der Umlagen

Über 1 GWh umlagepflichtigem Strom aus dem Netz, den Sie an einer Abnahmestelle selbst verbrauchen, lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 Prozent begrenzen. Voraussetzung sind ein Energiemanagement und eine Gegenleistung, etwa Effizienzmaßnahmen. Maßgeblich ist das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr. Ob die Begrenzung schon greift, sehen wir auf der Rechnung.

Eigenerzeugung sauber trennen

Viele Zuckerfabriken erzeugen Strom und Dampf in eigener Kraft-Wärme-Kopplung. Dann ist die erste Frage, welche Mengen aus dem Netz kommen und welche selbst erzeugt sind. Für Industriestrompreis und Umlagen zählt der Strom aus dem Netz. Selbst erzeugter Strom aus größeren Anlagen ist in der Regel versteuert und gehört dann in die Stromsteuer-Entlastung. Für Brennstoffe in eigener Kraft-Wärme-Kopplung gibt es eigene Entlastungen bei der Energiesteuer; die prüfen wir gesondert und rechnen jede Brennstoffmenge nur einmal. Wir bauen die Mengenbilanz, bevor wir einen Betrag nennen.

Netzentgelt im Kampagnenbetrieb

Für das Netzentgelt zählt der Strom aus dem Netz: Jahreshöchstlast, Spitze im Hochlastzeitfenster und Benutzungsstunden werden am Netzbezug gemessen. Ohne Eigenerzeugung läuft die Kampagne im Herbst und Winter rund um die Uhr, und die Hochlastzeitfenster der Netzbetreiber liegen häufig in diesen Jahreszeiten; dann bringt die atypische Netznutzung selten etwas. Mit eigener Kraft-Wärme-Kopplung kann die höchste Netzbezugsspitze auch außerhalb der Kampagne liegen, etwa in der Revision, beim Anfahren oder bei Ausfall der Eigenerzeugung. Eine Vereinbarung steht immer unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen im tatsächlichen Jahr erfüllt werden. Für das Bandlastprivileg fehlen bei Kampagnenbetrieb meist die 7.000 Benutzungsstunden. Beides ist ohne Lastgang eine Einschätzung.

Raffinerien, die ganzjährig Rohzucker verarbeiten, haben ein anderes Lastprofil; dort prüfen wir Bandlast und atypische Netznutzung ohne Kampagnen-Vorbehalt.

Preisstufen und Aufschlag für besondere Netznutzung

Das Netzentgelt hat zwei Preisstufen, unter und über 2.500 Benutzungsstunden; die Stunden ergeben sich aus dem Jahresverbrauch aus dem Netz geteilt durch die höchste Netzbezugsleistung. Eine niedrigere Spitze, etwa durch gestaffeltes Anfahren, senkt den Leistungsanteil und kann die Stufe ändern. Was das bringt, rechnen wir am Preisblatt Ihres Netzbetreibers aus.

Für Strom aus dem Netz oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt der Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 von 1,559 auf höchstens 0,050 ct je Kilowattstunde, bei Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit Stromkosten über 4 Prozent des Umsatzes auf höchstens 0,025 ct. Ob die Ermäßigung auf Ihrer Rechnung schon greift, sehen wir dort.

Fristen für die Zuckerherstellung

  1. 31.12.2026

    Antrag auf Stromsteuer-Entlastung für 2025

    Mehr dazu
  2. 31.03.2027

    Antrag auf Industriestrompreis für 2026

    Mehr dazu
  3. 30.06.2027
    Ausschlussfrist

    Antrag auf CO2-Kompensation für Brennstoffe für 2026

    Verpasste Jahre lassen sich nicht nachholen.

    Mehr dazu
  4. 30.06.2027

    Antrag auf Begrenzung der Umlagen für 2028

    Mehr dazu
  5. Ende 2028

    Die Stromnetzentgeltverordnung tritt außer Kraft

    Ab 2029 rechnen wir neu.

Wann wir abraten: was für Zucker nicht gilt

  • Strompreiskompensation weisen wir für Zucker nicht aus.
  • CO2-Kompensation für Brennstoffe in Anlagen des Emissionshandels oder in der Stromerzeugung weisen wir auch nicht aus.
  • Die volle Energiesteuer-Entlastung für den Kalkofen nennen wir erst nach Prüfung.
  • Liegt die Netzbezugsspitze in den Hochlastzeiten, bringt die atypische Netznutzung nichts, und wir sagen das.

So läuft die Prüfung

  1. Rechnungen hochladen

    Sie laden die Jahresrechnungen für Strom und Gas hoch, gern mit Lastgang und Angaben zur Eigenerzeugung.

  2. Prüfung

    Wir klären zuerst, welche Ihrer Anlagen im Emissionshandel liegen, und prüfen dann Klasse je Abnahmestelle, Mengenbilanz, Brennstoffe und laufende Anträge.

  3. Ergebnis

    Danach nennen wir Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.

Wer was übernimmt, je Hebel
HebelUmsetzung
Stromsteuer-EntlastungDen Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht.
Industriestrompreis, CO2-Kompensation für Brennstoffe, Begrenzung der UmlagenWir setzen sie gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist.
Energiesteuer auf Gas, Netzentgelte, RechnungsprüfungDas setzen wir selbst um.

Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien.

Häufige Fragen

Zuckerhersteller sind leistungsberechtigt, die Herstellung von Zucker steht auf der Liste. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen und kann bei knappen Mitteln kürzen. Geprüft wird jede Abnahmestelle, mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren.

Der Kompensationsgrad beträgt 95 Prozent, mit Nachweis der Emissionsintensität; ohne Nachweis gelten 60 Prozent. Brennstoffe in Anlagen des europäischen Emissionshandels und Brennstoff zur Stromerzeugung zählen nicht mit. Der Antrag für 2026 läuft bis 30.06.2027.

Nein. Zucker steht nicht auf der europäischen Liste.

Für Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung zählt der Strom aus dem Netz. Selbst erzeugter Strom aus größeren Anlagen ist in der Regel versteuert und kann in die Stromsteuer-Entlastung eingehen. Für den eingesetzten Brennstoff gelten eigene Energiesteuerregeln. Wir trennen die Mengen, damit nichts doppelt angesetzt wird.

Das hängt am Netzbezug, nicht an der Produktion. Liegt die Netzbezugsspitze in der Kampagne und in den Hochlastzeiten, bringt die atypische Netznutzung selten etwas. Prüfenswert sind die Spitze beim Anfahren und, für den Strom aus dem Netz oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle, der ermäßigte Aufschlag für besondere Netznutzung.

Die Prüfung aller Hebel übernehmen wir. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Industriestrompreis, CO2-Kompensation für Brennstoffe und Begrenzung der Umlagen setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. Energiesteuer, Netzentgelte und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um.

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Quellen

  1. 1Industriestrompreis: KUEBLL Teilliste 1eur-lex.europa.eu · 2. Juli 2026
  2. 2EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Listegesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  3. 3Strompreiskompensation: Anhang Ieur-lex.europa.eu · 30. Juli 2026
  4. 4BECV: CO2-Kompensation, Anlagegesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  5. 5§ 51 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  6. 6Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStGgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  7. 7§ 53 EnergieStG: Stromerzeugunggesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
  8. 8StromNEV: Bandlast und Netzentgeltgesetze-im-internet.de · 8. Oktober 2026
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