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Ratgeber

Gasspeicher zu 58 Prozent gefüllt: Was das für Ihre Gasrechnung bedeutet, und was nicht

Die Gasspeicher sind nur zu 57,92 Prozent gefüllt. Was das für die Gas- und Stromrechnung von Betrieben heißt und wer als geschützter Kunde gilt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere eigene Einschätzung als EnergyIQ wieder. Er wurde nicht von einer Kanzlei rechtlich geprüft und ersetzt keine Rechtsberatung. Jede Angabe ist im Text mit ihrer Quelle belegt. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gern weitere Quellen und Fundstellen zur Verfügung. Am 29. September 2026 waren die deutschen Gasspeicher zu 57,92 Prozent gefüllt [BNetzA, Gasversorgung]. Am selben Tag des Vorjahres waren es 76,73 Prozent [BNetzA, Gasversorgung]. Die Zahl klingt nach kalten Wohnungen und kalten Öfen. Für einen Betrieb ist die nüchterne Frage eine andere: Was kostet mich das? Ein Cent mehr je Kilowattstunde kostet eine Bäckerei mit 500.000 kWh Gasverbrauch rund 5.000 Euro im Jahr.

Kurz gesagt

  • Die Gasspeicher waren am 29. September 2026 zu 57,92 Prozent gefüllt, fast 19 Prozentpunkte weniger als ein Jahr zuvor [BNetzA, Gasversorgung].
  • Die DIHK rechnet nicht mit einem Versorgungsproblem, wohl aber mit einem Preisproblem [DIHK, 17.09.2026].
  • Jeder Cent je Kilowattstunde kostet bei 500.000 kWh Gasverbrauch rund 5.000 € im Jahr, bei 10.000.000 kWh rund 100.000 € (indikativ).
Eckdaten Wert
Füllstand Deutschland, Gastag 29.09.2026 57,92 %, das sind 143,4 TWh [BDEW, 01.10.2026]
Füllstand ein Jahr zuvor 76,73 % [BNetzA, Gasversorgung]
Vorgabe zum 1. November 80 % je Speicher, 45 % für sechs benannte Speicher [§ 1 GasSpFüllstV]
Großhandelspreis Gas, 30.09.2026 Spot 73,7 €/MWh, Lieferung im Folgejahr 58,3 €/MWh [BDEW, 01.10.2026]
Neuverträge kleine Industrie, 5 bis 50 GWh im Jahr 7,7 ct/kWh im August 2026, 6,6 ct/kWh im August 2025 [BDEW-Gaspreisanalyse 08/2026]
Anweisung des Bundes an Sefe 8 TWh bis 15. Dezember 2026 [tagesschau, 30.09.2026]
Füllstandsvorgaben gelten bis 31. März 2027 [§ 2 GasSpFüllstV]

Das Bild: ein Mehlsilo vor Weihnachten

Ein Bäcker bekommt jeden Tag eine Lieferung Mehl. Vor Weihnachten braucht er mehr, als der Lastwagen bringt. Also füllt er im Herbst sein Silo.

Mit Gas ist es genauso. An einem Sommertag verbraucht Deutschland 1,3 bis 1,7 TWh. Im Dezember 2025 waren es im Schnitt 3,6 TWh am Tag [INES, 08.09.2026]. Pipelines und Flüssiggas-Schiffe liefern aber nicht einfach das Doppelte, nur weil es kalt wird. Die Differenz kommt aus unterirdischen Speichern. Im kalten Januar 2026 stammten rund 38 Prozent des verbrauchten Gases von dort [INES, 08.09.2026].

Der Lastwagen kommt auch im Winter. Aber wer mit halb vollem Silo in den Dezember geht, zahlt für den Rest den Tagespreis.

Warum die Speicher so leer sind

Die Speicher füllt nicht der Staat. Es sind Gashändler, die Speicherplatz mieten. Sie füllen ihn, wenn es sich rechnet: im Sommer günstig kaufen, im Winter teurer verkaufen. Der Abstand zwischen Sommerpreis und Winterpreis ist ihre Marge.

2026 ist dieser Abstand verschwunden. Am 2. September 2026 lag er bei minus 0,01 €/MWh. Das Einlagern selbst kostet 3,13 €/MWh. Wer Gas einspeicherte, legte also einen Verlust von 3,14 €/MWh fest [INES-Aktionsplan].

Für den Bäcker heißt das: Das Mehl kostete im Herbst so viel wie der Dezembervertrag. Dann füllt niemand sein Silo. Der Speicherplatz war gemietet, am 31. August 2026 zu 83 Prozent [INES, 08.09.2026]. Er blieb nur halb leer.

Der BDEW vermerkt in seinen Preisgrafiken für den 28. Februar 2026 den Angriff auf Iran und die Schließung der Straße von Hormus [BDEW-Quick-Check]. Seitdem ist Gas zur sofortigen Lieferung teurer als Gas für später. Am 30. September 2026 kostete Gas am Spotmarkt im deutschen Marktgebiet 73,7 €/MWh, für die Lieferung im Folgejahr dagegen 58,3 €/MWh [BDEW, 01.10.2026].

Für Profis: Die Verordnung verlangt zum 1. November 80 Prozent in jedem Speicher, für die sechs Anlagen Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen 45 Prozent [§ 1 GasSpFüllstV]. Die Vorgaben gelten je Anlage, nicht im Bundesdurchschnitt. Die oft genannten 70 Prozent sind nur der nach Speichergröße gewichtete Mischwert aus beiden Vorgaben. Im September stieg der Füllstand um rund 0,16 Prozentpunkte am Tag. Für 70 Prozent am 1. November wären rund 0,37 Punkte am Tag nötig. Beim Septembertempo werden es rund 63 Prozent [BNetzA, eigene Auswertung].

Was der Bund am 29. und 30. September getan hat

Nach Berichten von tagesschau und weiteren Medien wies das Bundeswirtschaftsministerium das staatliche Gasunternehmen Sefe an, bis zum 15. Dezember 2026 Gas im Umfang von 8 TWh zu kaufen und einzuspeichern [tagesschau, 30.09.2026].

Wie viel ist das? Am 29. September lagen 143,4 TWh in den Speichern [BDEW, 01.10.2026]. 8 TWh entsprechen gut 3 Prozentpunkten Füllstand. Bis zur Marke von 70 Prozent fehlten an diesem Tag rund 30 TWh [BNetzA, eigene Auswertung]. Die Anweisung schließt also etwa ein Viertel der Lücke.

In der Sprache des Silos: Der Staat schickt einen zusätzlichen Lastwagen. Voll wird das Silo davon nicht.

Im Notfallplan Gas gilt seit dem 1. Juli 2025 die Frühwarnstufe, die niedrigste von drei Stufen [BNetzA, Gasversorgung].

Kalt wird es nicht, teurer schon

Hier trennt sich die Schreckensgeschichte von der Rechnung. Keine offizielle Stelle erwartet, dass Haushalte im Kalten sitzen. Die DIHK fasst es so zusammen: kein Versorgungsproblem, wohl aber ein Preisproblem [DIHK, 17.09.2026].

Das realistische Risiko für einen Betrieb ist eine höhere Gas- und Stromrechnung. Nur in einem sehr kalten Winter stellt sich für größere Industriekunden die Frage angeordneter Kürzungen.

Wo die Grenze zwischen geschützt und nicht geschützt verläuft

Der Notfallplan hat drei Stufen. Erst in der höchsten, der Notfallstufe, kann die Bundesnetzagentur Kürzungen anordnen [BNetzA, Allgemeinverfügung].

Das Gesetz schützt Haushalte und weitere Letztverbraucher im Verteilernetz mit Standardlastprofil, außerdem grundlegende soziale Dienste und bestimmte Fernwärmeanlagen [§ 53a EnWG].

Standardlastprofil, kurz SLP, heißt: Ihr Verbrauch wird nicht laufend gemessen, sondern nach einem Musterverlauf abgerechnet. Größere Abnehmer haben eine registrierende Leistungsmessung, kurz RLM. Die Grenze liegt in der Regel bei 1,5 Millionen kWh im Jahr und 500 kWh je Stunde [BNetzA, Allgemeinverfügung].

Gasverbrauch im Jahr Beispiel Messung in der Regel In der Notfallstufe
500.000 kWh Bäckerei mit mehreren Öfen SLP geschützter Kunde [§ 53a EnWG]
2.000.000 kWh mittelgroßer Lebensmittelbetrieb RLM nicht geschützt, Kürzung möglich [BNetzA, Allgemeinverfügung]
10.000.000 kWh Molkerei oder Ziegelei RLM nicht geschützt, Kürzung möglich [BNetzA, Allgemeinverfügung]

Die Zuordnung trifft Ihr Netzbetreiber. Ob Sie SLP oder RLM sind, steht auf Ihrer Gasrechnung.

Eines schützt der Status nicht: den Preis. Auch die geschützte Bäckerei zahlt im nächsten Vertrag den Marktpreis.

Für Profis: In der Notfallstufe kann die Bundesnetzagentur eine ratierliche Allgemeinverfügung erlassen. Jede Marktlokation mit RLM darf dann nur noch 100 minus X Prozent ihres Referenzverbrauchs beziehen. Referenz ist der Durchschnitt aus fünf Werktagen und zwei Wochenendtagen im Zeitraum vom achten bis zum zweiten Tag vor der Veröffentlichung. Ausnahmen setzen eine Selbsterklärung gegenüber dem Netzbetreiber voraus. Ein Verstoß kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein [BNetzA, Allgemeinverfügung]. INES sieht Unterdeckungen nur in einem Winter wie 2010, im Januar und Februar 2027 bis zu 2 TWh je Monat und an einzelnen Tagen bis zu 1,5 TWh. Einen solchen Winter stuft der Verband selbst als weniger wahrscheinlich ein. Sein Modell kennt außerdem keine Verbraucher, die bei hohen Preisen weniger abnehmen [INES, 08.09.2026]. INES vertritt die Speicherbetreiber.

Was ein Cent je Kilowattstunde kostet

Mehrkosten im Jahr = Jahresverbrauch × Preisänderung (indikativ)

Gasverbrauch im Jahr Je 1 ct/kWh mehr
500.000 kWh rund 5.000 € im Jahr
2.000.000 kWh rund 20.000 € im Jahr
10.000.000 kWh rund 100.000 € im Jahr

Alle Werte netto. 1 ct/kWh entspricht 10 €/MWh.

Wie viele Cent sind es wirklich? Für Industriebetriebe mit 5 bis 50 GWh Jahresverbrauch gibt es eine veröffentlichte Reihe. Ein Neuvertrag kostete im August 2026 7,7 ct/kWh. Im August 2025 waren es 6,6 ct/kWh, jeweils einschließlich Netzentgelten und nicht erstattungsfähigen Steuern [BDEW-Gaspreisanalyse 08/2026]. Das sind 1,1 ct/kWh mehr.

10.000.000 kWh × 1,1 ct/kWh = rund 110.000 € im Jahr (indikativ)

Und das, obwohl die Gasspeicherumlage von zuletzt 0,289 ct/kWh seit dem 1. Januar 2026 entfallen ist [Bundesregierung].

Für die Bäckerei ist die Reihe nur ein Anhaltspunkt. Sie beschreibt größere Abnehmer und endet im August.

Bei einem Festpreis kommt der Anstieg mit der nächsten Verlängerung an, bei einem Vertrag am Spotpreis mit der nächsten Abrechnung.

Warum teures Gas auch die Stromrechnung trifft

Die Bundesregierung beschreibt es so: Die Strompreise richten sich nach den teuersten Energien, und das ist oft Gas [Bundesregierung].

In den 30 Tagen bis zum 30. September 2026 kostete Strom am Day-Ahead-Markt im Schnitt 144,8 €/MWh [BDEW, 01.10.2026]. Das sind 14,48 ct/kWh, noch ohne Netzentgelte, Steuern und Umlagen.

Für Profis: Den Day-Ahead-Preis setzt das teuerste Kraftwerk, das in der jeweiligen Stunde noch gebraucht wird. In windarmen Abendstunden ist das meist ein Gaskraftwerk. Faustformel: Brennstoffkosten je MWh Strom gleich Gaspreis geteilt durch Wirkungsgrad. Unterstellt man für ein Gas-und-Dampf-Kraftwerk 55 bis 60 Prozent Wirkungsgrad, bedeuten 10 €/MWh mehr beim Gas rund 17 bis 18 €/MWh mehr beim Strom, in den Stunden, in denen Gas den Preis setzt. Der Wirkungsgrad ist eine Annahme, das Ergebnis eine eigene Rechnung. Hinzu kommt der CO2-Preis, der am 30. September 2026 bei 85,1 € je Tonne lag [BDEW, 01.10.2026].

Drei Dinge, die Sie jetzt tun können

  1. Gasrechnung ansehen. Dort steht, ob Sie nach Standardlastprofil oder mit Leistungsmessung abgerechnet werden.
  2. Vertragsende und Preisbindung notieren. Rechnen Sie Ihren Jahresverbrauch mit einem und mit zwei Cent je Kilowattstunde durch, bevor das nächste Angebot kommt.
  3. Die Stromrechnung daneben legen. Ob Posten wie die Stromsteuer oder die Konzessionsabgabe für Ihren Betrieb richtig abgerechnet sind, lässt sich prüfen. Den Börsenpreis können Sie nicht beeinflussen.

Wie es weitergeht

  • 1. November 2026: Stichtag für 80 Prozent je Speicher, 45 Prozent für die sechs benannten Anlagen [§ 1 GasSpFüllstV]. Beim Septembertempo werden es im Schnitt rund 63 Prozent [BNetzA, eigene Auswertung].
  • 10. November 2026: INES-Update mit den Istwerten für September und Oktober [INES, 08.09.2026].
  • 15. Dezember 2026: Bis dahin soll Sefe die 8 TWh gekauft und eingespeichert haben [tagesschau, 30.09.2026].
  • 1. Februar 2027: Stichtag für 30 Prozent je Speicher, 40 Prozent für Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg [§ 1 GasSpFüllstV].
  • 31. März 2027: Die Füllstandsverordnung tritt außer Kraft [§ 2 GasSpFüllstV].

So läuft es mit EnergyIQ

EnergyIQ arbeitet an der Stromrechnung, nicht an der Gasrechnung: Wir handeln keine Energie und verhandeln keine Lieferverträge. Der Rechner zeigt in zwei Schritten eine erste Größenordnung für Ihren Betrieb. Für die genaue Prüfung liest EnergyIQ Ihre Stromrechnungen aus und stellt die einzelnen Posten den gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber. Wenn Sie sich danach für einen Antrag entscheiden, prüft unsere Partnerkanzlei WINDORFER RODE Ihren Fall vor der Einreichung.

Häufige Fragen

Wie voll sind die deutschen Gasspeicher? Am Gastag 29. September 2026 waren es 57,92 Prozent oder 143,4 TWh [BDEW, 01.10.2026]. Ein Jahr zuvor standen die Speicher am selben Tag bei 76,73 Prozent [BNetzA, Gasversorgung].

Muss mein Betrieb im Winter mit angeordneten Gaskürzungen rechnen? Im Notfallplan Gas gilt die Frühwarnstufe, die niedrigste von drei Stufen [BNetzA, Gasversorgung]. Die DIHK rechnet nicht mit einem Versorgungsproblem, wohl aber mit einem Preisproblem [DIHK, 17.09.2026]. Angeordnete Kürzungen gäbe es erst in der Notfallstufe [BNetzA, Allgemeinverfügung].

Warum sind die Speicher so leer? Weil sich das Einlagern nicht gerechnet hat. Am 2. September 2026 lag der Abstand zwischen Sommerpreis und Winterpreis bei minus 0,01 €/MWh, dazu kommen 3,13 €/MWh Speicherkosten [INES-Aktionsplan]. Wer einspeicherte, legte also einen Verlust fest.

Ist mein Betrieb ein geschützter Kunde? Geschützt sind Haushalte und weitere Letztverbraucher im Verteilernetz mit Standardlastprofil [§ 53a EnWG]. Das Standardlastprofil gilt in der Regel bis 1,5 Millionen kWh im Jahr und 500 kWh je Stunde [BNetzA, Allgemeinverfügung]. Welches Verfahren bei Ihnen gilt, steht auf Ihrer Gasrechnung.

Was kostet ein Cent mehr je Kilowattstunde Gas? Jahresverbrauch mal Preisänderung. Bei 500.000 kWh sind es rund 5.000 € im Jahr, bei 2.000.000 kWh rund 20.000 € und bei 10.000.000 kWh rund 100.000 € (indikativ, netto).

Was hat der Gaspreis mit meiner Stromrechnung zu tun? Die Strompreise richten sich nach den teuersten Energien, und das ist oft Gas [Bundesregierung]. In den 30 Tagen bis zum 30. September 2026 lag der Day-Ahead-Strompreis im Schnitt bei 144,8 €/MWh [BDEW, 01.10.2026].

Quellen

  1. Bundesnetzagentur: Aktuelle Lage der Gasversorgung, Lagebewertung und Speicherfüllstände (Daten: AGSI+)
  2. Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV), § 1 Füllstandsvorgaben und § 2 Außerkrafttreten
  3. § 53a EnWG, Sicherstellung der Versorgung von geschützten Kunden
  4. Bundesnetzagentur: Fragen und Antworten zur ratierlichen Allgemeinverfügung, Stand 01.05.2024
  5. Bundesregierung: Abschaffung der Gasspeicherumlage
  6. BDEW: Erdgasdaten aktuell, Stand 01.10.2026
  7. BDEW: Gaspreisanalyse August 2026 (Daten: VEA)
  8. BDEW: Gaspreis und Strompreis aktuell, Quick-Check
  9. INES: Gas-Szenarien, Dokumentation September-Update vom 08.09.2026
  10. INES: Aktionsplan Speichermarkt 2026
  11. DIHK: Wir rechnen mit einem Preisproblem, Meldung vom 17.09.2026
  12. tagesschau: Bericht zur Anweisung an Sefe, 30.09.2026
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