Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere eigene Einschätzung als EnergyIQ wieder. Er wurde nicht von einer Kanzlei rechtlich geprüft und ersetzt keine Rechtsberatung. Jede Angabe ist im Text mit ihrer Quelle belegt. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gern weitere Quellen und Fundstellen zur Verfügung. Neunmal hat der Staat im Sommer 2026 CO2-Zertifikate für Gas, Heizöl und Kraftstoff versteigert. Neunmal kam derselbe Preis heraus: 65 Euro, der höchste, der erlaubt ist [DEHSt, Bericht August 2026]. Am 26. August wollten die Bieter fast 50-mal so viele Zertifikate, wie zugeteilt wurden. Der Versorger GASAG rechnet deshalb nicht mit „55 bis 65", sondern vorläufig mit 66 Euro je Tonne [GASAG].
Kurz gesagt
- Alle neun bisher gemeldeten Auktionen 2026 endeten beim Höchstpreis von 65 Euro je Tonne CO2 [DEHSt, Bericht August 2026]. Versorger rechnen vorläufig mit 66 Euro, das sind 1,197 ct/kWh Erdgas netto [GASAG].
- Für 2027 soll derselbe Korridor von 55 bis 65 Euro gelten, die Preise für Zukäufe steigen aber auf 73 und 75 Euro. Das ist ein Gesetzentwurf, noch kein Gesetz [BT-Drs. 21/7869].
- Faustformel bei 65 Euro: rund 1,18 ct je kWh Erdgas, 17,4 ct je Liter Heizöl oder Diesel, 15,6 ct je Liter Benzin, jeweils netto [EBeV 2030, eigene Berechnung].
| Eckdaten | Wert |
|---|---|
| Preiskorridor 2026 | 55 bis 65 € je Zertifikat, geltendes Recht [§ 10 Abs. 2 S. 4 BEHG] |
| Auktionsergebnisse 2026 | neunmal 65 €, 1. Juli bis 26. August [DEHSt, Bericht August 2026] |
| Vorläufiger Preis bei Versorgern | 66 €/t, das sind 1,197 ct/kWh Erdgas netto [GASAG] |
| Preiskorridor 2027 | 55 bis 65 €, Gesetzentwurf [BT-Drs. 21/7869] |
| Zukaufpreise 2027 | 73 € und 75 €, Gesetzentwurf [BT-Drs. 21/7869] |
| Start des EU-ETS 2 | 2028 [VO (EU) 2026/667, Art. 2] |
Der Brotstand, an dem alle den Höchstpreis rufen
Niemand schickt einer Bäckerei eine CO2-Rechnung. Zahlen muss, wer Gas, Heizöl, Diesel oder Benzin in Deutschland auf den Markt bringt: Für jede Tonne CO2, die beim Verbrennen entsteht, kauft der Versorger oder Händler ein Zertifikat vom Staat, über die Energiebörse EEX [DEHSt, Verkauf], und schlägt die Kosten auf den Brennstoffpreis auf.
Bis 2025 stand der Preis im Gesetz, zuletzt mit 55 Euro [§ 10 BEHG]. Seit 2026 wird versteigert. Gebote sind zwischen 55 und 65 Euro erlaubt [§ 10 Abs. 2 S. 4 BEHG].
Ein Bild dazu: Ein Brotstand hat 100 Brote, davor stehen 300 Kunden. Es gilt die Regel: Mehr als 65 Cent darf niemand bieten. Also bieten alle 65. Der Bäcker gibt jedem ein Drittel Brot und sagt: Den Rest gibt es an der Seitentür, für 68. Der offizielle Preis heißt „55 bis 65". Bezahlt wird im Schnitt mehr.
Genau so liefen die Auktionen. Vom 1. Juli bis zum 26. August 2026 gab es neun Termine, an jedem lag der Zuschlagspreis bei 65 Euro [DEHSt, Bericht August 2026]. Beim ersten Termin waren die Gebote 13,67-mal so hoch wie die zugeteilte Menge, beim neunten 49,61-mal [DEHSt, Bericht August 2026]. Die Ergebnisse der Termine am 2. und 9. September hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) noch nicht veröffentlicht.
Für Profis: Versteigert wird im Einheitspreisverfahren, mittwochs an der EEX [DEHSt, Verkauf]. Übersteigen die Gebote bei 65 Euro die Menge, wird bis zum Doppelten der Terminmenge zugeteilt, zulasten späterer Termine (§ 12 Abs. 4 und 5 BEHV) [DEHSt, Verkauf]. Seit dem 19. August 2026 greift diese Regel nicht mehr, weil weniger als ein Drittel der Jahresmenge übrig war; die Zuteilung je Termin halbierte sich auf rund 10,7 Millionen Zertifikate, und die Saison endete am 9. September statt am 28. Oktober [DEHSt, Bericht August 2026].
Warum auf Ihrer Rechnung 66 steht
Die Seitentür gibt es wirklich. Vom 3. November bis zum 3. Dezember 2026 verkauft der Staat Zertifikate für 2026 in unbegrenzter Menge, zum Festpreis von 68 Euro [DEHSt, Verkauf]. Wer danach noch Bedarf hat, kann bis zum 31. August 2027 für 70 Euro nachkaufen, begrenzt auf 10 % der im Vorjahr erworbenen Menge [BT-Drs. 21/7869].
Was die Tonne im Schnitt kostet, weiß ein Versorger also erst, wenn alle Käufe abgeschlossen sind. Deshalb rechnet er vorläufig ab. GASAG setzt 66 Euro je Tonne an, das sind 1,197 ct/kWh netto; der endgültige Preis kann bis Ende September des Folgejahres auf sich warten lassen [GASAG]. EWR Remscheid nennt als Beispiel ebenfalls 66 Euro je Tonne gleich 1,197 ct/kWh netto und erwartet die endgültige Abrechnung voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 [EWR Remscheid].
Für Sie heißt das: Der CO2-Posten für 2026 ist ein Abschlag. Eine Nachberechnung 2027 ist möglich, nach oben wie nach unten. Ob und wie Ihr Versorger den CO2-Preis weitergibt und ausweist, steht in Ihrem Liefervertrag und ist nicht bei allen Versorgern gleich.
Drei CO2-Preise, die oft verwechselt werden
Es gibt nicht einen CO2-Preis, sondern drei Systeme. Das erste ist der nationale Preis auf Heiz- und Kraftstoffe, um den es hier geht, 2026 mit dem Korridor von 55 bis 65 Euro [§ 10 Abs. 2 S. 4 BEHG]. Das zweite ist der europäische Emissionshandel für Kraftwerke und große Industrieanlagen. Dort bildet der Markt den Preis, bei den deutschen Auktionen im August 2026 waren es im Schnitt 82,31 Euro je Tonne [DEHSt, EU-Auktionsbericht August 2026]. Dieser Preis erreicht Betriebe über die Stromrechnung, weil Gas- und Kohlekraftwerke ihre Zertifikate in den Strompreis an der Börse einrechnen. Das dritte ist der Grenzausgleich CBAM, seit dem 1. Januar 2026 in der Regelphase: Wer etwa Eisen und Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel in die EU einführt, zahlt dafür einen CO2-Preis an der Grenze [DEHSt, CBAM]. Eine Bäckerei trifft das erste direkt und das zweite über den Strom, das dritte trifft Importeure.
2027: Derselbe Korridor, aber die Seitentür wird teurer
Eigentlich sollte 2027 ein europäisches System für Heizen und Tanken übernehmen, der EU-ETS 2. Die EU hat den Start auf 2028 verschoben [VO (EU) 2026/667, Art. 2]. Deutschland braucht also eine Regel für 2027.
Geltendes Recht. Der Korridor von 55 bis 65 Euro steht nur für das Jahr 2026 im Gesetz [§ 10 Abs. 2 S. 4 BEHG]. Ohne Änderung würde sich der nationale Preis 2027 am europäischen Emissionshandel ausrichten, genauer am Durchschnitt der Auktionspreise des vorvergangenen Quartals [DEHSt, Verkauf]. Dort kostete die Tonne im August 2026 gut 17 Euro mehr als in der nationalen Auktion [DEHSt, EU-Auktionsbericht August 2026].
Gesetzentwurf. Die Bundesregierung will den Korridor um ein Jahr verlängern. Ihr Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes liegt seit dem 7. September 2026 als Drucksache vor [BT-Drs. 21/7869]. Er sieht vor:
- Auktionen 2027 wieder mit Geboten zwischen 55 und 65 Euro [BT-Drs. 21/7869].
- Verkauf von Überschussmengen für 73 statt 68 Euro [BT-Drs. 21/7869].
- Nachkauf für 75 statt 70 Euro, bis zum 31. August 2028 [BT-Drs. 21/7869].
- 40 Millionen Zertifikate werden nicht versteigert, sondern zum höheren Festpreis verkauft [BT-Drs. 21/7869].
- Je Auktionstermin höchstens 20 % der Menge pro Konto, statt bisher 50 % [BT-Drs. 21/7869].
Im Bild: Der Brotstand und die Preistafel bleiben, aber ein Teil der Brote wandert direkt an die Seitentür, und dort kostet es fünf Euro mehr. „Der Preis bleibt bei 55 bis 65 Euro" stimmt für die Auktion, nicht für den Preis, den Ihr Versorger am Ende zahlt.
Beschlossen ist davon noch nichts. Für den 7. Oktober 2026 ist die öffentliche Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages angesetzt [Bundestag, Anhörung 07.10.2026]. Die abschließende Abstimmung steht noch aus. Wer sein Energiebudget für 2027 aufstellt, plant bis dahin mit einem Entwurf.
Für Profis: Der Entwurf erweitert den Korridor in § 10 Abs. 2 S. 4 BEHG auf „die Jahre 2026 und 2027". Zugleich ändert er per Gesetz die Verordnung: § 14 BEHV (Überschussmengenpreis 73 Euro), § 15 BEHV (Nachkaufmengenpreis 75 Euro, bis zu 10 % der im Vorjahr erworbenen Zertifikate) und § 12 Abs. 1a BEHV (nur Gebote zur Auslieferung auf ein Compliance-Konto, höchstens 20 % der Terminmenge je Konto). Zertifikate für 2027 decken auch frühere Jahre, Zertifikate für 2026 aber nicht das Jahr 2027 (§ 29 BEHV); die höheren Zukaufpreise sollen verhindern, dass Nachfrage aus 2026 nach 2027 verlagert wird [BT-Drs. 21/7869].
Was eine Tonne CO2 in Cent bedeutet
Sie brauchen drei Zahlen:
CO2-Kosten = Verbrauch × Emissionsfaktor × Preis je Tonne
Den Emissionsfaktor legt eine Verordnung fest [EBeV 2030, Anlage 2]. Aus ihren Standardwerten ergibt sich:
| Brennstoff | Standardwerte [EBeV 2030, Anlage 2] | CO2 je Einheit [EBeV 2030, eigene Berechnung] |
|---|---|---|
| Erdgas | 3,2508 GJ/MWh × 0,0558 t CO2/GJ | 0,1814 kg je kWh |
| Heizöl, Diesel | 0,845 t je 1.000 l × 42,8 GJ/t × 0,074 t CO2/GJ | 2,676 kg je Liter |
| Benzin | 0,755 t je 1.000 l × 43,5 GJ/t × 0,0729 t CO2/GJ | 2,394 kg je Liter |
Multipliziert mit dem Preis je Tonne ergibt das, netto ohne Umsatzsteuer:
| Preis je Tonne | Erdgas | Heizöl, Diesel | Benzin |
|---|---|---|---|
| 55 € (Festpreis 2025) | 0,998 ct/kWh | 14,72 ct/l | 13,17 ct/l |
| 65 € (Auktion 2026) | 1,179 ct/kWh | 17,40 ct/l | 15,56 ct/l |
| 66 € (vorläufig bei Versorgern) | 1,197 ct/kWh | 17,66 ct/l | 15,80 ct/l |
| 68 € (Verkauf 2026) | 1,233 ct/kWh | 18,20 ct/l | 16,28 ct/l |
| 73 € (Verkauf 2027, Entwurf) | 1,324 ct/kWh | 19,54 ct/l | 17,48 ct/l |
Alle Werte der Tabelle: [EBeV 2030, eigene Berechnung]. Die Werte für Diesel und Benzin gelten für rein fossilen Kraftstoff; an der Tankstelle ist Biokraftstoff beigemischt, der Aufschlag fällt dort etwas niedriger aus.
Ein Beispiel: eine Bäckerei mit 400 MWh Erdgas im Jahr, gerechnet mit dem vorläufigen Preis der Versorger.
400 MWh × 0,1814 t CO2/MWh × 66 €/t = rund 4.789 € im Jahr (indikativ)
Das sind rund 72,6 Tonnen CO2. Beim Festpreis 2025 von 55 Euro waren es rund 3.991 Euro, also rund 800 Euro weniger. Ein Produktionsbetrieb mit 5 GWh Erdgas läge bei 66 Euro bei rund 59.860 Euro im Jahr, indikativ und netto [EBeV 2030, eigene Berechnung].
Für Profis: Erdgas wird in kWh Brennwert (Hs) abgerechnet. Der Standardwert 3,2508 GJ/MWh enthält bereits die Umrechnung auf den Heizwert (3,6 × 0,903) [EBeV 2030, Anlage 2]; auf Heizwertbasis wären es 0,2009 kg CO2 je kWh [EBeV 2030, eigene Berechnung]. Wer kWh von der Gasrechnung nimmt, rechnet mit 0,1814 und mischt die Faktoren nicht.
2028: Ein europäischer Preis ohne festen Deckel
2028 soll der EU-ETS 2 starten [VO (EU) 2026/667, Art. 2]. Der deutsche Entwurf beendet die nationale Pflicht für Brennstoffe, die ab 2028 dem europäischen System unterliegen [BT-Drs. 21/7869].
Einen Korridor gibt es dann nicht mehr; eine vorgegebene Preisobergrenze ist nach Angaben der DEHSt nicht vorgesehen [DEHSt, EU-ETS 2]. Erste Auktionen an der EEX sind ab Januar 2027 geplant, die erste Abgabe von Zertifikaten für 2028 ist bis zum 31. Mai 2029 fällig [DEHSt, EU-ETS 2].
Wie hoch der Preis 2028 ausfällt, weiß heute niemand. Für die Bäckerei mit 400 MWh Erdgas bedeuten 60 Euro je Tonne rund 4.353 Euro im Jahr und 95 Euro rund 6.893 Euro (indikativ) [EBeV 2030, eigene Berechnung]. Rechenbeispiele, keine Prognosen.
Drei Dinge, die Sie jetzt tun können
- CO2-Posten auf der Gasrechnung prüfen. Suchen Sie den Preis je Tonne, mit dem Ihr Versorger rechnet, und ob er als vorläufig gekennzeichnet ist. Dann kann 2027 eine Nachberechnung folgen.
- Liefervertrag lesen. Prüfen Sie, ob Ihre Preisgarantie den CO2-Preis einschließt oder ausnimmt. Ist er ausgenommen, wirken Änderungen auch bei fest vereinbartem Gaspreis.
- Budget 2027 mit einer Spanne ansetzen. Rechnen Sie Ihren Verbrauch mit der Formel oben durch, einmal mit 65 und einmal mit 73 Euro je Tonne. Solange der Bundestag nicht beschlossen hat, sind das Planwerte.
Wie es weitergeht
- 7. Oktober 2026: Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf im Umweltausschuss des Bundestages [Bundestag, Anhörung 07.10.2026].
- 3. November bis 3. Dezember 2026: Verkauf von Zertifikaten für 2026 zum Festpreis von 68 Euro [DEHSt, Verkauf].
- Januar 2027: Erste Auktionen für den EU-ETS 2 an der EEX [DEHSt, EU-ETS 2].
- 31. August 2027: Letzter Nachkauf von Zertifikaten für 2026 zu 70 Euro [BT-Drs. 21/7869].
- 2028: Start des EU-ETS 2 [VO (EU) 2026/667, Art. 2].
So läuft es mit EnergyIQ
Der CO2-Preis auf Gas, Heizöl und Kraftstoff gehört nicht zu den Posten, die EnergyIQ prüft: Unsere Arbeit betrifft die Stromrechnung, in der ein CO2-Preis nur mittelbar steckt, über die Zertifikate der Kraftwerke im Börsenstrompreis. Für die Stromseite zeigt der Rechner in zwei Schritten eine erste Größenordnung für Ihren Betrieb. Für die genaue Prüfung liest EnergyIQ Ihre Stromrechnungen aus und stellt die einzelnen Posten den gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber. Wenn Sie sich danach für einen Antrag entscheiden, prüft unsere Partnerkanzlei WINDORFER RODE Ihren Fall vor der Einreichung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der CO2-Preis 2026? Im Gesetz steht ein Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 [§ 10 Abs. 2 S. 4 BEHG]. Alle neun bisher gemeldeten Auktionen endeten beim Höchstpreis von 65 Euro [DEHSt, Bericht August 2026]. Versorger wie GASAG rechnen vorläufig mit 66 Euro [GASAG].
Wie hoch ist der CO2-Preis 2027? Das ist noch nicht beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht für die Auktionen erneut 55 bis 65 Euro vor, dazu 73 Euro im Verkauf von Überschussmengen und 75 Euro im Nachkauf [BT-Drs. 21/7869].
Warum rechnet mein Gasversorger mit 66 statt 65 Euro? Weil die Auktionen nicht den ganzen Bedarf decken. Was fehlt, kauft der Versorger für 68 Euro im Verkauf [DEHSt, Verkauf] oder für 70 Euro im Nachkauf [BT-Drs. 21/7869]. Sein Durchschnittspreis steht erst später fest, deshalb rechnet er vorläufig ab.
Was kostet der CO2-Preis je kWh Erdgas? Bei 65 Euro je Tonne rund 1,18 ct/kWh, bei 66 Euro rund 1,20 ct/kWh, jeweils netto; mit 19 % Umsatzsteuer rund 1,40 und 1,43 ct/kWh [EBeV 2030, eigene Berechnung].
Was kostet der CO2-Preis je Liter Diesel, Heizöl und Benzin? Bei 65 Euro je Tonne rund 17,4 ct je Liter Heizöl oder Diesel und rund 15,6 ct je Liter Benzin, jeweils netto und für rein fossilen Kraftstoff gerechnet [EBeV 2030, eigene Berechnung].
Was ändert sich 2028? Dann soll der europäische Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr starten, der EU-ETS 2 [VO (EU) 2026/667, Art. 2]. Eine vorgegebene Preisobergrenze ist dort nach Angaben der DEHSt nicht vorgesehen [DEHSt, EU-ETS 2].
Quellen
- Bundestag: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, BT-Drs. 21/7869 vom 07.09.2026
- § 10 BEHG (Festpreise 2021 bis 2025, Preiskorridor 2026)
- EBeV 2030, Anlage 2 (Standardwerte zur Berechnung der Brennstoffemissionen)
- Verordnung (EU) 2026/667 vom 11.03.2026, Art. 2 (Verschiebung des EU-ETS 2 auf 2028)
- Bundestag, Umweltausschuss: Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf am 07.10.2026
- DEHSt: Bericht zu Verkauf und Versteigerung im nationalen Emissionshandel, August 2026
- DEHSt: Verkauf und Versteigerung im nationalen Emissionshandel
- DEHSt: EU-ETS 2, Ausblick
- DEHSt: Bericht zu den deutschen Auktionen im EU-Emissionshandel, August 2026
- DEHSt: CBAM, Regelphase ab 2026
- GASAG: CO2-Preis für Geschäftskunden
- EWR Remscheid: CO2-Preis


