Der Industriestrompreis wird nicht im laufenden Jahr, sondern danach beantragt: Für das Abrechnungsjahr 2026 läuft das Verfahren 2027, elektronisch über die Förderzentrale Deutschland, mit Antragsfrist am 31. März 2027 [BAFA, Stand 26.08.2026]. Diese Seite beschreibt den Ablauf, die Nachweise und die Vorbereitung, die sich bereits 2026 erledigen lässt.
Termine für das Abrechnungsjahr 2026
| Termin | Was passiert | Quelle |
|---|---|---|
| 01.01.–31.12.2026 | Abrechnungsjahr: Verbräuche, Zuordnung, Nachweise entstehen | Richtlinie, Titel; Nr. 3.3 |
| voraussichtlich ab Dezember 2026 | Registrierung und Anlegen von Anträgen auf der Förderzentrale Deutschland | BAFA, Stand 26.08.2026 |
| 31. März 2027 | Ende der Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2026 | BAFA, Stand 26.08.2026 |
| 31. Mai 2027 | Nachreichfrist für den Prüfungsvermerk (ab 10 GWh) | BAFA, Stand 26.08.2026 |
| 15. Juli 2027 | Verlängerte Antragsfrist für Antragsteller, die auch Strompreiskompensation beantragen | BAFA, Stand 26.08.2026 |
| 2028 / 2029 | Anträge für die Abrechnungsjahre 2027 und 2028 | BAFA FAQ |
Der Zeitplan: Abrechnungsjahr 2026, Antragsjahr 2027
Die Richtlinie unterscheidet das Abrechnungsjahr, in dem der Strom verbraucht wird, vom Antragsjahr, in dem die Zahlen vollständig vorliegen und beantragt wird [Richtlinie Nr. 6.1]. Für jedes Abrechnungsjahr ist ein eigener Antrag zu stellen: 2027 für 2026, 2028 für 2027, 2029 für 2028 [BAFA FAQ]. Je Unternehmen und Abrechnungsjahr ist nur ein Antrag zulässig [Richtlinie Nr. 6.1].
Die Richtlinie gibt der Bewilligungsbehörde einen Korridor: Die Antragsfrist endet frühestens am 31. März und spätestens am 30. September des Antragsjahres [Richtlinie Nr. 6.1]. Das BAFA hat für das Antragsjahr 2027 den frühesten Termin festgelegt: 31. März 2027 [BAFA, Stand 26.08.2026]. Wer den Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers braucht, kann ihn bis zum 31. Mai 2027 nachreichen; wer für dasselbe Abrechnungsjahr auch Strompreiskompensation beantragt, hat bis zum 15. Juli 2027 Zeit [BAFA, Stand 26.08.2026]. Ein rückwirkendes Fenster für Jahre vor 2026 gibt es nicht [Richtlinie, Titel].
Wo beantragt wird: BAFA und Förderzentrale Deutschland
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn [Richtlinie Nr. 6.1]. Der Antrag ist ausschließlich elektronisch über die vom BAFA bereitgestellten Formulare zu stellen [Richtlinie Nr. 6.1]; technisch läuft das über die Förderzentrale Deutschland, auf der Registrierung und Anlegen von Anträgen voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich sind [BAFA, Stand 26.08.2026]. Das ist ein anderes Portal als das Zoll-Portal für die Stromsteuer-Entlastung und ein anderes als ELAN-K2 für die Besondere Ausgleichsregelung; wer dort registriert ist, braucht trotzdem einen eigenen Zugang.
Nach Eingang bestätigt das BAFA den Antrag automatisch [Richtlinie Nr. 6.1]. Die Behörde kann in jedem Verfahrensstadium weitere Nachweise anfordern [Richtlinie Nr. 6.1] und kann bestimmen, dass einzelne Nachweise später nachgereicht werden dürfen – so wie beim Prüfungsvermerk geschehen [Richtlinie Nr. 6.1; BAFA].
Der Antrag in sechs Schritten
- Registrieren. Ab voraussichtlich Dezember 2026 auf der Förderzentrale Deutschland ein Unternehmenskonto anlegen [BAFA, Stand 26.08.2026]. Zeichnungsberechtigung und Vertretungsregelung vorher klären.
- Abnahmestellen zuordnen. Für jede Abnahmestelle den WZ-2008-Code der Tätigkeit zum Ende des Abrechnungsjahres feststellen und gegen die Teilliste 1 prüfen [Richtlinie Nr. 3.1, 3.3]. Wie das geht: Industriestrompreis: Wer ist berechtigt?.
- Nachweise sammeln. Bescheinigung des statistischen Landesamts, Lageplan, Stromrechnungen des Jahres, Bankbestätigung; ab 10 GWh den Wirtschaftsprüfer beauftragen [BAFA FAQ].
- Antrag anlegen. Verbräuche je Abnahmestelle, abgezogene Mengen (Weiterleitung, Einspeisung, Strompreiskompensation), Erklärungen zu Unternehmen in Schwierigkeiten und Rückforderungen, Verpflichtung zur Gegenleistung [Richtlinie Nr. 3.4, 4.1, 5.1 c, 5.2.2].
- Einreichen bis 31. März 2027. Vollständig, mit allen erforderlichen Nachweisen [BAFA, Stand 26.08.2026].
- Prüfungsvermerk nachreichen, falls ≥ 10 GWh. Bis 31. Mai 2027 [BAFA, Stand 26.08.2026].
Die Angaben zu Dekarbonisierungsmaßnahmen gehören nicht in den Antrag; sie werden erst beim späteren Nachweis der Erfüllung konkret [BAFA FAQ]. Das BAFA empfiehlt trotzdem, die Investitionsentscheidung früh zu treffen [BAFA FAQ] – siehe Dekarbonisierungs-Gegenleistung beim Industriestrompreis.
Welche Nachweise das BAFA verlangt
Unter 10 GWh anrechenbarem Verbrauch
Im Regelfall vier Dokumente [BAFA FAQ]: die Bescheinigung der statistischen Landesämter zur Klassifizierung des Unternehmens und seiner Betriebsstätten, ein Lageplan der Abnahmestelle oder Abnahmestellen, die Stromrechnungen für das Abrechnungsjahr – alternativ Netznutzungsrechnungen oder eine Bestätigung des Versorgers über die gelieferten Mengen – und eine Bankbestätigung. Kein Prüfungsvermerk, keine Beraterbescheinigung.
Ab 10 GWh: der Prüfungsvermerk
Ab einem beantragten anrechenbaren Stromverbrauch von 10 Gigawattstunden ersetzt der Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eines genossenschaftlichen Prüfungsverbands oder eines vereidigten Buchprüfers die Stromrechnungen als Mengennachweis [Richtlinie Nr. 6.3.1; BAFA FAQ]; Bescheinigung, Lageplan und Bankbestätigung bleiben. Wer bereits für die Besondere Ausgleichsregelung testieren lässt, sollte den Prüfer früh einbinden, damit beide Nachweise aus einem Datensatz entstehen. Ob die Schwelle erreicht wird, zeigt der Rechenweg unter Industriestrompreis berechnen.
Sonderfälle: Industrieparks, Strompreiskompensation
Für Unternehmen, die indirekte Stromverbräuche innerhalb von Industrieparks geltend machen, und für Unternehmen, die für dasselbe Abrechnungsjahr Strompreiskompensation beantragen, können zusätzliche Nachweise erforderlich sein [BAFA FAQ]. Im zweiten Fall ist außerdem die Mengenabgrenzung nachzuweisen: entweder die Erklärung, dass keine Strompreiskompensation beantragt wurde, oder die Angabe der Mengen, für die sie beantragt wurde [Richtlinie Nr. 5.2.2]. Hintergrund: Industriestrompreis oder Strompreiskompensation?.
Was Sie schon 2026 erledigen können
Das Portal ist noch geschlossen, die Nachweise entstehen trotzdem jetzt. Konkret: die Bescheinigung des statistischen Landesamts anfordern – sie ist der Nachweis mit dem längsten Vorlauf; Stromrechnungen 2026 vollständig ablegen und bei mehreren Zählern die Zuordnung zur Abnahmestelle dokumentieren; Eigenerzeugung und weitergeleitete Mengen abgrenzen; die Vertretungsregelung für das Portal festlegen; ab 10 GWh den Prüfer ansprechen; und, falls Strompreiskompensation in Frage kommt, die Mengenaufteilung rechnen, bevor irgendein Antrag rausgeht.
Genau das ist der Inhalt der kostenlosen Vormerkung bei EnergyIQ: Wir werten Ihre Stromrechnung aus, ordnen die Abnahmestelle nach WZ 2008 ein, berechnen die indikative Entlastung und führen die Nachweisliste, damit der Antrag am ersten Tag des Fensters vollständig ist. Es gibt 2026 nichts zu unterschreiben und keine Frist, die Sie verpassen könnten. Überblick: Industriestrompreis 2026–2028.
EnergyIQJetzt vormerken – wir bereiten den Antrag für 2027 vorNach dem Antrag: Bescheid, Auszahlung, Nachweis der Gegenleistung
Das BAFA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen; ein Rechtsanspruch besteht nicht, und bei Überzeichnung des Budgets wird anteilig gekürzt [Richtlinie Nr. 1, 6.2]. Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung [Richtlinie Nr. 6.2]. Anschließend beginnt die Frist für die Gegenleistung: Mindestens 50 % der Beihilfe sind binnen 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren und nachzuweisen; bleibt der Nachweis aus, hebt das BAFA den Bescheid anteilig auf und fordert den Betrag verzinst zurück [Richtlinie Nr. 4.1, 6.3; § 49a VwVfG]. Name des Empfängers und Höhe der Leistung werden in der EU-Beihilfetransparenzdatenbank veröffentlicht [Richtlinie Nr. 6.4.2 e].
Wer diesen Ablauf kennt, plant den Antrag nicht als Formular, sondern als Vierjahresvorgang: Antrag 2027, Auszahlung, Investition, Nachweis. Die Stromsteuer-Entlastung läuft davon unabhängig weiter – die Stromsteuer-Rückerstattung nach §9b StromStG hat ihre eigene Frist beim Hauptzollamt und berührt den Industriestrompreis nicht.
Häufige Fragen zum Antrag
Wann endet die Antragsfrist für den Industriestrompreis?
Für das Abrechnungsjahr 2026 am 31. März 2027. Der Prüfungsvermerk (ab 10 GWh) kann bis 31. Mai 2027 nachgereicht werden; wer auch Strompreiskompensation beantragt, hat bis 15. Juli 2027 Zeit [BAFA, Stand 26.08.2026].
Wo stelle ich den Antrag?
Elektronisch beim BAFA über die Förderzentrale Deutschland. Registrierung und Anlegen von Anträgen sind voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich [BAFA, Stand 26.08.2026].
Welche Unterlagen brauche ich unter 10 GWh?
Bescheinigung des statistischen Landesamts zur Klassifizierung, Lageplan der Abnahmestelle(n), Stromrechnungen des Abrechnungsjahres (alternativ Netznutzungsrechnung oder Versorgerbestätigung) und Bankbestätigung [BAFA FAQ].
Brauche ich einen Wirtschaftsprüfer?
Nur ab einem beantragten anrechenbaren Stromverbrauch von 10 GWh. Dann ist ein Prüfungsvermerk erforderlich, der bis 31. Mai 2027 nachgereicht werden kann [Richtlinie Nr. 6.3.1; BAFA].
Muss ich die Dekarbonisierungsmaßnahme schon im Antrag benennen?
Nein. Die konkrete Maßnahme wird erst beim Nachweis der Erfüllung angegeben; das BAFA empfiehlt aber, die Investitionsentscheidung früh zu treffen [BAFA FAQ].
Kann ich den Industriestrompreis rückwirkend für 2025 beantragen?
Nein. Die Richtlinie gilt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028; ein früheres Jahr ist nicht erfasst [Richtlinie, Titel].

