Die Höhe des Industriestrompreises lässt sich für das Abrechnungsjahr 2026 auf die Kilowattstunde genau nachrechnen, weil alle Eingangsgrößen amtlich feststehen. Das Ergebnis lautet: 18,72 € je Megawattstunde Selbstverbrauch, das sind 1,872 Cent je Kilowattstunde [Eigenberechnung nach Richtlinie Nr. 5.2.1; BAFA-Beispiel 100 GWh → 1.872.000 €]. Diese Seite zeigt den Rechenweg, damit Sie Ihre eigene Zahl einordnen können, und benennt, was daran indikativ bleibt.
Eckdaten der Berechnung 2026
| Größe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Referenzpreis | 87,44 €/MWh (8,744 ct/kWh) | Richtlinie Nr. 5.1 j; BAFA |
| Zielpreis | 50 €/MWh (5 ct/kWh) | Richtlinie Nr. 5.1 l |
| Differenzpreis | 37,44 €/MWh (3,744 ct/kWh) | Richtlinie Nr. 5.1 h; BAFA |
| Beihilfeintensität | 0,5 | Richtlinie Nr. 5.1 f; 5.2.1 |
| Anrechenbarer Verbrauch | gesamter Selbstverbrauch je Abnahmestelle | Richtlinie Nr. 5.1 c |
| Effektiv je MWh Selbstverbrauch | 18,72 €/MWh = 1,872 ct/kWh | Eigenberechnung nach Nr. 5.2.1 |
| Flexibilitätsbonus | +10 % auf den Basisbetrag | Richtlinie Nr. 4; BAFA |
Die drei Preise: Referenzpreis, Zielpreis, Differenzpreis
Der Referenzpreis bildet ab, was Strom am Großhandelsmarkt gekostet hat. Für 2026 beträgt er 87,44 € je Megawattstunde [Richtlinie Nr. 5.1 j; BAFA]; er wird aus den Terminmarktpreisen des Vorjahres abgeleitet und steht damit zu Beginn des Abrechnungsjahres fest. Der Zielpreis ist die politisch gesetzte Untergrenze: 50 € je Megawattstunde, also 5 Cent je Kilowattstunde [Richtlinie Nr. 5.1 l]. Der Differenzpreis ist der Betrag, den der Staat je geförderte Megawattstunde übernimmt. Er soll grundsätzlich 50 % des Referenzpreises betragen, wird aber durch den Zielpreis begrenzt: Mehr als die Differenz zwischen Referenz- und Zielpreis gibt es nicht [Richtlinie Nr. 5.1 h]. Für 2026 wären 50 % von 87,44 gleich 43,72 €; der Abstand zum Zielpreis beträgt aber nur 87,44 minus 50 gleich 37,44 € – und diese Grenze greift [BAFA, Stand 26.08.2026].
Die Formel der Richtlinie
Die Richtlinie rechnet den Basisbetrag als Produkt aus drei Faktoren: Beihilfeintensität mal anrechenbarer Stromverbrauch mal Differenzpreis, mit einer Beihilfeintensität von 0,5 [Richtlinie Nr. 5.2.1]. Der anrechenbare Stromverbrauch ist der an der Abnahmestelle selbst verbrauchte Strom des Jahres – unabhängig davon, ob er aus dem Netz, aus Eigenerzeugung oder über einen Stromliefervertrag bezogen wurde [Richtlinie Nr. 5.1 c] –, abzüglich der Mengen, die an Dritte weitergeleitet oder eingespeist wurden. Er zählt in voller Höhe; die Beihilfeintensität von 0,5 ist der einzige Halbierungsfaktor der Formel.
In Zahlen für 2026: 0,5 × gesamter Selbstverbrauch × 37,44 €/MWh. Das ergibt je Megawattstunde Selbstverbrauch 18,72 € [Eigenberechnung nach Nr. 5.2.1]. Das BAFA nennt als Beispiel 100 Gigawattstunden Verbrauch und 1.872.000 € Entlastung [BAFA-Beispiel]; dieselbe Rechnung liefert für 1 Gigawattstunde rund 18.700 €.
Warum „5 Cent Industriestrompreis“ die falsche Zahl ist
In der öffentlichen Debatte kursiert „5 Cent Industriestrompreis“, als bekäme ein Betrieb seinen gesamten Strom für 5 Cent. Das trifft aus zwei Gründen nicht zu. Erstens bezieht sich der Zielpreis nur auf den Energiepreis; Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Stromsteuer bleiben unberührt [BMWE PM 16.04.2026]. Zweitens übernimmt der Staat nur die Hälfte der Differenz zum Zielpreis, denn die Beihilfeintensität beträgt 0,5 [Richtlinie Nr. 5.1 f; 5.2.1]. Rechnen Sie deshalb nicht mit einem All-in-Preis, sondern mit der Entlastung je Megawattstunde: 18,72 € auf den gesamten Selbstverbrauch der Abnahmestelle [Eigenberechnung nach Nr. 5.2.1].
Rechenbeispiele für das Abrechnungsjahr 2026
Alle Werte indikativ; Auszahlung anteilig kürzbar, wenn der Fördertopf überzeichnet ist [Richtlinie Nr. 6.2].
| Abnahmestelle | Jahresverbrauch | Basisbetrag 2026 | Mit Flexibilitätsbonus (+10 %) |
|---|---|---|---|
| Kunststoffverpacker (WZ 2222) | 1 GWh | rund 18.700 € | rund 20.600 € |
| Härterei (WZ 2561) | 3 GWh | rund 56.200 € | rund 61.800 € |
| Eisengießerei (WZ 2451) | 5 GWh | rund 93.600 € | rund 103.000 € |
| Papierfabrik (WZ 1712) | 20 GWh | rund 374.400 € | rund 411.800 € |
| BAFA-Beispiel | 100 GWh | 1.872.000 € | rund 2.059.000 € |
Rechenweg der Härterei: 3.000 MWh × 0,5 × 37,44 €/MWh = 56.160 € [Eigenberechnung nach Richtlinie Nr. 5.2.1]. Ab 10 Gigawattstunden beantragtem anrechenbarem Verbrauch – im Beispiel also ab der Papierfabrik – kommt der Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers hinzu [Richtlinie Nr. 6.3.1]. Ob Ihr Betrieb überhaupt auf der Liste steht, klärt Industriestrompreis: Wer ist berechtigt?.
Was zum anrechenbaren Verbrauch zählt – und was nicht
Angerechnet wird der an der Abnahmestelle selbst verbrauchte Strom aus Fremdbezug und Eigenerzeugung [Richtlinie Nr. 5.1 c]. Eine eigene PV-Anlage, ein Blockheizkraftwerk oder ein Liefervertrag mit einer Erzeugungsanlage erhöhen also die Basis; wer nur die Netzrechnung zugrunde legt, unterschätzt seine Zahl. Erstmals anrechenbar sind auch indirekte Verbräuche, etwa Strom, der in Industrie- oder Chemieparks für Dampf, Wärme oder Druckluft eingesetzt wird [BMWE Schlaglichter 02.06.2026].
Nicht angerechnet werden Strommengen, die an Dritte weitergeleitet oder in das Netz eingespeist wurden [Richtlinie Nr. 5.1 c]. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mengen, für die im selben Abrechnungsjahr Strompreiskompensation beantragt wurde [Richtlinie Nr. 5.2.2]; wie sich das aufteilt, steht unter Industriestrompreis oder Strompreiskompensation?. Für den Antrag muss der Strom je Abnahmestelle einschließlich der Eigenversorgungsanlagen gemessen sein [Richtlinie Nr. 5.1 a].
Der Flexibilitätsbonus: +10 %
Der Basisbetrag erhöht sich um 10 %, wenn das Unternehmen sich verpflichtet, mindestens 80 % seiner Dekarbonisierungs-Gegenleistung in Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrageflexibilität zu investieren [Richtlinie Nr. 4; BAFA]. Gemeint sind Investitionen, mit denen der Betrieb seinen Stromverbrauch zeitlich verschieben kann – etwa Batteriespeicher oder steuerbare Prozesse. Der Bonus lohnt sich nur, wenn diese Investitionen ohnehin geplant sind; er ist kein Grund, sie zu erfinden. Welche Maßnahmen zählen: Dekarbonisierungs-Gegenleistung beim Industriestrompreis.
Vorbehalte: Kürzung, Reinvestition, Jahre 2027 und 2028
Drei Dinge machen jede Berechnung indikativ. Erstens besteht kein Rechtsanspruch; die Richtlinie steht unter Haushaltsvorbehalt, und bei Überzeichnung kann das BAFA die Auszahlung anteilig kürzen [Richtlinie Nr. 6.2]. Zweitens ist mindestens die Hälfte des Betrags zweckgebunden: Sie muss binnen 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen fließen [Richtlinie Nr. 4.1]; frei verfügbar ist also höchstens die andere Hälfte. Drittens gelten die Preise nur für 2026. Referenz- und Differenzpreis für 2027 und 2028 werden erst zu Beginn des jeweiligen Jahres bekanntgegeben [Richtlinie Nr. 5.1 j]; eine Hochrechnung auf drei Jahre mit den 2026er Werten ist deshalb keine seriöse Planung.
Wer diese drei Vorbehalte kennt, kann die Entlastung realistisch einordnen. Sie ist für einen Betrieb mit 3 Gigawattstunden eine relevante Zahl; sie ist kein Ersatz für eine günstige Stromlieferung und kein Grund, Investitionsentscheidungen allein daran zu hängen.
Ihre Zahl in Sekunden
[Rechner-Komponente: Eingabe Jahresverbrauch (kWh), optional Eigenerzeugung (kWh); Ausgabe: Basisbetrag 2026 „rund X €“, Bonus-Variante, Badge „indikativ · Auszahlung anteilig kürzbar“, Hinweis „Referenzpreise 2027/2028 offen“]
Der Rechner nutzt genau die oben beschriebene Formel und die amtlichen Werte für 2026. Er prüft nicht, ob Ihre Abnahmestelle auf Teilliste 1 steht – das übernehmen wir im Rahmen der kostenlosen Vormerkung, in der wir Ihre Stromrechnung auswerten, die WZ-Zuordnung prüfen und die Nachweisliste für den Antrag ab 2027 zusammenstellen. Fristen und Ablauf: Industriestrompreis beantragen. Überblick: Industriestrompreis 2026–2028.
EnergyIQJetzt vormerken – Stromrechnung hochladen, Einordnung und Zahl erhaltenHäufige Fragen zur Berechnung
Wie viel bringt der Industriestrompreis pro Kilowattstunde?
Für das Abrechnungsjahr 2026 effektiv 1,872 Cent je Kilowattstunde Selbstverbrauch (18,72 €/MWh): Beihilfeintensität 0,5 × Differenzpreis 37,44 €/MWh, angewendet auf den gesamten Selbstverbrauch. Indikativ, Auszahlung anteilig kürzbar [Richtlinie Nr. 5.1 c, f, h; 5.2.1; BAFA].
Wie berechnet sich der Differenzpreis?
Grundsätzlich 50 % des Referenzpreises, begrenzt durch den Zielpreis von 50 €/MWh. 2026: Referenzpreis 87,44 €/MWh, Differenz zum Zielpreis 37,44 €/MWh – diese Grenze greift [Richtlinie Nr. 5.1 h, j, l; BAFA].
Zählt selbst erzeugter Strom mit?
Ja. Anrechenbar ist der an der Abnahmestelle selbst verbrauchte Strom unabhängig von Erzeugungsquelle und Bezugsart, also auch aus PV, BHKW oder Stromliefervertrag; weitergeleitete und eingespeiste Mengen werden abgezogen [Richtlinie Nr. 5.1 c].
Wie hoch ist der Flexibilitätsbonus?
10 % auf den Basisbetrag, wenn mindestens 80 % der Dekarbonisierungs-Gegenleistung in Nachfrageflexibilität investiert werden [Richtlinie Nr. 4; BAFA].
Gilt die Rechnung auch für 2027 und 2028?
Die Systematik ja, die Werte nein: Referenz- und Differenzpreis werden für jedes Abrechnungsjahr neu festgelegt und sind für 2027 und 2028 noch offen [Richtlinie Nr. 5.1 j].
Quellen
- Bundesanzeiger: Richtlinie „Industriestrompreis“ 2026–2028, BAnz AT 06.05.2026 B1 (Nr. 4, 5.1, 5.2.1, 6.2, 6.3.1)
- BAFA: Industriestrompreis – Referenz- und Differenzpreis 2026, Beispiel 100 GWh, abgerufen 26.08.2026
- BMWE: Pressemitteilung 16.04.2026
- BMWE: Schlaglichter der Wirtschaftspolitik 02.06.2026 (indirekte Verbräuche)

