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Ratgeber

Netzentgelte 2027: Die Stromautobahn wird teurer, und ein Gesetz fehlt noch

Das Übertragungsnetzentgelt steigt 2027 vorläufig auf 3,54 ct/kWh. Was die Zahl bedeutet, warum der Bundeszuschuss wackelt und was Betriebe jetzt prüfen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere eigene Einschätzung als EnergyIQ wieder. Er wurde nicht von einer Kanzlei rechtlich geprüft und ersetzt keine Rechtsberatung. Jede Angabe ist im Text mit ihrer Quelle belegt. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gern weitere Quellen und Fundstellen zur Verfügung. Vier Unternehmen, deren Namen kaum jemand kennt, haben am 1. Oktober 2026 eine Zahl veröffentlicht, die auf fast jeder Stromrechnung in Deutschland ankommt: 3,54. So viele Cent je Kilowattstunde soll der Transport von Strom über das Höchstspannungsnetz im Jahr 2027 im Schnitt kosten [ÜNB, 01.10.2026]. Im Jahr 2026 sind es 2,86 ct/kWh. Das ist rund ein Viertel mehr. Und selbst diese Zahl gilt nur, wenn der Bundestag rechtzeitig ein Gesetz beschließt, das es heute noch nicht gibt.

Kurz gesagt

  • Das durchschnittliche Übertragungsnetzentgelt steigt 2027 vorläufig von 2,86 auf 3,54 ct/kWh [ÜNB, 01.10.2026].
  • Ohne den geplanten Bundeszuschuss von 5,525 Milliarden Euro wären es 6,52 ct/kWh [ÜNB, 01.10.2026].
  • Der Zuschuss ist noch nicht Gesetz. Fehlt die Rechtssicherheit bis zum 7. Dezember 2026, fallen die endgültigen Entgelte höher aus [ÜNB, 01.10.2026].
Eckdaten Wert
Übertragungsnetzentgelt 2026 2,86 ct/kWh im Durchschnitt [ÜNB, 01.10.2026]
Übertragungsnetzentgelt 2027, vorläufig 3,54 ct/kWh im Durchschnitt [ÜNB, 01.10.2026]
2027 ohne Bundeszuschuss 6,52 ct/kWh [ÜNB, 01.10.2026]
Bundeszuschuss 2026 6,5 Mrd. € [Bundesregierung]
Bundeszuschuss 2027 bis 2029 je 5,525 Mrd. € pro Jahr, geplant [Bundesregierung]
Stichtag für die Rechtssicherheit 7. Dezember 2026 [ÜNB, 01.10.2026]
Preisblätter der Netzbetreiber für 2027 spätestens 15. Oktober 2026 [§ 20 Abs. 1 S. 1 EnWG]

Was ein Netzentgelt ist, in einem Bild

Strom kostet zweimal. Einmal, weil ihn jemand erzeugt. Und einmal, weil ihn jemand zu Ihnen bringt. Das zweite ist das Netzentgelt: eine Maut für die Leitung.

Das Bild der Straße trägt ziemlich weit. Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW betreiben die Autobahnen, also das Höchstspannungsnetz, das Strom über hunderte Kilometer durch das Land schiebt [Bundesregierung]. Danach übernehmen die regionalen Verteilnetzbetreiber. Ihnen gehören die Landstraßen und die letzte Zufahrt bis zu Ihrem Zähler.

Auf Ihrer Rechnung steht am Ende ein Netzentgelt, in dem beide Ebenen stecken. Wird die Autobahn teurer, wird auch die Fahrt über die Landstraße teurer. Das gilt selbst dann, wenn Ihr Betrieb nie direkt am Höchstspannungsnetz hängt.

Für Profis: Die 3,54 ct/kWh sind ein Durchschnitt über die Höchstspannungs- und die Umspannungsebene. Abgerechnet wird nicht dieser Durchschnitt, sondern das Preisblatt mit Jahresleistungspreis in Euro je Kilowatt und Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde [§ 17 Abs. 2 StromNEV]. Auf der Umspannungsebene, aus der die meisten Verteilnetze beziehen, steigt bei mindestens 2.500 Benutzungsstunden der Leistungspreis von 76,70 auf 89,96 €/kW und der Arbeitspreis von 0,43 auf 0,67 ct/kWh [ÜNB-Preisblatt 2026; vorläufiges ÜNB-Preisblatt 2027]. Die Kosten jeder Ebene werden, beginnend bei der Höchstspannung, anteilig auf die nachgelagerte Ebene verteilt [§ 14 Abs. 1 StromNEV]. Wie viel davon in Ihrer Netzebene ankommt, hängt unter anderem davon ab, wie viel Strom Ihr Netzgebiet aus dem Übertragungsnetz bezieht.

Warum es teurer wird, obwohl der Bund Milliarden zuschießt

Der Bund zahlt den Übertragungsnetzbetreibern Geld, damit sie weniger auf die Stromkunden umlegen müssen. 2026 sind das 6,5 Milliarden Euro [Bundesregierung]. Für 2027 bis 2029 plant die Bundesregierung jeweils 5,525 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds [Bundesregierung]. Das ist knapp eine Milliarde weniger als 2026 [ÜNB, 01.10.2026].

Gleichzeitig wachsen die Kosten, die verteilt werden müssen. Die Netzbetreiber nennen zwei Treiber. Erstens die Eingriffe, mit denen sie Überlastungen im Netz verhindern, das sogenannte Engpassmanagement. Zweitens Bau und Betrieb der Leitungen selbst [ÜNB, 01.10.2026]. Weniger Zuschuss trifft auf höhere Kosten. Heraus kommen 0,68 ct/kWh mehr.

Wie groß der Hebel des Zuschusses ist, zeigt die Gegenrechnung. Ohne ihn läge das Entgelt bei 6,52 ct/kWh, also fast 3 ct/kWh höher [ÜNB, 01.10.2026]. Der Bund übernimmt 2027 damit rechnerisch fast die Hälfte der Autobahn-Maut.

Der Haken: Das Gesetz fehlt noch

Die 3,54 ct/kWh stehen unter Vorbehalt. Das Bundeskabinett hat den Zuschuss Anfang September 2026 beschlossen, verankert werden soll er in einem neuen § 24d EnWG [ÜNB, 01.10.2026]. Beschlossen ist damit ein Entwurf [BT-Drs. 21/8236]. Bundestag und Bundesrat müssen ihn noch verabschieden.

Die Netzbetreiber nennen dafür ein Datum. Gibt es bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit, ist davon auszugehen, dass die endgültigen Entgelte für 2027 entsprechend steigen [ÜNB, 01.10.2026]. Wer gerade das Energiebudget für 2027 aufstellt, sollte sich diesen Tag in den Kalender schreiben.

Für Profis: Der Entwurf legt den Zuschuss für drei Jahre fest, 2027 bis einschließlich 2029, mit jeweils 5,525 Milliarden Euro [ÜNB, 01.10.2026]. Fest eingeplant ist bisher nur das Jahr 2027. Für 2028 und 2029 sollen die Mittel in den künftigen Haushalten vorrangig berücksichtigt werden; steht weniger Geld bereit, sinkt der Anspruch der Netzbetreiber entsprechend [BT-Drs. 21/8236, Begründung]. Und selbst ein fester Zuschuss hält das Entgelt nicht fest: Steigen die Netzkosten weiter, steigt auch das Entgelt.

Was das für Ihren Betrieb heißt

0,68 Cent klingen nach Kleingeld. Eine Größenordnung hilft mehr. Nehmen wir einen Betrieb mit 2.000.000 kWh Jahresverbrauch und unterstellen, dass der Anstieg der Übertragungsnetzebene eins zu eins bei ihm ankommt:

2.000.000 kWh × 0,68 ct/kWh = rund 13.600 € im Jahr (indikativ)

Das ist keine Prognose Ihrer Rechnung. Bei Betrieben im Verteilnetz kommt von einem Anstieg auf der Übertragungsebene nur ein Teil an, weil ein Verteilnetz nur einen Teil seiner Kosten aus der vorgelagerten Ebene übernimmt [§ 14 Abs. 1 StromNEV]. Dafür kommen die eigenen Kosten des Verteilnetzbetreibers hinzu. Was Sie tatsächlich zahlen, steht in dessen Preisblatt. Die Wirkung kann von Region zu Region unterschiedlich ausfallen, weil jedes Verteilnetz anders aufgebaut ist [ÜNB, 01.10.2026].

Lange warten müssen Sie nicht. Netzbetreiber müssen ihre Entgelte für das Folgejahr spätestens am 15. Oktober im Internet veröffentlichen [§ 20 Abs. 1 S. 1 EnWG]. Stehen die Entgelte bis dahin nicht fest, veröffentlichen sie die voraussichtliche Höhe [§ 20 Abs. 1 S. 2 EnWG].

Drei Dinge, die Sie jetzt tun können

  1. Preisblatt 2027 holen. Ab Mitte Oktober steht das vorläufige Preisblatt auf der Website Ihres Netzbetreibers. Dessen Name steht auf Ihrer Stromrechnung.
  2. Vertrag lesen. Prüfen Sie, ob Ihr Stromvertrag Netzentgelte unverändert durchreicht. Dann wirkt der Anstieg ab dem 1. Januar 2027, auch wenn Ihr Energiepreis fest vereinbart ist.
  3. Die Posten prüfen, die an Ihrem Betrieb hängen. Die Höhe der Netzentgelte können Sie nicht verhandeln. Andere Posten der Rechnung richten sich dagegen nach Ihrem Betrieb: ein individuelles Netzentgelt, wenn die eigene Lastspitze vorhersehbar erheblich von der Höchstlast des Netzes abweicht [§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV], die Entlastung von der Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes [§ 9b StromStG] und die Höhe der Konzessionsabgabe [§ 2 KAV].

Wie es weitergeht

  • Bis 15. Oktober 2026: Die Netzbetreiber veröffentlichen ihre Entgelte für 2027 [§ 20 Abs. 1 S. 1 EnWG].
  • 7. Dezember 2026: Stichtag der Übertragungsnetzbetreiber für die Rechtssicherheit beim Zuschuss [ÜNB, 01.10.2026].
  • 1. Januar 2027: Die neuen Entgelte gelten.
  • Ende 2026: Die Bundesnetzagentur will den Rahmen für ein neues Netzentgeltsystem festlegen. Der Entwurf liegt seit dem 6. August 2026 vor [BNetzA, 06.08.2026].
  • Ab 2029: Die neue Festlegung ersetzt die Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung [BNetzA, 06.08.2026].

Für Profis: Die Reform läuft unter dem Namen AgNes. Nach dem Stand der Überlegungen vom 27. Mai 2026 soll für Verbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch ein Kapazitätspreis in Euro je Kilowatt und Jahr den heutigen Leistungspreis ersetzen. Die Bandlast-Regelung soll für Bestandskunden bis zum 31. Dezember 2031 weiterlaufen. Auch Erzeuger sollen erstmals einen Beitrag zahlen, zunächst voraussichtlich 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr [BNetzA, 27.05.2026]. Seit dem 6. August 2026 liegt dazu ein Festlegungsentwurf vor, die Konsultation lief bis zum 18. September [BNetzA, 06.08.2026]. Geltendes Recht ist das noch nicht.

So läuft es mit EnergyIQ

Der Rechner zeigt in zwei Schritten eine erste Größenordnung für Ihren Betrieb. Für die genaue Prüfung liest EnergyIQ Ihre Stromrechnungen aus und stellt die einzelnen Posten den gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber. Wenn Sie sich danach für einen Antrag entscheiden, prüft unsere Partnerkanzlei WINDORFER RODE Ihren Fall vor der Einreichung.

Häufige Fragen

Was sind Netzentgelte?

Der Preis für den Transport von Strom durch das Netz. Er deckt Bau, Betrieb und Stabilisierung der Leitungen und steht als eigener Posten neben Energiepreis, Steuern, Abgaben und Umlagen [ÜNB, 01.10.2026].

Wie stark steigen die Netzentgelte 2027?

Das durchschnittliche Entgelt der Übertragungsnetzbetreiber steigt vorläufig von 2,86 auf 3,54 ct/kWh, also um 0,68 ct/kWh [ÜNB, 01.10.2026]. Wie viel davon bei Ihnen ankommt, hängt von Ihrem Verteilnetz ab.

Sind die 3,54 ct/kWh schon endgültig?

Nein. Die Werte sind vorläufig und setzen voraus, dass der Bundeszuschuss gesetzlich beschlossen wird. Fehlt die Rechtssicherheit bis zum 7. Dezember 2026, fallen die endgültigen Entgelte höher aus [ÜNB, 01.10.2026].

Zahlt mein Betrieb das Übertragungsnetzentgelt direkt?

In der Regel nicht. Die meisten Betriebe sind an ein Verteilnetz angeschlossen und zahlen dessen Preisblatt. Die Kosten des Übertragungsnetzes sind darin anteilig enthalten [§ 14 Abs. 1 StromNEV].

Wann erfahre ich, was mein Netzbetreiber 2027 verlangt?

Spätestens am 15. Oktober 2026. Bis dahin müssen Netzbetreiber ihre Entgelte für das Folgejahr im Internet veröffentlichen [§ 20 Abs. 1 S. 1 EnWG].

Kann ich Netzentgelte senken?

Die Preise selbst sind reguliert und nicht verhandelbar. Für bestimmte Abnahmeprofile sieht die Verordnung ein individuelles Netzentgelt vor, etwa wenn die eigene Lastspitze vorhersehbar erheblich von der Höchstlast des Netzes abweicht [§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV]. Ob das auf einen Betrieb zutrifft, zeigt erst sein Lastgang.

Quellen

  1. Übertragungsnetzbetreiber: Vorläufige Netzentgelte für 2027, Pressemitteilung vom 01.10.2026
  2. Bundesregierung: Bundeszuschuss für niedrigere Stromkosten
  3. netztransparenz.de: Vorläufiges ÜNB-Preisblatt 2027 vom 01.10.2026
  4. netztransparenz.de: ÜNB-Preisblatt 2026
  5. Bundestag: Gesetzentwurf zum Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2027 bis 2029, BT-Drs. 21/8236
  6. § 20 EnWG, Zugang zu den Energieversorgungsnetzen (Veröffentlichung der Entgelte)
  7. § 14 StromNEV, Kostenwälzung
  8. § 17 StromNEV, Ermittlung der Netzentgelte
  9. § 19 StromNEV, Sonderformen der Netznutzung
  10. Bundesnetzagentur: Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom, Pressemitteilung vom 27.05.2026
  11. Bundesnetzagentur: Konsultation des Festlegungsentwurfs AgNes, Pressemitteilung vom 06.08.2026
  12. § 9b StromStG, Steuerentlastung für Unternehmen
  13. § 2 KAV, Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben
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