Das Wichtigste in drei Zeilen
- Fest
- heutige Branchenliste, Rechenweg, Satz für 2026, Antragsfrist 31.03.2027.
- Angekündigt
- Registrierung im Portal ab Dezember 2026.
- Offen
- amtlicher Satz für 2027 und 2028, Kürzungsquote, Haushaltsmittel, Erweiterung der Branchenliste, Anschluss nach 2028.
Zeitstrahl 2026 bis 2029
- 22.01.2026
Bundeswirtschaftsministerium ruft Branchenverbände auf, Daten für eine Erweiterung der Liste einzureichen (laut IHK-Meldung)
Status: erfolgt (laut IHK)
- 16.04.2026
EU-Kommission genehmigt das Programm, geschätztes Gesamtbudget 3,8 Mrd. Euro für 2026 bis 2028
Status: erfolgt
- 06.05.2026
Förderrichtlinie im Bundesanzeiger, in Kraft seit 07.05.2026
Status: erfolgt
- 2026Wiederkehrend
BAFA veröffentlicht Referenzpreis 2026: 87,44 Euro je MWh
Status: erfolgt
- 04.08.2026
Merkblatt Industriestrompreis in der aktuellen Fassung
Status: erfolgt
- 17.08.2026
Regierungsentwurf Haushalt 2027: 2,45 Mrd. Euro für den Industriestrompreis
Status: Entwurf
- Dezember 2026Wiederkehrend
Registrierung und Anlegen von Anträgen in der Förderzentrale Deutschland
Status: angekündigt
- Ende 2026Wiederkehrend
Referenzpreis für 2027 rechnerisch bestimmt, amtlich mit BAFA-Veröffentlichung
Status: erwartet
- 31.03.2027
Antragsfrist für das Jahr 2026
Status: festgelegt
- 31.05.2027
Letzter Termin für den Wirtschaftsprüfervermerk ab 10 GWh beantragtem Verbrauch
Status: festgelegt
- 15.07.2027
Antragsfrist für 2026, wenn auch Strompreiskompensation beantragt werden kann und wird
Status: festgelegt
- 2028Wiederkehrend
Antrag für das Jahr 2027
Status: Frist offen, Ende zwischen 31.03. und 30.09.
- 2029Wiederkehrend
Antrag für das Jahr 2028, letztes Abrechnungsjahr des Programms
Status: Frist offen, Ende zwischen 31.03. und 30.09.
Was für 2026 feststeht
Leistungsberechtigt sind Unternehmen für Abnahmestellen, deren Tätigkeitsschwerpunkt einem der 91 Wirtschaftszweige der KUEBLL-Teilliste 1 entspricht. Der Referenzpreis für 2026 beträgt 87,44 Euro je Megawattstunde, der Basiszuschuss 18,72 Euro je anrechenbarer Megawattstunde. Wie sich der Betrag zusammensetzt, zeigt der Industriestrompreis-Rechner. Mindestens die Hälfte des gewährten Betrags müssen Sie in Maßnahmen investieren, die die Kosten des Stromsystems senken: erneuerbare Erzeugung, Effizienz, Flexibilität oder Netzinfrastruktur. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, muss den entsprechenden Anteil mit Zinsen zurückzahlen.
Die Antragsfrist für 2026 hat das BAFA auf den 31.03.2027 festgelegt. Wer für dasselbe Jahr auch Strompreiskompensation beantragen kann und beantragt, hat bis zum 15.07.2027 Zeit. Liegt der beantragte Verbrauch des gesamten Antrags bei 10 Gigawattstunden oder mehr, ist der Vermerk eines Wirtschaftsprüfers nötig; er kann bis zum 31.05.2027 nachgereicht werden. Zum Programm und zu den Investitionsmaßnahmen hat das BAFA Merkblätter veröffentlicht.
Was für 2027 und 2028 kommt
Der Satz für jedes Jahr hängt am Referenzpreis. Er ist der Durchschnitt der Börsenpreise, zu denen im Vorjahr Strom für die Lieferung im Abrechnungsjahr gehandelt wurde. Für 2027 zählt also der Handel des Jahres 2026 mit Lieferungen für 2027. Nach der Rechenweise des BAFA wird die Lücke zum Zielpreis von 50 Euro auf die Hälfte des Referenzpreises begrenzt. Steigt der Referenzpreis, steigt auch der Zuschuss je Megawattstunde. Für 2027 rechnen wir mit einem höheren Satz als 2026. Rechnerisch steht der Wert Ende 2026 fest, amtlich gilt er, sobald das BAFA ihn vor Beginn der Antragsfrist veröffentlicht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald er veröffentlicht ist.
Was sich gegenüber den ersten Ankündigungen geändert hat
Wer sich früh informiert hat, sollte drei Punkte nachprüfen. Erstens: Die Richtlinie erlaubt Industriestrompreis und Strompreiskompensation im selben Jahr, aber für getrennte Strommengen; zusammen dürfen beide den höheren der beiden zulässigen Höchstbeträge nicht übersteigen. Zweitens: Im Umlauf sind Rechnungen mit 9,36 Euro je Megawattstunde. Sie halbieren doppelt. Richtig sind für 2026 18,72 Euro auf den vollen anrechenbaren Verbrauch. Drittens: Manche Übersichten schließen die Holzverarbeitung pauschal aus, obwohl Sägewerke, Holzwerkstoffplatten, Parkett und Holzwaren auf der Originalliste stehen. In einem Fall aus unserer Praxis wäre ein Sägewerk deshalb beinahe gar nicht geprüft worden; an der Originalliste ergab sich ein Zuschuss im niedrigen fünfstelligen Eurobereich pro Jahr. Maßgeblich ist der Code in Teilliste 1 für den tatsächlichen Schwerpunkt der Abnahmestelle; die übrigen Voraussetzungen finden Sie auf der Seite zu den Voraussetzungen.
Was noch offen ist
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Übersteigen die Anträge die Haushaltsmittel, kürzt das BAFA alle Zahlungen um dieselbe Quote. Wie hoch diese Quote ausfällt, zeigt sich erst nach Ablauf der Antragsfrist. Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 sieht 2,45 Milliarden Euro für den Industriestrompreis vor (Stand August 2026); beschlossen ist der Haushalt damit noch nicht, und für die Folgejahre stehen die Mittel noch nicht fest. Eine Erweiterung der Branchenliste ist über eine Entscheidung der EU-Kommission möglich, vollzogen war sie nach unserem Stand vom Juli 2026 nicht. Letztes Abrechnungsjahr ist 2028, die letzten Zahlungen fließen 2029. Eine Anschlussregelung gibt es bisher nicht.
Was das jetzt für Sie heißt
Erstens: Klären Sie jetzt, ob jede Ihrer Abnahmestellen auf Teilliste 1 steht. Die durchsuchbare KUEBLL-Liste gibt einen ersten Hinweis. Zweitens: Sammeln Sie die Abrechnungen und Belege zur eigenen Erzeugung für das ganze Jahr 2026. Drittens: Überlegen Sie, welche Investitionen in Erzeugung, Effizienz, Flexibilität oder Netzanschluss Sie planen. Zählen können Maßnahmen ab dem 01.01.2026, umgesetzt sein müssen sie innerhalb von 48 Monaten nach der Bewilligung, und für dieselben Kosten darf keine andere Förderung fließen. Zwischen Portalstart und Antragsfrist liegen nur wenige Monate. Wer im Januar mit der Vorbereitung beginnt, gerät leicht unter Zeitdruck.
Änderungsprotokoll
- 07.10.2026: Haushaltsentwurf 2027 ergänzt, Bedingung der Sonderfrist präzisiert, Flexibilitätsbonus und Investitionsfrist ergänzt, Referenzpreis-Regel präzisiert.
- 06.10.2026: Antragsfrist 31.03.2027, Sonderfrist 15.07.2027 und Nachreichfrist 31.05.2027 nach BAFA ergänzt. Merkblätter erwähnt.
Häufige Fragen
Für Stromverbrauch ab dem 01.01.2026. Beantragt wird nachträglich, für 2026 im Jahr 2027.
Der Basiszuschuss beträgt 18,72 Euro je anrechenbarer Megawattstunde, vor einer möglichen Kürzung. Mit Flexibilitätsbonus kommen 10 Prozent hinzu. Ihr eigener Strompreis bleibt, wie er ist; der Zuschuss wird davon unabhängig berechnet. Grundlage sind ein Referenzpreis von 87,44 Euro und ein Zielpreis von 50 Euro je Megawattstunde.
Der Referenzpreis ergibt sich aus den Börsenpreisen, zu denen im Jahr 2026 Strom für die Lieferung im Jahr 2027 gehandelt wurde. Rechnerisch steht er damit Ende 2026 fest, amtlich gilt er ab der Veröffentlichung durch das BAFA vor Beginn der Antragsfrist. Liegt der Referenzpreis höher als 2026, steigt auch der Satz. Der Basiszuschuss beträgt höchstens ein Viertel des Referenzpreises je Megawattstunde, mit Flexibilitätsbonus höchstens 27,5 Prozent.
Laut BAFA voraussichtlich im Dezember 2026, über die Förderzentrale Deutschland.
Bis zum 31.03.2027. Wer für dasselbe Jahr auch Strompreiskompensation beantragen kann und beantragt, hat bis zum 15.07.2027 Zeit.
Die Richtlinie gilt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028, die letzten Zahlungen fließen 2029. Eine Anschlussregelung gibt es bisher nicht.
Ja. Reichen die Haushaltsmittel nicht, kürzt das BAFA alle Zahlungen um dieselbe Quote.
Wir prüfen, ob Ihre Abnahmestellen auf der Branchenliste stehen, ermitteln den anrechenbaren Verbrauch und bereiten den Antrag gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien vor. Wo ein Vermerk nötig ist, arbeiten wir mit Wirtschaftsprüfern zusammen. Rechtsberatung übernehmen unsere Partnerkanzleien.
Ihr nächster Schritt
Wir prüfen Ihre Leistungsberechtigung und bereiten den Antrag gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien so vor, dass er rechtzeitig vor Fristende eingereicht werden kann. Ist ab 10 Gigawattstunden ein Vermerk nötig, binden wir Wirtschaftsprüfer ein.

