Verarbeitung oder Handel: die erste Frage
Bei der Obst- und Gemüseverarbeitung liegen drei Welten nah beieinander: Anbau ist Landwirtschaft, Waschen, Sortieren und Verpacken für den Weiterverkauf kann Großhandel sein, Schälen, Schneiden, Kochen, Trocknen oder Tiefkühlen ist Verarbeitung. Für Stromsteuer und Energiesteuer zählt der Schwerpunkt des ganzen Unternehmens: der größte Anteil nach einer von vier Bezugsgrößen (Bruttowertschöpfung, Wertschöpfung, tätige Personen oder Umsatz). Die Wahl trifft Ihr Unternehmen, die Zuordnung das Hauptzollamt. Landwirtschaft ist ebenfalls begünstigt, Handel nicht. Für den Industriestrompreis zählt die Tätigkeit an der Abnahmestelle, für die Umlagenbegrenzung die Branche, der Ihr Unternehmen an der Abnahmestelle zuzuordnen ist; in beiden Fällen zählt hier die Verarbeitung. Deshalb klären wir vor jeder Zahl, was der Betrieb tatsächlich tut.
Stromsteuer, Industriestrompreis, Umlagen
Für betrieblich verbrauchten Strom gibt es 20 Euro je Megawattstunde zurück, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr.
Rechenweg: max(0; 400 MWh × 20 € − 250 €) = 7.750 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung
Der Industriestrompreis bringt für 2026 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch, ohne Mindestverbrauch. Geprüft wird jede Abnahmestelle. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen und kann bei knappen Mitteln kürzen. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren, etwa in eine Wärmepumpe für Prozesswärme; wer das nicht erfüllt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück. Der Antrag für 2026 läuft bis 31.03.2027.
Lag der umlagepflichtige, selbst verbrauchte Strom an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr über 1 GWh, lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen. Nötig sind ein anerkanntes Energiemanagement und eine Gegenleistung. Der nächste Antrag läuft bis 30.06.2027 für 2028.
Mehr dazu: Industriestrompreis · Besondere Ausgleichsregelung
Kampagne und Hochlastzeiten
Wer nur wenige Monate im Jahr verarbeitet, hat eine kurze, hohe Spitze bei wenig Jahresarbeit. Das treibt das Netzentgelt je Kilowattstunde nach oben, kann aber für die atypische Netznutzung passen. Netzbetreiber legen ihre Hochlastzeiten jährlich je Jahreszeit fest, montags bis freitags, Feiertage ausgenommen; manche Jahreszeiten haben gar kein Fenster. Die Fenster für 2027 werden bis 31.10.2026 veröffentlicht. Liegt die Kampagnenspitze außerhalb der Fenster, kann das Netzentgelt deutlich sinken, mindestens 20 % des allgemeinen Entgelts bleiben aber. Voraussetzung: Der Abstand zwischen Jahreshöchstlast und höchster Last im Fenster erreicht die Erheblichkeitsschwelle (in der Mittelspannung 20 % der Jahreshöchstlast) und mindestens 100 kW, die Ersparnis liegt über 500 Euro. Werden die Werte im Ist verfehlt, gilt rückwirkend für das ganze Jahr das allgemeine Entgelt.
Preisstufe, Vereinbarung und Aufschlag
Bei kurzer Kampagne prüfen wir außerdem die Wahl der Preisstufe, die bei der atypischen Netznutzung möglich ist. Grundlage ist eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber; bei einem Stromvertrag mit Netznutzung braucht es zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Lieferanten. Die Anzeige erstatten Sie bei der Regulierungsbehörde, für 2027 bis 30.09.2027; wir bereiten sie vor. Über 1 GWh je Abnahmestelle sinkt außerdem der Aufschlag für besondere Netznutzung: 2026 gelten 1,559 ct je Kilowattstunde, für den aus dem Netz bezogenen, selbst verbrauchten Strom oberhalb der ersten Gigawattstunde höchstens 0,050 ct.
Mehr dazu: Atypische Netznutzung · Hochlastzeitfenster
Gas und CO2-Kompensation
Verheiztes Gas für Dampf, Blanchieren, Frittieren oder Trocknen wird nur allgemein entlastet, und nur für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Landwirtschaft: 1,38 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro im Jahr. Wer gefrorene Kartoffelprodukte, Kartoffelmehl und -flocken oder konzentriertes Tomatenmark herstellt, kann zusätzlich die Kompensation für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe beantragen. Dafür gelten ein Selbstbehalt, ein Energiemanagement und eine Gegenleistung.
Rechenweg: max(0; 2.000 MWh × 1,38 € − 250 €) = 2.510 € · Überschlag ohne Gewähr; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Einen Verarbeitungsfall dieser Branche können wir noch nicht zeigen. Werte gerundet, kein Versprechen für Ihren Betrieb.
Trocknungsbetrieb für Erntegut, gut 2 GWh
Nah dran ist ein Trocknungsbetrieb für Erntegut mit gut 2 GWh, dessen Last fast nur vom Frühsommer bis in den Herbst anfällt. Sein Netzbetreiber legte das Herbst-Hochlastfenster mitten in die Produktionszeit.
gut 2 GWh
Für das laufende Jahr war die atypische Netznutzung damit ausgeschlossen. Für das Folgejahr haben wir einen Weg gerechnet: Leistung an einzelnen Herbsttagen begrenzen und Mengen verschieben.
Fristen für Obst-, Gemüse- und Kartoffelverarbeiter
- bis 31.10.2026
Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster für 2027
Mehr dazu - regelmäßig bis 31.12.2026
- bis 31.03.2027
Industriestrompreis: Antrag für 2026
Mehr dazu - bis 30.06.2027
Umlagenbegrenzung: nächster Antrag für 2028
Mehr dazu - bis 30.06.2027
CO2-Kompensation für Brennstoffe: Antrag für 2026
Mehr dazu - bis 30.09.2027
Anzeige zur atypischen Netznutzung für 2027
Mehr dazuDie Anzeige erstatten Sie bei der Regulierungsbehörde; wir bereiten sie vor.
Wann wir abraten
- Liegt der Schwerpunkt beim Handel, weisen wir weder Stromsteuer- noch Energiesteuer-Entlastung, Industriestrompreis oder Umlagenbegrenzung aus; Netzentgelt und Konzessionsabgabe prüfen wir trotzdem.
- Die Begrenzung der Umlagen lohnt erst, wenn der Vorteil die Kosten für Nachweise und Energiemanagement deutlich übersteigt.
- Bei knapp über 1 GWh rechnen wir das ehrlich durch und raten auch ab.
- Beruht Ihre Rechnung auf geschätzten Zählerständen, bitten wir um ein Zählerfoto, bevor wir eine Zahl nennen.
So läuft die Prüfung ab
Rechnungen hochladen
Sie laden die Jahresrechnungen für Strom und Gas hoch, gern mit Lastgang.
Prüfung
Wir prüfen Tätigkeit und Code je Abnahmestelle, Kampagnenlast und Hochlastzeiten und nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung | Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. |
| Industriestrompreis, CO2-Kompensation für Brennstoffe, Begrenzung der Umlagen | Wir setzen sie gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. |
| Energiesteuer, Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Rechnungsprüfung | Das setzen wir selbst um. |
| Rechtsberatung | bleibt bei unseren Partnerkanzleien. |
Häufige Fragen
Ja, Kartoffelverarbeitung, Saftherstellung und sonstige Obst- und Gemüseverarbeitung stehen auf der Liste. Geprüft wird jede Abnahmestelle nach der dort überwiegenden Tätigkeit, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Nicht automatisch. Liegt der Schwerpunkt Ihres Unternehmens beim Handel mit Ware, die Sie nicht verarbeiten, gibt es weder Stromsteuer-Entlastung noch Entlastung bei der Energiesteuer, Industriestrompreis oder Begrenzung der Umlagen. Wir klären die Zuordnung vor jedem Antrag.
Das hängt an den Hochlastzeiten Ihres Netzbetreibers und an Ihrem Lastgang. Liegt Ihre Kampagnenspitze außerhalb der Fenster, kann es passen. Liegen die Fenster mitten in der Kampagne, lohnt es nur, wenn Sie Ihre Last in diesen Zeiten verlässlich senken können.
Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gibt es die allgemeine Energiesteuer-Entlastung für verheiztes Erdgas, 1,38 Euro je Megawattstunde abzüglich 250 Euro im Jahr. Wer gefrorene Kartoffelprodukte, Kartoffelmehl oder konzentriertes Tomatenmark herstellt, kann zusätzlich die Kompensation für den CO2-Preis auf Brennstoffe beantragen, mit Selbstbehalt, Energiemanagement und Gegenleistung.
Bei der Stromsteuer-Entlastung bleibt nach 250 Euro Selbstbehalt erst oberhalb von rund 12,5 Megawattstunden begünstigtem Verbrauch im Jahr etwas übrig. Bei kleineren Betrieben prüfen wir auch Konzessionsabgabe und Leistungspreis. Wein- und Apfelweinkeltereien behandelt diese Seite nicht.
Die Prüfung aller Hebel übernehmen wir. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen und CO2-Kompensation für Brennstoffe setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. Energiesteuer, Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um.
Potenzial prüfen lassen
Wir nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.

