# Strompreiskompensation: Fristen 2025, 2026 und was jetzt zu tun ist

**Kurz gesagt:** Die Frist für das Abrechnungsjahr 2025 endete am 17.08.2026, eine Nachholung gibt es nicht. Die Frist für 2026 hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) noch nicht veröffentlicht. Nach der Entwurfsfassung der Richtlinie endet das Antragsfenster frühestens am 31. Mai und spätestens am 30. September des Folgejahres, also 2027. Weil Managementsystem, Signatur, Prüfung und die Abstimmung mit dem Industriestrompreis Vorlauf brauchen, sollten Sie jetzt beginnen. Datenstand: 08.10.2026.

Stand: 2026-10-08 · https://energyiq.de/strompreiskompensation-frist

## Die Termine auf einen Blick

- **17.08.2026** (Ausschlussfrist): Antrag Strompreiskompensation 2025: Status: abgelaufen
- **gibt die DEHSt bekannt, nach Entwurf Fristende frühestens 31.05., spätestens 30.09.2027**: Antrag Strompreiskompensation 2026: Status: offen
- **31.03.2027, bei Strompreiskompensation für dasselbe Jahr 15.07.2027**: Industriestrompreis 2026: Status: feststehend
- **Betrieb ab 01.01.2026 (nach bisheriger Regel)**: Managementsystem für 2026, bisherige Sektoren: Status: unter Vorbehalt
- **Betrieb ab 01.01.2027 (nach bisheriger Regel)**: Managementsystem für 2027, bisherige Sektoren: Status: unter Vorbehalt
- **für 2025 Zertifizierung bis 31.12.2027 nachholbar, ab 2026 offen**: Managementsystem, neue Sektoren: Status: unter Vorbehalt

> **2025 ist vorbei: keine Nachholung** Die Strompreiskompensation wird für jedes Jahr nachträglich beantragt, und zwar nur innerhalb des Antragsfensters im Folgejahr. Für 2025 lief es bis zum 17.08.2026. Nach dem Leitfaden der DEHSt war das eine Ausschlussfrist für den vollständigen Antrag mit allen bestätigten Datensätzen. Wer sie verpasst hat, bekommt für 2025 nichts mehr. Ein mehrjähriges Nachholen wie bei manchen Steuerentlastungen gibt es hier nicht.

## 2026: was feststeht und was nicht

Fest steht: Für das Abrechnungsjahr 2026 wird im Jahr 2027 beantragt, bei der DEHSt, mit Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers. Offen ist das genaue Datum. Die Richtlinie wurde im Juli 2026 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die DEHSt schreibt auf ihrer Antragsseite zugleich, dass die Ministerien an einer weiteren Änderung für die Jahre 2026 bis 2030 arbeiten. Davon können auch das Antragsfenster, die Regeln zum Managementsystem und die Beihilfeintensität abhängen. Eine Meldefrist zum 31. März, die in manchen Übersichten auftaucht, sehen die Unterlagen der DEHSt zur Strompreiskompensation nicht vor.

> **Was als fristgerecht gilt** Fristgerecht ist nicht ein erster Entwurf, sondern der vollständige Antrag. Für 2025 verlangte der Leitfaden der DEHSt, dass bis zum Fristende alle Datensätze eingereicht und bestätigt sind. Ein Antrag, der vor der Frist eingeht, aber erst danach bescheinigt wird, reicht danach nicht. Ob die DEHSt das für 2026 genauso regelt, steht mit dem neuen Leitfaden fest. Wir planen vorsorglich so, als gelte dieselbe Strenge.

## Wenn sich bei Ihnen etwas geändert hat

Wer die Kompensation seit Jahren bekommt, kennt den Ablauf. Das Fristrisiko liegt dann in Veränderungen: eine neue Anlage, ein neues Produkt, eine Umfirmierung oder ein Wechsel der zeichnungsberechtigten Person. Solche Änderungen können Nachweise, Vollmachten oder die Signatur betreffen und kosten Zeit. Klären Sie sie vor der Bekanntgabe der Frist. Was genau zu prüfen ist, steht auf [unserer Seite zum Antrag](https://energyiq.de/strompreiskompensation-antrag).

## Zusammenspiel mit dem Industriestrompreis

Für Betriebe, die für beide Programme in Frage kommen, zählt nicht nur die DEHSt-Frist. Der Antrag auf den Industriestrompreis ist für 2026 bis zum 15.07.2027 möglich, wenn Sie für dasselbe Jahr Strompreiskompensation beantragen, und er muss die Mengen schon enthalten, die Sie der Strompreiskompensation zuordnen. Die Aufteilung muss deshalb vor dem ersten der beiden Anträge stehen, spätestens mit dem Antrag auf den Industriestrompreis. Mehr dazu auf unserer [Vergleichsseite](https://energyiq.de/industriestrompreis-strompreiskompensation-vergleich).

## Was ein verpasstes Jahr kostet

Ein Beispiel aus einem verwandten Programm:

### Hersteller von Baustoffplatten

**Ausgangslage:** Bei der Kompensation für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe haben wir für einen Hersteller von Baustoffplatten ein Potenzial von geschätzt mehreren hunderttausend Euro im Jahr ermittelt, ohne Rechnungsprüfung.

**Ergebnis:** mehreren hunderttausend Euro im Jahr. Zum Zeitpunkt unserer Prüfung war die Frist für das Abrechnungsjahr 2025 aber schon abgelaufen; die nächste Chance ist der Antrag für 2026 im Jahr 2027. Bei der Strompreiskompensation ist es genauso: Ein verpasstes Jahr ist verloren.

## Rückwärts geplant: Ihr Fahrplan bis zum Antrag 2027

1. **Jetzt bis Jahresende 2026**: Produkte je Anlage gegen die Liste prüfen. Klären, ob Ihr Managementsystem seit dem 1. Januar 2026 läuft und für 2027 trägt. Qualifizierte elektronische Signatur für die zeichnungsberechtigte Person beantragen; planen Sie dafür bis zu drei Monate ein. Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer anfragen und einen Zeitraum reservieren.
2. **Bis 1. Januar 2027**: Wer aus den bisherigen Sektoren kommt, sollte sein Managementsystem bis dahin laufen haben, denn nach der bisherigen Regel zählt der Betrieb ab Jahresbeginn auch für das Abrechnungsjahr 2027. Gegenleistung für 2026 dokumentieren.
3. **Erstes Quartal 2027**: Stromverbrauch und Produktionsmengen 2026 je Anlage abschließen und laufend aufbereiten, nicht erst nach der Bekanntgabe. Wenn auch der Industriestrompreis in Frage kommt: Aufteilung der Mengen festlegen.
4. **Vor dem ersten Antrag**: Endet das Antragsfenster der Strompreiskompensation vor dem 15.07.2027, ist sie der erste Termin; sonst ist es der Industriestrompreis. Im Antrag auf den Industriestrompreis stehen die Mengen, für die Sie Strompreiskompensation beantragt haben oder beantragen werden.
5. **Nach der Bekanntgabe**: Datensätze im Verfahren der DEHSt erfassen, bescheinigen lassen, signieren und einreichen. Planen Sie einen Puffer ein, denn bei vielen Prüfern fallen die Anträge in dieselben Wochen.

## Häufige Fragen

### Bis wann muss ich die Strompreiskompensation für 2026 beantragen?

Die DEHSt hat die Frist noch nicht veröffentlicht. Nach der Entwurfsfassung der Richtlinie vom Mai 2026 endet das Antragsfenster frühestens am 31. Mai und spätestens am 30. September des Folgejahres, für 2026 also im Jahr 2027. Ob es dabei bleibt, hängt an der angekündigten Änderung für 2026 bis 2030.

### Kann ich die Strompreiskompensation für 2025 noch beantragen?

Nein. Die Frist endete am 17.08.2026. Nach dem Leitfaden der DEHSt war sie eine Ausschlussfrist, verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt.

### Gibt es eine Meldefrist zum 31. März?

Für die Strompreiskompensation nicht. Die Angabe kursiert in einigen Übersichten, in den Unterlagen der DEHSt zur Strompreiskompensation steht sie nicht.

### Was muss ich jetzt schon tun, wenn die Frist erst 2027 ist?

Managementsystem prüfen, qualifizierte elektronische Signatur beantragen, Mengen je Anlage erfassen und einen Termin bei Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern reservieren. Diese Schritte brauchen oft mehr Vorlauf als die eigentliche Antragstellung.

### Wie hängen die Fristen von Strompreiskompensation und Industriestrompreis zusammen?

Wer für 2026 zur Strompreiskompensation berechtigt ist und sie beantragt, hat für den Industriestrompreis bis 15.07.2027 Zeit. In diesem Antrag müssen schon die Mengen stehen, für die Sie Strompreiskompensation beantragt haben oder beantragen werden. Die Aufteilung muss also vor dem ersten der beiden Anträge stehen.

### Was passiert, wenn mein Managementsystem erst im Laufe des Jahres startet?

Für Betriebe aus den bisherigen Sektoren musste es für 2025 nach dem Leitfaden ab dem 1. Januar des Abrechnungsjahres laufen. Für neue Sektoren gab es für 2025 eine Übergangsregel mit Verpflichtungserklärung. Wie es ab 2026 gilt, ist noch offen.

## Nächster Schritt

Lassen Sie uns jetzt prüfen, ob Ihre Produkte berechtigt sind und was bis zum Antrag 2027 fehlt. Den Antrag bereiten wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien vor, die Bescheinigung kommt von Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern. Den Datenstand dieser Seite aktualisieren wir, sobald die DEHSt die Frist bekannt gibt.

[Berechtigung jetzt prüfen lassen](https://energyiq.de/app)

## Quellen

1. [DEHSt Antragsseite Strompreiskompensation (Frist 2025)](https://www.dehst.de/DE/Themen/SPK/SPK-Antrag/spk-antrag_node.html)
2. [BAFA Industriestrompreis (Fristen)](https://www.bafa.de/DE/Energie/Indurstriestrompreis/industriestrompreis_node.html)
3. [§ 13 BECV (Frist zum Vergleich)](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__13.html)

## Weiterlesen

- [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation)
- [Strompreiskompensation beantragen](https://energyiq.de/strompreiskompensation-antrag)
- [Strompreiskompensation: die Voraussetzungen](https://energyiq.de/strompreiskompensation-voraussetzungen)
- [Industriestrompreis und Strompreiskompensation im Vergleich](https://energyiq.de/industriestrompreis-strompreiskompensation-vergleich)
- [Industriestrompreis beantragen](https://energyiq.de/industriestrompreis-beantragen)
- [Fristenkalender](https://energyiq.de/fristenkalender)
- [BESAR: Frist](https://energyiq.de/besar-frist)
