# Strompreis-Zusammensetzung für Unternehmen: jede Position und wo Sie ansetzen können

**Kurz gesagt:** Der Strompreis eines Unternehmens setzt sich aus dem Energiepreis des Lieferanten und mehreren Nebenkosten zusammen: Netzentgelte, Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, Umlagen, Stromsteuer und Umsatzsteuer. Der Energiepreis ist Vertragssache. Für die meisten Nebenkosten gibt es Ermäßigungen oder Prüfpunkte, die auch ohne Lieferantenwechsel greifen können. Datenstand: 08.10.2026, Werte für 2026, alle Cent-Werte je Kilowattstunde netto.

Stand: 2026-10-08 · https://energyiq.de/strompreis-zusammensetzung

## Überblick: Position, Abhängigkeit, Hebel

| Position | Wovon sie abhängt | Wo Sie ansetzen können |
|---|---|---|
| Energiepreis | Liefervertrag, Börse, Ihr Verbrauchsprofil | Vertrag, Zeitpunkt des Verbrauchs |
| Netzentgelt | Netzbetreiber, Spannungsebene, Lastspitze, Benutzungsdauer | Lastspitzen, atypische Netznutzung, Messart, Blindarbeit |
| Messstellenbetrieb | Zählertyp | Messkonzept |
| Konzessionsabgabe | Gemeinde und Konzessionsvertrag, Einstufung Tarif- oder Sondervertragskunde | Einstufung (Leistung und Verbrauch), Grenzpreisbefreiung |
| Umlagen | Menge je Abnahmestelle, Branche | ermäßigte Sätze über 1 GWh, Besondere Ausgleichsregelung |
| Stromsteuer | Branche und Tätigkeit | Entlastung für Produzierendes Gewerbe |
| Umsatzsteuer | Regelsatz | bei vollem Vorsteuerabzug abziehbar |

## Energiepreis

Das ist der Preis Ihres Lieferanten für die Energie selbst, als Festpreis, börsenpreisgebunden oder als Mischung. Bei börsenpreisgebundenen Verträgen zählt nicht nur der Aufschlag des Lieferanten, sondern auch, wann Sie verbrauchen.

## Aus der Praxis (anonymisiert, gerundet): Energiepreis

Ein Lebensmittelhersteller mit gut 2 GWh bezog Strom börsenpreisgebunden. Der Aufschlag des Lieferanten lag bei rund 0,3 Cent je Kilowattstunde, marktüblich. Sein Verbrauchsprofil kostete ihn dagegen rund 10 Prozent mehr als der durchschnittliche Börsenpreis. Mehr dazu auf [dynamischer Stromtarif für Gewerbe](https://energyiq.de/dynamischer-stromtarif-gewerbe). Angebote für neue Verträge laufen bei uns über Partner ([Gewerbestrom-Ausschreibung](https://energyiq.de/gewerbestrom-ausschreibung).)

## Netzentgelt

Das Netzentgelt bezahlt den Transport bis zu Ihrem Anschluss. Mit Leistungsmessung besteht es im üblichen Jahresleistungspreissystem aus einem Leistungspreis je Kilowatt auf Ihre höchste Viertelstunde im Jahr und einem Arbeitspreis auf jede Kilowattstunde (§ 17 Abs. 2 StromNEV). Unter und ab 2.500 Benutzungsstunden gelten verschiedene Preise. Ein Beispiel aus dem Preisblatt eines Verteilnetzbetreibers für die Mittelspannung 2026: unter 2.500 Stunden rund 16 Euro je Kilowatt und 4 Cent je Kilowattstunde, ab 2.500 Stunden rund 99 Euro je Kilowatt und 0,7 Cent je Kilowattstunde. Je gleichmäßiger Sie Strom beziehen, desto stärker zählt also jedes Kilowatt Spitze. Ohne Leistungsmessung zahlen Sie in der Niederspannung einen Arbeitspreis und gegebenenfalls einen Grundpreis (§ 17 Abs. 6 StromNEV).

## Aus der Praxis (anonymisiert, gerundet): Netzentgelt

Bei einem Maschinenbauer mit rund 240 MWh machte das Netzentgelt fast die Hälfte der gesamten Stromkosten aus.

**Kern:** Das ist ein Einzelfall, kein Durchschnitt, zeigt aber, wie groß diese Position werden kann.

Ansetzen können Sie bei Lastspitzen ([Leistungspreis senken](https://energyiq.de/leistungspreis-senken)), bei der Lage Ihrer Spitzen außerhalb der Hochlastzeiten ([atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)), bei der Messart kleinerer Lieferstellen ([RLM auf SLP umstellen](https://energyiq.de/rlm-auf-slp-umstellen)), bei der Spannungsebene ([Spannungsebene wechseln](https://energyiq.de/spannungsebene-wechseln)) und bei der Blindarbeit, die leistungsgemessene Lieferstellen oft als eigene Position sehen ([Blindarbeit](https://energyiq.de/blindarbeit)). Achten Sie auf die Einheit: Manche Rechnungen nennen den Leistungspreis je Tag oder je Monat.

## Messstellenbetrieb

Das Entgelt für Zähler, Messung und Datenübertragung. Für intelligente Messsysteme gelten gesetzliche Preisobergrenzen je Verbrauchsklasse. Gegenüber einem einfachen digitalen Zähler kostet ein intelligentes Messsystem mehr, es kann aber Voraussetzung für andere Hebel sein, etwa den Leistungsnachweis bei der Konzessionsabgabe. Ob seine Werte dort anerkannt werden, klären wir vorher schriftlich mit Netzbetreiber und Lieferant ([intelligentes Messsystem](https://energyiq.de/intelligentes-messsystem)).

## Konzessionsabgabe

Die Gemeinde erhält sie für die Nutzung öffentlicher Wege durch Leitungen. Die Höchstsätze nach § 2 KAV: 0,11 Cent für Sondervertragskunden, für Tarifkunden je nach Gemeindegröße bis zu 2,39 Cent; was tatsächlich gilt, steht im Konzessionsvertrag Ihrer Gemeinde. In der Niederspannung gilt als Sondervertragskunde, wer je Abnahmestelle in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres eine gemessene Leistung von mehr als 30 kW hat und im Jahr mehr als 30.000 kWh verbraucht. Grund- und Ersatzversorgung bleiben beim Tarifsatz. Wer schon den Sondervertragssatz zahlt, kann bei niedrigem Durchschnittspreis ganz von der Abgabe befreit sein (Grenzpreisbefreiung).

## Aus der Praxis (anonymisiert, gerundet): Konzessionsabgabe

Ein Restaurant in einer Großstadt lag in jedem Monat deutlich über 30 kW Spitzenleistung und zahlte trotzdem den höchsten Tarifsatz. Mit der Umstufung sinkt die Abgabe rechnerisch um über 90 Prozent, gut 3.000 Euro im Jahr.

**Kern:** Wie weit es rückwirkend geht, hängt davon ab, seit wann die Leistung gemessen wird. Mehr auf [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe).

## Umlagen

2026 stehen drei Umlagen auf der Rechnung: KWKG-Umlage 0,446 Cent, Offshore-Netzumlage 0,941 Cent und der Aufschlag für besondere Netznutzung mit 1,559 Cent für die erste Gigawattstunde je Abnahmestelle. Für die Menge über einer Gigawattstunde beträgt der Aufschlag 0,050 Cent, für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit Stromkosten über 4 Prozent des Umsatzes 0,025 Cent. Voraussetzung ist die Meldung der Menge an den Netzbetreiber ([Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)). Gelistete Branchen mit mehr als 1 GWh an einer Abnahmestelle können KWKG- und Offshore-Umlage für die Menge darüber über die Besondere Ausgleichsregelung begrenzen, wenn sie ein Energiemanagement und eine Gegenleistung nachweisen ([Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)). Ob die Begrenzung bei Ihnen schon läuft, prüfen wir an Rechnung und Bescheid, bevor wir sie als Potenzial nennen. Die EEG-Umlage gibt es seit 2023 nicht mehr. Herleitung und Werte 2027 auf [Umlagen Strom](https://energyiq.de/umlagen-strom).

## Stromsteuer

Der Regelsatz beträgt 20,50 Euro je Megawattstunde (§ 3 StromStG). Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können für Strom, den sie versteuert bezogen und betrieblich genutzt haben, eine Entlastung von 20 Euro je Megawattstunde beantragen, soweit der Betrag im Jahr 250 Euro übersteigt (§ 9b StromStG). Strom für Elektromobilität ist ausgenommen. Der Antrag für ein Jahr ist in der Regel bis zum 31.12. des Folgejahres möglich. Entscheidend ist der Schwerpunkt der tatsächlichen Tätigkeit, nicht der Firmenname. Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien ([Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer)).

## Umsatzsteuer

19 Prozent auf alle Positionen. Bei vollem Vorsteuerabzug ist sie als Vorsteuer abziehbar und belastet Ihr Unternehmen wirtschaftlich nicht.

## Was nicht auf der Rechnung steht

Industriestrompreis und Strompreiskompensation sind keine Rechnungspositionen. Es sind Zahlungen, die bestimmte Branchen nachträglich beantragen können. Einen Rechtsanspruch gibt es bei beiden nicht; die Behörde entscheidet nach Ermessen und im Rahmen der Haushaltsmittel ([Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis), [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation)). Der Ausgleich für den nationalen CO2-Preis (BECV) betrifft Brennstoffe wie Erdgas, nicht Strom ([CO2-Preis](https://energyiq.de/co2-preis)).

## Warum es keine "typische" Zusammensetzung gibt

Wie groß jede Position ist, hängt von Ihrer Spannungsebene, Ihrer Menge je Abnahmestelle, Ihrem Netzgebiet, Ihrer Gemeinde und Ihrer Branche ab. Zwei Betriebe mit gleichem Verbrauch können sehr unterschiedliche Nebenkosten haben. Wir nennen deshalb keine Durchschnittsanteile, sondern rechnen mit Ihrer Rechnung.

## So prüfen wir Ihre Rechnung

Wir gehen jede Position Ihrer Rechnung durch, prüfen Einstufung, Sätze, Einheiten und Mengen und zeigen, welche Ermäßigungen für Ihren Betrieb in Frage kommen.

## Wer was übernimmt

| Teil der Rechnung | Umsetzung |
|---|---|
| Netzentgelte einschließlich Aufschlag für besondere Netznutzung und Blindarbeit, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung | setzen wir selbst um. |
| Anzeigen bei der Regulierungsbehörde | erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor. |
| Stromsteuer-Entlastung | beantragen unsere Partnerkanzleien. |
| Besondere Ausgleichsregelung, Industriestrompreis, Strompreiskompensation und BECV | setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien um, mit Wirtschaftsprüfern, wo ein Testat nötig ist. |
| Energiepreis | vergleichen Partner. |

> Unser Honorar ist erfolgsabhängig, die Konditionen stehen vor dem Auftrag fest.

## Häufige Fragen

### Woraus besteht der Strompreis für Unternehmen?

Aus dem Energiepreis des Lieferanten, den Netzentgelten, dem Entgelt für den Messstellenbetrieb, der Konzessionsabgabe, den Umlagen (KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, Aufschlag für besondere Netznutzung), der Stromsteuer und der Umsatzsteuer. Bei leistungsgemessenen Lieferstellen kann Blindarbeit dazukommen. Die Umsatzsteuer ist bei vollem Vorsteuerabzug als Vorsteuer abziehbar.

### Welche Positionen kann ein Unternehmen beeinflussen?

Den Energiepreis über den Vertrag, das Netzentgelt über Lastspitzen, Lage der Spitzen, Messart und Blindarbeit, die Konzessionsabgabe über die Einstufung als Sondervertragskunde oder die Grenzpreisbefreiung, Umlagen über ermäßigte Sätze und die Besondere Ausgleichsregelung, die Stromsteuer über die Entlastung für das Produzierende Gewerbe.

### Welche Umlagen stehen auf meiner Stromrechnung?

2026 die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung. Die EEG-Umlage gibt es nicht mehr. Sätze, ermäßigte Werte über 1 GWh und die Werte 2027 stehen auf [Umlagen Strom](https://energyiq.de/umlagen-strom).

### Ist die Stromsteuer für jedes Unternehmen gleich?

Der Regelsatz ja: 20,50 Euro je Megawattstunde (§ 3 StromStG). Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können eine Entlastung beantragen. Voraussetzungen und Frist auf [Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer).

### Warum ist mein Netzentgelt so hoch?

Bei Leistungsmessung zahlen Sie im üblichen Jahresleistungspreissystem einen Leistungspreis auf Ihre höchste Viertelstunde im Jahr. Eine einzige Spitze kann das Leistungsentgelt für das ganze Jahr festlegen. Wie viel ein Kilowatt kostet, hängt von Netzbetreiber, Spannungsebene und Benutzungsdauer ab.

### Sind Industriestrompreis und Strompreiskompensation Teil der Rechnung?

Nein. Beides sind Zahlungen, die bestimmte Branchen nachträglich beantragen können. Einen Rechtsanspruch gibt es bei beiden nicht; die Behörde entscheidet nach Ermessen.

## Ihr nächster Schritt

Laden Sie Ihre letzte Jahresrechnung hoch. Wir prüfen sie Position für Position und sagen Ihnen, für welche Hebel wir zusätzlich den Lastgang oder weitere Nachweise brauchen.

[Rechnung hochladen](https://energyiq.de/app)

## Quellen

1. [Stromsteuergesetz § 3: Regelsatz](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__3.html)
2. [Stromsteuergesetz § 9b: Entlastung](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
3. [Umsatzsteuergesetz § 12: Steuersätze](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html)
4. [Umsatzsteuergesetz § 15: Vorsteuerabzug](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html)
5. [Konzessionsabgabenverordnung § 2: Höchstbeträge](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)
6. [StromNEV § 19: Aufschlag für besondere Netznutzung](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)
7. [EnFG § 31: Besondere Ausgleichsregelung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__31.html)
8. [Förderdatenbank: Strompreiskompensation](https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/behilfen-fuer-indirekte-co2-kosten.html)

## Weiterlesen

- [Umlagen Strom](https://energyiq.de/umlagen-strom)
- [Netzentgelte](https://energyiq.de/netzentgelte)
- [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe)
- [Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [CO2-Preis](https://energyiq.de/co2-preis)
