# Industriestrompreis Voraussetzungen: Wer bekommt ihn, wer nicht?

**Kurz gesagt:** Den Industriestrompreis können Unternehmen mit Sitz in Deutschland erhalten, deren Abnahmestelle in Deutschland nach ihrem Tätigkeitsschwerpunkt einem der 91 Wirtschaftszweige der Teilliste 1 der EU-Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) zugeordnet ist. Zusätzlich müssen sie sich verpflichten, mindestens die Hälfte des gewährten Betrags in Dekarbonisierung zu investieren, und dürfen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sein. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden. Einen Mindestverbrauch, eine Mindestgröße oder ein zertifiziertes Energiemanagement verlangt das Programm nicht. Nicht ausreichend ist eine Branche, die nur auf Teilliste 2 steht. Den Antrag für 2026 stellen Sie voraussichtlich bis 31. März 2027, den Ablauf zeigen wir unter Industriestrompreis beantragen. Datenstand: 07.10.2026.

Stand: 2026-10-07 · https://energyiq.de/industriestrompreis-voraussetzungen

## Bedingung 1: Ihre Branche steht auf Teilliste 1

Die Förderrichtlinie verweist auf eine Liste der EU, Anhang I der Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022, kurz KUEBLL. Deren Teilliste 1 umfasst 91 Wirtschaftszweige, jeweils mit einem vierstelligen Code der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Es zählt der exakte Code, nicht die Branchenbezeichnung. Das macht einen großen Unterschied: Vom Maschinenbau ist nur die Herstellung von Lagern, Getrieben und Zahnrädern begünstigt. Eisengießereien stehen auf Teilliste 1, Stahl- und Leichtmetallgießereien nur auf Teilliste 2. Bei Lebensmitteln stehen etwa Kartoffelverarbeitung, Säfte, Öle und Malz drauf, Bäckereien und Fleischverarbeitung nicht.

Ob Ihr Code dabei ist, prüfen Sie in der [durchsuchbaren KUEBLL-Liste](https://energyiq.de/kuebll).

## Bedingung 2: Die Zuordnung gilt je Abnahmestelle

Geprüft wird nicht das Unternehmen als Ganzes, sondern jede Abnahmestelle für sich. Maßgeblich ist der Schwerpunkt der Tätigkeit am Ende des Abrechnungsjahres. Eine Abnahmestelle umfasst alle räumlich und physikalisch zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen. Ein Unterzähler für eine Halle macht daraus keine eigene Abnahmestelle, und der Verbrauch lässt sich nicht nach Tätigkeiten aufteilen. Für die Branchenzuordnung der Abnahmestelle gilt: ganz oder gar nicht. Abgezogen werden trotzdem Mengen, die an Dritte gehen oder für die Strompreiskompensation beantragt wird.

Daraus folgen zwei Chancen. Ein Unternehmen mit mehreren Werken kann für einzelne Werke leistungsberechtigt sein, auch wenn andere nicht passen. Und ein neuer Betriebsteil mit eigener Abnahmestelle und begünstigter Tätigkeit kann berechtigt sein, auch wenn der Rest des Unternehmens es nicht ist.

Die Zuordnung wird festgestellt, nicht gewählt. Bei Mischbetrieben entscheidet die tatsächliche Gewichtung der Tätigkeiten. Nachgewiesen wird sie über die Bescheinigung des Statistischen Landesamts zur Klassifizierung des Unternehmens und seiner Betriebsstätten, in WZ 2008 oder WZ 2025, ergänzt um Angaben zum Betriebszweck. Liegt die Bescheinigung in WZ 2025 vor, muss sie auf den passenden WZ-2008-Code zurückgeführt werden, denn die Liste ist in WZ 2008 geführt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheidet über die Zuordnung eigenständig und ist an die Bescheinigung des Landesamts nicht gebunden. Maßgeblich ist die Zuordnung jedes einzelnen Werks nach WZ 2008, nicht die Branche, in der Sie sich sehen. Weicht beides ab, klären wir das vor dem Antrag. Aus unserer Praxis: Ein Hersteller von Kunststoffverpackungen sah sich klar in der Kunststoffbranche, eine Auskunftei führte die Gesellschaft aber unter Papierwaren. Wir haben keine Zahl genannt, bevor die amtliche Zuordnung geklärt war.

## Bedingung 3: Abnahmestelle in Deutschland, nur Strom

Die Abnahmestelle muss in Deutschland liegen, und das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben. Antragsteller ist die rechtlich selbstständige Gesellschaft mit kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb und eigener Gewinnerzielungsabsicht. Eine deutsche Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft reicht dafür nicht. Gefördert wird ausschließlich Strom. Gas, Wärme und andere Energieträger fallen nicht darunter. Angerechnet wird der Strom, den die Abnahmestelle selbst verbraucht, auch aus eigener Erzeugung. Dafür verlangt die Richtlinie eigene Zähler an allen Entnahmepunkten und Eigenversorgungsanlagen und eine mess- und eichrechtskonforme Erfassung, Schätzungen sind nur eng begrenzt zulässig. Strom, den Sie an Mieter oder andere Firmen weiterleiten, zählt nicht.

## Bedingung 4: Sie investieren mindestens die Hälfte

Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, mindestens 50 Prozent des gewährten Betrags in Vorhaben zur Dekarbonisierung in Deutschland zu investieren, innerhalb von 48 Monaten nach der Bewilligung, in technisch begründeten Fällen innerhalb von 72 Monaten. Anerkannt sind neue oder modernisierte Anlagen, die messbar dazu beitragen, die Kosten des Stromsystems zu senken, ohne den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu erhöhen. Vier Bereiche sind vorgesehen: erneuerbare Energien, auch über neu abgeschlossene Abnahmeverträge für neue Anlagen, Energieeffizienz, nachfrageseitige Flexibilität, etwa Speicher, Lastmanagement, Wasserstoff oder die Umstellung fossiler Prozesse auf Strom, sowie Netzanschluss und Infrastruktur. Die Maßnahmen können Sie selbst oder Dritte umsetzen.

Zeitlich zählen nur Maßnahmen, die nach Beginn des jeweiligen Abrechnungsjahres umgesetzt werden, für 2026 also ab dem 1. Januar 2026. Früher umgesetzte Maßnahmen werden nicht angerechnet, eine Ausnahme gilt für zulässig auf mehrere Jahre aufgeteilte Investitionen. Was Sie vor der Bewilligung umsetzen, geschieht auf eigenes Risiko.

Für dieselben Kosten darf keine weitere staatliche Beihilfe beantragt oder in Anspruch genommen werden. Erfüllen Sie mit einer Maßnahme bereits Pflichten aus anderen Entlastungen, etwa der Umlagenbegrenzung, darf dieselbe Summe nicht doppelt zählen. Eine anteilige Aufteilung ist möglich.

> **Nachweis und Rückforderung** Den Nachweis erbringen Sie spätestens drei Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist. Fehlt er ganz oder teilweise, fordert das BAFA den entsprechenden Anteil mit Zinsen zurück.

## Bedingung 5: Kein Ausschlussgrund

Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Beihilferechts, insbesondere Unternehmen mit beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren oder bestehender Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen im Schuldnerverzeichnis und Unternehmen, die eine Rückforderung von EU-Beihilfen nicht erfüllt haben. Tritt ein Ausschlussgrund nach der Antragstellung ein, müssen Sie ihn dem BAFA unverzüglich melden.

## Was keine Voraussetzung ist

Es gibt keinen Mindestverbrauch und keine Mindestgröße, auch kleine und mittlere Unternehmen können teilnehmen. Eine Mindest-Stromkostenintensität des Unternehmens verlangt das Programm nicht. Ein zertifiziertes Energiemanagement ist für den Industriestrompreis nicht nötig. Ein Textilbetrieb aus unserer Praxis hatte nur ein Umweltmanagement nach ISO 14001, für den Industriestrompreis reicht das, für die Umlagenbegrenzung nicht. Eine Beschäftigungsgarantie verlangt die Richtlinie ebenfalls nicht, sie fordert die Betriebsparteien aber auf, eigenverantwortlich Konzepte zur Beschäftigungssicherung zu entwickeln. Erst ab 10 Gigawattstunden beantragtem Verbrauch braucht der Antrag den Vermerk eines Wirtschaftsprüfers. Ob sich der Antrag bei kleinen Mengen lohnt, ist eine wirtschaftliche Frage, keine rechtliche. Wir rechnen sie offen durch.

## Grenzfälle: Mischbetriebe, Gruppen, neue Betriebsteile

**Mischbetriebe:** Stellt eine Abnahmestelle zwei Dinge her, entscheidet der Schwerpunkt. Liegt er bei einer gelisteten Tätigkeit, kann der gesamte nach der Richtlinie anrechenbare Verbrauch der Abnahmestelle berücksichtigt werden. Liegt er knapp daneben, zählt nichts.

**Unternehmensgruppen:** Jede Abnahmestelle wird einzeln betrachtet, auch wenn mehrere Gesellschaften oder Werke zur selben Gruppe gehören. Jede Gesellschaft stellt dabei ihren eigenen Antrag. Versorgt eine Gesellschaft eine andere über ihren eigenen Netzanschluss mit, gilt diese Menge als Weiterleitung an Dritte und zählt bei ihr nicht.

**Neue Betriebsteile:** Wer eine neue Tätigkeit mit eigener Abnahmestelle aufbaut, kann dafür berechtigt sein. Ob ein Betriebsteil eine eigene Abnahmestelle bildet, richtet sich nach allen Merkmalen der Definition: räumlich und physikalisch zusammenhängende Einrichtungen, ein in sich abgeschlossenes Betriebsgelände und eigene Zähler an allen Entnahmepunkten und Eigenversorgungsanlagen. Ein bloßer Unterzähler im bestehenden Netz reicht nicht. Liegt der neue Teil auf demselben Gelände, ist die Einordnung eine Auslegungsfrage, die wir vor dem Antrag klären.

## Aus der Praxis: Grenzfälle

### Mischbetrieb: Zulieferer mit Reibmaterial

**Ausgangslage:** Ein Zulieferer bearbeitet Metallträger und verpresst darauf Reibmaterial. Statistisch spricht viel für Kfz-Teile, die nicht auf Teilliste 1 stehen.

**Ergebnis:** rund 10.000 bis 30.000 Euro pro Jahr. Je nach Zuordnung liegt das berechnete Potenzial bei null oder bei rund 10.000 bis 30.000 Euro pro Jahr. Gerade hier lohnt eine sorgfältige Prüfung an den amtlichen Erläuterungen, bevor jemand eine Zahl nennt.

### Gruppe: Hersteller mit mehreren Betriebsstätten

**Ausgangslage:** Bei einem Hersteller mit mehreren Betriebsstätten haben wir jede einzeln geprüft.

**Ergebnis:** Der Etikettendruck (1812) steht nicht auf Teilliste 1, diese Abnahmestelle geht leer aus, unabhängig davon, wie die übrigen Standorte zugeordnet sind.

### Neuer Betriebsteil: Biogasbetrieb

**Ausgangslage:** Ein Biogasbetrieb steht mit der Strom- und Gaserzeugung auf keiner Liste.

**Ergebnis:** Eine geplante Abscheidung von CO2 fällt dagegen unter Industriegase (2011) und damit unter Teilliste 1, vorausgesetzt, sie bildet eine eigene Abnahmestelle.

## Wer nicht profitiert

- Betriebe ohne Code auf Teilliste 1 sind nicht leistungsberechtigt, auch nicht teilweise. Dazu gehören etwa Bäckereien, Fleischverarbeiter, Zerspaner (2562), der Stahl- und Metallbau (2511, 2512), der Maschinenbau außer Lagern, Getrieben und Antriebselementen (2815), Kfz-Zulieferer mit Code 2932, Druckereien, Handel und Logistik.
- Wer weder eigene Investitionen noch neue Abnahmeverträge für erneuerbare Energien oder eine Umsetzung durch Dritte einplanen kann, sollte keinen Antrag stellen.

> Anders bei metallnahen Tätigkeiten: Schmieden, Press- und Stanzteile (2550), Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung (2561), Schneidwaren (2571), Draht, Ketten und Federn (2593) sowie Schrauben und Nieten (2594) stehen auf Teilliste 1. Für sie lohnt der Blick auf andere Posten der Stromrechnung.

## Wer macht was

### EnergyIQ

- Prüft die Voraussetzungen je Abnahmestelle
- Klärt die Branchenzuordnung an der amtlichen Liste
- Ermittelt die anrechenbare Menge
- Bereitet den Antrag beim BAFA vor

### Partnerkanzleien

- Rechtliche Fragen, etwa die Auslegung der Abnahmestelle bei Grenzfällen, klären wir zusammen mit unseren Partnerkanzleien.

### Wirtschaftsprüfer

- Wo der Antrag einen Prüfungsvermerk braucht, ab 10 Gigawattstunden beantragtem Verbrauch, arbeiten wir mit Wirtschaftsprüfern zusammen.

### Sie

- Liefern die Unterlagen
- Entscheiden über die Investitionen

## Häufige Fragen

### Wer bekommt den Industriestrompreis?

Leistungsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, deren Abnahmestelle in Deutschland einem der 91 Wirtschaftszweige der Teilliste 1 der EU-Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) zugeordnet ist. Dazu kommt die Verpflichtung, mindestens die Hälfte des gewährten Betrags in Dekarbonisierung zu investieren. Eine Mindestgröße gibt es nicht. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheidet nach Ermessen und im Rahmen der Haushaltsmittel.

### Zählt die Branche des Unternehmens oder des Standorts?

Die des Standorts. Jede Abnahmestelle wird nach ihrem Tätigkeitsschwerpunkt am Ende des Jahres zugeordnet, ein Werk kann leistungsberechtigt sein und ein anderes nicht.

### Reicht ein Unterzähler, um einen begünstigten Bereich abzutrennen?

Nein. Eine Abnahmestelle umfasst alle räumlich und physikalisch zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen. Ein Unterzähler ändert daran nichts.

### Brauchen wir ein zertifiziertes Energiemanagement?

Für den Industriestrompreis nicht. Andere Entlastungen wie die Umlagenbegrenzung verlangen ein Energiemanagementsystem.

### Unsere Tätigkeit steht auf Teilliste 2. Reicht das?

Nein. Für den Industriestrompreis zählt nur Teilliste 1, weitere Branchen kämen nur über eine Entscheidung der EU-Kommission hinzu.

### Wie wird die Branche nachgewiesen?

Über die Bescheinigung des Statistischen Landesamts zur Klassifizierung des Unternehmens und seiner Betriebsstätten, in der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) 2008 oder 2025, und Angaben zum Betriebszweck. Maßgeblich für die Liste bleibt der Code nach WZ 2008. Das BAFA prüft die Zuordnung selbst und ist an die Bescheinigung nicht gebunden. Weicht die Selbsteinschätzung ab, klären wir das vor dem Antrag.

### Wer ist ausgeschlossen?

Unternehmen in Schwierigkeiten, darunter Unternehmen mit beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren oder bestehender Insolvenzantragspflicht, im Schuldnerverzeichnis eingetragene Unternehmen und Unternehmen mit offener Rückforderung von EU-Beihilfen.

### Was übernimmt EnergyIQ?

Wir prüfen die Voraussetzungen je Abnahmestelle, klären die Branchenzuordnung und bereiten den Antrag beim BAFA vor, zusammen mit unseren Partnerkanzleien und, wo ein Prüfungsvermerk nötig ist, mit Wirtschaftsprüfern. Die Rechtsberatung liegt bei den Partnerkanzleien.

## Ihr nächster Schritt

Ob Ihre Werke die Bedingungen erfüllen, zeigt der Hebel-Check. Er prüft den Industriestrompreis zusammen mit den übrigen Posten Ihrer Stromrechnung.

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## Quellen

1. [Förderrichtlinie Industriestrompreis (Bundesanzeiger)](https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/FIz3cjN03c89K7CMRij/content/FIz3cjN03c89K7CMRij/BAnz%20AT%2006.05.2026%20B1.pdf)
2. [BAFA: Industriestrompreis](https://www.bafa.de/DE/Energie/Indurstriestrompreis/industriestrompreis_node.html)
3. [KUEBLL 2022, Anhang I (EUR-Lex)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
4. [EnFG Anlage 2](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)

## Weiterlesen

- [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)
- [KUEBLL-Liste](https://energyiq.de/kuebll)
- [Industriestrompreis beantragen](https://energyiq.de/industriestrompreis-beantragen)
- [Industriestrompreis und Strompreiskompensation im Vergleich](https://energyiq.de/industriestrompreis-strompreiskompensation-vergleich)
- [Stromsteuer: Voraussetzungen](https://energyiq.de/stromsteuer-voraussetzungen)
- [Energiekosten Bäckerei](https://energyiq.de/energiekosten-baeckerei)
