# Hochlastzeitfenster: wann das Netz am stärksten belastet ist, und warum das Ihr Netzentgelt bestimmt

**Kurz gesagt:** Hochlastzeitfenster sind tägliche Zeiträume von Montag bis Freitag, die der Netzbetreiber aus den historischen Lasten einer Netz- oder Umspannebene ableitet. Jeder Netzbetreiber ermittelt sie je Jahreszeit nach der Festlegung BK4-13-739 der Bundesnetzagentur und veröffentlicht sie bis 31. Oktober für das Folgejahr. Liegt Ihre höchste Last deutlich außerhalb dieser Fenster, kommt ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV in Frage, wenn die Schwellen erfüllt sind. Datenstand: 07.10.2026.

Stand: 2026-10-07 · https://energyiq.de/hochlastzeitfenster

## Was Hochlastzeitfenster sind

Ein Stromnetz wird für seine höchste Belastung gebaut. Diese Belastung tritt nicht rund um die Uhr auf, sondern zu bestimmten Zeiten, etwa an Wintervormittagen oder am frühen Abend. Die Zeiten, in denen das Netz einer Ebene in einer Jahreszeit nahe an seine Jahreshöchstlast herangekommen ist, legt der Netzbetreiber vorab als Hochlastzeitfenster fest. Dafür genügt es, wenn das im Referenzzeitraum an einzelnen Tagen der Jahreszeit passiert ist. Ob die Netzlast im Geltungsjahr in diesen Zeiten tatsächlich am höchsten ist, spielt keine Rolle. Alles andere sind Nebenzeiten.

Für Betriebe mit Leistungsmessung sind die Fenster wichtig, weil sie über die atypische Netznutzung entscheiden. Bei diesem individuellen Netzentgelt wird der Leistungspreis nicht mit Ihrer Jahreshöchstlast, sondern mit Ihrer höchsten Last innerhalb der Fenster multipliziert. Der Arbeitspreis gilt weiter für den ganzen Verbrauch, und mindestens 20 % des allgemeinen Netzentgelts bleiben zu zahlen. Ob Sie die Schwellen erfüllen, steht auf der [Seite zu den Voraussetzungen](https://energyiq.de/individuelle-netzentgelte-voraussetzungen).

## So legt der Netzbetreiber die Fenster fest

Die Methode ist für alle Netzbetreiber gleich. Grundlage sind die Lasten seines Netzes von September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres. Daraus bildet der Netzbetreiber für jede Jahreszeit eine Kurve, die für jede Viertelstunde des Tages den höchsten Wert enthält. Dabei fließen zunächst alle Tage ein, auch Wochenenden. Die Jahreszeiten sind nicht die astronomischen:

## Die Jahreszeiten

| Jahreszeit | Zeitraum |
|---|---|
| Winter | 1. Januar bis Ende Februar und 1. bis 31. Dezember |
| Frühling | 1. März bis 31. Mai |
| Sommer | 1. Juni bis 31. August |
| Herbst | 1. September bis 30. November |

Dann zieht der Netzbetreiber eine waagerechte Linie 5 % unter der Jahreshöchstlast seiner Ebene, eine Linie für alle Jahreszeiten. Wo die Kurve einer Jahreszeit über dieser Linie liegt, ist Hochlastzeit. Ein Fenster, das kürzer als drei Stunden ist, darf er auf bis zu drei Stunden erweitern, muss es aber nicht. Alle Fenster eines Tages zusammen dürfen zehn Stunden nicht überschreiten; sonst hebt er die Linie schrittweise an, bis die Grenze eingehalten ist. Es kann Jahreszeiten ganz ohne Fenster geben.

Die Fenster gelten nur montags bis freitags. Wochenenden, Feiertage, die im ganzen Netzgebiet gelten, höchstens ein Brückentag pro Woche und die Tage vom 24. Dezember bis 1. Januar sind immer Nebenzeit. Und sie gelten je Ebene: Ein Fenster der Hochspannung wird nicht auf die Mittelspannung übertragen.

## Wo Sie die Fenster finden und wie Sie sie lesen

Netzbetreiber veröffentlichen die Fenster auf ihrer Website, meist als PDF bei den Netzentgelten oder unter dem Stichwort atypische Netznutzung.

## Was Sie ablesen

Lesen Sie drei Dinge ab:

1. **Ihre Ebene**: Maßgeblich ist die Ebene, aus der Sie entnehmen und in der Ihre Entnahme abgerechnet wird. Steht auf Ihrer Rechnung Umspannung Mittel- auf Niederspannung, gilt diese Zeile, nicht die Mittelspannung.
2. **Jede Jahreszeit**: Ihre höchste Last in irgendeinem Fenster des Jahres zählt. Ausgenommen sind nur Spitzen, die nachweislich auf Anforderung des Netzbetreibers, durch kuratives Redispatch oder durch negative Regelenergie entstanden sind; sie müssen in bestimmten Fällen binnen drei Werktagen gemeldet werden.
3. **Die genauen Uhrzeiten**: Viertelstundengenau, nur montags bis freitags, ohne die ausgenommenen Tage.

## Warum sich Fenster so stark unterscheiden

Weil jedes Netz anders belastet ist, sehen die Fenster sehr verschieden aus. Drei Beispiele aus unserer Praxis, ohne Namen und mit gerundeten Werten:

## Aus der Praxis: Fensterlagen

### Fenster nur am Abend

**Ausgangslage:** Bei einem Netzbetreiber liegt die Hochlastzeit in der Mittelspannung nur am frühen Abend. Ein Betrieb mit Tagbetrieb, der um 16 Uhr Feierabend macht, hatte im Fenster nur einen Bruchteil seiner Jahreshöchstlast (rund 40 kW gegenüber gut 230 kW).

**Ergebnis:** rund 3.000 Euro pro Jahr. Er liegt ohne jede Umstellung außerhalb; berechnetes Potenzial aus der atypischen Netznutzung rund 3.000 Euro pro Jahr, vor Prüfung durch den Netzbetreiber.

### Zwei Viertelstunden am Tag

**Ausgangslage:** Bei einem kleinen Stadtwerk bestand die Hochlastzeit eines Jahres aus zwei Fenstern von je einer Viertelstunde, montags bis freitags von März bis Mai. Für einen Maschinenbauer mit rund 240 MWh, der fast die Hälfte seiner Stromkosten als Netzentgelt zahlte, reicht dafür ein kleiner Speicher;

**Ergebnis:** berechnetes Potenzial ein fünfstelliger Betrag pro Jahr, vor Investitions- und Betriebskosten.

### Fenster in der Hauptproduktion

**Ausgangslage:** Bei einem Saisonbetrieb mit rund 2,4 GWh lag das Herbstfenster am Vormittag genau in der Erntezeit.

**Ergebnis:** Für das laufende Jahr kam die atypische Netznutzung deshalb nicht in Frage; für das Folgejahr nur, wenn sich an wenigen Herbsttagen Last verschieben lässt.

Bei einem anderen Netzbetreiber deckt das Winterfenster den ganzen Vormittag ab; ein Einschichtbetrieb hat es dort schwer, es sei denn, er kann Last verschieben oder über einen Speicher senken. Und in manchen Niederspannungsnetzen gibt es nur im Winter Fenster.

## Typische Fehler beim Lesen

**Verlassen Sie sich nicht auf Zusammenfassungen aus Suchmaschinen.**
Wir haben erlebt, dass eine Zusammenfassung Fenster für alle Jahreszeiten anzeigte, während das Originaldokument nur Winterfenster enthielt. Für ein Ziegelwerk machte das den Unterschied zwischen einer Absage und einem berechneten Potenzial von rund 9.000 bis 13.000 Euro pro Jahr, kein garantierter Betrag: Nach der Zusammenfassung hätte es nur einen kleinen Teil seiner Spitze aus den Fenstern verlagert, nach dem Originaldokument fast die gesamte.

**Weitere häufige Fehler**
die falsche Ebene abgelesen, die Fenster des Vorjahres verwendet, Brückentage mitgezählt, die der Netzbetreiber nicht ausweist, oder einen Feiertag herausgerechnet, der nicht im ganzen Netzgebiet gilt.

## Was die Fenster für Ihren Betrieb bedeuten

Liegt Ihre Spitze ohnehin außerhalb, prüfen Sie die atypische Netznutzung. Liegt sie knapp darin, lohnt der Blick auf verschiebbare Lasten: Kälte vorziehen, Öfen später starten, Ladepunkte steuern. Ein Batteriespeicher kann reichen, gerade wenn die Fenster kurz sind; er muss aber an jedem Montag bis Freitag der Fenstersaison vor dem Fenster geladen sein und genug Leistung und Energie haben. Bei einer Bäckerei lagen die Winterfenster fast deckungsgleich auf den Backzeiten; heute bringt die atypische Netznutzung dort nichts, erst mit dem geplanten Ausbau samt Speicher, der genau diese Stunden überbrückt, ergibt sich ein berechnetes Potenzial.

> Liegen Ihre höchsten Lasten regelmäßig im Fenster und lässt sich weder Last verschieben noch über einen Speicher senken, ist die atypische Netznutzung in der Regel nicht erreichbar. Das sagen wir Ihnen offen.

## Fenster 2027: was jetzt zu tun ist

Die Netzbetreiber veröffentlichen die Fenster für 2027 bis 31. Oktober 2026. Legen Sie sie als Prognose neben Ihren Lastgang 2026, aber nach Wochentagen und Uhrzeiten, nicht nach Datum: Wochentage, Feiertage und Brückentage fallen 2027 anders. Wer die Kriterien erfüllt, schließt die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber; die Anzeige reicht der Letztverbraucher vollständig bis 30.09.2027 bei der Regulierungsbehörde ein. EnergyIQ setzt das für Sie um: Fenster am Original prüfen, Lastgang auswerten, Vereinbarung und Anzeige vorbereiten. Unterschreiben und einreichen tun Sie als Letztverbraucher; Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien. Wie das Verfahren abläuft, steht auf der [Seite zum Antrag](https://energyiq.de/individuelle-netzentgelte-antrag). Auf die Fenster sollten Sie ab 1. Januar achten, weil jede Viertelstunde des Jahres zählt und die Vereinbarung erst an den Ist-Werten nach Jahresende bestätigt wird.

## Nach 2028

Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft, und mit ihr die atypische Netznutzung in der heutigen Form. Nach dem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (Stand 06.08.2026) gilt sie bis Ende 2031 nur für wenige große Abnahmestellen mit bestehender Vereinbarung weiter. Für sie wird der bisherige Durchschnittsrabatt eingefroren; die Fenster bestimmen dann nicht mehr den Betrag, sondern nur noch, ob die Voraussetzungen weiter erfüllt sind.

## Häufige Fragen

### Was sind Hochlastzeitfenster?

Hochlastzeitfenster sind tägliche Zeiträume von Montag bis Freitag, die der Netzbetreiber vorab aus den historischen Lasten seines Netzes ableitet, je Spannungsebene und Jahreszeit, nach einer Methode der Bundesnetzagentur. Sie sind die Grundlage für die atypische Netznutzung.

### Wann werden die Hochlastzeitfenster veröffentlicht?

Spätestens bis 31. Oktober des Vorjahres. Die Fenster für 2027 müssen also bis 31.10.2026 vorliegen.

### Wie werden die Fenster berechnet?

Der Netzbetreiber bildet für jede Jahreszeit eine Kurve der höchsten Viertelstundenwerte des Tages und zieht eine Linie 5 % unter der Jahreshöchstlast seiner Ebene, eine Linie für alle Jahreszeiten. Was darüber liegt, ist Hochlastzeit. Alle Fenster eines Tages dürfen zusammen höchstens zehn Stunden umfassen; sehr kurze Fenster darf er auf bis zu drei Stunden erweitern, muss es aber nicht.

### Gelten die Fenster am Wochenende?

Nein. Wochenenden, Feiertage, die im ganzen Netzgebiet gelten, höchstens ein Brückentag pro Woche und die Tage vom 24. Dezember bis 1. Januar zählen nie zur Hochlastzeit.

### Warum hat mein Netzbetreiber im Sommer keine Fenster?

Wenn die Last in einer Jahreszeit nie an die Trennlinie heranreicht, gibt es für diese Jahreszeit kein Fenster. Das ist zulässig. Ihre Last im Sommer bestimmt dann nicht Ihre Spitze im Fenster. Für Ihre Jahreshöchstlast und den Arbeitspreis zählt sie weiter.

### Was bedeuten die Fenster für meinen Speicher?

Ein Speicher, der Ihre Last in den Fenstern senkt, kann die atypische Netznutzung erst möglich machen. Die Fenster gelten an jedem Montag bis Freitag der jeweiligen Jahreszeit, der Speicher muss also vor jedem Fenster geladen sein. Entscheidend sind Entladeleistung, nutzbare Energie und Nachladung; bei kurzen Fenstern kann eine kleine Kapazität reichen. Weil die StromNEV Ende 2028 außer Kraft tritt, sollte sich ein Speicher nicht allein über diesen Hebel rechnen müssen.

### Was übernimmt EnergyIQ?

EnergyIQ setzt die atypische Netznutzung selbst um: Wir lesen die Fenster Ihres Netzbetreibers aus dem Originaldokument, legen sie neben Ihren Lastgang, rechnen das Potenzial und bereiten Vereinbarung und Anzeige vor. Die Anzeige erstattet der Letztverbraucher; Rechtsberatung übernehmen unsere Partnerkanzleien.

## Ihr nächster Schritt

Ob Ihre Spitze außerhalb liegt, prüft EnergyIQ an Ihrem Lastgang neben den Originalfenstern Ihres Netzbetreibers.

[Lastgang prüfen lassen](https://energyiq.de/app)

## Quellen

1. [BNetzA Festlegung BK4-13-739](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK4-GZ/2013/2013_bis0999/2013_bis799/BK4-13-0739/BK4-13-0739_Beschluss_DL.pdf)
2. [BNetzA-FAQ zu BK4-13-739](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Ind_NetzE_Strom/Downloads/FAQ_Haeufig_gestellte_Fragen.pdf)
3. [§ 19 StromNEV](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)
4. [BNetzA-Infoblatt (Checkliste Anzeige)](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Ind_NetzE_Strom/Downloads/BK4_Netzentgelte_19_2_1_Allg_Info_13-03-2024_download_BF.pdf)
5. [AgNes-Festlegungsentwurf GBK-25-01-1#3](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/GBK-GZ/2025/GBK-25-01-1x3_AgNes/Downloads/FL-Entwurf_DE_DL_BF.html)

## Weiterlesen

- [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)
- [Voraussetzungen individuelle Netzentgelte](https://energyiq.de/individuelle-netzentgelte-voraussetzungen)
- [Antrag individuelle Netzentgelte](https://energyiq.de/individuelle-netzentgelte-antrag)
- [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check)
- [Netzentgelte](https://energyiq.de/netzentgelte)
- [Netzentgeltreform](https://energyiq.de/netzentgeltreform)
- [Leistungspreis senken](https://energyiq.de/leistungspreis-senken)
